Einbruch im Keller: Wer muss zahlen?

Einfache Schlösser oder morsche Bretterverschläge: Im Keller von Mehrfamilienhäusern haben Einbrecher oft leichtes Spiel. Dabei lagern dort viele wertvolle Dinge – vom E-Bike bis zur Bohrmaschine. Häufig sind gleich mehrere Kellerabteile betroffen. Aber wer kommt eigentlich für den Schaden auf?
Hatten die Einbrecher zu leichtes Spiel, weil beispielsweise die Hauseingangstür nicht verschlossen war? Oder war das Schloss an der Kellertür zu schwach? In der Regel übernimmt in solchen Fällen Ihre Hausratversicherung den entstandenen Schaden. Haben Sie keine Hausratversicherung, stellt sich die Frage: Muss der Vermieter Schadensersatz leisten?
Zahlt die Hausratversicherung bei einem Kellereinbruch?
In den täglichen Pressemeldungen der Polizei geht es häufig um Einbrüche in Keller von Mehrfamilienhäusern. Das hat mehrere Gründe:
- Die Keller sind oft von innen und außen zugänglich./li>
- Der Zugang zum Keller von außen ist häufig schlecht einsehbar. Meist geht es über eine Treppe hinunter zur Kellereingangstür.
- Bewegungsmelder oder andere Sicherungen sind selten vorhanden.
- Häufig sind nur einfache Schlösser installiert, die sich schnell knacken lassen.
Trotzdem können Sie Ihre Hausratversicherung auch dann in Anspruch nehmen, wenn im Keller eingebrochen wurde. Einbruchdiebstahl bedeutet, dass jemand gewaltsam in einen verschlossenen Raum eindringt, um dort Gegenstände zu stehlen. Dieser Schaden ist durch Ihre Hausratversicherung abgedeckt. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrrad aus Ihrem eigenen verschlossenen Kellerraum oder einem Gemeinschaftsraum gestohlen wurde. Wichtig ist nur, dass die Kellertür abgeschlossen war.
Wer zahlt den Schaden, wenn keine Hausratversicherung vorhanden ist?
Viele Haushalte in Deutschland verzichten auf die Absicherung mit der Hausratversicherung, oft aus Unkenntnis oder Sparsamkeit. Dabei gibt es gute Tarife bereits für weniger als 25 € im Jahr.
Fakt ist:
Ohne eine Hausratversicherung müssen Sie den Schaden bei einem Einbruch selbst tragen, denn weder der Vermieter noch eine andere Versicherung übernehmen in diesem Fall die Kosten.
Viele Mieter glauben fälschlicherweise, der Vermieter müsse bei einem Einbruch Schadensersatz leisten. Das ist jedoch nicht der Fall. Eine Haftung des Vermieters besteht nur, wenn er seine Pflichten verletzt hat, zum Beispiel, wenn keine verschließbare Kellertür vorhanden ist. Wenn die Kellertür vorhanden und funktionsfähig ist, aber von den Mietern nicht abgeschlossen wurde, trifft den Vermieter keine Schuld.
Haustür abschließen: ja oder nein?
In den meisten Mehrfamilienhäusern ist der Zugang zum Keller über das Treppenhaus von der Hauseingangstür direkt möglich. Wenn das Schloss geknackt wird, dann ist der Weg in den Keller auch nicht mehr weit. Deshalb empfiehlt es sich, alle Wertgegenstände in den eigenen Kellerraum einzuschließen.
Mittlerweile darf die Haupteingangstür in vielen Mehrfamilienhäusern nachts aus Brandschutzgründen nicht abgeschlossen werden. Diese Regelung kann jedoch je nach Bundesland oder Hausordnung unterschiedlich sein. Sie dient dazu, Fluchtwege im Notfall freizuhalten, damit niemand im Brandfall eingeschlossen wird. Das betrifft jedoch nicht Ihre Wohnungstür oder die Kellertür.
Was müssen Sie unternehmen, wenn Ihr Fahrrad aus dem Keller gestohlen wurde?
Grundsätzlich ist bei einem Einbruch im Keller Folgendes zu tun:
- Verständigen Sie sofort die Polizei und erstatten Sie Anzeige. Ohne Polizeianzeige zahlt die Versicherung meist nicht.
- Wenn Sie die Rahmennummer Ihres Fahrrads zur Hand haben oder es registriert ist, teilen Sie diese Informationen der Polizei mit. Das erleichtert die Fahndung.
- Geben Sie direkt Ihrem Vermieter Bescheid, falls dieser noch nichts vom Einbruch weiß.
- Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Hausratversicherung, idealerweise noch am gleichen Tag.
In der Regel erstattet die Hausratversicherung beim Diebstahl des Fahrrades aus dem Keller den Neuwert für das gleiche Modell. Ist das Modell hingegen nicht mehr vorhanden, so erstattet die Hausratversicherung die Kosten für ein gleichwertiges Modell. Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung und erstattet daher nicht zum Zeitwert, wie zum Beispiel die private Haftpflichtversicherung.
Übrigens: Es kommt nicht selten vor, dass Einbrecher das Fahrrad nur kurz nutzen und es anschließend einfach irgendwo in der Gegend stehen lassen. Es ist gut möglich, dass Sie im Laufe einiger Tage das Fahrrad selbst wieder entdecken. Jetzt müssen Sie die Polizei über Ihren Fund informieren und auch die Hausratversicherung, sofern diese bereits eine Zahlung geleistet hat. Schließlich geht das gestohlene Fahrrad in das Eigentum der Hausratversicherung über. Sie dürfen es nicht behalten, um etwa noch ein Ersatzfahrrad zu haben.
Schützen Sie Ihr Eigentum! Vergleichen Sie jetzt Ihre Hausratversicherung und finden Sie den passenden Schutz für Ihre Bedürfnisse. So sind Sie im Fall eines Einbruchs im Keller bestens abgesichert.