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Mopedversicherung: Zum Top-Preis von nur 4,13 € das neue Mopedkennzeichen bestellen!

Wie jedes Jahr am 1. März ist es wieder soweit: die neuen Saisonkennzeichen sind da! Wir haben in Zusammenarbeit mit der Versicherungsgesellschaft Die Bayerische die neue Mopedversicherung zu einem Spitzenpreis und mit Top-Leistungen für Sie bereitgestellt. Worauf also warten?

Ein Auszug Ihrer Vorteile:

  • heute Kennzeichen bestellen, spätestens übermorgen erhalten
  • völlig problemlos online zum top Preis bestellen

Gut zu wissen: Die Mopedversicherung ist auch für bestimmte E-Bikes und alle S-Pedelecs eine Pflichtversicherung!
Mehr dazu: wichtige Leistungen

So funktioniert´s: Nehmen Sie die Fahrzeugpapiere zur Hand. Füllen Sie im Beitragsrechner die nötigen Felder aus. Schon sehen Sie den niedrigen Preis! Berechnen Sie schnell und einfach hier Ihren Beitrag. Bestellen Sie direkt das Kennzeichen. Die Bayerische schickt es Ihnen dann so schnell wie möglich per Post zu, Sie müssen dafür noch nicht einmal das Haus verlassen!


Jetzt versichern!

Erstinformation

Die wichtigsten Leistungen und Informationen zur Rollerversicherung zusammengefasst


Die Leistungen

  • Haftpflichtschäden bis 100 Mio. Euro Versicherungssumme abgesichert (Personen-, Sach- und Vermögensschäden).
  • Top-Service im Schadensfall: Sie rufen uns an, wir kümmern uns darum!
  • Bei einem selbstverschuldeten Unfall zahlt die Versicherung den Schaden.
  • Die Haftpflicht für Kfz beinhaltet auch einen indirekten Rechtsschutz. Fordert jemand von Ihnen unberechtigterweise einen Schadensersatz, wehrt die Versicherung diesen notfalls auch vor Gericht ab.

Weitere Informationen

  • Das bei uns erhältliche „kleine“ Kennzeichen benötigen Kleinkrafträder und Kleinkraftfahrzeuge: Roller, Mofas, Leichtmofas, Quads, Trikes, und Mokicks bis 50 ccm Hubraum und 50 km/h Höchstgeschwindigkeit, motorisierte Fahrräder, schnellere E-Bikes (motorisiert über 25 km/h oder mit „Gasgriff“ - Fahren ohne Treten) wie z. B. S-Pedelecs sowie elektronische Mobilitätshilfen wie Segways und Krankenfahrstühle.
  • Der Versicherungsschutz besteht immer maximal 1 Jahr (1. März bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres). Das Versicherungskennzeichen hat jedes Jahr eine andere Farbe, damit die Polizei schnell sieht, ob das Fahrzeug korrekt versichert ist.
  • Ein Schaden wird jedoch nicht von der Versicherung bezahlt, wenn bei einem Unfall Alkohol im Spiel ist, am Fahrzeug Sicherheitsmängel bestehen (defekte Bremsen, abgefahrene/blanke Reifen oder nicht erlaubte Umbauten durch Tuning usw.) oder der Versicherungsschutz abgelaufen ist.
  • Zum Thema Altersbeschränkung und Kfz: Ab dem 15. Lebensjahr darf man bereits Mofa oder Mofaroller fahren. Erlaubt ist das jedoch nur mit einem entsprechenden Führerschein.

Teilkasko auf Wunsch auch in der Rollerversicherung verfügbar

Eine Teilkaskoversicherung gibt es nicht nur für das Auto. Auch für andere Fahrzeuge hilft sie bei Schäden - als Zusatz zur Haftpflichtversicherung finden Sie diese im Tarifrechner. So schützt sie beim Mofa unter anderem bei:

  • Diebstahl und Raub
  • Brand und Explosion
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung usw.
  • Zusammenstoß mit Haarwild (Wildschweine, Rehe usw.)
  • Schäden durch Tierbiss (z. B. Marder)
  • Kurzschlussschäden
  • Schäden an Helm und Schutzbekleidung

Häufige Fragen unserer Kunden zur Mopedversicherung

Aus unserem Arbeitsalltag haben wir für Sie die häufigsten Fragen unserer Kunden einmal zusammengefasst und beantwortet. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kann ich die Mopedversicherung nur für ein Jahr oder auch für länger abschließen?

Leider ist es tatsächlich so, dass diese Kfz-Haftpflichtversicherung jedes Jahr Ende Februar abläuft und Sie für Ihr Moped immer ein neues Kennzeichen ab dem 1. März benötigen.

Ab wann gilt die Rollerversicherung?

Die Rollerversicherung ist immer ab dem Tag gültig, den Sie als Versicherungsbeginn festgelegt haben. Ein Beispiel: Sie haben sich entschlossen, am 2. April einen Motorroller zu kaufen. Sie melden diesen unverzüglich über uns an und können damit losfahren, sobald Sie das Kennzeichen erhalten und am Fahrzeug befestigt haben.

Bitte beachten Sie jedoch, dass auch diese Versicherung nur bis Ende Februar des jeweils folgenden Jahres gültig ist. Auch, wenn Sie tatsächlich erst im Februar eine Versicherung abschließen, benötigen Sie ab dem 1. März wieder ein neues Versicherungskennzeichen.

Ein Tipp: Wenn Sie Ihr Moped nicht direkt im März, sondern später versichern, fällt der Versicherungsbeitrag für den Rest der Dauer günstiger aus.

Die Mopedkennzeichen haben jedes Jahr eine andere Farbe, warum ist das so?

Es gibt insgesamt drei Farben für die Mofakennzeichen: Blau, Grün oder Schwarz. In jedem Jahr gibt es immer nur eine Farbe, so kann die Polizei besser erkennen, ob das Moped auch im aktuellen Jahr versichert ist.

Ist die Rollerversicherung auch eine Unfallversicherung?

Nein. Eine Unfallversicherung müssen Sie gesondert abschließen.

Braucht mein Pedelec oder E-Bike auch ein Kennzeichen?

Wenn Sie ein S-Pedelec besitzen, das mit Motorunterstützung beim Treten schneller als 25 km/h fährt, brauchen Sie die hier erhältliche Versicherung.

Pedelecs, bei denen der Elektromotor bis zu einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt, benötigen dahingegen kein Kennzeichen.

E-Bikes mit einem Hebel oder Griff zum Beschleunigen (ohne dass Sie in die Pedale treten müssen) benötigen auf jeden Fall ein Versicherungskennzeichen.

In welchen Ländern ist der Versicherungsschutz gültig?

Sofern nicht anders angegeben, besteht Versicherungsschutz innerhalb der geographischen Grenzen Europas und den außereuropäischen Gebieten, die zur EU gehören (z. B. Kanarische Inseln).

In nichteuropäischen Ländern (z. B. Türkei) benötigen Sie die Internationale Versichertenkarte (Grüne Karte).

Mopedkennzeichen jetzt online anfordern, anschrauben und los geht’s!

Die Bayerische Versicherung macht es möglich: Im Handumdrehen und zum Spitzenpreis bestellen Sie bei uns das neue Saisonkennzeichen.

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