Kfz-Versicherungen im großen Vergleich
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Wie berechnen wir die Ersparnis?
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Beamter (50) in Gladbeck (PLZ 45968); weiterer Fahrer: Kind (20); Jahresfahrleistung 12.000 km
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Kündigungsmonat November in der Kfz-Versicherung
Damit Sie auch in den Genuss der Prämienersparnis kommen können, beachten Sie bitte die Kündigungsfrist zum 30. November. Bis zu diesem Datum muss Ihrem jetzigen Versicherer das Kündigungsschreiben Ihrerseits vorliegen. Die Frist, mit der der Vertrag aufgehoben wird, beträgt ein Monat zum Vertragsablauf. Dies ist in dem meisten Fällen der 01. Januar eines Jahres und somit läuft die Aufhebungsfrist am 30.11. ab. Die neue Kfz-Versicherung startet dann pünktlich zum 01. Januar.
Welche Kasko-Versicherung brauche ich?
Diese Frage wird uns immer wieder bei einer Absicherung eines Kfz gestellt. Laut Gesetz sind Sie zum Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung verpflichtet, wenn Sie mit Ihrem Auto am regulären Verkehrsbetrieb teilnehmen möchten. Diese Versicherungspflicht wurde aufgrund der zahlreichen und hohen Schäden – auch im Personenbereich – schon vor langer Zeit eingeführt. Die Haftpflichtversicherung für Ihren Wagen übernimmt alle Kosten einer anderen Person oder deren Eigentum, wenn Sie diese durch Ihr Kfz schädigen.
Schäden an Ihrem eigenen Auto übernimmt diese Art der Versicherung nicht. Hier ist eine Kaskoversicherung notwendig. Es gibt dazu eine Teilkasko- und eine Vollkasko-Versicherung.

Die Teilkasko-Versicherung übernimmt dabei Schäden, die auch von außen auf das Kfz eingreifen. Darunter fallen:
- Diebstahl
- Brand
- Explosion
- Sturm
- Glasbruch
Aber auch Schäden durch Zusammenstoß mit Wild oder auch Marderbiss.
Nicht enthalten sind Schäden an Ihrem Kfz durch selbstverschuldete Unfälle. Hierzu muss die Kfz-Versicherung um eine Vollkasko-Versicherung ergänzt werden. Diese übernimmt auch Beschädigungen, wenn Sie selbst der Verursacher waren. Aber auch Schäden durch Vandalismus oder auch Schäden durch Fahrerflucht des Verursachers werden übernommen.
Eine Vollkasko lohnt sich bei sehr teuren Autos und Neuwagen bis zu einem Alter etwa von drei bis fünf Jahren.
Häufige Fragen über die Kfz-Versicherung
Was ist die Typklasse?
Damit die Versicherungsgesellschaften die Autos in Deutschland in der Tarifstruktur einordnen können, wurden die Typklassen entwickelt. Die Einteilung wird aufgrund der Schadenerfahrung der Kfz-Versicherer vorgenommen und kann sich - je nach Auto - von Jahr zu Jahr ändern. So kann ein alter Golf eine deutlich höhere Typklasse als ein neuer Mercedes haben. Woran liegt das? Nun, ältere Kfz werden meist von jüngeren, nicht so wohlhabenden Fahrern genutzt, die entsprechend eine ungeübtere Fahrweise haben. So kommt es hier zu mehr Unfällen mit kleinen und älteren Fahrzeugen als mit großen, teuren Oberklasse-Wagen, die oft von älteren und geübteren Fahrzeughaltern gelenkt werden. Es entsteht nach außen hin manchmal der Eindruck einer Ungerechtigkeit in der Kfz-Versicherung.
Was ist die Regionalklasse in der Autoversicherung?
Wir leben in Deutschland in völlig unterschiedlichen Wohngebieten: Es kann mitten in Berlin oder auch in einem Dorf im Bayerischen Wald sein. Die Gefahrensituationen sind für den Autoverkehr völlig unterschiedlich. So kommt es in großen Städten zu deutlich mehr Unfällen als in ländlicheren Gegenden. Die schlägt sich in den Regionalklassen der Versicherung nieder. Je höher das Unfallaufkommen oder auch Einbrüche und Wagendiebstähle sind, desto höher auch die Regionalklasse in der Autoversicherung.
Was ist beim Versicherungswechsel zu beachten?
Der generelle Kündigungstermin für die Kfz-Versicherung ist der 01.01. eines Jahres. Die Kündigung muss mit einem Monat Frist erfolgen, also bis zum 30.11. eines Jahres beim Versicherer eingehen.
Außerdem haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht von einem Monat, wenn Ihr Versicherer die Prämien erhöht. Bei einem Wechsel des Versicherers benötigt das Straßenverkehrsamt eine neue Deckungskarte, welche in der Regel von der Versicherungsgesellschaft direkt an die Zulassungsstelle geschickt wird.
Gibt es Rabattmöglichkeiten?
Ja, außer den Schadenfreiheitsrabatten in der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung, berücksichtigen die Versicherungsgesellschaften auch eine Vielzahl von sogenannten weichen Rabattmerkmalen, die von der persönlichen Situation des Versicherungsnehmers abhängig sind. So werden z. B. niedrige Kilometerleistung pro Jahr, Nutzung des Fahrzeuges nur durch einen begrenzten Personenkreis oder das Abstellen des Fahrzeugs in einer Garage mit einem Prämiennachlass honoriert.
Ab wann habe ich Versicherungsschutz?
Mit Aushändigung der Deckungskarte haben Sie eine vorläufige Versicherungszusage Ihres Versicherers. Der Versicherungsschutz beginnt dann mit der Abgabe der Deckungskarte beim Straßenverkehrsamt und der Zulassung des Fahrzeuges.
Habe ich auch im Ausland Versicherungsschutz?
Die Kfz-Versicherung gewährt Ihnen Versicherungsschutz in Europa und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören.
Ist der Abschluss einer Insassenunfallversicherung sinnvoll?
Der Abschluss einer Insassenunfallversicherung ist nicht unbedingt empfehlenswert. Bei einem Unfall werden alle zu Schaden gekommenen Personen durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers entschädigt. Bei einem selbst verschuldeten Unfall gilt dies auch für die Insassen des eigenen Fahrzeuges. Lediglich der Fahrer genießt bei einem selbst verschuldeten Unfall keinen Versicherungsschutz.
Problematisch sind also nur Unfälle, bei denen die Schuldfrage nicht geklärt werden kann. Für dieses Risiko bietet jedoch eine private Unfallversicherung mit 24 Stunden Deckung bei einer geringfügig höheren Prämie die besseren Leistungen.
Ist es richtig, dass man Vollkasko nach drei Jahren ausschließen soll?
Generell ist diese Faustregel richtig, da die Vollkaskoversicherung relativ teuer ist und der Wagen nach drei Jahren bereits erheblich an Wert verloren hat. Bei einem hohen Schadenfreiheitsrabatt in der Vollkaskoversicherung ist aber eine Fortsetzung auch über die drei Jahre hinaus noch empfehlenswert.
Kann ich die Schadenfreiheitsrabatte von meinen Eltern übernehmen?
Grundsätzlich ist die Übertragung von Schadenfreiheitsrabatten von Eltern auf ihre Kinder möglich. Voraussetzung ist jedoch immer, dass das Kind das Fahrzeug regelmäßig genutzt hat und sich den jeweiligen Schadenfreiheitsrabatt auch selber hätte erfahren können. So kann jemand, der erst seit vier Jahren den Führerschein hat, auch maximal vier schadenfreie Jahre übernehmen.
Was ist bei der Neuanmeldung oder Ummeldung Ihres Kfz zu beachten?
Bei der Neuzulassung eines Fahrzeugs benötigen Sie für die Kfz-Zulassungsstelle folgende Unterlagen:
- Deckungskarte der Kfz-Versicherung
- Gültiger Personalausweis/Reisepass mit Meldebestätigung des Fahrzeughalters
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein
- ASU-Bescheinigung
- TÜV-Bescheinigung
Was ist die Grüne Karte?
Die Grüne Versicherungskarte hilft in allen Ländern bei der Schadensabwicklung und ist auch innerhalb der Europäischen Union sehr hilfreich.
Die Grüne Versicherungskarte sollten Sie grundsätzlich bei Fahrten im europäischen Ausland mitnehmen. Vorgeschrieben ist die Mitnahme der "Grünen Karte" unter anderem in Bosnien und Herzegowina sowie Lettland, Malta, Island, Albanien, Bulgarien, Estland, Mazedonien, Polen, Rumänien und der Ukraine. Für die Türkei ist die Grüne Karte Pflicht.
Vergisst man die Karte oder ist das Länderkürzel nicht richtig angeführt, muss man eine Grenzversicherung abschließen. (Diese kann im zuständigen Landes-Grenzzollamt erworben werden).
Übrigens: Die Grüne Karte verdankt ihren Namen ihrer ursprünglichen Farbe. Von 1965 bis 2020 wurde sie ausschließlich auf grünem Papier gedruckt. Erst seit 2021 ist die Karte weiß. An ihrem Namen ändert sich jedoch nichts.
Was passiert, wenn ich gegen Rabattmerkmale verstoße?
Einige Versicherungsgesellschaften nehmen das sehr ernst. Im Schadensfall kann es dann zu einer Nachzahlung in Höhe bis zur doppelten Jahresprämie führen.
Welche Deckungssummen gibt es in der Kfz-Haftpflichtversicherung?
Man unterscheidet die gesetzliche Mindestdeckung und die unbegrenzte Deckung.
Die gesetzliche Mindestversicherung umfasst:
- 2,5 Millionen € für Personenschäden
- 0,5 Millionen € für Sachschäden
- 50.000 € für Vermögensschäden.
Die unbegrenzte Deckung leistet dagegen:
- Aus Personenschäden je geschädigter Person bis zu 7,5 Millionen € (je nach Tarif auch bis zu 10 Millionen €)
- Unbegrenzt für Sach- und Vermögensschäden
Wir empfehlen die unbegrenzte Deckung. Denn der Versicherer zahlt bei einem Schadensereignis höchstens bis zu der in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssumme. Werden höhere Ansprüche gegen Sie geltend gemacht, wird Ihr Privatvermögen herangezogen. Gerade bei Personenschäden, die z. B. nicht nur eine teure medizinische Behandlung sondern auch eine lebenslange Invalidität zur Folge haben, können sehr hohe Ansprüche resultieren. Aus diesem Grund entscheiden sich die meisten Autofahrer für höhere Deckungssummen.
Welche Schadenfreiheitsklasse muss ich wählen?
Einige Versicherungsgesellschaften nehmen das sehr ernst. Im Schadensfall kann es dann zu einer Nachzahlung in Höhe bis zur doppelten Jahresprämie führen.
Was passiert, wenn ich einen falschen SFR Rabatt angebe?
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) sagt aus, wie viele schadenfreie Jahre Ihnen auf die Kfz-Prämie in Form eines Schadenfreiheitsrabattes angerechnet werden.
Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse können Sie z. B. Ihrer letzten Prämienrechnung entnehmen. Als Fahranfänger wählen Sie die SF-Klasse 0, diese entspricht einem Prämiensatz von 240%. Sofern Sie erstmalig ein Kfz auf Ihren Namen zulassen, aber bereits seit mindestens drei Jahren den Führerschein besitzen, können Sie mit der günstigeren SF-Klasse ½ beginnen.
Sofern Sie mit dem versicherten Kfz einen ersatzpflichtigen Schaden verursachen, werden Sie in dem darauf folgenden Jahr eine oder mehrere Schadenfreiheitsklassen zurückgestuft und verlieren so einen Teil Ihrer erfahrenen Rabatte.
Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung
Die Haftpflichtversicherung zahlt im Schadensfall für Personenschäden und Sachschäden Dritter. Die Kaskoversicherung übernimmt dagegen Schäden am eigenen KFZ.
So versichert die Teilkaskoversicherung Ihr Auto gegen nicht beeinflussbare Risiken wie z. B. Diebstahl, Brand- und Glasschäden, Sturm- und Hagelschäden, Blitzschlag, Überschwemmungen und Schäden durch Haarwildunfälle.
Die Vollkaskoversicherung deckt über die Leistungen der Teilkaskoversicherung hinaus auch Schäden am eigenen Fahrzeug ab, wenn diese selbst verursacht sind oder der Schädiger nicht feststellbar ist.
Wofür brauche ich eine Deckungskarte?
Die Deckungskarte ist eine vorläufige Versicherungsbestätigung und gleichzeitig Ihr Versicherungsnachweis. Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle anmelden, muss diese Karte vorgelegt werden.
Die Deckungskarte wird nach Antragsstellung automatisch von der Versicherungsgesellschaft ausgestellt und Ihnen zugesandt.
Auch wenn Sie nur den Versicherer wechseln möchten, ohne dass ein Fahrzeug neu zugelassen wird, benötigen Sie eine Deckungskarte von dem neuen Versicherer. Die Deckungskarte muss dann bei der KFZ-Zulassungsstelle vorgelegt werden.