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Einbruch im Keller: Wer muss zahlen?

Einbrecher an der kellertür

Einfache Schlösser oder morsche Bretterverschläge: Im Keller von Mehrfamilienhäusern haben Einbrecher oft leichtes Spiel. Und dabei gibt es gerade dort viel zu holen. Von E-Bikes bis zur Bohrmaschine - im Keller finden Einbrecher all das, was nicht in der Wohnung aufbewahrt werden kann. Meist brechen Einbrecher sogar gleich in mehrere Kellerabteile ein. Doch wer kommt für den Schaden auf?

Haben die Einbrecher zu leichtes Spiel gehabt, weil vielleicht die Hauseingangstür nicht verschlossen war? Hat das Schloss an der Kellertür nicht genug Widerstand geleistet? Im Regelfall kommt bei solchen Szenarien die eigene Hausratversicherung für den Schaden auf. Muss bei Mietern ohne Hausratversicherung der Vermieter Schadensersatz leisten?

Zahlt die Hausratversicherung für einen Einbruch im Keller?

Bei den täglichen Pressemeldungen der Polizei geht es häufig um Einbrüche in Keller von Mehrfamilienhäusern. Warum ist das so? Die Gründe dafür sind einfach:

  • Oftmals sind die Keller von innen, aber auch von außen zugänglich.
  • Der Zugang zum Keller von außen ist häufig schlecht einsehbar. Meist geht es über eine Treppe hinunter zur Kellereingangstür.
  • Es gibt nur selten eine Sicherung mit einem Bewegungsmelder oder dergleichen.
  • Dazu kommt in der Regel ein einfaches Schloss, das sich schnell knacken lässt.

Dennoch, wer eine Hausratversicherung hat, kann diese auch in Anspruch nehmen, wenn im Keller eingebrochen wird. Es handelt sich dabei um einen Einbruchdiebstahl, der im Rahmen der Hausratversicherung abgedeckt ist. Ob das Fahrrad nun direkt aus dem eigenen verschlossenen Kellerraum oder einem Gemeinschaftsraum gestohlen wurde, spielt keine Rolle. Hauptsache, die Kellertür war abgeschlossen.

Wer zahlt den Schaden, wenn keine Hausratversicherung vorhanden ist?

Viele Haushalte in Deutschland verzichten auf die Absicherung mit der Hausratversicherung. Zum einen aus Unkenntnis, zum anderen aus falscher Sparsamkeit - denn gute Hausratversicherungen gibt es bereits für weniger als 25 € im Jahr.

Fakt ist:
Wenn es zu einem Einbruch kommt, leistet niemand Schadensersatz. Entgegen den weitläufigen Irrtümern nicht die eigene private Haftpflichtversicherung und auch nicht der Vermieter.

Viele Mieter sind der Meinung, dass der Vermieter Schadensersatz bei einem Einbruch leisten muss. Das ist aber definitiv nicht der Fall. Dafür müsste ja erst einmal eine Haftung seinerseits gegeben sein. Die Frage, die sich hier stellt: Warum sollte der Vermieter bei einem Einbruch für den Schaden haften? Er muss natürlich dafür sorgen, dass eine außenliegende Kellertür verschließbar ist. Wird diese aber von den Mietern nur unregelmäßig abgeschlossen, so trifft ihn daran keine Schuld.

Haustür abschließen - ja oder nein?

In den meisten Mehrfamilienhäusern ist der Zugang zum Keller über das Treppenhaus von der Hauseingangstür direkt möglich. Wenn das Schloss geknackt wird, dann ist der Weg in den Keller auch nicht mehr weit. Es bietet sich also an, alle Gegenstände in den jeweils eigenen Kellerraum einzuschließen. Der Hintergrund: Mittlerweile darf in Mehrfamilienhäusern nachts die Haupteingangstür nicht mehr abgeschlossen werden.

Das mag zwar befremdlich klingen, hat aber einen sehr gewichtigen Grund: Kommt es zu einem Brand im Haus, wäre der Treppenraum eine tödliche Falle, wenn die Haustür verschlossen ist. Das passiert, wenn bei der Flucht vor dem Feuer oder Brandrauch der Schlüssel vergessen wird oder vor Panik das Schloss nicht sofort geöffnet werden kann. Daher gilt: Die Haustür muss nachts unverschlossen bleiben. Das betrifft natürlich nicht die eigene Wohnungstür oder Kellertür.

Was müssen Sie unternehmen, wenn Ihr Fahrrad aus dem Keller gestohlen wurde?

Grundsätzlich ist bei einem Einbruch im Keller Folgendes zu tun:

  • Verständigen Sie die Polizei. Diese nimmt die Diebstahlanzeige für das Fahrrad auf.
  • Wenn Sie die Rahmennummer greifbar haben oder das Fahrrad registriert ist, dann müssen Sie diese Daten der Polizei mitteilen. Das erleichtert unter Umständen die Fahndung nach dem Fahrrad.
  • Geben Sie direkt Ihrem Vermieter Bescheid, falls dieser noch nichts vom Einbruch mitbekommen hat.
  • Informieren Sie zeitnah Ihre Versicherung, am besten noch am selben Tag.

In der Regel erstattet die Hausratversicherung beim Diebstahl des Fahrrades aus dem Keller den Neuwert für das gleiche Modell. Ist das Modell hingegen nicht mehr vorhanden, so erstattet die Hausratversicherung die Kosten für ein gleichwertiges Modell. Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung und erstattet daher nicht zum Zeitwert, wie zum Beispiel die private Haftpflichtversicherung.

Übrigens: Es kommt nicht selten vor, dass Einbrecher das Fahrrad nur kurz nutzen und einfach irgendwo in der Gegend stehen lassen. Es ist gut möglich, dass Sie im Laufe einiger Tage das Fahrrad selbst wieder entdecken. Jetzt müssen Sie die Polizei über Ihren Fund informieren und auch die Hausratversicherung, sofern diese bereits eine Zahlung geleistet hat. Schließlich geht das gestohlene Fahrrad in das Eigentum der Hausratversicherung über. Sie dürfen es nicht behalten, um etwa noch ein Ersatzfahrrad zu haben.

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