Am 14.09.2020 schrieb DésiréeHallo,
ich wohne in einem Mehrparteienhaus. Seit anderthalb Wochen fehlt meine Waschmaschine. Diese stand im Waschkeller zu dem man durch zwei verschlossene Türen gelangt. Die Polizei hat alles aufgenommen. Es gibt keine Einbruchsspuren. Die Hausverwaltung weiß auch Bescheid. Die Hoffnung auf ein versehentliches Mitnehmen bei einem Umzug schwindet langsam. Leider habe ich keine Hausratsversicherung. Kann hier noch eine Versicherung der Hausverwaltung greifen, gibt es noch irgend eine Möglichkeit zum Erhalt eines Schadensersatzes oder habe ich hier schlicht „Pech gehabt“?
Vielen Dank im Voraus & viele Grüße
DésiréeAm 15.09.2020 schrieb Manfred WeiblenHallo Désirée,
danke für deine Nachricht.
Leider muss ich dir dabei sagen, dass du hier wirklich Pech hast. Eine Hausratversicherung wäre notwendig gewesen, um diesen Schaden abzudecken.
Allerdings wäre auch das zu einem Problem geworden, da keine Einbruchspuren vorhanden sind, obwohl der betreffende Bereich durch zwei Türen gesichert ist.
Insofern ist auch der Weg über die Hausverwaltung vergebene Liebesmüh, da diese alles unternommen hat, um die Kellerräume gegen unbefugtes Betreten zu schützen.
Es tut mir leid, wenn ich dir auf Schadensersatz keine Hoffnung machen kann.
Alles Gute für dich
Manfred vom VS.-vergleichen-und-sparen.de-Team
Am 12.11.2020 schrieb Henning SchulzHallo,
ich wohne in einem Einfamilienhaus mit einem Freund zusammen. Wir haben 2 Türen zum Haus. Die eine ist Kaputt und lässt sich gar nicht mehr schließen. Habe schon von draußen Sachen gegengestellt, damit sie nicht immer aufgeht. Ich habe mehrmals den Vermieter drum gebeten Diese zu ersetzen, leider vergebens. Nun wurde bei uns "eingebrochen" (durch die defekte Tür). Alle unsere Wertsachen wurden gestohlen. Wer kommt jetzt dafür auf?
Vielen dank im Voraus!
Henning SchulzAm 12.11.2020 schrieb Manfred WeiblenHallo Henning,
das ist wirklich ärgerlich, dass ihr das Opfer eines Einbruches geworden seid. Die Sachlage ist mir jedoch nicht ganz klar. Sind es zwei verschiedene Zugänge zum Haus, von denen einer sich nicht schließen lässt und die Einbrecher darüber eingedrungen sind?
Generell ist für den Schadensersatz bei einem Einbruch die Hausratversicherung zuständig. Unter diesen Umständen kann der Versicherer aber den Versicherungsschutz herabsetzen oder sogar verweigern. Es handelt sich in diesem Fall nämlich nicht um einen Einbruch, sondern vielmehr um ein Einschleichen. Klärt das bitte mal mit eurem Versicherer ab.
Zur Haftung des Vermieters: Aus meiner Sicht ist er schadensersatzpflichtig. Durch die Betriebsgefahr des Hauses ist euch quasi ein passiver Schaden entstanden. Das ist damit zu begründe, dass der Vermieter seinen Pflichten zur Instanthaltung des Hauses nur unzureichend erfüllt hat. Das hat letztlich erst zu dem Schaden geführt.
Ich gehe mal davon aus, dass euer Vermieter sich davon nichts anziehen werden will. So ärgerlich das ist, euch bleibt dann nur noch der Weg über den Rechtsanwalt.
Viele Grüße aus Bottrop
Manfred vom VS.-vergleichen-und-sparen.de-Team
Am 27.01.2022 schrieb Kuder janIch wohne in einem Mehrfamilienhaus Hab keine Hausratsversicherung und mehr uns wurde über die Tiefgarage Main E-Bike geklaut und mein Kellerraum aufgebrochen für das Ladegerät in der Tiefgarage befindet sich eine Kamera wie ich jetzt weiß leider defekt ist wohne hier schon seit 14 jahren Und es wurde noch nie eine Wartung an dieser Kamera gemacht kann ich den Vermieter oder Hausverwaltung schadensersatzpflichtig machen
Am 31.01.2022 schrieb Manfred WeiblenHallo Jan,
das ist natürlich ärgerlich, was Dir da passiert ist.
Da die Tiefgarage bedingt durch die verschiedenen Nutzer immer frei zugänglich ist, kannst Du den Vermieter oder die Hausverwaltung nicht schadensersatzpflichtig machen. Die Kamera hätte den Einbruch ja nicht verhindert.
Der Knackpunkt ist die fehlende Hausratversicherung. Denn Du darfst Dich nicht darauf verlassen, dass andere für Deine Absicherung aufkommen. Da ist tatsächlich Eigenverantwortung gefragt.
So leid es mir tut, aber auf dem Schaden bleibst Du leider sitzen.
Viele Grüße aus Bottrop.
Manfred vom VS.-vergleichen-und-sparen.de-Team
Am 03.01.2023 schrieb MonaHallo,
Bei uns im Keller wurde eingebrochen. Dies ist aufgefallen als mein Mann dort die Ersatzmatratze für seine Tochter rausholen wollte. Der Keller ist komplett leer geräumt worden und es ist ein neues Schloß dran. Wir haben Anzeige erstattet und es auch der Versicherung gemeldet. Allerdings habe ich das Gefühl, das die Versicherung sich davor drücken will zu zahlen allein schon an den Fragen die gestellt werden. Gibt es einen Grund warum die Versicherung nicht zahlen muss?Am 06.01.2023 schrieb Manfred WeiblenHallo Mona,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Aus meiner Sicht gibt es keinen Grund, warum sich die Versicherung hier vor der Schadensersatzleistung drücken sollte. Der Einbruch ist ja ein versichertes Risiko innerhalb der Hausratversicherung.
Dass hier natürlich noch umfangreich Fragen seitens der Versicherung gestellt werden, ist eigentlich völlig normal. Der Schaden muss ja nachvollziehbar sein, damit dieser auch übernommen wird.
Viele Grüße vom verysafe.de-Team
Manfred Weiblen
Am 12.04.2023 schrieb FelixHallo,
bei mir würde kürzlich im Keller eingebrochen und ein Fahrrad im Wert von 3.500,00€ gestohlen.
Das Schloss bekamen die Täter nicht auf, deshalb haben diese mit einem Schraubendreher einfach die 4 Schrauben von Haken, der an die Mauer befestigt ist, rausgedreht.
Normalerweise muss bei verschlossener Tür der Riegel die Schrauben verdecken, da man ansonsten ja gar kein Schloss mehr benötigt, wenn man ganz simpel die Schrauben lösen kann.
Jetzt hatte ich eine Hausratversicherung die theoretisch noch gültig wäre. Diese hatte uns aber eine Sonderkündigung zum 01.02.2023 eingeräumt.
Meine neue Versicherung wollte ich eigentlich jetzt im Mai abschließen.
Jetzt ist es so, dass ich ausgerechnet in diesem Zeitraum keine Hausratversicherung hatte.
Besteht die Möglichkeit beim Vermieter etwas geltend zu machen, da es ja ein gravierender baulicher Fehler ist, für den ich keine Schuld habe.
Wenn diese Schrauben nämlich verdeckt gewesen wären, hätten die Einbrecher die Tür eintreten müssen. Das hätten sie aber nicht gemacht, da es am Ostersonntag, den 09.04.2023 zw. 11.30 & 14.00 Uhr passiert ist und sogar eine Familie im Haus war.
Bei den anderen Kellern wurde das Schloss aufgebrochen, da es Einfache waren. Nur mein gutes Schloss blieb unversehrt, was mir leider nichts genützt hat, da die Hausverwaltung hier komplett gepennt hat.
Ich hoffe es besteht eine Chance, da ich echt am Ende bin.
Vielen Dank und beste Grüße
Felix
Am 24.04.2023 schrieb Manfred WeiblenHallo Felix,
vielen Deinen Beitrag. Das ist ja eine ganz schön vertrackte Sache.
Leider kannst Du dafür beim Vermieter keine Ansprüche geltend machen. Denn dieser hat ja keine Kenntnis dazu, dass Du im Keller ein hochwertiges Fahrrad eingestellt hast.
Mit anderen Worten - der Schaden bleibt allein an Dir hängen, so ärgerlich das auch ist. Denn Du hattest auf der einen Seite das Wissen, dass keine Hausratversicherung vorhanden ist und andererseits die Kenntnis, dass das Schloss nicht wirklich einbruchsicher ist.
Es tut mir leid, wenn ich Dir da keine andere Mitteilung machen kann.
Viele Grüße aus Bottrop.
Manfred vom verysafe.de-Team