E-Scooter-Versicherung: heute bestellen, morgen losfahren
Seit dem 15. Juni 2019 heißt es endlich: freie Fahrt für E-Scooter. Über die Radwege sausen darf jedoch nur, wer seinen E-Scooter versichert. Doch keine Sorge, die Bayerische bietet eine günstige und leistungsstarke E-Scooter-Versicherung an. Diese können Sie bei uns mit nur wenigen Klicks direkt online abschließen. Nach einem Tag halten Sie Ihr E-Scooter-Kennzeichen in den Händen.
Jetzt vergleichen und direkt versichern!
Leistungen der E-Scooter-Versicherung
Die E-Scooter-Versicherung leistet Schadenersatz, wenn Sie als Fahrer einen Unfall verursachen und dabei Dritten oder fremden Gegenständen schaden. Die Police der Bayerischen umfasst folgende Leistungen:
- Versicherungssumme von bis zu 100 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Europaweiter Auslandsschutz
- Maximal 12 Monate Versicherungsschutz. Jedes Verkehrsjahr zum 01. März benötigen Sie eine neue Versicherungsplakette.
- Verringerter Jahresbeitrag, je später Sie die Versicherung abschließen.
Schließen Sie neben der verpflichtenden Kfz-Haftpflichtversicherung auch noch die optionale Teilkaskoversicherung ab (150 Euro Selbstbeteiligung), sind u. a. folgende Schäden abgedeckt:
- Diebstahl
- Brand
- Sturm
- Hagel
- Kurzschluss
Schon gewusst?
Versicherbar sind nur E-Scooter, die den Vorgaben der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge entsprechen. Sie müssen vor Versicherungsabschluss also die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis (EBE) vorlegen. Fehlt Ihrem Fahrzeug die Betriebserlaubnis, ist es nicht für den Straßenverkehr zugelassen und kann nicht versichert werden. In solch einem Fall hilft nur eine technische Umrüstung und die anschließende Einzelabnahme vom TÜV bzw. der DEKRA.
E-Scooter-Zulassung
Schon lange bevor die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Kraft getreten ist, waren unzählige E-Scooter-Modelle auf dem Markt erhältlich. Käufer der ersten Stunde fieberten dem Tag entgegen, an dem Elektro-Tretroller endlich auf deutschen Straßen erlaubt sein würden.
Doch für die Mehrheit dieser E-Scooter-Pioniere hat sich seit dem 15. Juni 2019 faktisch nichts geändert. Das Problem: Ein großer Teil der E-Scooter-Modelle, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung verkauft wurden, entspricht nicht den Kriterien der eKFV.
Gründe hierfür können beispielsweise eine zu hohe Maximalgeschwindigkeit (mehr als 20 km/h) oder Sicherheitsmängel (z. B. Bremsen und Beleuchtung) sein.
Ohne Umbau und anschließende Prüfung erhalten diese Fabrikate keine Betriebserlaubnis und dürfen nach wie vor nur auf privatem Gelände gefahren werden. Von der Straßenzulassung hängt wiederum die Versicherung ab: Nur E-Scooter mit Betriebserlaubnis können haftpflichtversichert werden.
Solange ein E-Scooter-Modell weder über die Allgemeine noch über die Einzelbetriebserlaubnis verfügt, ist das Fahren im öffentlichen Raum illegal. Wer trotzdem im öffentlichen Verkehrsraum erwischt wird, muss eine Geldstrafe zahlen.
E-Scooter mit ABE
Wie alle anderen verkehrstauglichen Fahrzeuge werden auch E-Scooter in Deutschland mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) ausgestattet. Vom aufwändigen und kostspieligen Prozedere, das hinter dieser serienmäßigen Zulassung steckt, bekommen Sie als Verbraucher nichts mit.
Der Hersteller holt die Typen-Erlaubnis für das jeweilige Modell beim Kraftfahrt-Bundesamt ein. Verläuft die Prüfung positiv, wird jedes Fahrzeug eines Modells mit einem Typenschild versehen.
Dieses Schild enthält den Fahrzeugtypen und die individuelle Fahrzeugidentifikationsnummer. Dank Typenschild ist jeder E-Scooter also eindeutig gekennzeichnet und kann seinem Besitzer problemlos zugeordnet werden.
Eine gültige Fahrzeugidentifikationsnummer ist außerdem die Voraussetzung, um einen Elektro-Steh-Roller versichern zu können. Mit dieser Nummer gehen Versicherungsgesellschaften sicher, dass es sich um einen legalen E-Scooter handelt. Die Fahrzeugidentifikationsnummer wird bei der Versicherung hinterlegt.
Selten möglich: Alt gegen Neu
Nur sehr wenige Hersteller haben sich bewusst auf die eKFV-konforme Nachrüstung vorbereitet und bieten Käufern an, ihren E-Scooter ohne Straßenzulassung gegen ein überholtes Modell mit ABE einzutauschen.
Diese neue Roller-Generation wird vor der Auslieferung mit dem notwendigen Typenschild ausgestattet. Kostenlos ist dieser Eintausch-Service allerdings nicht.
EBE: E-Scooter nachträglich zulassen
Die Alternative zur Allgemeinen Betriebserlaubnis ist die Einzelbetriebserlaubnis (EBE). Um diese Sonderzulassung kümmert sich nicht der Hersteller, sondern der Besitzer des Fahrzeugs. Verbreitet ist die EBE zum Beispiel bei getunten Pkw, die mit nicht-serienmäßigen Teilen umgebaut wurden.
Was in der Theorie sehr vielversprechend klingt, erweist sich für E-Scooter-Käufer in der Praxis als sehr kompliziert und vor allem kostenintensiv.
Im Gegensatz zur Allgemeinen Betriebserlaubnis liegt die Einzelzulassung nicht in der Zuständigkeit des Kraftfahrt-Bundesamtes. Eine EBE wird von der örtlichen Zulassungsbehörde in Form des Fahrzeugscheins erteilt.
Bevor die Zulassungsstelle ihr OK gibt, kommt ein amtlich anerkannter Sachverständiger für Kraftfahrzeuge ins Spiel: Sein Gutachten liefert die Grundlage für die Straßenzulassung seitens der Behörde. Ein solches Gutachten ist auch bei einem Elektro-Scooter sehr umfangreich und komplex.
Hohe Kosten und ein offenes Ende
Allein aus Kostengründen werden Sachverständige nicht jedes Detail selbst prüfen. Sie sind auf Hersteller-Nachweise angewiesen. Schon durch einzelne Prüfungsbestandteile können mehrere Tausend Euro zusammenkommen.
In den meisten Fällen werden die Umbau- und Prüfungskosten den Anschaffungswert des E-Scooters also um ein Vielfaches übersteigen.
Nicht zu vergessen: Viele Modelle müssten umgebaut werden, um die Anforderungen zu erfüllen. Das Ergebnis der Prüfung ist offen. Wenn es schlecht läuft, wird der teuer umgebaute und geprüfte E-Scooter am Ende nicht zugelassen.
Hersteller ist die erste Anlaufstelle
Sie sind vom Zulassungsproblem betroffen? Das Kraftfahrt-Bundesamt rät, sich im ersten Schritt an den Hersteller des E-Scooters zu wenden und sich dort nach den Möglichkeiten zu erkundigen.
Der Bußgeldkatalog für E-Scooter – es wird richtig teuer!
E-Scooter werden von vielen Verkehrsteilnehmern eher noch als Spielzeug betrachtet. Dabei fallen diese akkubetriebenen Flitzer unter die Kategorie Kraftfahrzeuge. Damit geht auch einher, dass ein Versicherungskennzeichen ebenso zwingend erforderlich ist wie eine Zulassung nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung.
Wenn Sie mit einem E-Scooter unterwegs sind, müssen Sie sich an die gängigen Verkehrsregeln halten, die beispielsweise auch für Motorroller, Motorräder oder auch Autos gelten.
Nachstehend finden Sie eine Auflistung der Bußgelder, die bei Verstößen auftreten, die am häufigsten zu Unfällen führen (Quelle: ADAC, Bußgeldkatalog-Verordnung BKatV).
Möchten Sie wissen, welche Kosten bei gleich mehreren Verstößen auf einmal auf Sie zukommen? Hier können Sie es mit ein paar Klicks einfach sehen! Markieren Sie den entsprechenden Verstoß einfach mit einem Häkchen - Sie werden überrascht sein, wie schnell da hohe Summen zusammenkommen können.
E-Scooter-Versicherung - häufig gestellte Fragen
Wie schließe ich eine E-Scooter-Versicherung ab?
Ihren E-Scooter können Sie bei uns in nur drei Schritten versichern:
- Kfz-Haftpflicht abschließen.
- Versicherungsplakette per Post erhalten.
- Plakette aufkleben und losfahren.
Tipp: Sie haben Fragen zur E-Scooter-Versicherung? Kein Problem, unser Serviceteam berät Sie gern. Greifen Sie einfach zum Hörer oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Dürfen Minderjährige mit einem E-Scooter fahren?
Der Fahrer eines elektrischen Tretrollers muss mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Mofa-Führerschein wird nicht benötigt.
Gut zu wissen: Minderjährige können die E-Scooter-Versicherung nur mit Einwilligung der Eltern abschließen.
Wie lange ist der Versicherungsschutz gültig?
Ihr elektronischer Tretroller ist maximal vom 01.03. bis zum 28./29.02. des Folgejahres versichert.
Das heißt, Sie benötigen jedes Jahr zum 01. März eine neue Versicherungsplakette.
Gilt die E-Scooter-Versicherung auch im Ausland?
Ja, jedoch nur in den Staaten der Europäischen Union. Bevor Sie verreisen, sollten Sie sich eine internationale Versicherungsbescheinigung ausstellen lassen und Ihren Elektrotretroller mit einem D-Aufkleber versehen.
Tipp: Die Versicherung nützt Ihnen im Ausland nur etwas, wenn das Fahren von E-Scootern dort auch wirklich erlaubt ist.
Wo darf ich mit dem E-Scooter fahren?
Akku laden und einfach drauf los fahren? Auf keinen Fall! Wer kreuz und quer durch die Gegend rollt, kassiert schnell das erste Bußgeld.
Damit unter Autos, Zweirädern und Fußgängern kein Chaos ausbricht, ist klar geregelt, wo ein E-Scooter gefahren werden darf und wo strikte Fahrverbote herrschen.
Die in Deutschland geltenden Regeln für E-Scooter-Fahrer sind in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung - kurz eKFV - festgehalten (Stand: Juni 2019). Innerhalb der EU gibt es allerdings keine einheitlichen Regelungen. Jeder Mitgliedsstaat legt selbst fest, ob und unter welchen Bedingungen E-Scooter zugelassen sind.
Das ist in Deutschland erlaubt
Grundsätzlich gilt: Elektro-Tretroller müssen auf Fahrradwegen, Radstreifen (das können auch solche sein, die sich Fußgänger und Radfahrer teilen) und Fahrradstraßen gefahren werden. Ist keine dieser „Radfahrer-Spuren“ vorhanden, darf auf der Straße gefahren werden. Außerhalb von geschlossenen Ortschaften dürfen außerdem Seitenstreifen befahren werden.
Nutzen E-Scooter-Fahrer gemeinsame Geh- und Radwege, haben Fußgänger Vorrang. Sie geben also das Tempo auf diesen Wegen vor. Wer mit dem E-Scooter auf Radverkehrsflächen fährt, muss sich der Geschwindigkeit des Radverkehrs anpassen und schnelleren Radfahrern Platz zum Überholen machen.
Das ist in Deutschland verboten
Fahren
Reine Gehwege, Bürgersteige und Fußgängerzonen sind für elektrische Scooter tabu. Darüber hinaus gibt es individuell festgelegte Fahr-Verbotszonen (z. B. Plätze, Parks), die entsprechend gekennzeichnet sind.
Selbstverständlich gilt für E-Tretroller genauso wie für Fahrräder: Straßen, die allein für Kraftfahrzeuge bestimmt sind (z. B. Autobahnen und Kraftfahrstraßen), dürfen nicht befahren werden.
Übrigens: Ob der Motor des E-Tretrollers beim Fahren tatsächlich eingeschaltet ist, spielt für die Vorgaben keine Rolle. Die Regeln gelten für jeden E-Scooter. Ein ausgeschalteter Motor berechtigt nicht zur Nutzung von Gehwegen oder anderen Flächen, die für E-Scooter tabu sind.
Parken
Nicht nur beim Fahren, sondern auch beim Abstellen von Elektro-Tretrollern müssen Verbote beachtet werden. Flächen und Bereiche, in denen das Parken des E-Scooters verboten ist, werden in der Regel von jeder Stadt definiert und als Verbotszone ausgewiesen.
Wer sich nicht an die Fahr- und Parkregeln hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld.
Darf ich betrunken E-Scooter fahren?
Nein. Für E-Scooter-Fahrer herrschen dieselben Regeln wie für Autofahrer. Eine Fahrt unter Alkoholeinfluss ist nämlich nicht nur gefährlich, sondern ab einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille auch strafbar. Für Fahrer unter 21 und Fahranfänger gilt sogar eine 0,0 Promillegrenze. Um eine Straftat handelt es sich allerdings schon ab 0,3 Promille, wenn der Fahrer auffällt und beispielsweise Schlangenlinien fährt. Grundsätzlich gilt: Wer betrunken E-Scooter fährt, dem drohen je nach Promillewert eine Geld- oder Freiheitsstrafe, ein Fahrverbot und bis zu 3 Punkte in Flensburg.
Kommt es zu einem Unfall, müssen betrunkene E-Scooter-Fahrer mit einer Leistungskürzung ihrer Kfz-Versicherung rechnen. Im schlimmsten Fall macht der Versicherer sogar seinen Regressanspruch deutlich und verlangt die ausgezahlte Leistung oder einen Pauschalbetrag zurück.
Darf ich zu zweit mit einem E-Scooter fahren?
Nein. Es ist nicht erlaubt, jemanden auf dem E-Scooter mitzunehmen. Pro Roller ist nur eine Person zugelassen. Mehrere E-Tretroller müssen zudem hintereinander fahren. Nebeneinander zu fahren ist im öffentlichen Verkehrsraum verboten.
Muss ich beim Fahren einen Helm tragen?
Eine Helmpflicht gibt es nicht. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie jedoch einen tragen.
Welche Kriterien muss mein E-Scooter erfüllen, damit er verkehrstauglich ist?
Als straßenverkehrstaugliche E-Scooter gelten Fahrzeuge,
- die über einen elektrischen Antrieb verfügen.
- die eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten.
- die eine Lenk- und Haltestange besitzen.
- die mit Vorder-, Rück- und Bremslicht versehen sind.
- deren Leergewicht bei maximal 55 Kilogramm liegt.
- die maximal 70 cm breit, 140 cm hoch und 200 cm lang sind.
- die entweder keinen Sitz haben oder aber selbstbalancierend mit oder ohne Sitz sind.
- deren Leistung auf 500 Watt begrenzt ist (1.400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen).
- die über die Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis verfügen.
- für die eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.