Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht im Vergleich
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist für Sie als Hauseigentümer eine wichtige Haftpflichtversicherung. Sie sichern sich damit gegen Risiken ab, die von Ihrer vermieteten Immobilie oder Ihrem Grundstück ausgehen. Als Eigentümer haben Sie die Pflicht, mögliche Risiken zu vermeiden. Sonst haften Sie als Gebäudeeigentümer für Schäden an Personen und Sachen. Aber warum mehr für die Versicherung zahlen als nötig? Mit unserem Vergleich zur Haushaftpflicht können Sie online vergleichen und sparen.
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Was ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
Nach § 836 BGB sind Sie als Gebäudeeigentümer verpflichtet, für alle Schäden, die aus Ihrem Grundstück und Gebäude an fremden Personen und Sachen entstehen können, aufzukommen. Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht müssen Sie stets Gefahrenquellen beseitigen z. B. Schnee im Winter, Laub im Herbst oder morsche Bäume. Wenn Sie diese Gefahren fahrlässig missachten, kann ein Geschädigter Ihnen gegenüber Schadenersatz verlangen. Dies kann sehr teuer werden. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für solche Schadenfälle. Dies können Personenschäden wie ein gestürzter Passant im Winter auf dem Gehweg oder ein - durch herabgewehte Dachziegel bei Sturm - beschädigtes Auto sein. So sind Sie vor hohen Kosten geschützt.
Kosten der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Die Kosten bzw. Beiträge zur Grundbesitzerhaftpflicht halten sich wirklich in Grenzen. Sie können diese bei vermieteten Objekten auch auf die Nebenkosten umlegen. Damit Sie sich einen Überblick über die Kosten zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht verschaffen können, haben wir Ihnen hier einige Beispiele aufgeführt:
Kosten Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (ab)
Risiko | Jahresbeitrag |
---|---|
Einfamilienhaus | 26,45 € |
Mehrfamilienhaus (3 WE) | 29,75 € |
Mehrfamilienhaus (15 WE) | 73,54 € |
Unbebautes Grundstück | 17,86 € |
(Auszug aus unseren Angeboten - Monatsbeiträge inkl. 19% Versicherungssteuer)
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Jetzt vergleichenWer benötigt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
Neben der Gebäudeversicherung ist eine solche Absicherung für jeden Gebäudeeigentümer ratsam:
Eigentümer eines Einfamilienhaus
Wenn Sie Eigentümer eines Einfamilienhauses sind, sollten Sie Ihre Privathaftpflicht einmal überprüfen. In den meisten Fällen, ist die Absicherung Ihres selbstgenutzten - nicht vermieteten - Einfamilienhauses in der Privathaftpflicht enthalten. Dann brauchen Sie keine zusätzliche Haushaftpflicht abzuschließen.
Vermietete Gebäude
Eigentümer eines vermieteten Einfamilienhaus oder eines Mehrfamilienhaus - auch wenn sie selbst einen Teil bewohnen - benötigen für diese Gebäudeobjekte eine Grundbesitzerhaftpflicht. Wenn Sie eine Hausverwaltung mit der Verwaltung Ihres Gebäudes beauftragt haben, wird diese häufig eine solche Versicherung für Sie abschließen. Bitte sprechen Sie Ihre Hausverwaltung darauf an.
Eigentümergemeinschaften
Wenn Sie Eigentümer einer Eigentumswohnung sind und sich noch weitere Eigentumswohnungen in Ihrem Gebäude befinden, gibt es neben Ihrem Sondereigentum auch in der Regel immer Gemeinschaftseigentum. Dies können Zuwege, Treppenhäuser oder Außenanlagen sein. Für dieses Gemeinschaftseigentum ist eine Haushaftpflicht dringend angeraten. Sehr häufig übernimmt auch eine Hausverwaltung die Eindeckung des Versicherungsschutzes, da diese laut WEG Gesetz sogar gesetzlich dazu verpflichtet sind. Sie als Eigentümergemeinschaft können natürlich auf die Wahl der Grundbesitzerhaftpflicht Einfluss nehmen und auf einen günstigen Versicherungspartner bestehen, da die Versicherungsprämie auf die Eigentümer umgelegt wird.
Unbebaute Grundstücke
Auch von unbebauten Grundstücken kann eine Gefahr ausgehen. Hier können Bäume umstürzen oder Gehwege im Winter nicht geräumt sein. Daher sollten Sie auch für diese Grundstücke eine Haftpflicht für Grundbesitzer abschließen.
Welche Vorschriften muss ich als Gebäudeeigentümer beachten?
Es gibt zwei gesetzliche Vorschriften, die jeder Inhaber einer Immobilie beachten muss
1. Verkehrssicherungspflicht
Sie als Hauseigentümer sind verpflichtet, Ihre Immobilie regelmäßig zu kontrollieren und auf Gefahrenquellen zu achten, die Mieter oder fremde Personen schädigen können. Diese Gefahrenquellen müssen Sie beseitigen.
Dies können zum Beispiel sein:
- Vor dem Treppenaufgang zum Haus haben sich Steine gelockert. Es könnte eine Person stolpern und stürzen.
- Bei auftretendem Glatteis muss gestreut werden.
- Im Herbst muss gerade bei Regenwetter das nasse Laub auf den Gehwegen entfernt werden, um das Ausrutschen zu vermeiden.
- Sie müssen immer für ausreichende Beleuchtung im Hauseingang und Treppenhaus sorgen.
Haben Sie eine Verkehrssicherungspflicht verletzt, haftet die Haus- und Grundhaftpflicht. Sie tritt jedoch nicht ein, wenn gegen die Pflichten vorsätzlich verstoßen wurde.
2. Instandhaltungspflicht
Ein Gebäude ist vielen Gefahren und dem (Un-)Wetter ausgesetzt. Es kann immer wieder zu Mängeln kommen, die schnellstens beseitigt werden müssen, wenn sie eine Gefahr für Leib und Leben darstellen.
- Vor dem Treppenaufgang zum Haus haben sich Steine gelockert. Es könnte eine Person stolpern und stürzen.
- Das Dach ist in die Jahre gekommen und Ziegel lockern sich.
- Aus dem schönen alten Baum im Garten brechen Äste ab und stürzen auf die Straße.
Bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht wird die Grundbesitzerhaftpflicht entstandene Schäden übernehmen, wenn Ihnen ein Verschulden anzulasten ist.
Winterdienst und die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Der Winterdienst ist in Deutschland bei den örtlichen Gemeinden geregelt. Die meisten Gemeinden und Städte schreiben vor, dass in der Zeit von 7.00- 20.00 Uhr die Gehwege von Schnee und Eis geräumt sein müssen. Dabei müssen oft auch die Wege zu Bushaltestellen, Straßenübergänge etc. mit freigehalten werden. Das Ausbringen von Salz ist dabei in fast allen Gemeinden nur in extremen Wetterlagen wie Eisregen gestattet. In allen anderen Fällen dürfen nur Granit oder Sand gestreut werden. Dabei müssen Sie als Gebäudeeigentümer den ganzen Tag darauf achten, ihren Fußgängerbereich schnee- und eisfrei zu halten. Sollte es also tagsüber zu wiederkehrenden Schneefällen kommen, sind Sie als Gebäudeeigentümer auch verpflichtet, mehrmals den Gehweg frei zu räumen. Bei einem schuldhaften und vorsätzlichen Verletzen dieser Vorschrift, kann die Versicherung Ihrer Haus- und Grundhaftpflicht die Leistung in einem Schadenfall verweigern. Wenn Sie jedoch morgens den Gehweg geräumt haben und zur Arbeit gefahren sind und es dann plötzlich zu weiteren Schneefällen kommt, würde bei einem Sturz einer Passantin, Ihre Grundbesitzerhaftpflicht für den Schaden aufkommen.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht im Test
Welche Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bietet ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis? Dieser Frage ging die Stiftung Warentest 2019 nach und nahm die Tarife von 36 Anbietern genauer unter die Lupe. Die ausführlichen Ergebnisse wurden in der Zeitschrift Finanztest 09/2019 veröffentlicht. Das erste Fazit: Für Vermieter oder Besitzer eines unbebauten Grundstücks ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ein Muss.
Empfohlen werden von Finanztest nur Angebote ohne Selbstbehalt und mit einer Versicherungssumme von mindestens 10 Millionen Euro. Und, so betont die Marke der Stiftung Warentest weiter: „Vergleichen lohnt, die Preisunterschiede sind erheblich.“ Zu den hervorgehobenen Preis-Leistungs-Angeboten gehören unter anderem die Tarife von der GEV Grundeigentümer, der NV und von Die Haftpflichtkasse. Diese finden Sie natürlich auch in unserem Vergleichsrechner.
Jetzt vergleichenFragen und Antworten zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Was kostet eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
Bei der Beitragsberechnung werden je nach Versicherungsgesellschaft verschiedene Berechnungsmethoden zugrunde gelegt. Damit Ihnen in unserem Vergleichsrechner alle Tarife des Marktes angezeigt werden können, benötigen wir folgende Daten:
- Jahresbruttomiete aller vermieteten Wohnungen
(Sollten Sie als Eigentümer selbst mit in einem Mehrfamilien- oder Zweifamilienhaus wohnen, ist die Angabe eines fiktiven Mietwertes für Ihre Wohnung miteinzuberechnen) - Anzahl der Wohnungen bzw. der vermieteten Einfamilienhäuser
- Anzahl evtl. Garagen
- Angabe über die Art des zu versichernden Gebäudes
- Bei unbebauten Grundstücken müssen die Länge der Straßenfront und die Grundstücksgröße angegeben werden
Aus diesen Daten kann der Rechner Ihr persönliches Angebot aus über 160 Tarifen ermitteln: Jetzt vergleichen
Wann brauche ich eine Grundbesitzerhaftpflicht?
Eine Haftpflicht für Ihre Immobilie benötigen Sie immer dann, wenn Sie diese nicht selbst bewohnen oder nicht als einzige Partei bewohnen. In Ihrer Privathaftpflicht ist die Grundbesitzerhaftpflicht für Ihr selbstgenutztes Einfamilienhaus bereits enthalten.
Beispiel:
- Vermietetes Einfamilienhaus
- Mehrfamilienhaus (auch wenn Sie es mitbewohnen)
- Unbebaute Grundstücke
Die Beiträge sind eher gering und Sie können sie hier für Ihre Immobilie berechnen: Jetzt vergleichen
Ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung umlagefähig?
Ja, Sie können die Beiträge zur Haushaftpflicht auf Ihre Mieter umlegen. Die Kosten für diese Versicherung sind Nebenkosten laut der Betriebskostenverordnung nach Punkt 13 (Sach- und Haftpflichtversicherungen) und somit umlagefähig. Sie müssen aber mit einem Hinweis im Mietvertrag auf die Anrechnung der Betriebskosten den Mieter davon in Kenntnis setzen. Somit tragen Sie die Kosten der Haftpflichtversicherung für das Gebäude nicht allein.
Benötige ich eine Grundbesitzerhaftpflicht auch, wenn ich die Streupflicht auf die Mieter übertrage?
Als Eigentümer haften Sie immer für Schäden, die durch Ihr Gebäude entstehen. Die Übertragung einer Streupflicht entbindet Sie hier nicht von der Haftung. Sie haben sogar die Pflicht, sich bei Schneetagen von der Räumpflicht Ihrer Mieter zu überzeugen. Es können jedoch noch weitere Schäden durch Ihr Haus auftreten, wie zum Beispiel herabfallende Dachziegel bei Sturm oder glatte Treppenstufen durch Moos oder Grünspan im Regen. Hier ist eine Grundbesitzerhaftpflicht in jedem Falle ratsam.
Kann ich die Haushaftpflicht auf einen Hausverwalter übertragen?
Ja, der Abschluss einer Grundbesitzerhaftpflicht kann auf eine Hausverwaltung übertragen werden. Häufig wird für die Verwaltung von Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft eine Hausverwaltung eingeschaltet. Diese kann auch beauftragt werden, sich um die Versicherungen der Gemeinschaft zu kümmern. Abhängig ist dies von dem Vertrag, der zwischen den Parteien geschlossen wurde. Ist die Hausverwaltung mit dem Abschluss von Versicherungen beauftragt, kann sie bei Fehlen des entsprechenden Versicherungsschutzes haftbar gemacht werden.
Beispiel: Der Hausverwalter soll die bestehende Versicherung kündigen und versäumt es, eine neue Versicherung in Auftrag zu geben. Ein Passant stürzt im Eingang bei Glatteis und verklagt die Eigentümergemeinschaft. Diese ist dann berechtigt, bei der Hausverwaltung in Regress zu gehen. Nach neuester Gesetzeslage sind Hausverwaltungen jetzt verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für sich selbst abzuschließen, damit solche Ansprüche abgedeckt sind.
Benötige ich für mein Einfamilienhaus eine Grundbesitzerhaftpflicht?
Wenn Sie eine Privathaftpflicht besitzen, ist die Gebäudehaftpflicht für Ihr selbstgenutztes Einfamilienhaus in eben dieser privaten Haftpflichtversicherung bereits enthalten. Sie brauchen dann keine zusätzliche Versicherung mehr abzuschließen. In den meisten Tarifen ist auch der Versicherungsschutz für eine Einliegerwohnung oder auch das eigene Ferienhaus in Deutschland mit eingeschlossen. Hier sollten Sie aber in jedem Fall die Bestätigung bei Ihrem Privathaftpflicht-Versicherer einholen und sich den Versicherungsumfang bestätigen lassen. Sollten Sie jedoch ein Einfamilienhaus vermieten oder auch Ferienhäuser in der Vermietung haben, ist grundsätzlich eine eigene Haushaftpflicht erforderlich.
Worin unterscheiden sich die Versicherungs-Tarife?
Der Versicherungsumfang ist bei fast allen Versicherungsgesellschaften gleich. Mitversichert sind generell Personen- und Sachschäden. Auch Vermögensschäden sind, wenn auch in unterschiedlicher Höhe, eingeschlossen. Die Unterschiede liegen wie so oft im Detail. So können sich die mitversicherten Leistungen in den folgenden Punkten unterscheiden:
- Höhe der Deckungssumme für Personen- und Sachschäden
- Höhe der Haftung für Vermögensschäden
- Sind Bauvorhaben am Gebäude mitversichert?
- Ist der Allmählichkeitsschaden eingeschlossen?
- Auch Be- und Entladeschäden können wichtig sein
- Sind Garagen kostenfrei mitversichert?
Die Höhe der Deckungssumme für Personen- und Sachschäden sollte mind. 5 Mio. Euro betragen, damit Sie im Schadensfall gut abgesichert sind.
Die Unterschiede sind oft nicht sehr groß. Den mit Abstand besten Versicherungsschutz bietet die GVO Versicherung mit ihrem Tarif zu 10 Mio. Euro und der HVS Hamburger Versicherungsservice ebenfalls mit seinem 10 oder auch 20 Mio. Euro Tarif. Die GVO hat zudem mit Abstand die günstigsten Prämien. In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht muss also sehr gute Leistung nicht unbedingt teuer sein.
Die Beiträge und Angebote können Sie hier berechnen: Jetzt vergleichen
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Es ist für Sie wirklich einfach mit unserem Online-Vergleichsrechner.
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Und wenn Sie eine evtl. bestehende Vorversicherung über uns kündigen lassen möchten, hilft Ihnen Ihr Ansprechpartner gerne weiter.
Ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sinnvoll?
Eine Absicherung für Schäden aus Ihrem Gebäude heraus, ist auf jeden Fall sinnvoll. Hier eine Darstellung zu den verschiedenen Wohnsituationen:

Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus
Wenn Sie ein Einfamilienhaus selbst bewohnen, müssen Sie prüfen, ob der Versicherungsschutz bereits in Ihrer Privathaftpflicht enthalten ist. Dies ist in den meisten Fällen so. Bei einer Vermietung eines Einfamilienhauses ist die Versicherung für Sie als Vermieter ein Muss. Den Beitrag können Sie in Ihrer Steuererklärung ansetzen. Auch Miteigentümer eines selbst bewohnten Zweifamilienhauses können für Schäden auf gemeinsam genutzten Wegen haften.
Sollten Sie ein Einfamilienhaus vermieten, ist auch für Sie die Haushaftpflicht dringend zu empfehlen. Als Hauseigentümer können Sie einige Dienste auf Ihre Mieter übertragen. Wenn dieser sich jedoch nicht an die Vorgaben hält, kann ein Geschädigter sich auch immer an Sie als Eigentümer zur Begleichung eines Schadens wenden.
Eigentumswohnung
In der Regel haben Sie eine Eigentumswohnung in einer Eigentümergemeinschaft mit anderen Wohnungseigentümern zusammen. Die Eigentümergemeinschaft sollte in jedem Fall eine Haus- und Grundhaftpflicht abschließen. Ein Geschädigter kann sich an jeden Eigentümer wenden und von ihm den Schaden zur Streitsache erklären. Mit einer gemeinsamen Absicherung sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Vermietetes Mehrfamilienhaus
Bei einer vermieteten Immobilie ist auf jeden Fall eine Haftpflichtversicherung ratsam. Hier kommt immer der Eigentümer für evtl. Schäden auf. Selbst wenn Sie eine Räumpflicht im Winter auf einen Mieter übertragen und dieser seiner Räumpflicht nicht nachkommt, kann sich der Geschädigte immer an den Eigentümer wenden. Sie können zwar versuchen, bei Ihrem Mieter in Regress zu gehen, sollte dieser jedoch nicht genug finanziellen Spielraum haben, bleiben Sie auf dem Schaden sitzen. Daher befreit eine Übertragung der Räumpflicht auf den Mieter nicht vor einem finanziellen Risiko.
Unbebautes Grundstück
Als Grundbesitzer haften Sie für alle Schäden aus Ihrem Grundstücken heraus. Ein Zaun mit Schild „Eltern haften für ihre Kinder“ reicht nicht aus. Ein Beispiel: Ein heftiger Sturm weht einen Zaun um und Sie haben am Tag danach nicht nach dem Zaun geschaut. Kinder spielen auf Ihrem Grundstück und kommen zu Schaden. Die Eltern verklagen Sie auf hohen Schadenersatz und Schmerzensgeld. Die Haftpflichtversicherung für Grundbesitzer kommt dann für den Schadenfall auf.
Sie sehen anhand der Beispiele, wie wichtig die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist. Schon ab ca. 20 € können Sie sich vor den finanziellen Risiken mit einer Versicherung schützen.
Schutz durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Denken Sie jetzt an die Haus- und Grundhaftpflicht, um bei Wind und Wetter vor Schäden durch Ihre Immobilie abgesichert zu sein. Wir, die vs vergleichen-und-sparen GmbH als Ihr Versicherungsmakler stehen Ihnen dabei immer zur Seite. Und die besten Tarife finden Sie in unserem Vergleichsrechner Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: