Haus- und
Grundbesitzerhaftpflicht
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Typische „Haus und Grund“-Schäden und die Frage der Haftung

Immer wieder kommt es zu Missgeschicken innerhalb des eigenen oder gemieteten Wohnraums oder auf dem Grundstück. Mal mit kleinen, mal mit großen finanziellen Folgen. Wer muss für den Schaden aufkommen? Darüber herrscht oft Uneinigkeit und so mancher Fall landet vor Gericht. Wie der Streit dann ausgeht? Anhand folgender Beispiele zeigen wir Ihnen Urteile zu typischen „Haus und Grund“-Schäden. Die Namen von betroffenen Personen wurden von uns aus Datenschutzgründen geändert.


Treppenstufe in Mietshaus bricht und führt zum Sturz. Haftet der Vermieter?

Was war geschehen?

Anton U., Mieter eines Mehrfamilienhauses, wollte einen Stuhl auf den Dachboden des Hauses verfrachten. Dafür zog er die Trittleiter zum Dachboden aus. Beim Besteigen brach eine Stufe und Anton U. stürzte von der Leiter. Dabei zog er sich Rückenverletzungen zu und war und sechs Monate arbeitsunfähig. Der Fall landete vor dem Oberlandesgericht Hamm.

Wie lautet das Urteil?

OLG Hamm, Az.: I-6 U 16/12

Das OLG Hamm sprach dem Mieter 8.000 € Schmerzensgeld zu, da der Vermieter es versäumt hatte, bewegliche Bauteile des Hauses regelmäßig auf ihre Sicherheit zu überprüfen. Im konkreten Fall übernahm die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht den Schaden.

Wichtiger Schutz für Eigentümer

Wer Grundstücke, Häuser, Wohnungen, Garagen oder andere Objekte besitzt und diese vermietet, kann schnell unfreiwillig in eine gefährliche Kostenfalle tappen. Wenn zum Beispiel bestimmte Bauteile nicht mehr intakt sind und zum Unfall eines Mieters führen, kann das für ihn als Eigentümer sehr teuer werden. Schmerzensgeld, gesundheitliche Behandlung, Verdienstausfall und mehr: Die Liste der möglichen Forderungen des Geschädigten ist lang und die Kosten oft sehr hoch. Mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützen sich Eigentümer vor dieser finanziellen Belastung. Infomieren Sie sich am besten gleich einmal, was dieser Schutz alles zu bieten hat und wie Sie damit viel Geld, Stress und Sorgen sparen können.

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Ast des Anstoßes: Wenn ein dicker Zweig aufs Auto kracht

Was war geschehen?

Gerd F. parkte sein Auto an einer Straße, die an ein privates Grundstück mit einem großen Baum darauf grenzt. Ein Ast von diesem Baum brach ab, fiel auf das parkende Fahrzeug und beschädigte dieses. Gerd F. forderte darauf Schadenersatz vom Grundstückseigentümer. Dieser reagierte darauf mit Unverständnis und lehnte die Kostenübernahme ab. Schließlich reichte Gerd F. beim Landgericht Wuppertal Klage gegen den Grundstückseigentümer ein.

Wie lautet das Urteil?

LG Wuppertal Az.: 4 O3/22

Das Landgericht Wuppertal lehnte die Klage ab. Es entschied, dass der Baum in einem guten Zustand war. Auch bei einer regelmäßigen Überprüfung wären keine Anzeichen dafür vorhanden gewesen, dass ein Ast abfallen könnte. Der Kläger konnte keine schlüssigen Beweise dafür liefern, dass der Baum brüchig war. Gerd F. musste den entstandenen Schaden an seinem Auto also aus eigener Tasche bezahlen.

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Gut zu wissen

Da die Haftpflichtversicherung bei einem Schadenfall automatisch zu einer passiven Rechtsschutzversicherung wird, fallen keine Kosten für die rechtlichen Belange des Grundstückeigentümers an. Die Vertretung der Rechtsinteressen übernimmt in diesem Fall dann die Haftpflichtversicherung.

Absatz vom Schuh bleibt in Gitterrost stecken: Anrecht auf Schadenersatz und Schmerzensgeld?

Was war geschehen?

Beim Verlassen eines Mehrfamilienhauses blieb die Mieterin Anna L. mit dem Absatz ihres Schuhs (2,5 x 1,5 cm) im Gitterrost vor der Haustür stecken. Der Rost hatte übliche Öffnungen von 4 x 7,3 cm. Daraufhin klagte Anna L. auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Wie lautet das Urteil?

OLG Schleswig Az.: 11 U 65/15

Das Oberlandesgericht Schleswig wies die Forderung vollständig ab. Die Begründung: Der Gitterrost sei schon immer da gewesen. Nach Ansicht des Richters müsste eigentlich jedem bewusst sein, dass Absatzschuhe in den Öffnungen stecken bleiben können. Auf diese bekannte Gefahr hätte die Mieterin reagieren können und entweder drübersteigen oder andere Schuhe anziehen können.


Fußgänger stürzt auf verschneitem Gehweg vor Mehrfamilienhaus. Wie sieht es mit der Streupflicht aus?

Was war geschehen?

Ein Fußgänger stürzte auf dem verschneiten Gehweg vor einem Mehrfamilienhaus und verletzte sich. Der Unfall ereignete sich um 10 Uhr morgens, als die Fläche vor dem Haus schon längst hätte gestreut sein müssen.

Der Hauseigentümer hatte die Streupflicht auf die Mieter übertragen. Genau an diesem Tag war jedoch der zuständige 80-jährige Mieter nicht in der Lage, der Streupflicht nachzukommen. Der Vermieter hatte die Ausführung der Streupflicht nicht überwacht. Mit dem Fall befasste sich das Oberlandesgericht Oldenburg.

Wie lautet das Urteil?

OLG Oldenburg 1 U 77/13

Da der Vermieter die Überwachung der Streupflicht auf dem Gehweg seines Mehrfamilienhauses versäumt hatte, musste er für die Folgen des Sturzes haften. Das OLG Oldenburg verurteilte den Hauseigentümer zu 16.000 € Schadensersatz, bedingt durch die schweren Verletzungen, die sich der Fußgänger zugezogen hat.

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kommt in diesem Fall von Fahrlässigkeit für den Schaden auf.


Defekter Rollokasten rauscht nach unten und bringt erschrockene Mieterin zu Fall. Hat sie Anspruch auf Schmerzensgeld?

Was war geschehen?

Die Mieterin einer Doppelhaushälfte, Roswitha W., informierte den Hauseigentümer über einen defekten Rollokasten. Das Rollo ließ sich nicht mehr ordnungsgemäß bedienen. Als das Rollo eines Tages unvermittelt nach unten rauschte, erschreckte sich Roswitha W. derart, dass sie stürzte und sich dabei verletzte. Daraufhin forderte sie vom Hauseigentümer Schmerzensgeld. Das lehnte dieser ab und es kam zum Rechtsstreit.

Wie lautet das Urteil?

LG Fürth/Nürnberg, Az.: 7 S 5872/17.

Das Landgericht Fürth/Nürnberg wies die Klage von Roswitha W. ab. Begründung: Genauso hätte bei Durchzug eine Zimmertür zuknallen können. Mit den gleichen Folgen. Schmerzensgeld wäre angemessen gewesen, wenn sich die Mieterin direkt durch das herabfallende Rollo verletzt hätte.

Teure Anwalts- und Gerichtskosten? Übernimmt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Sie!

Nicht in jedem Fall sind Sie als Eigentümer im Recht. Wenn es zu juristischen Auseinandersetzungen kommt, ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Ihr finanzieller Rettungsschirm. Anstatt teure Anwaltshonorare und Gerichtskosten aus eigener Tasche bezahlen zu müssen, übernimmt die Versicherung die Zahlungen für Sie. Haben Sie den wichtigen Schutz noch nicht oder möchten Sie prüfen, ob es noch einen besseren für Sie gibt?

Für diese und weitere Fragen stehen Ihnen unsere Versicherungsexperten gerne zur Seite.

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