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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht im Vergleich - so macht Sparen Sinn

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Fragen und Antworten zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Wir haben für Sie die häufigsten Fragen unserer Kunden zum Antrag der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht gesammelt und erläutert. Sollte Ihnen dazu auch eine Frage in den Sinn kommen, helfen wir Ihnen gerne bei der Klärung. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wir kümmern uns gern darum.

Was bedeutet Eigentumsart?

Wenn es um Wohneigentum geht, wird hierbei zwischen folgenden zwei Kategorien der Eigentumsart unterschieden:

Alleineigentum
Die erste Kategorie ist das so genannten Alleineigentum. Hier sind Sie der alleinige Eigentümer der Immobilie und sie gehört Ihnen vollumfänglich. Das wäre zum Beispiel bei einem Einfamilienhaus der Fall. Hier können Sie als alleiniger Eigentümer zum Beispiel in Versicherungsbelangen oder Verwaltung selbst entscheiden.

Gemeinschaftseigentum
Im so genannten Gemeinschaftseigentum bilden mehrere Eigentümer zusammen eine Gemeinschaft aus Miteigentümern. Das ist dann der Fall, wenn Sie sich eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus zulegen. Die Eigentümergemeinschaft hat hier bei Baumaßnahmen, Angelegenheiten der Verwaltung, Hausordnung und der Versicherung des Besitzes gemeinsames Mitspracherecht.

Was bedeutet Risikoart?

Hier können Sie die Art des zu versichernden Objekts auswählen. Das Mehrfamilienhaus, eine Gewerbefläche, ein vermietetes Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung sowie eine unbebaute Fläche oder Garagengrundstück können Sie hier miteinschließen.

Was bedeutet: Ist das Gebäude teilweise leerstehend?

Sollte Ihre Immobilie teilweise leer stehen, beeinflusst das die Beiträge der Versicherung. Hierdurch ergeben sich unterschiedliche Gefahren- und Schadenmöglichkeiten, die es in die Berechnung einzubeziehen gilt. Hier wird Ihr Antrag dann auch individuell geprüft.

Was bedeutet Jahresbruttomiete?

Die Jahresbruttomiete ist die Gesamtmiete inklusive aller Nebenkosten. Geben Sie diese hier an, falls Sie den genauen Betrag kennen. Sofern Sie eine der Einheiten selber bewohnen, müssen Sie dazu einen fiktiven Jahresbruttomietwert berücksichtigen. Beim Leerstand einzelner Wohnungen ist für diese ebenfalls ein fiktiver Jahresbruttomietwert anzusetzen.

Was bedeutet: Anzahl Wohneinheiten?

Als Wohneinheit (WE) bezeichnet man eine in sich abgeschlossene Wohnung. Ein Beispiel dazu: Hat ein Einfamilienhaus eine Einliegerwohnung, so zählt man hier 2 WE.

Was bedeutet Anzahl Stellplätze / freistehende Garagen?

Wenn sich Garagen oder Stellplätze auf dem zu versichernden Grundstück befinden, geben Sie diese bitte hier an. Diese stellen im Versicherungswesen einen Risikofaktor dar und müssen daher zusätzlich angegeben werden.

Was bedeutet: Schaden in den letzten 5 Jahren?

Geben Sie hier bitte an, ob und wie viele Schäden es an Ihrer Immobilie oder Grundstück in den letzten 5 Jahren gegeben hat. Ist das nicht der Fall, kann es bei einigen Tarifen einen Preisnachlass im Beitrag geben.

Ihre Ansprechpartner

Anne Christin
Döpping

  (02041) 77 44 7 - 50

Petra
Kircheis-Orth

  (02041) 77 44 7 - 52

Sandra
Manfrost

  (02041) 77 44 7 - 53

Heidi
Petendorf

  (02041) 77 447 - 54

Judith
Schaefer

  (02041) 77 447 - 51

Bettina
Spallek

  (02041) 77 447 - 55

Manfred
Weiblen

  (02041) 77 44 7 - 56

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