Schadensfälle in der Gebäudeversicherung
Wir möchten Ihnen für die Gebäudeversicherung einmal einige Schadenbeispiele nennen. Diese gehören zu den am häufigsten gemeldeten Schäden, die wir als Versicherungsmakler immer wieder von unseren Kunden geschickt bekommen. Dazu stellen wir Ihnen übersichtlich dar, was in einem Schadenfall zu tun ist. Für Sie als Besitzer einer Immobilie liegt die Abwendung und Begrenzung von Schäden natürlich an erster Stelle. Schon alleine aus dem Grund, weitere Folgeschäden einzudämmen oder gar ganz zu verhindern. Schließlich geht es um Ihre Sicherheit und Ihr Geld.
Wie gehe ich bei einem Schaden vor?
- Nach Möglichkeit Folgeschäden eindämmen:
Wenn Sie einen Schaden feststellen, versuchen Sie nach Möglichkeit Folgeschäden zu verhindern. Das kann bei einer gebrochenen Wasserleitung zum Beispiel das Schließen des Hauptwasserventils des Gebäudes sein. Im Brandfall ist unbedingt die Feuerwehr zu alarmieren, bei Einbruch die Polizei. Bitte beachten Sie aber diese ganz wichtige Information: Sollte der Schaden eine Gefahr für Leib und Leben darstellen, werden Sie bitte auf keinen Fall aktiv! - Dokumentieren Sie den Schaden:
Machen Sie Fotos oder Videos von den entstandenen Schäden, nachdem keine Folgeschäden mehr entstehen können. Sonst ist die Dokumentation am Ende nicht vollständig und es kann zu Problemen mit der Versicherung führen. So kann die Versicherung und der Gutachter später genau den Zustand sehen, der unmittelbar nach dem Schaden zu sehen war. Auch eine genaue Auflistung der Schäden in schriftlicher Form ist dringend anzuraten. Generell gilt der Leitfaden: Besser einmal zu viel dokumentiert, als einmal zu wenig. - Melden Sie den Schaden der Versicherung:
Melden Sie einen Schaden so schnell wie möglich der Versicherung. Wichtig hierbei ist, dass Sie den Schaden unverzüglich, im Versicherungsjargon „ohne schuldhaftes Verzögern“ genannt, melden. Wenn Sie im Urlaub sind und der Schaden währenddessen passiert, melden Sie den Schaden, sobald Sie davon erfahren. Wie Sie die Schadensmeldung absetzen, ist hierbei egal. Das kann telefonisch oder schriftlich erfolgen. Wir bieten Ihnen dazu natürlich die optimale Lösung mit unserem Servicecenter und der Möglichkeit zur Schadenmeldung.
Schäden am Gebäude können sehr kostspielig werden
Die Reparatur an Ihrem Haus oder Gebäude kann bei einem Schaden schnell hohe Kosten und auch Arbeit bedeuten. Ein überfluteter Keller wegen einer geborstenen Wasserleitung kann das dort befindliche Inventar oder Haushaltsmaschinen wie Waschmaschine oder Wäschetrockner zerstören. Oder es kommt zu einem Brand, bei dem das Haus schwer beschädigt wird. Die Neuanschaffungs- und Reparaturkosten können bis in die Hunderttausende steigen, und das zahlt sicher niemand einfach so aus der eigenen Tasche. Wir zeigen Ihnen das mal anhand von ein paar Beispielen, die von einer Gebäudeversicherung übernommen werden:
- Kleine Wasserschäden: Reparatur des Lecks: 300 bis 1.500 €, Trocknung der Wand/Boden: 1.000 bis 3.000 €, Maler- und Bodenarbeiten: 500 bis 1.500 €
- Dachschäden nach Sturm: Dachdeckungsarbeiten: 3.000 bis 10.000 € oder mehr, je nach Umfang, Sturm- und Hagelschäden: 4.000 bis 20.000 € oder mehr, zusätzliche Kosten: zum Beispiel für Dachrinnen, Blitzschutz usw.
Die häufigsten Schäden am Gebäude
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