Die Gebäudeversicherung im Vergleich – hier können Sie bares Geld sparen!
Ihre Daten werden über https (SSL) verschlüsselt übertragen und niemals an Dritte (außer Versicherer zur Bearbeitung) weitergegeben.Fragen und Antworten zur Gebäudeversicherung
Wir haben die Fragen unserer Kunden zur Gebäudeversicherung für Sie einmal gesammelt und beantworten diese. Sollte für Sie noch etwas unklar sein, dann melden Sie sich einfach bei uns. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir helfen gerne weiter!
Wo ist der Unterschied zwischen der Wohngebäudeversicherung und der Feuer-Rohbauversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung benötigen Sie, wenn Ihr Haus uneingeschränkt bewohnbar ist. Die Feuer-Rohbauversicherung benötigen Sie während der Bauphase Ihres Hauses, damit es gegen Risiken wie Feuer oder Blitzeinschlag abgesichert ist.
Was heißt Bauartklasse und was heißt Fertighausgruppe?
Die Einstufung der Bauart Ihres Gebäudes ist der wohl wichtigste Punkt des Antrags. Es wird unterschieden zwischen der Bauartklasse (BAK) und den Fertighausgruppen (FHG). Achten Sie hier besonders auf die Korrektheit Ihrer Angaben.
BAK I
Die Bauartklasse I ist die häufigste Bauart in Deutschland. Hiermit bezeichnet man eine Bauweise mit Außenwänden aus Massivmauerwerk oder Beton und einer Dachung von der Kategorie Hart (zum Beispiel Ziegel, Schiefer, Metall, Betonplatten oder gesandete Dachpappe).
BAK II
Gebäude mit Stahl- oder Holzfachwerk sowie mit Stein- und Glasfüllung; Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus nicht brennbarem Material (z. B. Profilblech, Asbestzement; kein Kunststoff), zählen zur Bauartklasse II. Hier ist vor allem die teilweise feuergefährliche Bauweise vorherrschend.
Wie bei der BAK I: Die harte Dachung (zum Beispiel Ziegel, Schiefer, Metall, Betonplatten oder gesandete Dachpappe).
BAK III
Die Bauartklasse III fasst Gebäude mit Außenwänden aus Holz oder Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Holzkonstruktion mit Verkleidung jeglicher Art, Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus Holz oder Kunststoff zusammen. Zudem müssen eine oder mehrere Seiten offen sein. Hier ist auch die Feuergefährlichkeit höher als in der BAK II.
Die Dachung hier ist der Kategorie Hart (zum Beispiel Ziegel, Schiefer, Metall, Betonplatten oder gesandete Dachpappe) zuzuordnen.
BAK IV
Die Bauartklasse IV verfügt über die gleiche Außenbauweise wie die BAK I und II. Der wesentliche Unterschied liegt in der Dachung. Sie ist weich (zum Beispiel Reet, Holz, Schilf, Stroh und ähnliches).
BAK V
Die Bauartklasse V gleicht von der Außenbauweise der BAK III. Eine weiche Dachung (Reet, Schilf, Stroh, Holz und ähnliches) gehört ebenso dazu.
Bitte beachten Sie:
Ihre Angaben müssen hier genau sein! Die Bauartklassen-Einteilung und auch die Tarife werden anders berechnet, wenn sie ein Fertigteil- oder Fachwerkhaus angeben. Hier gelten dann die Einstufungen nach Bauartklassen der Fertighausgruppen (FHG).
FHG I
Fertighausgruppe I: Ausschließlich feuerbeständige Bauteile. Tragende Konstruktionen (massiv) ebenso.
Dachung: Hart (zum Beispiel Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Metall, gesandete Dachpappe).
FHG II
Fertighausgruppe II: Massives Fundament. Tragende Konstruktionen aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen oder dergleichen. Außenverkleidung aus feuerhemmenden Bauteilen oder nicht brennbaren Baustoffen (wie zum Beispiel Putz, Klinkersteine, Gips(platten), Asbestzement, Profilblech). Kunststoffe nicht in der Außenverkleidung.
Dachung: Hart, siehe FHG I.
FHG III
Fertighausgruppe III: Ähnlich der FHG II, aber ohne feuerhemmende Verkleidung oder Ummantelung.
Dachung: Hart, siehe FHG I.
Komplettsanierung Dach, was heißt das?
Komplettsanierung Dach bedeutet, dass ein Dach komplett neu eingedeckt wurde. Eine Teilreparatur ist hier nicht anzugeben und der Punkt greift hier dann auch nicht.
Komplettsanierung Heizung inklusive Rohre, was heißt das?
Haben Sie die Heizungsanlage und sämtliche Heizungsrohre im Haus ausgetauscht und erneuert, so geben Sie das hier an. Wenn nur Teile der Heizungsanlage oder der Rohre erneuert wurden, ist die Angabe hier nicht relevant.
Komplettsanierung Wasser, Sanitär, was heißt das?
Wasserrohre der Zu- und Ableitung müssen komplett erneuert sein, damit dieser Punkt greift. Eine Teilreparatur oder -sanierung ist nicht relevant in dieser Angabe.
Komplettsanierung Elektro, was heißt das?
Wurde die gesamte Elektroanlage im Haus ausgetauscht, dann geben Sie das hier bitte an. Wurde nur ein Teil erneuert, ist diese Angabe hier nicht relevant.
Allumfassende Kernsanierung
Wurden Dachstuhl, Mauern, Decken, Böden, Putz, Fenster und Türen in einen neuwertigen Zustand versetzt, ist das als Kernsanierung zu bezeichnen. Hierzu zählen auch die komplette (nicht nur ein Teil) Sanierung von Elektro-, Sanitär- und Heizungsanlage (Kabel, Rohre, Ab- und Zuleitungen). Auch die komplett neue Eindeckung des Daches zählt dazu.
Bitte achten Sie bei diesem Punkt unbedingt auf Vollständigkeit! Sollte bei einem Schaden festgestellt werden, dass die hier angegebene Kernsanierung nicht vollständig und allumfassend war, besteht kein Versicherungsschutz!
Berechnungsgrundlage Wert 1914, was heißt das?
Der Wert 1914 wird genutzt, um in der Wohngebäudeversicherung eine ordentliche Werteinschätzung durchführen und eine passende Versicherungssumme festlegen zu können. Damit Sie in einem Schadenfall auch ausreichend Schadenersatz bekommen.
Der Wert 1914 ist als fiktive Rechengröße der Versicherer zu betrachten. Um den Wert Ihrer Immobilie festzulegen, haben wir für Sie auf unserer Seite Wertermittlung 1914 alle nötigen Informationen und einen Ermittlungsbogen zur automatischen Berechnung hinterlegt.
Elementarschäden, was ist das?
Zu den so genannten Elementarschäden gehören Schäden durch:
- Überschwemmung durch Witterungsniederschläge
- Schneedruck und Lawinen
- Erdrutsch und Erdfall
- Erdbeben
Sturm und Hagelschäden werden hier nicht beachtet, da sie schon in der normalen Versicherung enthalten sind.
Glasversicherung, was ist das?
So genannter einfacher Glasbruch an Türen, Fenstern und Einrichtungsgegenständen ist versichert, egal aus welchem Grund der Schaden zustande kam. Beachten Sie aber: Die Außenverglasung des Gebäudes ist bei diesem Punkt immer versichert, die Innenverglasung jedoch nur in einem Einfamilienhaus.
Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit, was heißt das?
Grobe Fahrlässigkeit kann mitversichert werden, und wir raten auch immer dazu. Lassen Sie beispielsweise den offenen Kamin in Ihrer Abwesenheit brennen und es kommt dadurch zu einem Schaden, zahlt die Versicherung ohne den Einschluss dieser Klausel nicht.
Ihre Ansprechpartner
Anne Christin
Döpping
(02041) 77 44 7 - 50
Katja
Janzen
(02041) 77 447 - 57
Petra
Kircheis-Orth
(02041) 77 44 7 - 52
Sandra
Manfrost
(02041) 77 44 7 - 53
Heidi
Petendorf
(02041) 77 447 - 54
Bettina
Spallek
(02041) 77 447 - 55
Manfred
Weiblen
(02041) 77 44 7 - 56