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Drohnenversicherung

Sicherheit für den Drohneneinsatz.
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Drohnenversicherung: Schutz für unbemannte Fluggeräte

Drohnen sind vielseitig einsetzbar. Sei es für professionelle oder für private Zwecke. Leider sind auch die Risiken vielfältig, die von den unbemannten Fluggeräten ausgehen können und für die Sie als Drohnenpilot mit hohen Beträgen geradestehen müssen, wenn etwas passiert. Außer, Sie haben sich ausreichend abgesichert. Eine Drohnenversicherung ist nicht nur eine hervorragende Möglichkeit, genau das zu tun, sondern inzwischen auch eine gesetzliche Pflicht. Bei uns bekommen Sie diese Absicherung bereits ab 36,41 € im Jahr. Was Sie dabei beachten müssen und welche Risiken Ihnen ohne Versicherung drohen, erfahren Sie auf dieser Seite.


Leistungen der Drohnenversicherung

Wenn Sie eine Drohnenversicherung bei uns abschließen, profitieren Sie unter anderem von den folgenden Vorteilen:

  • Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Deckungssummen bis 50.000.000 €
  • Absicherung von Foto- und Videoflügen
  • Tarife für private oder gewerbliche Nutzung
  • Versicherungsschutz auch bei automatisch-autonomem Betrieb (Waypoints, Follow Me), wenn jederzeit eingegriffen werden kann
  • geeignet für Drohnen bis zu 25 kg Startgewicht*
  • internationale Nutzung in Europa oder weltweit*
  • Versicherung von mehreren Geräten und/oder Piloten*
* abhängig vom Tarif

Ist eine Drohnenversicherung Pflicht?

Ja, der Abschluss einer Drohnenversicherung ist für sämtliche Luftfahrzeuge zwingend vorgeschrieben und nicht etwa nur für schwere, gewerblich genutzte Drohnen. Gewicht und Verwendungszweck spielen hierbei keine Rolle. Die Versicherungspflicht gilt also zum Beispiel auch für Spielzeugdrohnen mit einem Startgewicht von weniger als 250 Gramm. Die Versicherung müssen Sie dabei unbedingt vor Ihrem ersten Flug abschließen. Andernfalls ist die Nutzung der Drohne illegal.

Wer braucht eine Drohnenversicherung?

Grundsätzlich muss jede Drohne versichert werden. Wer seine Drohne gewerblich nutzt und eine Betriebshaftpflicht abgeschlossen hat, kann diesen Schutz auch über diese Versicherung mit abdecken, wenn der Tarif das erlaubt. Andernfalls ist eine gewerbliche Drohnenversicherung für die professionelle Nutzung alternativlos. Aber auch für Privatpersonen ist eine eigenständige, private Drohnenversicherung oft die beste Möglichkeit, ihre Drohne hinreichend abzusichern und ihr finanzielles Risiko zu senken. Zumal die Privathaftpflicht hier nicht immer ausreichend greift, vor allem bei schwereren Drohnen.


Sichert die Privathaftpflicht die Drohnennutzung ab?

Im Prinzip können Sie eine Drohne auch über Ihre Privathaftpflicht versichern lassen. Allerdings schließt diese Drohnen nicht automatisch ein. Hier müssen sie Ihre Vertragsbedingungen prüfen und gegebenenfalls mit Ihrem Versicherer sprechen. Manche Anbieter bieten einen Schutz für Drohnen in der Privathaftpflicht jedoch grundsätzlich nicht an. Wird dieser angeboten, sollten Sie darauf achten, dass die Gewichtsklasse Ihrer Drohne auch zu den Vertragsbedingungen passt. Bei den meisten Versicherern ist mittlerweile ein Startgewicht von 5 Kilogramm Standard. Schwerere Modelle werden oft nicht versichert.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass die gewerbliche Nutzung der Drohne in der Privathaftpflicht naturgemäß nicht abgedeckt ist.

Im Zweifel empfiehlt es sich, eine private Drohnenversicherung abzuschließen, die einen vollumfänglichen Schutz gewährleistet.

Wie viel kostet eine Drohnenversicherung?

Bei uns können Sie Ihre Drohne bereits ab nur 36,41 € im Jahr absichern und genügen so nicht nur Ihren gesetzlichen Pflichten, sondern genießen auch einen verlässlichen Schutz vor Haftpflichtschäden. Wie hoch die jährlichen Beiträge für Ihren Versicherungsschutz ausfallen, hängt unter anderem von der gewünschten Deckung, der Selbstbeteiligung und der Nutzungsart ab. Hier stehen Ihnen zum Beispiel die folgenden Tarife zur Auswahl:

Logo NV Versicherung
NV DrohnenHaft 1.0 Privat
  • 50 Mio. € Deckungssumme
  • 150 € Selbstbeteiligung
  • private Nutzung
  • Maximalgewicht 5 kg

43,49 €/Jahr

Logo Versichertedrohne.de
Optimal
  • 5 Mio. € Deckungssumme
  • keine Selbstbeteiligung
  • private Nutzung
  • Maximalgewicht 25 kg

88,99 €/Jahr

Logo Zurich
Luftfahrt-Gewerbe 5 Mio.
  • 5 Mio. € Deckungssumme
  • keine Selbstbeteiligung
  • gewerbliche Nutzung
  • Maximalgewicht 25 kg

190,40 €/Jahr

Jahresbeitrag inkl. 19 % Versicherungssteuer.

Diese und weitere Angebote finden Sie in unserem Online-Versicherungsvergleich, den Sie über die Schaltfläche „Jetzt vergleichen“ erreichen. Dort finden Sie schnell und einfach die passende Drohnenversicherung für Ihre Bedürfnisse.

Welche Risiken drohen mir ohne Drohnenversicherung als Drohnenpilot?

Gerade wenn Sie noch nicht viel Erfahrung im Umgang mit Drohnen und ihrer Steuerung haben, gibt es eine Menge Schadenspotenzial. Doch selbst wenn Sie das Gerät perfekt beherrschen, kann es immer noch zu technischen Mängeln kommen, die selbst bei teuren und hochwertigen Geräten gelegentlich auftreten. Passiert so etwas in kritischen Situationen, kann das schwerwiegende Folgen haben, wie diese Schadensbeispiele zeigen:


Beispiel 1: Abstoß auf Fahrzeug

Sie fliegen Ihre Drohne über einem ländlichen Areal, das in erster Linie von Spaziergängern genutzt wird. In der Nähe ist ein Parkplatz. Nachdem Sie kurz zuvor über eine geringe Akkuladung gewarnt wurden, verlieren Sie die Kontrolle. Die Drohne stürzt zu Boden und landet auf einem geparkten Auto. Der Blechschaden beläuft sich auf rund 1.000 €.


Beispiel 2: Personenschaden

Sie möchten den traumhaften Sonnenuntergang einfangen und lassen Ihre Drohne außerhalb Ihres Dorfes auf einem Parkplatz fliegen. Während eines Flugmanövers fallen plötzlich die Rotoren aus. Bevor Sie reagieren können, fällt Ihre Drohne wie ein Stein vom Himmel und trifft eine Passantin. Die Frau erleidet schwere Verletzungen mit bleibender Schädigung. Die Behandlungskosten und der Verdienstausfall summieren sich in die Hunderttausende.

Welche Pflichten gibt es bei den unterschiedlichen Drohnenmodellen?

Als Drohnenpilot gelten für Sie diverse Pflichten und Bestimmungen. Je nachdem, welches Modell Sie steuern. Zunächst gibt es hier verschiedene Betriebskategorien, wie etwa die offenen Kategorien von A1 bis A3, für die entsprechende Kompetenznachweise erworben werden müssen, und die regeln, wo eine Drohne geflogen werden darf. Hierfür werden unterschiedliche Drohnenführerscheine benötigt.

Diese Übersicht erklärt die Bedeutung der drei offenen Betriebskategorien, die für die meisten privaten und gewerblichen Flüge relevant sind. Daneben gibt es noch Spezialkategorien für gewerbliche Flüge mit hohem Risiko, für die gesonderte Regelungen gelten („Specific“ und „Certified“).

Betriebskategorie A1

Erlaubte Manöver:
Flug über einzelnen Personen erlaubt, aber nicht über Menschenmengen, Drohne muss in Sichtweite des Piloten sein, maximale Flughöhe 120 Meter

Betriebskategorie A2

Erlaubte Manöver:
Kein Überflug von Personen erlaubt, horizontaler Abstand zu Personen von mindestens 30 m (5 m bei Niedriggeschwindigkeit), Drohne muss in Sichtweite des Piloten sein, maximale Flughöhe 120 Meter

Betriebskategorie A3

Erlaubte Manöver:
Kein Flug in der Nähe von Menschen erlaubt, Abstand zu städtischen Gebieten mindestens 150 Meter, Drohne muss in Sichtweite des Piloten sein, maximale Flughöhe 120 Meter

Darüber hinaus existiert die sogenannte „Drohnenklasse“, die sich von der Klasse „C0“ bis zur höchsten Klasse „C4“ gliedert und die ebenfalls hohe Bedeutung für Sie als Drohnenpilot besitzt. Die folgende Tabelle zeigt, was Sie bei den jeweiligen Drohnenklassen beachten müssen.

DrohnenklasseSpezifikationenPflichten
C0unter 250 g, max. 19 m/skeine Registrierung (außer bei Kamera), kein Drohnenführerschein, nur A1-Flüge
C1unter 900 g/80 Joule, max. 19 m/sRegistrierung + EU-Kompetenznachweis („kleiner Drohnenführerschein“), Fernidentifizierung, nur A1-Flüge
C2unter 4 kgRegistrierung + EU-Fernpiloten-Zeugnis („großer Drohnenführerschein“), Langsamflug-Modus, Fernidentifizierung, A2- und A3-Flüge
C3unter 25 kgRegistrierung + Kompetenznachweis, nur A3-Flüge, Fernidentifizierung, nur A3-Flüge
C4unter 25 kg, keine Automatik-Modi (außer Stabilisierung)Registrierung + Kompetenznachweis, nur A3-Flüge
C5unter 4 kgRegistrierung + Kompetenznachweis, nur A3-Flüge, Fernidentifizierung, Langsamflugmodus, Bremsung durch Fallschirm, Notfall-System zum Flugabbruch
C6max. 50 m/spermanente Überwachung von Geschwindigkeit, Position und Verbindungsqualität muss möglich sein, Langsamflugmodus, Notfall-System zum Flugabbruch
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Häufige Fragen

Ist die Drohnenversicherung auch für den Einsatz im Ausland gültig?

Das hängt vom konkreten Tarif und seinen Bedingungen ab. Bei den meisten Anbietern ist aber eine europaweite oder auch weltweite Nutzung abgedeckt, auch wenn teilweise die USA und Kanada hiervon ausgenommen sind. In vielen Ländern können Sie Ihre Drohne also fliegen lassen, ohne sich Gedanken um Haftpflichtschäden zu machen. Jedoch entbindet Sie der Versicherungsschutz natürlich nicht davon, die nationalen und lokalen Gesetze des Einsatzgebietes zu beachten.

Benötige ich einen Drohnenführerschein?

Ja, in den meisten Fällen ist dieser notwendig. Die Pflicht zum Drohnenführerschein entfällt nur für „Spielzeugdrohnen“ der Risikoklasse C0 mit einem Gewicht unter 250 g. Für alle anderen Drohnenklassen ist der Erwerb eines solchen Führerscheins zwingend erforderlich. Der Begriff „Drohnenführerschein“ umschreibt hierbei im Grunde zwei verschiedene Zertifikate.

Zum einen gibt es den EU-Kompetenznachweis A1/A3 (auch „kleiner Drohnenführerschein“ genannt), der über eine Online-Schulung und einen Online-Test beim Luftfahrtbundesamt erworben werden kann. Die Prüfung ist kostenlos und kann beliebig oft wiederholt werden.

Zum anderen existiert das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2, das auch als „großer Drohnenführerschein“ bezeichnet wird. Er baut auf dem EU-Kompetenznachweis A1/A3 auf, ergänzt diesen und wird für A2-Flüge benötigt. Die Prüfung für den großen Drohnenführerschein ist kostenpflichtig und kann ebenfalls online abgelegt werden.

Beide Führerscheine gelten für fünf Jahre, bevor die entsprechenden Prüfungen neu abgelegt werden müssen.

Für welche Zonen gelten Einschränkungen oder Flugverbote?

Selbst wenn alle Kompetenznachweise und der nötige Versicherungsschutz vorliegen, können Sie mit Ihrer Drohne nicht überall fliegen. Grundsätzlich ist der Flug mit Drohnen in den folgenden Gebieten und Orten gesetzlich verboten:

  • Flughäfen und Flugplätze
  • militärische Anlagen und Sicherheitseinrichtungen
  • Regierungsgebäude, Gefängnisse
  • Einsatzorte von Rettungskräften
  • Naturschutzgebiete
  • Wohngrundstücke (nur mit Einverständnis des Eigentümers)
  • Menschenansammlungen (Veranstaltungen, Strände)
  • kritische Infrastruktur (Kraftwerke, Krankenhäuser)

Fliegen Sie mit Ihrer Drohne trotzdem in eines dieser Gebiete und verfügen über keine Sondergenehmigung, kann das zu hohen Haftungsschäden führen, die in diesem Fall auch nicht von Ihrer Versicherung übernommen werden. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie in einem bestimmten Gebiet fliegen können, können Sie sich zum Beispiel über das Map-Tool der dipul (Digitale Plattform unbemannte Luftfahrt) informieren. Hier werden alle Flugverbotszonen aufgeführt.

Wann braucht man eine Aufstiegserlaubnis für Drohnen?

Eine Aufstiegsgenehmigung für Drohnen benötigen Sie für genehmigungspflichtige Flüge. Also beispielsweise dann, wenn Ihre Drohne außer Sichtweite fliegt, sie Gefahrgut transportiert oder über Menschenansammlungen beziehungsweise dicht besiedelten Gebieten fliegt (Kategorien „Specific“ und „Certified“). Jedoch auch, wenn Sie Ihre Drohne in eine Flugverbotszone steuern wollen. Eine solche Aufstiegserlaubnis bekommen Sie bei der Landesluftfahrtbehörde Ihres Bundeslandes. Die Kosten für eine derartige Genehmigung können dabei bis zu 500 € betragen, abhängig von der Region.

Was ist der Unterschied zwischen „Flugmodellen“ und „Luftfahrtsystemen“?

Neben den zuvor genannten Drohnenklassen und Betriebskategorien lassen sich bei Drohnen zwei weitere Kategorien unterscheiden. „Flugmodelle“ und „unbemannte Luftfahrtsysteme“. Erstere dienen der privaten Freizeitgestaltung, letztere werden entgeltlich für einen Auftraggeber geflogen. Vor dem Gesetz verschwimmt der Unterschied zwischen diesen Kategorien zwar, es ist dennoch wichtig, ihn zu kennen, da er zum Beispiel in den Prüfungen zum Drohnenführerschein abgefragt wird.

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