Tabelle der Gliedertaxe: So viel sind Hand, Schulter und Knie wert
In der sogenannten Gliedertaxe regeln die Versicherer einer privaten Unfallversicherung, welchen Grad der Invalidität, also einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung, sie beim Verlust eines Körperteils anerkennen. Wie hoch die Leistungen bei der Funktionsunfähigkeit von zum Beispiel Augen oder Ohren sind, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) als standardisierte Richtwerte in einer Tabelle festgelegt. Von Versicherer zu Versicherer kann es allerdings Unterschiede geben.
Die Gliedertaxe beeinflusst entsprechend den festgelegten Prozent-Werten die Höhe der Auszahlung im Schadenfall. Jedem Körperteil wird ein Invaliditätsgrad in Prozent zugeordnet. Beispiel: Ein Angestellter hat eine Versicherungssumme von 100.000 Euro vereinbart. Bei einem Autounfall verliert er einen Fuß. Den Grad der Invalidität setzt die Versicherung daher auf 40 Prozent fest. Dementsprechend zahlt sie 40 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme: also 40.000 Euro. In unserem Vergleichsrechner können Sie zudem bestimmen, wie hoch die Leistung für bestimmte Körperteile mindestens sein soll. So können Sie individuell festlegen, welche Körperteile in Ihrer persönlichen Unfallversicherung wie hoch versichert werden.
Gliedertaxe-Tabelle und Berechnung
In der folgenden Tabelle finden Sie die standardisierten Vorgaben des GDV zu den Invaliditätsgraden beim Verlust bestimmter Körperteile.
Körperteil | Grad der Invalidität |
---|---|
Arm | |
Arm komplett | 70 Prozent |
bis oberhalb des Ellenbogens | 65 Prozent |
unterhalb des Ellenbogens | 60 Prozent |
Hand | 55 Prozent |
Hand | |
Daumen | 20 Prozent |
Zeigefinger | 10 Prozent |
ein anderer Finger | 5 Prozent |
Bein | |
über Mitte des Oberschenkels | 70 Prozent |
bis Mitte des Oberschenkels | 60 Prozent |
bis unterhalb des Knies | 50 Prozent |
bis Mitte des Unterschenkels | 40 Prozent |
Fuß | 40 Prozent |
Zehen | |
große Zehe | 5 Prozent |
eine andere Zehe | 2 Prozent |
Augen | |
beide Augen | 100 Prozent |
ein Auge | 50 Prozent |
Ohr | |
Gehör beider Ohren | 60 Prozent |
Gehör auf einem Ohr | 30 Prozent |
Beeinträchtigung der Sinne | |
Geruchssinn | 10 Prozent |
Geschmackssinn | 5 Prozent |
Wie der Invaliditätsgrad bei einem Unfall berechnet wird

Die Prozentangaben beziehen sich dabei immer auf den vollständigen Funktionsverlust der Körperteile. Das heißt, die Unfallversicherung erkennt bei dem Verlust des kompletten Daumens einen Invaliditätsgrad von 20 Prozent an. Ist der Daumen hingegen nur zu 50 Prozent in seiner Funktion geschädigt, liegt ein Invaliditätsgrad von 10 Prozent vor (50 Prozent von 20 Prozent).
Bei einem Unfall kann es passieren, dass mehrere Körperteile von einem Funktionsverlust betroffen sind. Wenn jemand bei einem Autounfall beispielsweise den kompletten Fuß verliert (40 Prozent Invalidität), das Gehör auf einem Ohr (30 Prozent) und einen Zeigefinger (10 Prozent), dann liegt insgesamt eine Invalidität von 100 Prozent vor. Werden die Prozentsätze addiert, kann die Summe niemals 100 Prozent übersteigen.
Beispiel:
Bei einem schweren Motorradunfall verunglückt ein Büroangestellter, der mit 200.000 Euro für einen Invaliditätsfall versichert ist. Er quetscht sich den Fuß unter dem heißen Motorradauspuff ein und verletzt sich schwer an der Hand. Der Fuß ist funktionsunfähig und die Hand zu 50 Prozent geschädigt.
Der Versicherer rechnet:
Für den Fuß 40 Prozent = 80.000 Euro
Für die Hand 50 Prozent von 55 Prozent = 27,5 Prozent = 55.000 Euro
Insgesamt ist der Verunfallte also zu 67,5 Prozent Invalide und erhält 135.000 Euro von der Versicherung.
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