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Tabelle der Gliedertaxe: So viel sind Hand, Schulter und Knie wert

In der sogenannten Gliedertaxe regeln die Versicherer einer privaten Unfallversicherung, welchen Grad der Invalidität, also einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung, sie beim Verlust eines Körperteils anerkennen. Wie hoch die Leistungen bei der Funktionsunfähigkeit von zum Beispiel Augen oder Ohren sind, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) als standardisierte Richtwerte in einer Tabelle festgelegt. Von Versicherer zu Versicherer kann es allerdings Unterschiede geben.

Die Gliedertaxe beeinflusst entsprechend den festgelegten Prozent-Werten die Höhe der Auszahlung im Schadenfall. Jedem Körperteil wird ein Invaliditätsgrad in Prozent zugeordnet. Beispiel: Ein Angestellter hat eine Versicherungssumme von 100.000 Euro vereinbart. Bei einem Autounfall verliert er einen Fuß. Den Grad der Invalidität setzt die Versicherung daher auf 40 Prozent fest. Dementsprechend zahlt sie 40 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme: also 40.000 Euro. In unserem Vergleichsrechner können Sie zudem bestimmen, wie hoch die Leistung für bestimmte Körperteile mindestens sein soll. So können Sie individuell festlegen, welche Körperteile in Ihrer persönlichen Unfallversicherung wie hoch versichert werden.

Gliedertaxe-Tabelle und Berechnung

In der folgenden Tabelle finden Sie die standardisierten Vorgaben des GDV zu den Invaliditätsgraden beim Verlust bestimmter Körperteile.

KörperteilGrad der Invalidität
Arm
Arm komplett70 Prozent
bis oberhalb des Ellenbogens65 Prozent
unterhalb des Ellenbogens60 Prozent
Hand55 Prozent
Hand
Daumen20 Prozent
Zeigefinger10 Prozent
ein anderer Finger5 Prozent
Bein
über Mitte des Oberschenkels70 Prozent
bis Mitte des Oberschenkels60 Prozent
bis unterhalb des Knies50 Prozent
bis Mitte des Unterschenkels40 Prozent
Fuß40 Prozent
Zehen
große Zehe5 Prozent
eine andere Zehe2 Prozent
Augen
beide Augen100 Prozent
ein Auge50 Prozent
Ohr
Gehör beider Ohren60 Prozent
Gehör auf einem Ohr30 Prozent
Beeinträchtigung der Sinne
Geruchssinn10 Prozent
Geschmackssinn5 Prozent

Wie der Invaliditätsgrad bei einem Unfall berechnet wird

Mensch mit Behinderung im Park

Die Prozentangaben beziehen sich dabei immer auf den vollständigen Funktionsverlust der Körperteile. Das heißt, die Unfallversicherung erkennt bei dem Verlust des kompletten Daumens einen Invaliditätsgrad von 20 Prozent an. Ist der Daumen hingegen nur zu 50 Prozent in seiner Funktion geschädigt, liegt ein Invaliditätsgrad von 10 Prozent vor (50 Prozent von 20 Prozent).

Bei einem Unfall kann es passieren, dass mehrere Körperteile von einem Funktionsverlust betroffen sind. Wenn jemand bei einem Autounfall beispielsweise den kompletten Fuß verliert (40 Prozent Invalidität), das Gehör auf einem Ohr (30 Prozent) und einen Zeigefinger (10 Prozent), dann liegt insgesamt eine Invalidität von 100 Prozent vor. Werden die Prozentsätze addiert, kann die Summe niemals 100 Prozent übersteigen.


Beispiel:

Bei einem schweren Motorradunfall verunglückt ein Büroangestellter, der mit 200.000 Euro für einen Invaliditätsfall versichert ist. Er quetscht sich den Fuß unter dem heißen Motorradauspuff ein und verletzt sich schwer an der Hand. Der Fuß ist funktionsunfähig und die Hand zu 50 Prozent geschädigt.

Der Versicherer rechnet:
Für den Fuß 40 Prozent = 80.000 Euro
Für die Hand 50 Prozent von 55 Prozent = 27,5 Prozent = 55.000 Euro
Insgesamt ist der Verunfallte also zu 67,5 Prozent Invalide und erhält 135.000 Euro von der Versicherung.

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