Schadenmeldung: So machen Sie es richtig
Als Ihr Online-Versicherungsmakler lassen wir Sie auch bei einem Schaden nicht im Regen stehen. Schließlich ist in einem solchen Fall schnelle Hilfe gefragt. Bei uns können Sie einen Schaden daher schnell und einfach online melden. Wir kümmern uns dann um alles Weitere!
Schaden meldenSie haben noch nie einen Schaden gemeldet oder sind sich unsicher, um welchen Schadentyp es sich handelt? Dann werfen Sie vor der Schadenmeldung einfach einen Blick auf unsere Tipps. Wir erläutern Ihnen anhand von typischen Schadensfällen, wie Sie sich im Ernstfall verhalten sollten und welche Ihrer Versicherungen die Kosten übernimmt.
Haftpflicht- oder Sachschaden?
Melden Sie einen Schaden online über unser Formular, müssen Sie zunächst angeben, ob es sich um einen Haftpflicht- oder um einen Sachschaden handelt. Die beiden Schadentypen können Sie ganz einfach unterscheiden:
- Haftpflichtschaden
Jemand ist durch Ihr direktes oder indirektes Handeln unbeabsichtigt zu Schaden gekommen. - Sachschaden
Es ist ein Schaden an einer Sache wie Ihrem Hausrat oder Ihrem Gebäude entstanden.
VS.-Tipp: Melden Sie Schäden so schnell wie möglich
Die meisten Versicherungsverträge enthalten eine Frist für die Schadenmeldung. In der Regel haben Sie 3 Tage dafür Zeit. Am besten melden Sie den Schaden jedoch umgehend oder werfen zumindest einen Blick in Ihren Vertrag. Im Zweifel können Sie sich natürlich auch direkt an uns wenden.
Haftpflichtschäden - Beispiele aus unserem Arbeitsalltag
Ein Haftpflichtschaden passiert schneller und öfter, als Sie vielleicht denken. Folgende Beispiele aus unserem Arbeitsalltag sollen Ihnen den Schadentyp noch etwas näher bringen. Also stellen Sie sich bitte Folgendes vor:
- Während Sie mit Ihrem Kopf im Kofferraum stecken und die Einkäufe verstauen, rollt Ihr Einkaufswagen gegen ein parkendes Auto und hinterlässt dort eine kleine Beule sowie Kratzer im Lack. Solch ein Schaden ist ein Fall für die Kfz-Haftpflicht. Info: Rammen Sie jedoch versehentlich ein parkendes Auto, während Sie den Einkaufswagen über den Parkplatz schieben, müssen Sie den Schaden Ihrer Privathaftpflicht melden.
- Trotz ordnungsgemäßer Sicherung gerät der Bauzaun bei einem nächtlichen Sturm ins Wanken und fällt auf ein Motorrad. Um die Schadensersatzforderung kümmert sich Ihre Bauherrenhaftpflicht.
- Im Winter fällt über Nacht eine Menge Schnee. Während Sie noch im Bett liegen und schlafen, rutscht eine Passantin auf dem Weg zur Arbeit auf dem Gehweg vor Ihrem Haus aus und verletzt sich. Die Privathaftpflicht bietet Ihnen in diesem Fall Schutz. Info: Vermieten Sie das Haus, kommt Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für den Schaden auf.
So verhalten Sie sich bei einem Haftpflichtschaden richtig
Bei einem Haftpflichtschaden sollten Sie bereits vor der Schadenmeldung einiges beachten:
- Geben Sie kein Schuldeingeständnis ab. Egal ob mündlich oder schriftlich.
- Zahlen Sie den Schaden auf keinen Fall aus eigener Tasche. Ihre Versicherung könnte sich sonst nämlich weigern, Ihnen das Geld zu erstatten.
- Dokumentieren Sie den Schaden wenn möglich mit Fotos oder einem Video.
- Melden Sie den Schaden direkt mit unserem Schadenformular.
- Bewahren Sie den beschädigten Gegenstand auf. Es könnte sein, dass ein Gutachter den Schaden betitelt.
Tipp: Bagatellschäden wie ein zerbrochenes Glas sollten Sie besser nicht melden. Solch einen Schaden können Sie sicherlich auch mal so ersetzen. Denn melden Sie innerhalb kürzester Zeit mehrere Schäden, kann der Versicherer Ihren Vertrag kündigen. Eine neue Versicherung zu finden wird dann im schlimmsten Fall sehr schwer und/oder sehr teuer.
Hier geht es zum Online-Formular:
Schaden meldenSachschäden - Beispiele aus unserem Arbeitsalltag
Es ist ein Sachschaden entstanden und nun fragen Sie sich, welche Versicherung dafür zuständig ist oder wie Sie sich richtig verhalten? Vielleicht liefern Ihnen ja die folgenden Beispiele Antworten:
- Durch einen Kurzschluss fängt zunächst Ihr Fernseher und schließlich das gesamte Wohnzimmer Feuer. Für die zerstörten Türen, Fenster und den Holzboden kommt Ihre Wohngebäudeversicherung auf. Die beim Feuer zerstörte Wohnzimmereinrichtung ist ein Fall für Ihre Hausratversicherung.
- Ihr Rohbau wird von Sprayern als Leinwand missbraucht. Die unbekannten Täter beschmieren mehrere Wände und eine Heizungsanlage. Solche Schäden sind zum Glück durch Ihre Bauleistungsversicherung abgedeckt.
- In Ihrem Eigenheim kommt es zu einem Wasserrohbruch im Badezimmer. Die Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten für den durchnässten Boden und die Decke. Für die Badezimmermöbel kommt die Hausratversicherung auf.
So verhalten Sie sich bei einem Sachschaden richtig
Möchten Sie einen Sachschaden melden, sollten Sie folgende Dinge beachten:
- Bleiben Sie ruhig! Genau für solche Fälle sind Sie schließlich versichert.
- Verhindern Sie falls mögliche Folgeschäden. Bringen Sie sich dabei jedoch auf keinen Fall in Gefahr.
- Wenden Sie sich im Falle eines Einbruchs oder bei Vandalismus an die Polizei.
- Machen Sie Fotos oder ein Video von dem Schaden.
- Melden Sie den Schaden am besten noch am selben Tag.
- In akuten Fällen (z. B. wenn das Dach von einem Sturm abgedeckt wurde) können Sie eine Handwerksfirma mit der Reparatur beauftragen. In der Regel übernimmt die Versicherung die Kosten ohne Widerspruch.
Mit nur wenigen Klicks können Sie uns über Ihren Schaden informieren:
Schaden meldenDiese Angaben muss jede Schadenmeldung enthalten
Neben dem Schadentyp benötigen wir folgende Informationen von Ihnen:
- Versicherungsgesellschaft
- Versicherungsschein-Nummer
- Name, Adresse, Geburtsdatum und Kontaktdaten von Ihnen als Versicherungsnehmer
- Zeitpunkt des Schadens (Datum und Uhrzeit)
- eine präzise Beschreibung und Auflistung der Schäden
- Name, Anschrift und Kontaktdaten des Geschädigten (nur bei Haftpflichtschäden)
Noch Fragen?
Kein Problem, wir sind für Sie da. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Tel.: (02041) 77 447 - 44
E-Mail: service@verysafe.de