Privathaftpflicht Vergleichsrechner
Ihre Daten werden über https (SSL) verschlüsselt übertragen und niemals an Dritte (außer Versicherer zur Bearbeitung) weitergegeben.Fragen und Antworten zur Privathaftpflicht
Unsere Kunden stellen uns immer wieder Fragen, die wir hier gerne beantworten. Sollten Sie auch eine Frage haben, richten Sie diese gern an uns via E-Mail oder Telefon.
Was bedeutet Tarifauswahl?
Hier können Sie wählen, welche Tarifvariante Sie benötigen.
Wählen Sie den Punkt Familie/Lebensgemeinschaft mit Kind(ern), wenn Sie mit einem Partner und Kindern zusammenleben.
Wählen Sie Familie/Lebensgemeinschaft ohne Kind(er), wenn Sie mit einem Partner, aber ohne Kinder zusammenleben.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie den Singletarif nur dann auswählen, wenn Sie ledig sind (mit oder ohne Kinder) und keinen Lebenspartner mitversichern wollen.
Warum muss die Postleitzahl angegeben werden?
Manche Versicherer benötigen die Postleitzahl Ihrer Wohnanschrift, weil sie für eine Risikobeurteilung / die Beitragsberechnung nötig ist.
Warum muss das Geburtsdatum angegeben werden?
Manche Versicherer gliedern ihre Tarife in Altersgruppen. Abhängig vom Alter gibt es dann Beitragsnachlässe.
Was bedeutet Ausfalldeckung?
Wir sprechen unsere klare Empfehlung zu dieser Tarifoption aus! Um den Begriff der Ausfalldeckung genauer zu erklären, hier ein Beispiel:
Eine fremde Person fügt Ihnen einen Schaden zu. Es stellt sich heraus, dass diese Person weder über eine Privathaftpflicht verfügt, noch die ausreichenden finanziellen Mittel hat. Sie würden nun auf Ihrem Schaden sitzen bleiben. Haben Sie jedoch im Vorfeld die Option Ausfalldeckung gewählt, dann leistet Ihre Versicherung finanziellen Ausgleich und ersetzt den Schaden. Es gibt hier jedoch die notwendige Voraussetzung, dass ein rechtskräftiges Urteil über den Schaden des Verursachers gefällt wurde – also ein Gerichtsurteil die Schadenhöhe anerkennt.
Zudem legen die meisten Versicherer hierzu eine Mindestschadenhöhe fest, das haben wir in unserem Leistungsvergleich für Sie aufgeschlüsselt.
Hund mitversichern, was muss beachtet werden?
Wenn Sie einen oder mehrere (maximal 5 Hunde) mitversichern wollen, geben Sie hier die Anzahl Ihrer Hunde an. Bitte beachten Sie, dass so genannte Kampfhunde beziehungsweise gewisse Hunderassen nicht versichert werden können.
Je nach Gesellschaft gibt es Hunderassen, die nicht versichert werden können. Dazu gehören unter anderem folgende Rassen sowie deren Kreuzungen: Bandog, Bordeaux-Dogge, Bulldog, Bullterrier (auch Staffordshire Bullterrier), Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Mastiff (auch Bullmastiff), Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Owtscharka (alle Unterrassen), Pitbullterrier (auch American Pitbullterrier), Rhodesian Ridgeback, Staffordshire Terrier (auch American Staffordshire Terrier bzw. American Stafford Terrier) und Tosa Inu.
Warum wird nach einer Vorversicherung in den letzten 5 Jahren gefragt?
Manche Versicherer geben Ihnen bis zu 30 % Rabatt, wenn Sie in den letzten 5 Jahren eine Vorversicherung ohne Schadenfall hatten. Der neue Versicherer prüft Ihre Angaben und gewährt dann den Rabatt.
Schäden in den letzten 5 Jahren, warum muss das angegeben werden?
Geben Sie hier an, ob und wie viele Schäden Sie in den letzten 5 Jahren bei Ihrer Privathaftpflicht gemeldet haben. Waren Sie in dieser Zeit ohne gemeldete Schäden, erhalten Sie bei manchen Versicherern einen Beitragsnachlass.
Ihre Ansprechpartner
Anne Christin
Döpping
(02041) 77 44 7 - 50
Katja
Janzen
(02041) 77 447 - 57
Petra
Kircheis-Orth
(02041) 77 44 7 - 52
Sandra
Manfrost
(02041) 77 44 7 - 53
Heidi
Petendorf
(02041) 77 447 - 54
Bettina
Spallek
(02041) 77 447 - 55
Manfred
Weiblen
(02041) 77 44 7 - 56