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Privathaftpflicht: Pkw durch Sperrmüll beschädigt - zahlt die Versicherung?

Sperrmüll

Möbel und alte Elektrogeräte können Sie meist problemlos als Sperrmüll entsorgen. Allerdings sollten Sie die ausgemusterten Gegenstände mit Bedacht auf die Straße stellen, um beispielsweise Schäden an parkenden Fahrzeugen zu vermeiden. Doch was ist, wenn Sie als Entsorger keinen Einfluss auf mögliche Schäden haben?

Wann dürfen Sie Sperrmüll an die Straße stellen?

In der Regel schreiben die Kommunen fest, wann Sie das Sperrgut aus dem Haus an der Straße deponieren dürfen. Für gewöhnlich ist es frühestens am Vorabend, in manchen Städten sogar erst am Vormittag des Abholtages. Das führt vor allem bei Berufstätigen zu Problemen, da sie kaum zwei Stunden vorher aufstehen können, um noch den Sperrmüll an die Straße zu stellen. Kommt es dabei zu einem Schaden, würde zwar die private Haftpflichtversicherung zahlen. Wenn die Kommune aber ganz knickerig ist, wird ein Bußgeld fällig wegen illegaler Abfallentsorgung. Besser ist es, wenn Sie sich vorher beim Entsorger erkundigen und dementsprechend fristgerecht den Sperrmüll rausstellen.

So könnte also Ihr Ablaufplan aussehen:

  • Sperrmüll beantragen. In der Regel können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin beim zuständigen Entsorgungsunternehmen vereinbaren.
  • Fristen beachten. Oftmals dürfen Sie das Sperrgut frühstens am Vorabend herausstellen. Am Abholtag muss es meist spätestens bis 07.00 Uhr bereitstehen.
  • Sperrmüll rausstellen. Bringen Sie das Sperrgut vorsichtig nach draußen. Stellen Sie nur die Sachen raus, die Sie bei dem Antrag angegeben haben.
  • Platzwahl beachten. Stellen Sie den Sperrmüll so platzsparend wie möglich auf. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen dadurch nicht behindert werden. Zudem sollte das Sperrgut für die Mitarbeiter des Entsorgungsbetriebes gut erreichbar sein.
  • Foto vom Sperrmüll machen. Sollten Plünderer nachts alles durcheinanderbringen oder Fremde einfach etwas dazustellen, dient Ihnen das Foto als Beweis.
  • Gehweg von Sperrmüllresten befreien. Nach dem Sperrmülltermin müssen Sie den Gehweg und – falls nötig – auch die Fahrbahn reinigen. Vor allem Nägel, Schrauben, Scherben und abgesplittertes Holz sollten Sie schnellstmöglich entfernen.
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Zahlt die Privathaftpflicht im Schadensfall?

Grundsätzlich ist ein Schaden, der sich im Rahmen der Sperrgutentsorgung ereignet, auch über die Privathaftpflicht abgesichert. Sie führen einen Schaden schließlich nicht vorsätzlich herbei. Verrutscht ein Möbelstück beim Abstellen und beschädigt einen daneben stehenden Pkw, machen Sie das ja nicht mit Absicht. Es sei denn, Sie ärgern Ihren Nachbarn so richtig und schubsen den ausgemusterten Kleiderschrank auf sein Auto. Das wäre Vorsatz und nicht versichert. Grundsätzlich gilt: Sie haben eine Verkehrssicherungspflicht und müssen dafür sorgen, dass der Sperrmüll nicht verrutscht. Vor allem bei Unwetter müssen Sie darauf achten, dass einzelne Möbelstücke nicht durch Windstöße in Bewegung geraten und Schäden verursachen.

Parkendes Auto durch Sperrmüll beschädigt - Verletzung der Verkehrssicherungspflichten

Das Amtsgericht Neustadt hat im Jahr 2012 eine Frau zu Schadensersatz verurteilt, weil durch ihren Sperrmüll ein parkendes Auto beschädigt wurde. Da die Frau den Sperrmüll bereits am Vortag an die Straße gestellt hatte, entschieden die Richter auf Schadensersatz für die Lackschäden am Auto. Schadenshöhe ca. 385 Euro. In einem solchen Fall hätte die Privathaftpflicht den Schaden übernommen, diese war aber nicht vorhanden. Es spielte für die Richter keine Rolle, ob das Fahrzeug dort erst später stand oder fremde Personen im Sperrmüll herumgewühlt haben - ausschlaggebend war das zu frühe Herausstellen des Sperrmülls. Damit war die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht begründet.


Wann haften Sie nicht für Ihren Sperrmüll?

Wenn Sie die Verkehrssicherungspflichten berücksichtigen und den Sperrmüll termingerecht an die Straße stellen, können Sie sich für den Schadensfall erheblich entlasten. Grundsätzlich können Sie bei einer Schadensersatzforderung Ihre Privathaftpflicht mit ins Boot holen. Das macht sogar Sinn: Ihre Privathaftpflicht ist schließlich auch eine passive Rechtsschutzversicherung. Eine unberechtigte Schadensersatzforderung würde also notfalls gerichtlich abgewehrt werden. Haben Sie Ihre Pflichten erfüllt, kann Ihnen kaum jemand etwas vorwerfen. Wenn nach der Satzung Ihrer Stadt oder Gemeinde der Sperrmüll am späten Vorabend an die Straße gestellt werden darf, können Sie das entsprechend auch machen. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie nicht mehr verantwortlich dafür. Kleiner Tipp am Rande: Sobald alles aus dem Haus geschafft ist, machen Sie ein Foto von Ihrem Sperrmüll.


Probleme mit den Müll-Plünderern

Es passiert regelmäßig, dass in der Nacht noch Müllfledderer kommen, die wenig zimperlich mit dem Sperrmüll umgehen. Diese reißen Kabel aus Kühlschränken oder brauchbare Möbel von unten aus dem Stapel, so dass alles auf der Straße liegt. Mit einem Foto können Sie nachweisen, dass Sie zumindest den Müll ordentlich entsorgt haben. So mancher Sperrmüll verteilt sich nach solchen Fleddereien nämlich meterweise auf dem Gehweg. Wer natürlich als Autofahrer den Sperrmüll neben seinem Pkw abstellt, geht damit ein gewisses Risiko ein. Schließlich ist immer damit zu rechnen, dass der Müll ins Rutschen gelangt.

Dass dafür derjenige, der den Müll dort abgestellt hat, auch für den Schaden verantwortlich ist, muss der Geschädigte nachweisen. Im Rahmen der Verschuldenshaftung gilt also: Die Beweispflicht liegt beim Geschädigten. Kommen in der Nacht die Müllfledderer, ist Ihnen kaum ein Vorwurf zu machen – außer, der Müll steht zu früh an der Straße. Gut, wenn in solchen Fällen die Privathaftpflicht finanzielle Sicherheit bietet.

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