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Wenn das Handy kaputt geht - welche Versicherung zahlt?

Handy durch Sturz auf den Boden kaputt

Das Handy ist mittlerweile einer der wichtigsten Begleiter im Alltag. Mit Freunden chatten, Termine für die Arbeit verwalten oder Fotos machen – die Nutzungsmöglichkeiten sind vielfältig. Ein hochwertiges Handy liegt von den Kosten locker im oberen dreistelligen Bereich. Da stellt sich schnell die Frage, ob und welche Versicherung leistet, wenn das Handy kaputt ist.

Ein defektes Handy ist nicht nur ein großes Ärgernis, sondern kann auch richtig teuer werden. Welche Versicherungen kommen eigentlich für ein kaputtes Handy auf? In welchen Fällen gibt es Schadenersatz? Und gibt es im Schadenfall immer ein neues Gerät?

Welche Schäden können beim Handy auftreten?

Ein Handy ist ein sehr empfindliches Gerät und kann trotz aller Vorsicht Blessuren bekommen. Die Klassiker dabei sind:

Schäden am Display oder Gehäuse

Icon Handy

Durch Stürze kommt es häufig zu Rissen im Bildschirm oder Brüchen am Gehäuse.

Schäden durch Flüssigkeiten

Icon Handyschaden durch Flüssigkeit

Durch ein umgekipptes Glas ergießt sich die Flüssigkeit über das Handy oder es fällt aus Unachtsamkeit ins Waschbecken oder sogar in die Toilette.

Schäden durch Schadsoftware

Icon Handyschäden durch Schadsoftware

Laden Sie sich eine App oder Datei herunter, die mit Schadsoftware belastet ist, kann das Ihr Handy unbrauchbar machen.

Schäden durch falsche Bedienung

Icon Schäden durch falsche Bedienung

Sie versuchen, ein ungeeignetes Ladekabel in die Anschlussbuchse zustecken, wodurch es zu einem Schaden an der Buchse kommt.

Das Handy versichern - alle Fakten auf einen Blick

Ein Schaden am Handy ist ärgerlich, wenn Sie im Vorfeld keine richtige Vorsorge getroffen haben. Aber keine Sorge, in den meisten Fällen müssen Sie nicht noch zusätzlich Geld für eine Versicherung ausgeben, sondern Sie haben den passenden Schutz bereits, ohne es zu wissen.

  • Die Hausratversicherung ist beispielsweise dafür zuständig, wenn Ihr Handy bei einem Einbruch gestohlen oder im Urlaub geraubt wird.
  • Beschädigt jemand Ihr Handy, muss derjenige dafür haften. Üblicherweise kommt dann die Privathaftpflicht der Person zum Zuge, die Ihr Handy beschädigt hat.
  • Das trifft auch dann zu, wenn Sie das Handy einer anderen Person beschädigen. Dann haften Sie dafür und Ihre Privathaftpflicht übernimmt die anfallenden Kosten.
  • Eine Handyversicherung kommt für kleine Schäden im Alltag auf wie ein gerissenes Display oder einen selbst verursachten Sturzschaden.

Zuhause oder unterwegs abgesichert

Wenn Sie Ihr Handy versichern wollen, dann prüfen Sie doch erst einmal, in welchen Fällen Ihre Hausratversicherung leistet. Denn mit einem umfangreichen Schutz sind viele Szenarien abgedeckt. Dazu können die folgenden Schäden gehören:

  • Bei einem Einbruch in Ihr Haus oder Ihre Wohnung entwenden die Täter Ihr Handy.
  • Brandgefahr durch Akkus: Beim Laden des Akkus kommt es zu einem Wohnungsbrand, bei dem auch Ihr Handy vollständig zerstört wird.
  • Durch eine Phishing-Mail werden Ihre Bild-Dateien beschädigt und Sie müssen diese wieder herstellen lassen (Gefahren im Internet).
  • Auf dem Parkplatz am Supermarkt schlagen Täter unbeobachtet die Scheibe Ihres Autos ein und entwenden das Handy aus dem Handschuhfach.

Handys sind klassische Haftpflichtschäden

Der Ärger ist immer groß, wenn das Handy mit Cola übergossen wird, zu Boden fällt oder einen Bruchschaden erleidet. Welche Schäden über die Hausratversicherung gedeckt sind, haben wir bereits beschrieben. Wie müssen Sie Ihr Handy versichern, damit es gegen Schäden geschützt ist, die durch Dritte verursacht werden?

Hier fällt sehr schnell das Stichwort Haftpflichtversicherung. Doch ist es richtig, dass Ihre Privathaftpflicht einen Schaden am Handy immer bezahlt? Hierzu gibt es viele Thesen, die aber leider nicht richtig sind:

  • Mein Handy ist heruntergefallen, dafür kommt meine Privathaftpflicht auf.
  • Ich habe das Handy von meinem Freund beschädigt. Meine Haftpflicht zahlt für ein neues Handy.
  • Meine Bekannte hat das Display meines Handys beschädigt. Ihre Haftpflichtversicherung bezahlt mir ein neues Handy.

Zahlt die Haftpflichtversicherung tatsächlich in diesen Fällen? Wir müssen an dieser Stelle mit ein paar Gerüchten und auch falschem Wissen aufräumen. Das eigene Handy zu versichern hat erst einmal nichts mit der Privathaftpflicht zu tun.

  • Die Privathaftpflicht kommt nicht für Schäden auf, die Ihnen selbst passieren. Lassen Sie Ihr Handy fallen, bezahlt dafür niemand außer Sie selbst.
  • Lassen Sie hingegen das Handy eines Bekannten fallen, kommt dafür Ihre Privathaftpflicht auf.

Fazit: Die Privathaftpflicht leistet nicht für eigene Schäden. Der Begriff Privathaftpflicht leitet sich aus dem Begriff Haftung ab. Eine Haftung liegt immer dann vor, wenn Sie jemandem einen Schaden zufügen und dafür Ersatz leisten müssen. Privathaftpflicht bedeutet, dass es sich dabei um Schäden handelt, die Ihnen im privaten Umfeld passieren.

Zahlt die Versicherung immer für ein neues Handy?

Wenn Sie das Handy eines Bekannten beschädigt haben, wird schnell die Forderung nach einem neuen Handy laut. Das ist aber ein Irrglaube. Klar, Sie stehen in der Haftung, wenn Sie das Handy tatsächlich beschädigt haben. Typische Schadenfälle sind:

Handyschaden durch Flüssigkeit
  • Sie rempeln jemanden an, der das Handy vor Schreck fallen lässt.
  • Sie stoßen ein offenes Getränk aus Versehen um, so dass das auf dem Tisch liegende Handy damit übergossen wird.
  • Bei einer unachtsamen Bewegung fegen Sie das Handy eines Arbeitskollegen vom Tisch herunter.

In dem Moment spielt es keine Rolle, wie das Handy versichert ist. Wichtig ist nun, wie Sie versichert sind. Wenn Sie den Schaden verursacht haben, müssen Sie nun dafür aufkommen. Da Sie den Schaden aber nicht absichtlich verursacht haben, können Sie Ihre Privathaftpflicht dazu in Anspruch nehmen.

Allerdings gibt es dadurch noch lange kein neues Handy.


Wann bezahlt die Versicherung ein neues Handy?

Das hängt tatsächlich davon ab, wo und wie sich der Schaden ereignet hat. Kommt es zu einem Schaden, der in den Bereich der Hausratversicherung fällt, wird das Handy zum Neuwert, man sagt dazu auch Wiederbeschaffungswert, ersetzt. Das ist der Fall, wenn Ihr Handy bei einem Brand beschädigt oder bei einem Einbruch entwendet wurde.

Kommt es zu einem Schaden, der durch jemand anders verursacht wurde, gibt es nur den sogenannten Zeitwert. Das ist der Fall, wenn Sie von jemandem angerempelt werden und Ihr Handy fallen lassen. Oder Sie selbst beschädigen unabsichtlich das Handy eines Bekannten, in dem Sie es beispielsweise fallen lassen. Dann leistet Ihre Privathaftpflicht oder auch die Privathaftpflicht des Schädigers. Folgende Konstellationen sind dabei möglich:

  • Wenn Ihr Handy beschädigt wird, aber noch funktionstauglich ist, dann über nimmt die Privathaftpflicht die anfallenden Reparaturkosten, um das Handy in den Zustand vor den Schaden zu versetzen.
  • Ist das Handy so beschädigt, dass es nicht mehr funktioniert, leistet die Privathaftpflicht des Schädigers Schadensersatz. Allerdings nur den Wert, den das Handy zum Zeitpunkt des Schadens noch hatte.

Warum gibt es kein neues Handy?

Wenn das Handy kaputt ist, gibt es als Schadenersatz tatsächlich nur den sogenannten Zeitwert. Hintergrund dafür sind Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Der Schadenersatz muss so erfolgen, dass der Geschädigte genauso gestellt wird wie zum Zeitpunkt unmittelbar vor dem Schaden. Wenn das Handy zu dem Zeitpunkt bereits zwei Jahre alt ist, gibt es dann nur Ersatz für ein vergleichbares Handy. Schließlich haben Sie ja kein neues Handy kaputt gemacht.

Wie müssen Sie handeln, wenn da Handy kaputt ist?

Wenn es sich um einen Versicherungsfall handelt, dann müssen Sie entweder Ihre Hausratversicherung oder Ihre Privathaftpflicht informieren. Fällt der Schaden in Ihre Hausratversicherung, benötigen Sie die folgenden Daten zur Schadenmeldung:

  • Versicherungsnummer (steht auf der letzten Beitragsrechnung)
  • Kaufbeleg oder Rechnung
  • Fotos vom beschädigten Handy
  • bei Einbruch oder Raub: polizeiliche Anzeige

Wenn Sie hingegen einen Schaden Ihrer Privathaftpflicht melden, weil Sie das Handy von jemand anderem beschädigt haben, benötigen Sie zunächst nur Ihre Versicherungsnummer und die Kontaktdaten des Geschädigten. Ihre Versicherung setzt sich nämlich dann mit dem Geschädigten in Verbindung, um dessen Ansprüche zu regeln.

Icon Glühbirne

Wichtige Info:

Ihre Privathaftpflicht übernimmt ab der Schadenmeldung die Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen. Damit sollen Sie vor unberechtigten Schadenersatzforderungen geschützt werden. Der Geschädigte muss sich also in dem Fall immer mit Ihrer Versicherung auseinandersetzen. Sie dürfen in dem Moment auch keine Schadenersatzzahlung im Vorfeld leisten.

Macht eine separate Handyversicherung Sinn?

In den meisten Fällen eher nicht. Das liegt daran, dass Sie neben einem monatlichen Betrag im Schadenfall noch zusätzlich eine Selbstbeteiligung zahlen und dann auch nur den Zeitwert erstattet bekommen. Zudem übernehmen Handyversicherer keine Schäden, die durch den normalen Gebrauch entstehen wie Kratzer, Sprünge oder Abplatzungen, wenn das Handy von seiner Funktion her nicht beeinträchtigt wird. Viele der Schäden, die eine Handyversicherung übernimmt, sind auch über eine Hausratversicherung abgedeckt.


Teure Handyversicherung

Ohnehin macht eine Handyversicherung - statistisch betrachtet - in den meisten Fällen gar keinen Sinn. Zum einem ist eine Handyversicherung nicht wirklich preiswert. Sie zahlen etwa zehn Prozent des Neupreises jährlich für Ihre Versicherungsbeiträge. Dann müssen Sie im Schadenfall auch noch eine Selbstbeteiligung berücksichtigen. Diese liegt im Schnitt bei zehn Prozent.

Das wäre in etwa so, als wenn Sie ein Auto mit einem Neuwert von 20.000 € kaufen und nur für die Kaskoversicherung im Jahr schon 2.000 € bezahlen. Dazu kommt dann noch die Selbstbeteiligung von 2.000 €. Das würde kein Mensch machen. Warum also bei einem Handy?

Hinzu kommt, dass eine Handyversicherung ab einem bestimmten Zeitpunkt nur noch den Zeitwert erstattet. Das kann nach einem Jahr, aber schon nach sechs Monaten sein. In der Regel gehen die meisten Handys verloren, dafür gäbe es über die Handyversicherung ohnehin keine Erstattung. Bei Einbruchdiebstahl oder Raub ist es wiederum über die Hausratversicherung abgesichert.

Ist das Handyzubehör auch versichert?

Klar, denn diese Dinge fallen genauso unter den Schutz der Hausratversicherung wie auch Ihr Handy selbst. Wenn Sie hingegen die Kopfhörer eines Dritten beschädigen, können Sie den Schaden Ihrer Privathaftpflicht melden.

Wie kann ich mehrere Handys versichern?

Handys müssen Sie einzeln nicht separat versichern. Alle Geräte, die sich in Ihrem Haushalt befinden, sind innerhalb der Hausratversicherung abgedeckt. Umgekehrt ist es kaum denkbar, dass Sie in einer einzelnen Handlung mehrere Handys eines Dritten beschädigen. Sollte das tatsächlich mal der Fall sein, etwa weil Sie in einem Handyladen versehentlich ein Regal umkippen, kommt dafür auch Ihre Privathaftpflicht auf.

Welche Schäden übernimmt die Hausratversicherung?

Über die Hausratversicherung sind alle Schäden gedeckt, die in Zusammenhang mit einem Feuer, Einbruch, Raub, aber auch Sturm stehen. Beispiel:

  • Durch eine Sturmböe wird Ihr Terrassenpavillon umgeweht. Dieser fällt auf den Tisch, auf dem Ihr Handy liegt. Dann ist es ein Sturmschaden.
  • Beim Ladevorgang kommt es zu einer Überspannung in Ihrem Stromnetz - ausgelöst durch den Energieversorger.
  • Im Urlaub kommt es zu einem Einbruch in Ihr Hotelzimmer oder Ferienwohnung. Dabei klauen die Täter Ihr Handy.
  • Ihr Auto wird aufgebrochen und Ihr Handy aus dem Handschuhfach gestohlen.
  • Sie machen im Urlaub ein Bild von einer Sehenswürdigkeit, dabei reißt Ihnen ein Räuber das Handy gewaltsam aus der Hand.

Was ist, wenn mein Haustier das Handy kaputt macht?

Wenn Ihr eigenes Haustier Ihr Handy beschädigt, gibt es keinen Schadenersatz. Wenn Ihr Hund das Handy eines Besuchers zerkaut, kommt dafür Ihre Hundehaftpflicht auf. Fegt Ihre Katze hingegen das Handy eines Gastes vom Regal, leistet dafür Ihre Privathaftpflicht.

Kann ich meinen eigenen Handyschaden als Fremdschaden melden?

In den letzten Jahren häufen sich Versicherungsschäden, bei denen Handys im Spiel sind. Tatsächlich passiert das sogar regelmäßig dann, wenn Modellwechsel bevorstehen. Da schauen die Versicherer sehr genau hin. Es bringt also wenig, einen Handyschaden zu fingieren, etwa wenn das eigene Handy kaputt ist und jemand anders dafür mit seiner Privathaftpflicht herhält.

Muss ich einen Handyschaden womöglich selbst bezahlen?

>Das hängt davon ab, ob Sie in Ihrer Privathaftpflicht eine Selbstbeteiligung vereinbart haben. Liegt der Schaden bei 200 € und Sie haben eine Selbstbeteiligung von 100 € vereinbart, zahlt die Versicherung 100 € aus und Sie müssen 100 € noch dazusteuern. Es kann auch sein, dass Ihr Versicherer 200 € auszahlt und dann die Selbstbeteiligung bei Ihnen zurückfordert.

Wie können Sie Schäden einfach vermeiden?

Wenn das Handy kaputt geht, ist natürlich der Ärger erst einmal groß. Vor allem dann, wenn sich der Schaden mit ein bisschen Aufmerksamkeit hätte vermieden lassen. ZU den häufigsten Schäden gehören Diebstahl, Bruch- und Wasserschäden.

  • Gegen Diebstahl oder Raub lässt sich ein Handy relativ einfach schützen, wenn Sie es in einer geschlossenen Tasche mitführen. Leider transportieren viele Handynutzer ihr Gerät in der Gesäßtasche, wo es für Diebe sehr leicht sichtbar ist und auch den Diebstahl begünstigt. Genauso können Sie einen 500-€-Schein aus der Gesäßtasche herausragen lassen.
  • Smartphones haben längst das klassische Handy abgelöst und sind durch ihre Bauart wesentlich anfälliger für Bruchschäden. Display und Rückseite sind deutlich empfindlicher. Selbst ein harmloser Sturz auf eine Ecke oder Kante kann das bereits hässliche Risse verursachen. Eine Panzerfolie oder eine vernünftige Handyhülle verhindern zwar auch nicht jeden mechanischen Schaden, bieten aber immer noch mehr Schutz, als wenn gar keine Hülle vorhanden wäre.
  • Wasserschäden sind ebenfalls ein Klassiker. Ganz oben stehen Schäden durch umgekippte Getränke oder das Versenken des Smartphones in der Toilette. Daher sollten Sie Ihr Handy nicht beim Essen oder einer Party auf den Tisch liegen. Es ist ja nicht immer nur Wasser, sondern durchaus auch mal klebrige Getränke wie Bier oder Cola können sich darüber ergießen. Beim Toilettengang verschwindet das Handy schnell in der Schüssel, einfach weil es in der Gesäßtasche getragen wird. Das sollten Sie ebenfalls vermeiden.

Fazit - wenn das Handy kaputt ist

Viel Schadenfälle sind über die Hausratversicherung abgedeckt. Es lohnt sich also, hier einen Tarif zu wählen, der umfangreiche Leistungen zum Beispiel im Bereich Elektronik- und Cyberschäden hat. Bei Fremdschäden ist Ihre Privathaftpflicht grundsätzlich ausreichend. Eine Handyversicherung an sich macht kaum Sinn. Die Beiträge, die Sie dort einzahlen, könnte Sie genauso gut selbst ansparen.

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