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Grillen auf dem Balkon

Grill mit Gemüse auf dem Balkon

Mittlerweile hat Grillen eigentlich das ganze Jahr über Saison. Besonders beliebt ist das Brutzeln jedoch im Frühling und im Sommer. Nach dem langen Winter ist es einfach herrlich, im Freien den Grill anzuwerfen und auf dem Rost allerlei Köstlichkeiten zuzubereiten. Bei schönem Wetter lassen wir uns dann draußen die kulinarischen Genüsse liebend gerne schmecken.

Nicht jeder verfügt aber über eine Terrasse oder einen Garten. Folglich bleibt da nur der Balkon als Ersatz. Damit hier der Genuss nicht zu Verdruss führt, sondern ein Vergnügen bleibt, ist einiges zu beachten!

Größtes Problem, vor allem bei Holzkohlegrills, ist die Rauchentwicklung. Bei falscher Handhabung des Grills und schlechter Zubereitung des Grillguts können schnell auch die Gemüter in der näheren Umgebung erhitzen, so dass sogar ein Nachbarschaftsstreit droht. Daher ist es wichtig, dass Sie ein paar Aspekte berücksichtigen, bevor Sie loslegen.

Grillen auf dem Balkon ist erlaubt - mit Ausnahmen

Das Grillen an sich ist nach Ansicht der Gerichte, die sich bisher mit solchen Streitigkeiten befasst haben, noch kein fester Bestandteil unserer Wohnkultur. Zeitgemäß ist das zwar nicht mehr, aber es lässt vor allem dem Vermieter eine Menge Spielraum. Dieser kann nämlich das Grillen auf dem Balkon im Mietvertrag verbieten. Das passiert in den meisten Fällen natürlich nicht. Wenn der Vermieter allerdings ein Grillverbot bestimmt hat, gilt das nicht nur für den Holzkohlegrill, sondern auch für Gas- und Elektrogrill. In diesem Fall bleibt leider nur die Möglichkeit, den Barbecue-Spaß auf ausgewiesene Grillstellen in der Stadt zu verlagern.

Andersherum bedeutet das: Ist das Grillen auf dem Balkon im Mietvertrag nicht ausdrücklich verboten, dürfen Sie Gemüse, Würstchen oder Fleisch auf Ihrem Grill zubereiten. Natürlich mit Rücksicht auf Ihre Nachbarn, denn eine massive Rauchentwicklung müssen diese nicht ohne Weiteres hinnehmen. Ebenso gilt: Für das Brutzeln auf dem Balkon müssen Sie die gesetzlichen Ruhezeiten einhalten. Ab 22 Uhr ist Nachtruhe. Zu diesem Zeitpunkt sollte der Schmaus bereits vorbei sein und die anschließenden Bierchen in der Wohnung getrunken werden - sofern eine Unterhaltung in Zimmerlautstärke auf dem Balkon nicht möglich ist.

Gegenseitige Rücksichtnahme beim Grillen

Wie in allen Lebensbereichen ist Rücksicht keine Einbahnstraße. Auch Ihre Nachbarn müssen Ihre Bedürfnisse berücksichtigen oder besser gesagt: Sie müssen es – zumindest ab und an - hinnehmen, wenn Sie auf dem Balkon grillen. Diese Duldungspflicht ist tatsächlich gesetzlich geregelt im §906 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Sinngemäß heißt es, dass ein Grundstückseigentümer unter anderem Rauch oder Gerüche dulden muss, sofern sein Grundstück dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Das gilt auch für den Balkon. Ein Freibrief für eine Räucherorgie ist das aber dennoch nicht.


Wie oft dürfen Sie auf dem Balkon grillen?

Merkwürdigerweise dürfen Sie als Mieter oder Eigentümer eines Einfamilienhauses so oft grillen, wie Sie wollen. Natürlich immer mit der gebührenden Rücksichtnahme. Auf dem Balkon oder der Terrasse eines Mehrfamilienhauses sieht die Lage leider anders aus - einfach bedingt durch die räumliche Enge. Ihre Nachbarn können sich schneller von Rauch oder Grillgerüchen beeinträchtigt fühlen. Es gibt jedoch keine einheitliche Rechtsprechung. Viele Gerichte haben sich mittlerweile damit beschäftigt und jeder Fall geht anders aus. Damit Sie überhaupt eine Richtschnur haben, was vertretbar ist, haben wir ein paar Urteile dazu zusammengefasst:

  • dreimal je zwei Stunden auf Balkon oder Terrasse (LG Stuttgart, Az. 10 T 359/96)
  • einmal monatlich nach vorheriger Ankündigung (AG Bonn, Az. 6 C 545/96)
  • grundsätzlich bis 22 Uhr, viermal im Jahr bis 24 Uhr (OLG Oldenburg, Az. 13 U 53/02)
  • generell im Garten (LG München I, Az. 15 S 22735/01)
  • im Garten mit 25 Meter Abstand zum klagenden Nachbarn (OLG Bayern, Az. 2 Z BR 6/99)
  • zwei Stunden bis 21 Uhr, bis 25-mal im Jahr (AG Schöneberg, Az. 3 C 14/07)

Fakt ist, dass die meisten Menschen bei schönem Wetter spontan grillen. Sich dabei an diese Richtwerte zu halten, ist daher in der Praxis so gut wie unmöglich. Dennoch darf das Grillen auf dem Balkon für den Nachbarn nicht zu einer unzumutbaren Belästigung werden.

Sollte es dennoch zu einem Nachbarschaftsstreit kommen, haben wir dafür auch wichtige Informationen für Sie zusammengetragen

Grillrauch ist das größte Problem

Wenn Sie mit Holzkohle grillen, geht das immer mit einer Rauchentwicklung einher. Gerade im Sommer, wenn viele Nachbarn die Fenster geöffnet haben, um ein bisschen Luftzug mitzubekommen, zieht der Qualm vom Grillen in deren Wohnungen. Das sorgt natürlich für Unmut, wenn Ihr Grillrauch dann die Raumluft der Nachbarn beeinträchtigt. Dagegen lässt sich aber mit ein paar Grilltipps Abhilfe schaffen.


Rauch beim Grillen vermeiden

beim Grillen von Fleisch entwickelt sich Rauch

Am häufigsten entsteht Rauch beim Grillen entweder beim Anzünden oder wenn Marinade oder Fett die glühende Kohle tropft. Ebenfalls Qualm fördernd ist, wenn das Fleisch schon aufgelegt wird, die Kohle noch nicht richtig glüht, also vollständig mit einer weißen Schicht überzogen ist. Dazu ein paar Tipps, um den Rauch und auch Ärger zu vermeiden:

  • Benutzen Sie einen Anzündkamin. Bedingt durch die hohe Röhrenform, gewinnt die Kohle sehr schnell an Hitze und die typische Rauchentwicklung auf dem Grill entfällt.
  • Zum Anzünden eignet sich am besten gewachste Holzwolle. Diese gibt weitaus weniger Rauch ab als Anzündwürfel auf Paraffinbasis. Alternativ zum Einsatz kommen kann auch ein kleiner Spiritusbrenner aus dem Campingbereich, den Sie unter den Anzündkamin stellen.
  • Zusätzlich können Sie einen Heißluftfön verwenden, um die Luftzufuhr zu erhöhen. Außerdem unterstützen Sie damit den Zündvorgang durch den Grillanzünder, der von unten die Kohle anfacht.
  • Benutzen Sie Kohlekörbe. Diese können Sie unter den Grillrost platzieren, der Grill ist dann nicht vollständig mit Kohle bedeckt. Dadurch können Sie vor allem mariniertes Fleisch indirekt grillen. Marinade tropft nicht auf die Kohle und Sie vermeiden damit Rauchentwicklung. Zusätzlich können Sie unter die Grillzone Abtropfschalen mit Wasser stellen. Dadurch kann Fett von Fleisch und Würstchen nicht auf den heißen Grill tropfen. Das vermindert zusätzlich die Rauchentwicklung.

Welche Alternativen gibt es zum Holzkohlegrill?

Es ist nicht für jeden Grillfreund das Gleiche: Einige ziehen den Holzkohlegrill dem Gas- oder Elektrogrill klar vor. Sie schwören auf den besseren Geschmack beim Einsatz von Holzkohle. Allerdings führt der Holzkohlegrill im Gegensatz zu den beiden anderen Varianten unbestritten zu mehr Rauch. Um dieses Problem zu umschiffen und ein häufigeres Grillvergnügen zu ermöglichen, sind diese beiden Alternativen geeignet, um die Nachbarn vor einer Rauchbelästigung zu verschonen und trotzdem bei schönem Wetter auf dem Balkon den Grill anzuwerfen.

Wo liegen die Gefahren beim Grillen auf dem Balkon?

Der Grill birgt eine unterschätzte Brandgefahr, denn schließlich können zum Beispiel bei einem Holzkohlegrill Temperaturen von mehreren hundert Grad auftreten. Allein das Gehäuse kann sich bei länger dauernder Nutzung auf etwa 400 Grad Celsius erhitzen, Grillkohle sogar auf 500 Grad Celsius. Wenn es zu Flammenbildung kommt, entstehen für diesen kurzen Moment Temperaturen von rund 800 Grad Celsius. Daher ist es wichtig, dass Sie beim Grillen auf dem Balkon ein paar Sicherheitsregeln beachten. Schließlich ist der Platz hier recht beengt. Kommt es einmal zu einem Zwischenfall, gibt es nicht viel Raum, um der Gefahr auszuweichen.

Beispiel: Sie verwenden einen flüssigen Anzünder für die Grillkohle. Beim Auftragen bildet sich eine Stichflamme, die nicht nur die in der Nähe sitzenden Gäste kurzzeitig erfasst, sondern auch die Balkonverkleidung des Geschosses oberhalb Ihres Balkons in Brand setzt.


Besteht bei einem Grillunfall Versicherungsschutz?

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass beim Grillen auch mal Unfälle passieren. Am häufigsten geschieht das bei der Nutzung von flüssigem Grillanzünder. Wer kommt im Fall der Fälle für den Schaden auf?

  • Wenn Sie unsachgemäß mit dem Grillanzünder hantieren und sich in der Folge durch eine Stichflamme Gäste verletzen, kommen hohe Kosten aufgrund der medizinischen Versorgung auf Sie zu. Bei fahrlässigem Umgang mit dem Grillanzünder deckt Ihre Privathaftpflicht die Schadensersatzforderungen ab.
  • Entsorgen Sie heiße Kohle in der Mülltonne, kann sich diese entzünden. Steht die Mülltonne an der Hauswand, kann diese ebenfalls in Brand geraten. Für diese Fälle leistet die Gebäudeversicherung - sofern Sie grob fahrlässiges Verhalten eingeschlossen haben.
  • Greifen Flammen beim Anzünde des Grills auf das Balkonmobiliar über, dann leistet dafür die Hausratversicherung. Allerdings auch hier nur dann, wenn Sie Schäden durch grobe Fahrlässigkeit eingeschlossen haben.

Welche Regeln für das sichere Grillen sollten Sie beherzigen?

Damit der Grillabend mit Freunden frei von gefährlichen Zwischenfällen bleibt, sollten Sie ein paar einfache Sicherheitsregeln beachten:

  • Sorgen Sie dafür, dass der Grill einen sicheren, wackelfreien Stand hat. Ebenso muss der Holzkohlegrill aufgrund der Hitzeentwicklung etwas Abstand zur Fassade oder Balkonverkleidung haben.
  • Verzichten Sie auf flüssige Grillanzünder, denn diese stellen das größte Risiko dar. Eine Stichflammenbildung kann bei unsachgemäßer Anwendung schwere Schäden verursachen.
  • Vorsicht beim Alkoholkonsum: Sicherlich gehört das eine oder andere Bierchen zum Grillen dazu. Volltrunken sind Sie aber ein enormes Sicherheitsrisiko, wenn Sie am Grill hantieren.
  • Achten Sie darauf, dass die Balkontür nicht dauerhaft geöffnet ist. Ansonsten besteht das Risiko, dass Kohlenmonoxid sich schleichend im Innenraum verteilt.
  • Wenn Ihre Gäste Kinder mitbringen - diese dürfen sich nicht in der Nähe des Grills aufhalten. Zu groß ist die Gefahr, dass die Kleinen unkontrolliert den Grill anfassen oder beim Spielen daran stoßen. Dabei droht ein großes Verbrennungsrisiko.
  • Beim Gasgrill sollten Sie unbedingt die Anschlüsse auf Dichtigkeit prüfen. Sind alle Verbindungen richtig verschraubt? Durchlässige Anschlüsse können schnell zu einem unkontrollierten Gasaustritt führen.
  • Achten Sie darauf, dass beim Elektro- oder beim Gasgrill die Fettauffangschale - falls vorhanden - immer mit Wasser gefüllt ist. Ansonsten kann ein Fettbrands entstehen.
  • Lassen Sie vor allem dem Holzkohlegrill unter Aufsicht auskühlen. Direkt nach dem Grillen sollten Sie diesen nicht mit Wasser ablöschen, da es dabei zu einer massiven Rauch- und Dampfentwicklung kommt. Das könnte die Nachbarn verärgern.
  • Keine heiße Glut vorschnell in die Mülltonne entsorgen. Hier droht Brandgefahr. Das kann sogar noch am frühen Morgen danach der Fall sein.

Unser Fazit zum Grillen auf den Balkon

Wichtig ist, dass Sie genug Platz haben und auch nicht die Nachbarn so einräuchern, sodass diese sich beschweren können. Ansonsten sollten Sie einfach die grundlegenden Regeln im Umgang mit offenem Feuer berücksichtigen, dann steht dem Grillvergnügen mit Familie oder Freunden nichts im Wege.

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