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Ehrenamt - im Einsatz für die Gesellschaft

Hände

Das Ehrenamt ist in Deutschland eine tragende Säule unserer Gesellschaft. Rund 31 Millionen Bürger engagieren sich unentgeltlich und leisten dabei eine wichtige Unterstützung für andere Bürger. Ob in der Pflege, bei der Betreuung von Kindern oder als Übungsleiter in Sportvereinen - die ehrenamtlichen Tätigkeiten sind sehr vielfältig.

Bestes Beispiel der vergangenen Jahre ist zum Beispiel die Flüchtlingshilfe für ukrainische Bürger oder der beherzte Einsatz im Ahrtal nach der Flutkatastrophe im Sommer 2021. Hier sind viele Menschen ehrenamtlich tätig geworden und haben so einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft geleistet.

Was ist ein Ehrenamt?

Eine ehrenamtliche Tätigkeit üben Sie aus, wenn Sie aus freien Stücken und ohne eine Vergütung für eine gemeinnützige oder eine am Gemeinwohl orientierte Organisation tätig sind. Der Einsatz ist in den unterschiedlichsten Gruppen, Organisationen und Vereinen möglich. Ehrenämter erfüllen in Deutschland einen wichtigen Zweck, denn dadurch entstehen neue soziale Bindungen, sie fördern den Zusammenhalt und nebenbei wird darüber auch noch wichtige Arbeit geleistet, die Bund, Länder oder Kommunen überhaupt nicht bezahlen können.

Worin liegen die Hauptgründe, ein Ehrenamt auszuüben?

Um den Ursachen für die Übernahme eines Ehrenamts auf die Spur zu kommen, haben wir eine Studie zu Hilfe genommen, die das Bundesfamilienministerium Ende 2020 zu diesem Thema in Auftrag gegeben hatte. Darin ging es unter anderem darum, welche Motivation die Bürger für die Ausübung eines Ehrenamtes haben. Die Ergebnisse:

  • 95 % gaben an, einfach aus Freude ehrenamtlich tätig zu sein
  • 86 % der Ehrenamtler möchten anderen Menschen helfen
  • 83 % wollen einfach nur etwas bewegen
  • 82 % sehen im Ehrenamt die Chance, neue Kontakte zu knüpfen

Finanzielle Anreize spielen mit 13 % eine deutlich untergeordnete Rolle.

Gibt es eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit?

Der Begriff Ehrenamt an sich besagt, dass eine geleistete Tätigkeit ohne Entgelt erfolgt. Dennoch zahlen Vereine oder auch Kommunen einen kleinen Obolus dafür, dass sich Menschen ehrenamtlich engagieren. Diese beiden Modelle gibt es:

Aufwandspauschale:

Wer ehrenamtliche Arbeit leistet, darf dafür eine Aufwandspauschale von bis zu 840 € steuerfrei kassieren. Dabei spielt die Art der ehrenamtlichen Tätigkeit keine Rolle.

Übungsleiterpauschale:

Als Ausbilder, Erzieher oder Dozent dürfen Sie sogar bis zu 3.000 € jährlich erhalten, ohne dafür Steuern zu zahlen.

Je nach Tätigkeit können Sie sogar beide Pauschalen ausschöpfen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie in einem Verein einerseits die F-Jugend trainieren und andererseits die Vereinskasse verwalten und regelmäßig als Kassierer tätig sind. Durch Ihren doppelten Einsatz erhalten Sie einerseits eine Aufwandsentschädigung für Ihr Ehrenamt und auch die Übungsleiterpauschale.

Auch wenn innerhalb dieser Grenzen keine Steuern anfallen, müssen Sie diese Ankünfte dennoch über die Steuererklärung angeben.

Welche ehrenamtlichen Tätigkeiten gibt es?

Wenn Sie ehrenamtlich tätig sein möchten, sollten Sie sich im Vorfeld Gedanken über das Einsatzgebiet machen. Manche Ehrenämter verlangen viel Zeit und ständige Abrufbereitschaft ab – lässt sich das mit Ihrem Privatleben, dem Partner und der Familie, in Einklang bringen? Das beste Beispiel dafür ist die Freiwillige Feuerwehr. Dort müssen Sie auch mal zu nachtschlafender Zeit aus dem Bett springen, um anderen Menschen in Not zu helfen.

Betreuung alter und kranker Menschen

Zahlreichen älteren und kranken Menschen fehlt es an Hilfe im Alltag, sei es beim Einkauf oder bei der Haushaltsführung. Viele Vereine und Institutionen unterstützen diese Menschen mit ehrenamtlicher Hilfe, damit sie noch am Alltag teilhaben können. Das kann zum Beispiel auch in Hospizvereinen erfolgen, wo Menschen unheilbar Kranken ehrenamtlich in der Phase des Sterbens beistehen.

Flüchtlingshilfe

Die Flüchtlingshilfe ist seit Jahren nicht mehr wegzudenken. Immer wieder führen Bürgerkriege dazu, dass Menschen aus ihrer Heimat fliehen und hier Schutz suchen müssen. Durch ihren Einsatz tragen ehrenamtliche Helfer dazu bei, dass die Flüchtlinge hier Fuß fassen können. Sie leisten Unterstützung bei Behördengängen, aber auch der Wohnungssuche. Teilweise engagieren sich Ehrenamtler auch bei der Versorgung mit Lebensmitteln, Bekleidung oder Möbeln.

Tierschutz

In Deutschland gibt es viele Tierheime, die ohne Ehrenamt überhaupt nicht existieren könnten. Über den unentgeltlichen Einsatz wird der Fortbestand der Tierauffangstationen gesichert - sei es, indem die Helfer Tiere ausführen, Käfige reinigen oder Tiergehege pflegen. Auch das Sammeln von Futterspenden ist eine wertvolle ehrenamtliche Tätigkeit.

Feuerwehr und THW

Der Brand- und Katastrophenschutz ruht in Deutschland wesentlich auf den Schultern von ehrenamtlichen Einsatzkräften. Hier ist das Ehrenamt besonders vielfältig, bedingt durch die Art der Einsätze. Jährlich retten die Helfer bei der Feuerwehr und beim THW zehntausenden Menschen das Leben bei Bränden, Unfällen und flächendeckenden Katastrophen.

Jugendhilfe

Viele junge Menschen benötigen neben der Schule Möglichkeiten, sich mit anderen zu verabreden. In den Jugendtreffs der Städte und Gemeinden finden sie Möglichkeiten, gemeinschaftlich ihre Hausaufgaben zu machen oder auch einfach nur, um gemeinsam die Freizeit zu verbringen. Viele Jugendtreffs bieten darüber hinaus auch ein großes Freizeitangebot, das nur ehrenamtliche Helfer durch ihr Engagement ermöglichen.

Sportvereine

Ohne ehrenamtliche Arbeit würde in Sportvereinen kaum etwas laufen - statt Bewegung stünde dort stattdessen Stillstand an der Tagesordnung. Von Fußball bis Schwimmen: Für alle Bereiche benötigen die Sportvereine ambitionierte Menschen, die als Trainer oder Betreuer tätig sind, um eine sportliche Betätigung oder auch Wettkämpfe zu ermöglichen.

Kirche und Politik

Sowohl in der Kirche als auch in der Kommunalpolitik engagieren sich Menschen auf ehrenamtlicher Basis. Sei es als Kommunalpolitiker im Gemeinderat oder als Küster oder Sakristan in der Kirche. Sie alle sorgen für reibungslose Abläufe im Gemeindewesen oder in der Kirchengemeinde bei Gottesdiensten.

Wie sind Sie im Ehrenamt versichert?

Keine ehrenamtliche Arbeit ohne Versicherungsschutz. Denn für sein sozialen Engagement darf niemand schlechter gestellt werden als angestellter Arbeitnehmer. Daher gilt im Ehrenamt auch der Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Darüber sind Unfälle bei der Ausübung des Ehrenamtes versichert, aber auch Wegeunfälle. Zusätzlich können Sie sich auch noch mit einer privaten Unfallversicherung absichern: Vorteil dabei ist: Für kleines Geld sind Sie im Falle einer möglichen Invalidität finanziell abgesichert.


Welche Tätigkeiten im Ehrenamt sind durch die Gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt?

Kraft Gesetz sind die folgenden Personengruppen versichert:

  • Mitglieder der Freiwilligen Feuer und der Bergwacht
  • ehrenamtliche Ratsmitglieder
  • Mitglieder von Industrie- und Handelskammern
  • ehrenamtliche Richter und Richterinnen
  • gerichtlich bestellte Betreuerinnen und Betreuer

Ebenfalls gesetzlich versichert sind alle Ehrenamtler, die sich in der Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinde oder im Gesundheitswesen engagieren.

Zu den gesetzlich versicherten Personen gehören weiterhin Personen, die sich im Bildungswesen betätigen, wie zum Beispiel Elternvertreter in der Klassen- oder Schulpflegschaft.

Es gibt natürlich auch Personengruppen in ehrenamtlichen Bereichen, die nicht Kraft Gesetz versichert sind. Hier können Sie prüfen, ob eine Unfallversicherung zum Beispiel über den Verein besteht. Ist das nicht der Fall, sollten Sie auf unbedingt das Thema private Unfallversicherung näher ins Auge fassen. Diese macht ohnehin Sinn, da Sie darüber generell in Ihrer Freizeit versichert sind.


Ist ehrenamtliche Tätigkeit immer freiwillig?

Wenn Sie sich für ein Ehrenamt entscheiden, dann machen Sie das aus freien Stücken. Es gibt aber tatsächlich auch Ehrenämter, die Sie ausführen müssen, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Das ist dann der Fall, wenn für bestimmte Bereiche nicht genug freiwillige Personen tätig sind. Dazu drei Beispiele:

  • Sie werden zum Schöffen berufen und müssen zwei bis drei Mal im Monat zusammen mit Berufsrichtern Urteile in Strafprozessen fällen.
  • Bei Wahlen werden Sie als Wahlleiter oder als Wahlhelfer berufen.
  • Es finden sich nicht genug Mitglieder für eine Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde. Dann können Sie als Mitglied einer Pflichtfeuerwehr zum Einsatzdienst herangezogen werden.

Gegen die Einberufung in diese Ehrenämter können Sie sich nur mit guten Gründen wehren:

  • Sie sind Arzt, Hebamme oder Apotheker ohne Angestellte oder im Bereich der Krankenpflege tätig.
  • Die Fürsorge für Ihre Familie ist in besonderem Maße erschwert, etwa wenn Sie ein krankes Kind pflegen.
  • Durch die ehrenamtliche Tätigkeit ist Ihre berufliche Lebensgrundlage gefährdet.
  • Sie sind älter als 65 Jahre.

Wer kommt für einen Schaden auf, wenn etwas passiert?

Natürlich kann es passieren, dass Ihnen bei der Ausübung Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit ein Malheur passiert. Allein die Konstellation, dass Sie in diesem Moment Aufgaben innerhalb eines Ehrenamtes ausgeführt haben, entlässt Sie nicht aus der Haftung. Wenn Sie beispielsweise bei der Betreuung einer Seniorin in deren Haushalt etwas versehentlich beschädigen, müssen Sie trotzdem für den Schaden aufkommen.

In solchen Fällen springt Ihre Privathaftpflicht ein und schützt Sie finanziell vor den Schadensersatzansprüchen. Das ist aber nicht in allen Versicherungen der Fall. Wenn Sie eine alte Privathaftpflicht haben, kann es sein, dass dieser Punkt noch gar nicht berücksichtigt ist. Prüfen Sie das auf alle Fälle.

Nicht versichert im Rahmen der Privathaftpflicht sind beispielsweise ehrenamtliche Bürgermeister und Gemeinderatsmitglieder oder auch Angehörigen von Freiwilligen Feuerwehren. Sie sind über eine Haftpflichtversicherung der Kommune abgesichert, wenn es in der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit zu einem Schaden kommt.

Welche rechtlichen Aspekte gelten für das Ehrenamt?

Wenn Sie ein Ehrenamt ausüben, müssen Sie dabei noch einige Kleinigkeiten berücksichtigen. Informieren Sie sich daher rechtzeitig vor der Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit, welche Aspekte bei Ihnen greifen:

  • Als Bezieher von Bürgergeld können Sie im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit bis zu 184 € monatlich hinzuverdienen. Das bezieht sich auf die Einkünfte aus einer Übungsleiterpauschale und der Aufwandspauschale. Die darüber hinaus gehenden Zahlungen werden auf das Bürgergeld angerechnet.
  • Studenten müssen die Einkünfte aus dem Ehrenamt in ihrem Bafög-Antrag mit angeben. Angerechnet werden diese Einkünfte jedoch nicht.
  • Als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter müssen Sie die Einkünfte aus Übungsleiterpauschale und Aufwandsentschädigung bei Ihrer Steuererklärung angeben. Innerhalb der Steuerfreibeträge fällt dafür kein Abzug an.
  • Für ehrenamtliche Helfer gelten keine Kündigungsschutzregelungen. Es handelt sich nicht um ein reguläres Arbeitsverhältnis. Von daher greifen hier keine Regelungen wie bei einer beruflichen Kündigung.
  • In verschiedenen Bundesländern können Sie sich bis zu 12 Tage als Arbeitnehmer von Ihrer Arbeit freistellen lassen, um die Jugendarbeit zu unterstützen, beispielsweise bei Ferienfreizeiten.

Hohe Anerkennung für das Ehrenamt in Deutschland

Ohne Ehrenamt sähe es für manche Bereiche in Deutschland düster aus. Das betrifft zum Beispiel die Jugendarbeit, die Förderung von Kindern in Sportvereinen und Jugendorganisationen. Aber auch die innere Sicherheit hängt ein Stück weit im Ehrenamt ab. Zum Vergleich: Während rund 35.000 Beamte und Angestellte im Brandschutz und Katastrophenschutz hauptberuflich tätig sind, stehen dem rund 1 Mio. Menschen gegenüber, die freiwillig und ohne Entgelt in der Feuerwehr den Schutz der Bevölkerung sicherstellen.

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