Bäume fällen - Vorsicht beim Sägen!
Bäume im eigenen Garten sind im Sommer Schattenspender und bieten vielen Tieren Lebensraum. Doch manchmal wird der Baum zum Hindernis oder gar zur Gefahr, beispielsweise wenn er morsch wird oder nach einem Sturm seine Standfestigkeit verloren hat. In diesen Fällen muss er gefällt werden. Auf der anderen Seite dürfen Sie auch dann Bäume fällen, wenn Sie das Holz für den Kamin verwenden oder einfach nur den Garten umgestalten möchten.
Die Regelungen für den Gehölzschnitt von März bis September greifen nicht für den Baumschnitt. Im Bundesnaturschutzgesetz ist klar geregelt, dass Bäume auf privaten Grundstücken oder in Kleingärten grundsätzlich ganzjährig geschnitten oder auch gefällt werden dürfen.
Gibt es Einschränkungen, wenn Sie Bäume fällen wollen?
Auch wenn das Bundesnaturschutzgesetz das ganzjährige Fällen von Bäumen erlaubt, müssen Sie dennoch bei Ihrer Stadt oder Gemeinde eine Fällgenehmigung einholen. Denn so gut wie jede Kommune hat eine Baumschutzsatzung, die Regelungen zum Bäume fällen vorgibt. Diese Faktoren können dafür ausschlaggebend sein:
- Art des Baumes
- Stammumfang
- Höhe der Krone
Es gibt hierzu kein einheitliches Maß. Und einen Baum zu fällen ohne vorherige Genehmigung, kann mit hohen Bußgeldern verbunden sein. Je nach Bundesland kann das Bußgeld bis zu 10.000 € betragen. Insbesondere wird es dann teuer, wenn Sie Bäume fällen, in denen sich gerade brütende Tiere befinden. Ohne triftigen Grund, den Lebensraum von Tieren zu zerstören, ist verboten! Anders verhält es sich natürlich, wenn von dem betroffenen Baum eine Gefahr ausgeht, etwa weil dieser nach einem Sturm umzustürzen droht. Nicht selten landen Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Fällen von Bäumen entstehen, auch vor Gericht.
Ein Urteil des Bundesgerichtshofes zum Thema Bäume fällen
Es kann durchaus vorkommen, dass Sie durch die Fällarbeiten einen Schaden verursachen, etwa weil der Baum auf die Hecke des Nachbarn oder sogar auf dessen Garage oder Haus stürzt. In einem solchen Fall sind Sie nach höchstrichterlicher Betrachtung im Rahmen Ihrer Privathaftpflicht abgesichert . Denn aus Sicht der Richter ist es durchaus eine private Tätigkeit, wenn Sie im Garten einen oder mehrere Bäume fällen. Auch setzt die Eintrittspflicht der Privathaftpflicht nicht nur ein spontanes Handeln voraus, sondern sie muss auch bei einem Schaden, der bei einem geplanten Vorgehen ausgelöst wird, leisten (BGH 2011, Az. IV ZR 115/10).
Darf ich einen Baum wegen einer Photovoltaikanlage fällen?
Es kann durchaus vorkommen, dass Hauseigentümer eine Photovoltaikanlage installieren möchten, aber der Baum am Haus die benötigte Sonneneinstrahlung erheblich beeinträchtigt. Dürfen Sie den Baum deshalb fällen?
Es hängt von der Rechtsprechung ab, ob ein Baum zugunsten einer Photovoltaikanlage weichen darf. Auf der einen Seite steht das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energie, auf der anderen Seite die Baumschutzsatzung. Zwar sieht das Energierecht einen Vorrang für Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien vor, aber bislang musste in Einzelfällen der Baumschutz oder auch der Denkmalschutz noch nicht zurückstecken. Das kann sich angesichts der geplanten Energiewende schnell ändern.
Darf ich einen Baum an der Grundstücksgrenze fällen?
Solange der Baum vollständig auf Ihrem Grundstück steht, dürfen Sie diesen auch fällen. Steht das Gewächs hingegen genau auf der Grundstücksgrenze, müssen Sie Ihren Nachbarn um Genehmigung fragen, wenn Sie den Baum fällen möchten. Wenn Sie hier gegen den Willen des Nachbarn oder der Miteigentümer auf eigene Faust zu Axt und Kettensäge greifen, löst das nicht nur einen Nachbarschaftsstreit aus, sondern Sie machen sich unter Umständen sogar schadenersatzpflichtig.
Kann ich die Wurzeln des Nachbarbaums kappen?
Wenn Ihr Grundstück durch die Wurzeln des Nachbarbaums beeinträchtigt wird, dürfen Sie tatsächlich hier die Wurzeln kappen. Das ist auch dann der Fall, wenn dadurch der Baum absterben kann. Denn hier gilt der Vorrang für das Eigentum. Es müssen aber zumindest triftige Gründe vorliegen. Wenn die Wurzel nicht sichtbar ist und auch keine Schäden verursacht, dürfen Sie nicht zur Tat schreiten. Beschädigen die Wurzel aber zum Beispiel von unten die Terrasse, sodass die Pflastersteine hochgedrückt werden, dann liegt eine Beeinträchtigung Ihres Eigentums vor.
Das gilt im Übrigen auch für überstehende Äste, wenn Ihr Grundstück dadurch erheblich beeinträchtigt wird. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil im Jahr 2019 entschieden (BGH, Az. V ZR 102/18). Allerdings müssen Sie in diesem Fall dem Nachbarn die Möglichkeit geben, das Problem zu lösen. Tut er das nach einer angemessenen Fristsetzung nicht, können Sie aktiv werden. Eine nicht hinzunehmende Beeinträchtigung besteht bereits dann, wenn durch die überhängenden Äste permanent Blätter, Nadeln oder Tannenzapfen auf Ihr Grundstück fallen.
Was sagt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zum Thema Bäume fallen?
Wenn alle Parteien in einem Mehrfamilienhaus ein Gartennutzungsrecht haben, schließt das nicht automatisch auch das Recht ein, einen Baum zu fällen. Als Mieter dürfen Sie es ohnehin nicht, da der Baum nicht Ihr Eigentum ist. Sprechen triftige Gründe für eine Fällaktion, müssen Sie Ihren Vermieter darauf ansprechen. Ansonsten gilt bei Gemeinschaftseigentum: Niemand darf allein zur Axt greifen und einen Baum fällen. Dazu ist immer ein Beschluss durch die Eigentümergemeinschaft erforderlich.
Muss ich als Mieter für das Fällen von Bäumen bezahlen?
Unter Umständen kann der Vermieter einen Teil der Kosten über die Nebenkostenabrechnung abrechnen. Das gilt auch für den Fall, wenn der Baum morsch ist und eine Gefährdung darstellt. Auch hier gibt es eine entsprechende Entscheidung durch den Bundesgerichtshof (BGH, Az. VIII ZR 107/20).
Wer darf Bäume fällen?
Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Regelung, wer auf einem Privatgrundstück einen Baum fällen darf. Allerdings sollten Sie dabei Ihre Fähigkeiten nicht überschätzen, da ein zu Boden stürzender Baum durchaus Schäden verursachen kann. Sicherlich können Sie einem Baum mit einer Höhe von drei Metern ohne Weiteres selbst fällen. Bei einem ausgewachsenen Baum, der mit seiner Krone zum Beispiel 20 Meter in die Höhe ragt, sollten Fachleute ran - vor allem wenn das Grundstück nicht dem Fallradius des Baumes entspricht. Dann muss womöglich eine Fachfirma ran, die den Baum von oben her abträgt, bevor der Rest gefällt werden kann.
Wie gehen Sie bei einer Baumfäll-Aktion richtig vor?
Beim Bäume fällen ist die richtige Vorbereitung das A und O. Diverse Faktoren wie Wetter, angemessene Schutzkleidung oder auch die räumlichen Gegebenheiten spielen eine Rolle, wenn Sie einen Baum auf Ihrem Grundstück fällen möchten:
Wetter
Um einen Baum planmäßig zu fällen, braucht es stabile Wetterverhältnisse. Wind oder sogar Böen machen eine Fällaktion unkalkulierbar, da der zu fällende Baum mit aller Wahrscheinlichkeit nicht in die richtige Richtung fällt.
Schutzkleidung:
Dazu gehören Helm mit Gesichts- und Gehörschutz sowie zumindest eine Schnittschutzhose und Arbeitshandschuhe. Bedingt durch die fehlende Routine im Umgang mit der Kettensäge, ist das Unfallrisiko relativ hoch.
Arbeitsbereich festlegen:
Bestimmen Sie die Fallrichtung des Baumes, damit Sie diesen Bereich und auch den Bereich, in dem Sie mit der Kettensäge arbeiten. Hier dürfen sich keine Hindernisse befinden und vor allem auch niemand aufhalten. Rechnen Sie dabei grob mit der anderthalbfachen Höhe des Baumes beim Fallen.
Sicherheitsbereich festlegen:
Wenn der Baum fällt, müssen Sie sich in einen sichereren Bereich zurückziehen. Dieser sollte hinter dem Baum, also entgegen der Fallrichtung gewählt werden und mindestens 45 Grad betragen.
Hindernisse beseitigen:
Was sich jetzt noch an losem Gehölz, Gartenmöbeln oder Spielgeräten im Gefahrenbereich befindet, müssen Sie beseitigen. Einerseits um Schäden zu vermeiden, andererseits damit Sie einen sicheren Fluchtweg ohne Stolperfallen haben.
Fallkerbe ansetzen:
Mit der Fallkerbe bestimmen Sie die Fallrichtung des Baumes. Sie setzen zunächst einen waagerechten Schnitt mit einer Tiefe von 20 bis 30 Prozent des Stammdurchmessers an. Dann setzen Sie von oben nach unten einen Schnitt mit einem Winkel von etwa 45 bis 60 Grad, mit dem Sie auf das Ende des waagerechten Schnitts im Baum treffen. Entfernen Sie das ausgesägte Stück.
Fällschnitt ansetzen:
Nun treten Sie auf die Rückseite des Baumes und platzieren dort den Fällschnitt. Diesen setzen Sie etwa 5 Zentimeter oberhalb des waagerechten Schnitts der Fallkerbe an. Dadurch verliert der Stamm seine Stabilität und fällt in die gewünschte Richtung.
Fallrichtung unterstützen:
Sofern Sie auf tatkräftige Helfer zurückgreifen können, besteht die Möglichkeit, mit einer Leine die Fallrichtung zu unterstützen. Dabei müssen Sie eine Leine im oberen Drittel des Baumes ansetzen, die beim Fällen von den Helfern in die gewünschte Richtung gezogen werden kann. Wichtig ist dabei, dass die Länge das Anderthalbfache der Baumhöhe beträgt, damit die Helfer den Baum aus einem geschützten Bereich herausziehen können.
Baumstumpf entsorgen:
Das Wurzelwerk müssen Sie nun komplett entfernen, da der Baum ansonsten wieder austreiben kann.
Was passiert, wenn der Baum aufs Haus fällt?
Wir hoffen, dass dieses Szenario nicht eintreten wird, aber je nach Größe des Baumes kann es passieren, dass dieser durch einen Fehler beim Fällen aufs Haus stürzt oder eine Gartenlaube oder Schuppen beschädigt. In dem Fall kommt Ihre Gebäudeversicherung zum Zuge, die den Schaden reguliert. Aber Achtung: Sorgen Sie dafür, dass Ihre Gebäudeversicherung auf dem neuesten Stand ist. Ansonsten könnte der Versicherungsschutz wegen grob fahrlässigem Verhalten deutlich gekürzt werden.
Übrigens: Es kann auch passieren, dass der Baum auf das Nachbargrundstück fällt. Natürlich ruft der Nachbar dann laut nach Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Das kann er machen, es ergibt aber keinen Sinn. Wenn Ihr Baum auf die Gartenhütte des Nachbarn fällt, leistet Ihre Privathaftpflicht nur für den Zeitwert. Nimmt der Nachbar zuerst seine Gebäudeversicherung in Anspruch und sind seine Nebengebäude in den Schutz eingeschlossen, wird der Wiederaufbauwert erstattet. Im Anschluss kann seine Gebäudeversicherung Sie in Regress nehmen und dafür wiederum haben Sie Ihre Privathaftpflicht.
Unser Fazit zum Bäume fällen
Es bedarf einer gründlichen Vorplanung, wenn Sie einen oder mehrere Bäume fällen möchten. Ab einer gewissen Stammhöhe sollten Sie jedoch die Beauftragung eines Baumfälldienstes in Erwägung ziehen. Insbesondere dann, wenn Ihr Grundstück nicht die ausreichende Größe für den Fallschatten hat. Dazu kommt, dass ein hohes Maß an Sicherheit erforderlich ist. Denn beim Bäume fällen kann es schnell zu einem Unfall kommen, bei dem Sie oder auch Ihre Helfer verletzt werden können.