Aufsichtspflicht beim Kindergeburtstag
![Wer trägt bei einem Kindergeburtstag die Aufsichtspflicht? Kinder auf der Rutsche](https://verysafe.de/img/vs7/content/kindergeburtstag.webp)
Kindergeburtstage sind für den Nachwuchs zu einem echten Highlight geworden, seit es in den Kletterpark, zum Indoorspielplatz oder einfach zur Waldrallye geht. Für viele Eltern stellt sich die Frage nach der Aufsichtspflicht beim Kindergeburtstag, da sie auf eine mittlere Horde von Kindern aufpassen müssen.
In den vergangenen Jahren sind solche Aktivitäten nahezu zum Stillstand verdonnert gewesen. Mit dem Frühlingsbeginn und den gelockerten Corona-Regelungen dürfte das Thema aber wieder an Fahrt gewinnen. Wir klären auf, welche Punkte Eltern berücksichtigen müssen.
Einladung wird zur Übernahme der Aufsichtspflicht
Wenn Ihr Kind seine Freunde zum Kindergeburtstag einlädt, ist das quasi schon das Angebot zur Übernahme der Aufsichtspflicht. Wenn also bei der Schnitzeljagd im Wald ein Kind stolpert und sich das Bein bricht, sind Sie in der Haftung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Einladung mündlich oder schriftlich erfolgt. Die Aufsichtspflicht beim Kindergeburtstag endet erst, wenn die Eltern den Besuch wieder abholen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass auch Ihr Kind bei einem Geburtstag unter der Obhut der anderen Eltern steht. Wenn Ihr Kind dabei einen Schaden verursacht, sind Sie nicht dafür verantwortlich.
Wenn es auf dem Kindergeburtstag zu hoch her geht
Eine Platzwunde beim Spielen, eine Verstauchung beim Klettern - diese Unfälle passieren regelmäßig beim Kindergeburtstag. Sie können sich gegen Schadensersatzansprüche mit der Privathaftpflicht absichern. Das gilt auch für den Fall, wenn die Kinder deliktunfähig sind, sprich den 7. Geburtstag noch nicht erreicht haben.
Deliktunfähigkeit - was bedeutet das für Kinder?
Deliktfähig ist jemand, der aufgrund seines Alters die Tragweite seines Handelns absehen kann. Er kann also einschätzen, ob sein Tun zu einem Schaden führt. Das ist bei Kindern nicht der Fall, sie können diese Tragweite nicht einschätzen. Das wirkt sich auch auf die Aufsichtspflicht beim Kindergeburtstag aus:
- Bis zum 7. Geburtstag sind Kinder nach dem deutschen recht deliktunfähig. Sie können die Folgen ihres Handelns nicht einschätzen und können für einen Schaden überhaupt nicht haftbar gemacht werden. Hier greift im Schadensfall die Aufsichtspflicht der Erwachsenen.
- Bis zum 10. Geburtstag sind Kinder im Straßenverkehr deliktunfähig. Wenn also im Verkehrsbereich ein Schaden auftritt, können Kinder bis zu diesem Alter nicht haftbar gemacht werden.
- Ab dem 7. Geburtstag können Kinder für Schäden, die verursachen, zur Verantwortung gezogen werden. Das richtet sich aber immer nach der Art des Schadens, dem Alter und dem Entwicklungsstand.
Bei einem Kindergeburtstag gilt also: Je nach Alter der Kinder müssen Sie enorm aufpassen, dass kein Schaden passiert. Sie tragen die Aufsichtspflicht. Allerdings hat diese auch ihre Grenzen. Kinder sollten in bestimmten Altersklassen nicht lückenlos überwacht werden. Das schadet der Entwicklung. Es reicht also, wenn Sie, sofern die Kinder zusammenspielen, alle 10 bis 15 Minuten vernünftig mal nachschauen. Das wäre beispielsweise auf dem Indoorspielplatz der Fall, wo Sie ja nicht jedem Kind ständig durch Röhren und Kletteranlagen hinterherkriechen. Es gibt dabei aber Ausnahmen, wie sich in einem der nachfolgenden Beispiele zeigen wird.
Beispiel 1: Bei der Gartenparty kommt es zu einem Unfall
Das Wetter spielt mit und die Freunde Ihres Kindes spielen nach dem gemeinsamen Kuchenessen im Garten. Sie sind für einen Moment im Haus und bereiten einen kleinen Snack für zwischendurch und Getränke vor. Da hören Sie von draußen einen Aufschrei. Eines der Kinder ist beim Fallen mit dem Bein in die Forken der Gartenharte gefallen und blutet stark. Die Wunde muss im Krankenhaus genäht werden. Der Unfall hat sich ereignet, weil eines der Kinder unbeobachtet von Ihnen mit der an der Hecke stehenden Harke gespielt und diese dann auf der Wiese abgelegt hat. In dem Fall liegt die Haftung bei Ihnen, da Sie diese Gefahrenquelle im Vorfeld nicht weggeräumt haben.
Beispiel 2: Schneidezahn beim Minigolf verloren
Sie sind mit der Kinderhorde auf einem Minigolfplatz. Sie haben keine weitere Aufsichtsperson mitgenommen. Zwischendurch gehen Sie für die Kinder eine Ladung Eis holen. In dieser Phase spielt eines der Kinder unkontrolliert mit dem Minigolfschläger herum und schlägt einem anderen Kind damit einen Schneidezahn aus. Da Sie sich zu weit von der Bahn entfernt haben, um den Vorfall zu vermeiden, liegt eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor. In diesem Fall müssen Sie für die Zahnbehandlung aufkommen. Dem Kind, das mit dem Golfschläger ausgeholt hat, kann niemand die Schuld zuweisen, da es mit dem Umgang eines Golfschlägers nicht vertraut war.
Auch wenn Kinder nicht lückenlos überwacht werden müssen, greift hier jedoch eine Besonderheit: Der Umgang mit den Golfschlägern kann immer zu einer Verletzung führen, egal ob Kinder nun beim Schlagen des Balls zu weit ausholen oder damit abseits der Golfbahn Unfug machen. Hier sollten Sie auf keinen Fall die Kinderbande aus den Augen lassen.
Gibt es auch Unfälle beim Kindergeburtstag, für die Sie nicht haften?
Die Verletzung der Aufsichtspflicht ist ausschlaggebend dafür, ob Sie im Schadensfall haften und Ihre Privathaftpflicht zahlen muss. Es können aber auch Unfälle trotz der lückenlosen Beaufsichtigung ereignen, etwa wenn sich ein Kind beim Fangen spielen im Garten den Fuß umschlägt. Das ist ein Ereignis, das trotz bestmöglicher Aufsicht nicht vermeidbar ist. In dem Fall können Sie für die Folgen nicht haftbar gemacht werden.
Kindergeburtstag sicher organisieren
Damit die Aufsichtspflicht beim Kindegeburtstag nicht ins Wanken gerät, können Sie bereits im Vorfeld verschiedene Maßnahmen planen. Schließlich soll der Geburtstag ein großartiges Erlebnis werden und nicht mit einer Schadenersatzforderung enden.
- Faustregel 1:
Die Anzahl der kleinen Gäste entspricht dem Alter des Geburtstagskindes – vor allem bei Kleinkindern. Oder sind Sie in der Lage, beim dritten Geburtstag Ihres Kindes auf einen halben Kindergarten aufzupassen? - Faustregel 2:
Im häuslichen Bereich und im Garten alle Gefahrenquellen beseitigen, wenn die Kinder auch mal unbeaufsichtigt spielen sollen. - Faustregel 3:
Je mehr Kinder zum Geburtstag eingeladen sind, desto mehr Unterstützung von Familienangehörigen benötigen Sie. - Faustregel 4:
Wenn Sie mit den Kindern eine Radtour oder einen Ausflug machen, der an befahrenen Straßen entlangführt, sorgen Sie für Warnwesten. Und der Apell an die anderen Eltern: Ohne Fahrradhelm keine Teilnahme an einer Radtour. - Faustregel 5:
Bei einem Ausflug in einen Familienpark gleichfarbige T-Shirts anziehen lassen und die Kinder mit einem Armbändchen versehen, worauf Ihre Handynummer steht.
Wie müssen Sie bei einem Unfall reagieren?
Es kann immer geschehen, dass trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ein Unfall passiert. Das ist auch dann möglich, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht beim Kindergeburtstag nicht verletzt haben.
- Bei kleinen Blessuren, etwa wenn sich ein Kind bei einem Sturz das Knie aufgeschlagen hat, reicht die Versorgung der Wunde mit Desinfektion und Pflaster aus. Sie müssen beim Abholen allerdings die Eltern informieren, dass etwas passiert ist.
- Reicht die eigene Erstversorgung nicht aus, müssen Sie womöglich zur nächsten Notfallpraxis oder in die Notaufnahme des Krankenhauses. In dem Fall müssen Sie unmittelbar die Eltern des betroffenen Kindes informieren. Zudem muss sichergestellt sein, dass der Kindergeburtstag durch andere geeignete Personen weiter beaufsichtigt ist. Sie dürfen im Notfall nicht die Kinder unbeaufsichtigt lassen.
- In schweren Fällen dürfen Sie nicht zögern, einen Krankenwagen oder einen Notarzt über die Notrufnummer anzufordern.
Einen Krankenwagen benötigen Sie bei nicht zeitkritischen Transporten zum Krankenhaus. Diesen können Sie unter der Nummer 19222 aus dem jeweiligen Ortsnetz erreichen. Bei Anruf über das Handy müssen Sie Ihre Ortswahl dazufügen.
Bei schweren und lebensbedrohlichen Verletzungen müssen Sie einen Rettungswagen über die Notrufnummer 112 alarmieren. Beschreiben Sie in dem Fall die Situation genau, da die Leitstelle bereits hier entscheidet, ob ein Notarzt zusätzlich mit ausrücken muss.