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Mietsachschäden - Mit der Haftpflichtversicherung vorsorgen

Ein Mietsachschaden ist ein Schaden an gemieteten Gegenständen und ist schnell passiert: Beschädigen Sie beispielsweise die Badewanne in Ihrer Mietwohnung, kann das teuer werden. Der Ersatz eines einfachen Modells kann mehr als 1.000 € kosten. Speziellere Modelle können sogar bis zu 5.000 € und mehr kosten. Eine Haftpflichtversicherung mit dem Zusatz Mietsachschäden schützt vor solchen Kosten.

Wir informieren Sie darüber, welche Schäden genau mit Mietsachschäden gemeint sind und welche Mietobjekte, neben der klassischen Mietwohnung, im Schadensfall noch im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt sein können.

Bei uns finden Sie verschiedene Haftpflichtversicherungen mit dem Zusatz Mietsachschäden. In unserem übersichtlichen Vergleichsrechner haben wir für Sie dargestellt, in welchem Umfang Mietsachschäden in dem jeweiligen Tarif versichert sind. Falls Sie Fragen zu den Tarifen haben, können Sie sich persönlich an unser Expertenteam wenden.

Icon Glühbirne

Tipp zu Mietsachschäden in der Haftpflicht

In der Regel sind Mietsachschäden als Klausel in der Privathaftpflicht enthalten. Aber es gibt Tarife ohne diesen Zusatz. Es kann auch sein, dass die Deckungssumme bei Ihrem Tarif zu gering ist. Aus diesem Grund sollten Sie Ihren bestehenden Vertrag überprüfen, ob dieser Mietsachschäden einschließt.

Diese Mietsachschäden bezahlt die Privathaftpflicht

Paar beim Umzug

Zu Mietsachschäden gehören

  • Schäden an Böden jeglicher Art (Parkett, Laminat, Fliesen etc.)
  • Bad- und Sanitäreinrichtung (Waschbecken, Badewanne, Toilette, Türen, Fenster, Fensterrahmen, Wände)
  • Schäden an fest eingebautem Mobiliar (Einbauküche usw.), wenn dieses Bestandteil der Mietwohnung ist.

Die übliche Abnutzung bzw. der gängige Verschleiß von Bodenbelägen, Wänden, Türen etc. in privat angemieteten Räumlichkeiten zählt nicht zu den Mietsachschäden. Dementsprechend kann Ihr Vermieter auch keine Schadensersatzansprüche stellen.

 

Was ist ein Mietsachschaden, was keiner? Beispiele aus dem Alltag

Einige Beispiele aus dem Alltag sollen Ihnen veranschaulichen, wann ein Sachschaden als Mietsachschaden bezeichnet wird.

Beispiele für Mietsachschäden:
  • Ihnen rutscht die Parfumflasche aus der Hand, diese fällt ins Waschbecken und hinterlässt einen Sprung in der Keramik. Das Waschbecken muss ausgetauscht werden: Kostenpunkt inklusive Montage über 200 €.
  • Beim Umzug oder Möbeltransport tragen Sie sperrige Gegenstände durch den Hausflur und hinterlassen tiefe Kratzer im Treppenhaus. Decke, Wand und Boden müssen zur Zufriedenheit des Vermieters ausgebessert werden.
Keine Mietsachschäden sind diese Schäden:
  • Schäden am beweglichen Inventar wie eigenen Möbeln werden nicht von der Privathaftpflicht ersetzt. Dieser Sachschaden ist ein Fall für Ihre Hausratversicherung.
  • Eine vom Nachbarn geliehene oder vom Baumarkt angemietete Bohrmaschine wird durch Sie funktionsunfähig. Sie zählt als sonstiges bewegliches Objekt nicht zum Mietsachschaden.

Unachtsamkeit, Umzug, Kinder - Mietsachschäden müssen reguliert werden

Ob Sie oder Ihr Kind den Schaden verursacht haben, ist unerheblich: Als Mieter sind Sie schadenersatzpflichtig und müssen nach dem Gesetz für den Schaden aufkommen. Auch bei einem Umzug kann es schnell passieren, dass beim Ein- oder Auszug durch von Ihnen selbst übernommene Arbeiten eine Wand beschädigt wird oder durch den Möbeltransport der Boden in Mitleidenschaft gezogen wird. Vermieter können bis zu sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses für entstandene Mietsachschäden den ehemaligen Mieter haftbar machen.

Auch wer als Student nicht mehr im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung der Eltern, der sogenannten Familienhaftpflicht, versichert ist, sollte darüber nachdenken, Schäden an privat gemietetem Wohnraum versichern zu lassen. Aus diesem Grund ist die Haftpflichtversicherung für Studenten eine sinnvolle Absicherung vor jederzeit möglichen Mietsachschäden.

Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung kann auch vor unabsichtlich verursachten Schäden an der Einrichtung von Hotelzimmern oder Ferienwohnungen schützen. Ein Vergleich der verschiedenen Angebote im Bereich Privathaftpflicht lohnt sich auch deshalb.

Im Urlaub das Hotelzimmer beschädigt? Eventuell ein Fall für Ihre Haftpflichtversicherung

Nicht nur im dauerhaft gemieteten Wohnobjekt können Mietsachschäden entstehen. Je nach gewählter Haftpflichtversicherung sind auch Schäden in diesen angemieteten Räumlichkeiten versichert:

  • Hotelzimmer
  • Ferienwohnung
  • Ferienhaus

Vor dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung sollten Sie Versicherungssumme und etwaige Selbstbeteiligungen im Blick haben. Mit einem Vergleich bei uns finden Sie schnell und übersichtlich den für Ihren persönlichen Bedarf am besten geeigneten Tarif.

Haftpflicht-Versicherungen mit Mietsachschäden im Vergleich

Sollte der wichtige Zusatz Mietsachschäden in Ihrem aktuellen Tarif fehlen, empfehlen wir den kostenlosen und unverbindlichen Online-Tarifvergleich bei uns. Seit 1984 handeln wir mit Versicherungsgesellschaften besondere Konditionen aus und haben daher günstige Sondertarife. Selbstverständlich helfen unsere Versicherungsexperten gerne persönlich am Telefon oder per E-Mail bei Fragen.

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