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Beitragsanpassung der Haftpflichtversicherung: Tipps bei Prämienanpassung

Bei einer privaten Haftpflichtversicherung ist es unter bestimmten Umständen möglich, dass die Versicherungs-Gesellschaften eine Beitragsanpassung vornehmen. Das heißt, die Versicherung wird bei gleicher Leistung für den Kunden teurer. Das ist in den Bedingungen so geregelt und betrifft übergreifend alle Versicherer.

Versicherungsnehmer sollten daher die jährliche Rechnung prüfen und auf mögliche Prämienerhöhungen der Gesellschaft ihrer Privathaftpflicht achten. Die Versicherung ist verpflichtet, auf eine solche Prämienerhöhung hinzuweisen. Und das mindestens einen Monat im Voraus. Jeweils ab dem 01. Juli eines Jahres wird für das nächste Versicherungsjahr mittels eines Treuhänders über die Höhe der Beitragsanpassung entschieden.

Bei einer Erhöhung der Prämie, ohne dass die Gesellschaft auch gleichzeitig die Leistungen anpasst, haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag mit Verweis auf Ihr Sonderkündigungsrecht zu kündigen. Doch das ist nicht immer sinnvoll. Warum, erklären wir hier.


2023/2024

Der unabhängige Treuhänder hat ermittelt, dass für die Haftpflichtversicherung, bezogen auf die durchschnittlichen Schadenzahlungen aller Haftpflichtversicherungen, ab dem Kalenderjahr 2022 eine Erhöhung gegenüber dem Kalenderjahr 2021 von insgesamt 8,7 % ermittelt wurde.

Durch die vorgeschriebene Abrundung auf die nächstniedrigere, durch 5 teilbare Zahl ergibt sich somit eine Erhöhung des Beitrages um 5 %.

Somit können alle Haftpflichtversicherungen - egal ob Privathaftpflicht, Tierhaftpflicht oder andere privaten Haftpflichtsparten - seit dem 01.07.2023 bis zum 30.06.2024 um bis zu 5 % erhöht werden.

Ob Ihr Versicherer die Erhöhung übernommen hat, und in welchem Umfang, können Sie Ihrer Prämienrechnung für Fälligkeiten zwischen dem 01.07.2024 und dem 30.06.2024 entnehmen.

Warum erhöhen die Haftpflicht-Versicherer ihre Beiträge?

Eine Privathaftpflicht kommt für Schäden auf, die ein Versicherter bei anderen Personen anrichtet. Ein Treuhänder ermittelt einmal im Jahr jeweils zum 01. Juli die durchschnittlichen Schadenaufwendungen aller Versicherungsfälle, die von allen Versicherungen zur Regulierung ausgezahlt wurden. Die Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres 2022 stiegen nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf 5.0 Milliarden Euro.

Erhöhen sich die Aufwendungen im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 5 Prozent, ist die Gesellschaft berechtigt, eine Prämienanpassung vorzunehmen. Bei einer Veränderung von unter 5 Prozent, dürfen die Beiträge für die Kunden nicht erhöht werden. Der Prozentsatz wird im nächsten Jahr allerdings berücksichtigt.

Übrigens ist auch der umgekehrte Fall möglich. Verringern sich die Schadenzahlungen, kann sich das ebenfalls in den Prämien widerspiegeln.

Wichtige Fragen zur Beitragserhöhung

Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen zur Beitragserhöhung zusammengestellt und beantwortet. So erhalten Sie schnell einen Überblick über wichtige Termine sowie Ihre Möglichkeiten zur Kündigung der Privathaftpflicht. Außerdem haben wir Tipps zum Sonderkündigungsrecht und zeigen, wo Sie neue Tarife vergleichen können.

Wann erhöht sich meine Haftpflicht-Prämie nach einer Anpassung?

Auf den Rechnungen müssen die Versicherer ihre Kunden auf die Beitragserhöhung hinweisen. Das muss laut Gesetz mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Erhöhung passieren. Gleichzeitig muss Sie Ihre Gesellschaft auch auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen.

Was kann ich tun, wenn der Beitrag erhöht wird? Kann ich kündigen?

Sie haben ein außerordentliches Kündigungsrecht: In Paragraf 40 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) heißt es:

„Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen. […]“

Wann ist eine Kündigung trotz Beitragserhöhung nicht möglich?

Wenn sich mit der Erhöhung der Prämie auch die Leistungen entsprechend erhöhen, haben Sie kein außerordentliches Kündigungsrecht. Dann liegt ein sogenannter dynamischer Versicherungsschutz vor. Sie können in diesem Fall aber der Dynamik widersprechen: Dann läuft Ihr Vertrag im bisherigen Umfang zu den vorigen Konditionen weiter.

Übrigens: Kürzt Ihr Versicherer die Leistungen, passt aber die Beiträge nicht dementsprechend an, können Sie ebenfalls außerordentlich kündigen.

Ist es sinnvoll, den Vertrag sofort zu kündigen?

Nicht unbedingt. Prüfen Sie zunächst, um wie viel sich Ihr Beitrag erhöht hat und vergleichen Sie die neue Prämie mit den Tarifen anderer Anbieter. Oft haben nämlich viele weitere Versicherer ihre Beiträge ebenfalls angepasst.

Beachten Sie außerdem:

  • Wenn Sie bereits mehrere Schäden zu verzeichnen hatten, können Sie von einer anderen Gesellschaft abgelehnt werden.
  • Prüfen Sie, ob eine Alternative zu Ihrer Haftpflichtversicherung auch die gleichen oder sogar bessere Leistungen beinhaltet.
  • Achten Sie darauf, dass die neue Haftpflichtversicherung sich nahtlos an die gekündigte Versicherung anschließt, damit Sie keine Lücke in Ihrem Schutz haben.

Wie kann ich die Tarife von privaten Haftpflichtversicherungen vergleichen?

Einen der größten und umfangreichsten Vergleichsrechner zu privaten Haftpflichtversicherungen im Internet finden Sie auf unserer Seite. Dabei haben Sie auch einen guten Überblick über die angebotenen Leistungen und Preise.

Wir sind seit 1984 als Versicherungsmakler tätig. Daher haben wir viele Tarife und eine große Auswahl an Haftpflichtversicherungen in unserem Online-Rechner. Über 250 Tarifvarianten verschiedener Gesellschaften sind darin zu finden. Nutzen Sie den Vergleichsrechner und überprüfen Sie, ob sich ein Wechsel für Sie lohnt. Verschiedene unabhängige Verbrauchermagazine hatten die Privathaftpflicht im Test und die Ergebnisse zeigen, dass neue Verträge oft besser schützen als alte.

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