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Ausfalldeckung - damit niemand auf seinem Schaden sitzen bleibt

Es kann schnell passieren: Sie müssen als Radfahrer einem Fußgänger ausweichen, der mit dem Blick auf sein Handy unvermittelt auf die Straße läuft. Sie stürzen und ziehen sich Verletzungen zu. Der Fußgänger jedoch hat keine Haftpflichtversicherung und kann weder Schmerzensgeld noch den Schaden an Ihrem Fahrrad bezahlen. Nun kommt die Ausfalldeckung Ihrer Haftpflichtversicherung zum Zuge.


Was ist eine Ausfalldeckung?

Die Ausfalldeckung - auch Forderungsausfalldeckung genannt - ist ein wichtiger Baustein in Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Sie sind darüber abgesichert, wenn Ihnen jemand einen Schaden zufügt und

  • der Schädiger selbst keine Privathaftpflicht und
  • kein Geld hat, um den Schaden zu bezahlen.

Allein der Umstand, dass der Schädiger nicht versichert ist oder kein Geld hat, führt nicht dazu, dass derjenige aus der Haftung entlassen wird. Diese bleibt bestehen und natürlich auch Ihre Ansprüche.

Vereinfacht gesagt: Ihre Privathaftpflicht kommt für Ihren erlittenen Schaden auf, für den eigentlich der Schädiger aufkommen muss, es aber nicht kann.

Unser Tipp:
Prüfen Sie beim Vergleich der Privathaftpflicht unbedingt, ob die Ausfalldeckung mitversichert ist. Übrigens gibt es sogar Tarife, die auch Gewaltopferschutz anbieten.

Für welche Schäden kommt die Ausfalldeckung auf?

Im Grunde genommen leistet die Forderungsausfalldeckung für alle Schadenarten, die in Ihrer Privathaftpflicht versichert sind. Das lässt sich an einem Beispiel wie oben darstellen:

Der Fußgänger, der Sie mit seiner Unachtsamkeit zu Fall gebracht hat, muss für den Schaden aufkommen. Dadurch ergeben sich, unterschieden in die jeweiligen Schadenarten, folgende Ansprüche:

Personenschaden

Icon Person

Sie haben Anspruch auf ein Schmerzensgeld, das Ihnen gerichtlich zugesprochen wird. Kann die Gegenseite nicht zahlen, kommt Ihre Ausfalldeckung ins Spiel.

Sachschaden

Icon Handy

Für Ihr beschädigtes Fahrrad haben Sie ebenfalls Anspruch auf Schadenersatz. Hier leistet Ihre Privathaftpflicht.

Vermögensschaden

Icon Geld

Die Verletzungen durch den Sturz führen dazu, dass Sie Ihren Urlaub nicht antreten können. Für die Stornokosten muss der Schädiger ebenfalls aufkommen. Da er dies nicht kann, greift Ihre Ausfalldeckung.

Warum ist die Ausfalldeckung für mich wichtig?

Vereinfacht ausgedrückt schützt Sie die Ausfalldeckung finanziell, wenn Ihnen jemand unbeabsichtigt einen Schaden zufügt und nicht zahlen kann. In Deutschland verfügen zwar 83 % der Haushalte über eine Privathaftpflichtversicherung, im Umkehrschluss sind 17 % der Haushalte jedoch nicht versichert. Es besteht das Risiko, dass jemand, der Ihnen einen Schaden zufügt, nicht zahlen kann.

Im wahren Leben kann es somit zu einer solchen Situation kommen: Ein Radfahrer kollidiert in der Fußgängerzone mit Ihnen, Sie stürzen und ziehen sich eine komplizierte Fraktur zu. Die Folge: eine lebenslange Einschränkung der Beweglichkeit im Ellenbogen. Unabhängig von den Behandlungskosten muss der Schädiger für mögliche Zusatzkosten wie Verdienstausfall oder auch barrierefreie Umbauten aufkommen. Ist dieser nicht versichert, bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Jetzt greift die Forderungsausfalldeckung Ihrer Privathaftpflicht: Diese kommt nun für Ihre Kosten auf.

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So finden Sie die Haftpflicht-Tarife mit Forderungsausfalldeckung

Nach nur wenigen Angaben zeigt Ihnen unser Vergleichsrechner alle Tarife zur Privathaftpflicht an, die für Sie in Betracht kommen. Achten Sie bei der Leistungsübersicht auf den Bereich "Weitere Leistungseinschlüsse". Hier finden Sie den Punkt der Ausfalldeckung. In den meisten Tarifen ist diese ohne Mindestversicherungssumme abgedeckt.

Wie kann ich die Ausfalldeckung in Anspruch nehmen?

Stellt sich heraus, dass der Verursacher nicht in der Lage ist, Ihren Schaden zu bezahlen, müssen Sie ihn auf Schadenersatz verklage. Gerichtlich wird nun geklärt, ob und in welcher Höhe Sie Ansprüche haben. Danach erhalten Sie ein rechtskräftiges Urteil, mit dem Sie nun in die Vollstreckung gehen. Dieser Schritt ist notwendig, um die Zahlungsunfähigkeit des Schädigers nachvollziehen zu können. Ist der Vollstreckungsversuch nämlich gescheitert, kommt Ihre Haftpflichtversicherung zum Einsatz und deckt Ihre Kosten ab.


Typischer Irrglaube: Die Haftpflichtversicherung leistet nicht bei Fahrlässigkeit

Immer wieder kommt es zu dem Irrglauben, dass die Privathaftpflicht bei einem Schaden durch Fahrlässigkeit nicht leisten würde. Genau das Gegenteil ist der Fall, denn tatsächlich entstehen Haftpflichtschäden im täglichen Leben durch Fahrlässigkeit. Diese ist dann gegeben, wenn Sie bei einer Handlung schlicht und ergreifend unvorsichtig waren. Die grobe Fahrlässigkeit ist ebenfalls versichert. Das ist dann der Fall, wenn Sie einfachste Aspekte der üblichen Sorgfalt außer Acht lassen. Erst bei Vorsatz kommt die Privathaftpflicht nicht mehr zum Zuge.

Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz

  • Fahrlässigkeit: Sie verhalten sich bei einer Handlung oder einem Ablauf unvorsichtig
  • grobe Fahrlässigkeit: Sie lassen einfachste Sorgfaltsmaßnahmen außer Acht
  • bedingter Vorsatz: Sie entschließen sich zu einer Handlung, bei der Sie einen Schaden in Kauf nehmen
  • direkter Vorsatz: Sie entschließen sich dazu, einen Schaden gegenüber einer Person oder einer Sache herbeizuführen

In welchen Fällen greift die Forderungsausfalldeckung?

Wie bereits beschrieben müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Forderungsausfalldeckung in Ihrer Privathaftpflicht greift. Folgende Punkte sind dabei sind berücksichtigen:

  • Der Schaden fällt in den Bereich der Privathaftpflicht hinein. Ein klassischer Autounfall ist also nicht darüber abgedeckt.
  • Sie müssen die Zahlungsunfähigkeit des Schädigers nachweisen. Dazu benötigen Sie ein rechtskräftiges Urteil eines Gerichts und den Nachweis der erfolglosen Vollstreckung Ihrer Forderung.
  • Der Schaden hat sich im Geltungsbereich Ihrer Haftpflichtversicherung ereignet. Alte Haftpflichtversicherungen greifen nur in Deutschland oder Europa, aber noch nicht weltweit.
  • Es war kein Vorsatz im Spiel, sondern lediglich Fahrlässigkeit. Wenn jemand Sie mit Absicht geschädigt hat, muss ein Gericht über die Höhe des Schadenersatzes entscheiden.
  • Die Mindestschadenhöhe wird nicht unterschritten. Manche Versicherer leisten bei der Ausfalldeckung beispielsweise erst bei Schäden ab 2.500 €.
  • Der Schaden hat sich nicht durch eine gewerbliche Tätigkeit ereignet. Hat ein Handwerker Ihren Flachbildfernseher demoliert, kommt dafür seine Betriebshaftpflichtversicherung auf.

Gibt es bei der Ausfalldeckung eine Mindestschadenhöhe?

Damit Sie die Ausfalldeckung in Anspruch nehmen können, müssen Sie prüfen, ab welcher Schadenhöhe Ihre Privathaftpflicht greift. Die Ausfalldeckung ist ein Baustein in der Privathaftpflicht, der erst in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen hat.

Dadurch haben manche ältere Tarife womöglich noch eine sogenannte Mindestschadenhöhe. Damit werden solche Schäden erst ab einer bestimmten Summe übernommen. Diese kann beispielsweise bei 500 €, 1.000 € oder auch 2.500 € liegen. Kleine Schäden sind darüber also nicht abgedeckt. Daher müssen Sie bei Ihrer Privathaftpflicht darauf achten, dass bei der Ausfalldeckung keine Mindesthöhe vereinbart ist.


In welchen Fällen kann ich die Ausfalldeckung nutzen?

Es ist immer von Vorteil, wenn ein Schaden, den Sie erlitten haben, durch Ihre Haftpflichtversicherung übernommen wird. Allerdings müssen Sie sich im Einzelfall auch fragen, ob die Ausfalldeckung dann Sinn macht. Wenn Sie beispielsweise durch einen Radfahrer verletzt werden und Ihre Ansprüche dazu dienen, Ihre finanzielle Existenz abzudecken, macht die Ausfalldeckung als Ass im Ärmel durchaus Sinn.

Hat hingegen jemand Ihre Jacke beschädigt, ist es wenig sinnvoll, die Ausfalldeckung für einen Schaden von weniger als 100 € in Anspruch zu nehmen. Theoretisch ist es möglich, aber dafür müssen Sie das ganze Prozedere durchlaufen. Ob sich der Aufwand tatsächlich lohnt, steht auf einem anderen Blatt Papier.


Warum gibt es die Ausfalldeckung?

Die Privathaftpflicht ist eine der wichtigsten Versicherungen in Deutschland, aber längst nicht jeder Haushalt verfügt darüber. Es ist also durchaus wahrscheinlich, dass Sie jemand schädigt, der nicht versichert ist. Dazu kommt, dass vor allem Haushalte mit knappem Geldbeutel auf die Haftpflichtversicherung verzichten. Daher könnte ein Schädiger mit geringem Einkommen Ihren Schaden auch nicht aus eigener Tasche bezahlen.

Für gewöhnlich sind Familien mit Kindern und Haushalte mit höheren Einkommen ausreichend versichert. Hingegen sind Singles ohne Kinder, Geringverdiener und Nicht-Erwerbstätige deutlich seltener versichert.


Kann ich mich auch gegen eine Gewalttat schützen?

Eine Gewalttat gegen die körperliche Unversehrtheit ist immer mit Vorsatz verbunden. Damit ist auf jeden Fall der Versicherungsschutz über die Haftpflichtversicherung des Täters nicht mehr vorhanden. Finanzielle Folgen aus der Tat muss dieser selbst bezahlen. Das ist in den meisten Fällen nicht möglich. Manche Haftpflichtversicherer bieten neben der Ausfalldeckung auch einen Opferschutz im Falle von Gewalttaten an. Damit sind Ihre Kosten und Ansprüche wie bei der Ausfalldeckung über Ihre eigene Privathaftpflicht abgedeckt.


Ausfalldeckung günstig über die Privathaftpflicht absichern

Wenn Sie sich gegen unkalkulierbare Risiken im Alltag absichern möchte, lohnt sich der Vergleich Ihrer Privathaftpflicht. Ist Ihre Versicherung noch auf dem neuesten Stand? Wenn nicht, sollten Sie reagieren. Neue Tarife bieten Ihnen nicht nur besseren Schutz, sondern sind vom Beitrag sogar teilweise noch günstiger!

Ihre Ansprechpartner

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