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Wertsachen richtig versichern

Wohnungseinbrüche, Trickbetrüger oder der Raub im Urlaub: Wenn Sie teure Wertsachen besitzen, müssen Sie Maßnahmen treffen, damit im Schadensfall auch entsprechender finanzieller Ersatz geleistet wird. Wertsachen richtig versichern ist aber eine kniffelige Angelegenheit, denn es gibt in der Hausratversicherung durchaus Einschränkungen.

Gerichtsurteile zeigen: Wer seine goldenen Uhren, Schmuck oder sogar Bargeld nicht sicher unterbringt und nicht richtig absichert, bleibt im Schadensfall auf einem Teil des Verlustes sitzen. Das ist ein großes Ärgernis, das Sie aber relativ einfach vermeiden können.

Wie müssen Sie Ihre Wertsachen versichern?

Oftmals passiert es bei einem Einbruch: Die Täter durchsuchen das Haus oder die Wohnung nach Wertsachen und werden in der Regel auch sehr schnell fündig. Wertsachen sind leicht zu entwenden und können, sofern es keine Einzelstücke oder Dinge mit persönlichem Wert sind, schnell zu Geld gemacht werden. Neben einer effektiven Sicherung von Haus oder Wohnung können Sie sich aber auch finanziell schützen:

  • Die Hausratversicherung leistet Schadensersatz, wenn Wertgegenstände durch einen Einbruch oder sogar durch einen Raub entwendet werden.
  • Wichtig: In vielen Hausratversicherungen gibt es Obergrenzen für Wertsachen.
  • Stellen Sie ein Verzeichnis über Ihre Wertsachen zusammen und prüfen Sie, ob Ihre Hausratversicherung im Schadensfall vollständig leistet.
  • Informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer darüber, welche Wertsachen womöglich in einem Safe untergebracht werden müssen.

Vielfach kommt es zu einer Unterversicherung von Wertsachen, weil niemand gerne preisgibt, welche Wertgegenstände zu Hause vorhanden sind. Wenn Sie Ihre Wertsachen richtig versichern wollen, dürfen Sie gegenüber Ihrem Versicherer oder Makler keine Skepsis haben. Das steht nämlich einer gesunden Risikobeurteilung deutlich im Wege und später besteht im Schadensfall kein ausreichender Versicherungsschutz.

Schmuck und Bargeld

Was sind überhaupt Wertsachen?

Wertsachen sind nicht gleich Wertsachen. Denn nicht unbedingt alles, was Ihnen lieb und wichtig ist, gehört auch automatisch zur Kategorie Wertsachen. Der teure Flachbildfernseher fällt ebenso wenig darunter wie zum Beispiel ein hochwertiges Handy. Wertsachen sind innerhalb der Hausratversicherung konkret benannt. Dazu gehören:

  • Schmuck
  • Edelsteine
  • Kunstgegenstände
  • Münzen und Briefmarken
  • Antiquitäten
  • Gegenstände aus Platin, Gold und Silber
  • Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere

Gegen welche Schäden können Sie Wertsachen versichern?

Im Rahmen der Hausratversicherung greift für Wertgegenstände die gleiche Absicherung wie auch für Möbel oder Verbrauchsgüter. Sie sind gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasserschäden oder auch Sturmschäden versichert. Daneben besteht zusätzlich noch Schutz gegen Einbruch. Wenn sich ein Einbrecher also gewaltsam Zugang zu Ihrem Haus verschafft, sind die gestohlenen Wertsachen durch die Hausratversicherung abgesichert. Zur Verdeutlichung des Schutzes haben wir einige Beispiele zusammengestellt:

  • Einbrecher hebeln die Tür auf, gelangen so ins Haus und stehlen den Schmuck, der sich im Schlafzimmer befindet.
  • Auf einem Ausflug wird Ihnen gewaltsam eine teure Uhr vom Arm gerissen. Dabei handelt es sich um einen Raub, der ebenfalls versichert ist.
  • Sie werden von zwei vermeintlichen Mitarbeitern der Wasserwerke gebeten, die Wasseruhr zu kontrollieren. Dabei ergattert einer der Täter einige Schmuckgegenstände, die auf einer Kommode im Korridor abgelegt sind. Hier handelt es sich um einen versicherten Trickdiebstahl.
Icon Glühbirne

Wichtig für Ihren Schutz ist, dass Sie immer wieder prüfen, ob Ihre Hausratversicherung noch den aktuellen Anforderungen entspricht. Vor allem das Thema Trickdiebstahl ist in älteren Policen noch nicht bedacht und demnach nicht versichert.

Achten Sie zusätzlich darauf, wie hoch Ihre Wertsachen in der Hausratversicherung abgedeckt sind. Viele ältere Tarife haben noch sogenannte Sublimits. Damit ist gemeint, dass Ihre Wertsachen nicht in der vollen Höhe Ihrer Hausratversicherung versichert sind, sondern lediglich mit einem prozentuellen Anteil. So gut wie alle Hausratversicherer bieten Premium-Tarife an, bei denen Wertgegenstände bis zur vollen Versicherungssumme versichert sind.

Wie ist Bargeld versichert?

Wenn Sie Ihre Wertsachen richtig versichern wollen, müssen Sie tatsächlich selbst einen Blick in Ihre Versicherungsbedingungen werfen, um die Grenzen zu ermitteln. Das gilt insbesondere für Bargeld. Hier liegen die Limits meistens sehr niedrig. Wenn Ihnen bei einem Einbruch eine größere Geldmenge entwendet wird, kann es passieren, dass Sie auf dem Schaden sitzenbleiben. Hier gilt ganz klar: Sie müssen sich informieren, wie Bargeld versichert ist. Dazu hat das Oberlandesgericht Oldenburg ein entsprechendes Urteil gesprochen (Az.: 5 U 162/16):

Ein Restaurantbesitzer hat die Trinkgelder aus dem Betrieb in nicht unerheblicher Höhe zu Hause aufbewahrt. Dieses Bargeld wurde bei einem Einbruch entwendet. Von seiner Hausratversicherung bekam er aber nur 1.100 € ersetzt, da sich das Geld nicht in einem Tresor befand. Dagegen wehrte sich der Betroffene, bekam aber vor Gericht eine Abfuhr. Denn es sei auch aus Laiensicht nachvollziehbar, dass Bargeld nicht in größeren Summen ungesichert zu Hause herumliegen dürfe. Auch besteht seitens der Versicherung keine Hinweispflicht, dass hier womöglich ein Limit besteht.

Es reicht aber nicht, wenn das Bargeld je nach Höhe in einem Tresor gelagert wurde. Es muss zudem auch nachvollziehbar sein, warum vor allem größere Summen im Haus aufbewahrt wurden. Ein entsprechendes Urteil wurde im Jahr 2010 durch das Amtsgericht Aachen gefällt (Az.: 142 C 8212/09).

Hier hatte das Opfer eines Einbruches auf die Erstattung von 2.250 € geklagt, die ihm gestohlen wurden. Die Hausratversicherung lehnte jedoch die Schadenübernahme ab, da nicht plausibel erklärbar war, woher diese Summe stammte. Dem schloss sich auch das Gericht an. Allein die Aussage, dass es aus einem Nebenverdienst stammte, war nicht ausreichend.

Auf der anderen Seite gibt es natürlich genug Möglichkeiten, zu begründen, warum größere Mengen Bargeld vorhanden sind. In diesen Fällen leistet die Versicherung durchaus:

  • Bargeld zur Vorbereitung einer Feier
  • Geldgeschenke anlässlich von Geburtstagen, Kommunion oder Konfirmation
  • Nachweis durch einen Kontoauszug, auf dem die Abhebung einer größeren Summe nachvollziehbar ist.

Es geht also nicht um die Frage, warum man größere Mengen Bargeld zu Hause hatte, sondern vielmehr darum, dass es nachweislich vorhanden war. Sie sollten allerdings immer in Erwägung ziehen, größere Bargeldsummen zum Beispiel durch Familienfeiern schnellstmöglich bei Ihrer Bank einzuzahlen.

Müssen Wertsachen im Tresor aufbewart werden?

Auf der einen Seite können Sie Ihre Wertsachen richtig versichern, wenn Sie sich für die passende Hausratversicherung entschieden haben. Auf der anderen Seite sollten Sie aber auch Sicherungsmaßnahmen treffen, damit es Einbrecher schwerer haben, an Ihre Wertsachen zu gelangen. Wenn Ihre Wertsachen die Obergrenze in Ihrer Hausratversicherung erreichen, können Sie diese Grenze nach Rücksprache mit Ihrem Versicherer erhöhen. Voraussetzung dafür ist in der Regel ein Tresor. Dazu müssen Sie folgende Punkte beachten:

  • Für einen Tresor ist eine Zertifizierung nach VdS (Verband der Schadenversicherer) notwendig.
  • Jeder Tresor hat einen Schutzklasse, die für den maximalen Wert des Inhalts ausreichend ist.
  • Ein freistehender Tresor muss ein Gewicht von mindestens 200 Kilogramm haben.
  • Kleinere Tresore müssen in die Wand eingelassen oder anderweitig mit dem Gebäude verankert sein.
  • Das Schließsystem (Schlüssel oder Zahlencode) ist unerheblich.
Wandtresor

Tresore müssen einen ausgewiesenen Widerstandsgrad nach VdS haben. Dieser reicht von 0 bis 5. Diese VdS-Klasse nach EN 1143-1 definiert, bis zu welchem Wert darin Bargeld oder Wertsachen gelagert werden dürfen:

  • VdS-Klasse 0: bis 40.000 €
  • VdS-Klasse 1: bis 60.000 €
  • VdS-Klasse 2: bis 100.000 €
  • VdS-Klasse 3: bis 200.000 €
  • VdS-Klasse 4: bis 400.000 €
  • VdS-Klasse 5: nach Absprache
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VS.-Tipp

Sprechen Sie in jedem Fall immer mit Ihrer Hausratversicherung, um zu erfahren, welche Anforderungen diese an die Unterbringung Ihrer Wertsachen stellt. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihr Hab und Gut ausreichend versichert ist. Ohne Abstimmung mit der Versicherung kann das zu kostspieligen Deckungslücken führen.

Was geschieht bei einem Einbruch?

Eine Hausratversicherung und mögliche Sicherungsmaßnahmen im Haus, beispielsweise durch einen Tresor, schützen nicht vor einem Einbruch. Die Hausratversicherung kann hier nur den Schaden ersetzen. Damit das aber auch ordnungsgemäß geschieht, sind mehrere Schritte wichtig:

  • Dokumentieren Sie im Vorfeld regelmäßig Ihre Wertsachen. So ist es im Schadenfall einfacher, die entwendeten Dinge zu beziffern.
  • Informieren Sie bei einem Einbruch immer die Polizei und belassen Sie den Tatort zwecks Spurensicherung unberührt.
  • Setzen Sie parallel Ihre Hausratversicherung in Kenntnis und stimmen Sie die weiteren Schritte ab.
  • Erstellen Sie eine sogenannte Stehlgutliste. Diese müssen Sie der Polizei zu Fahndungszwecken und der Hausratversicherung zur Bezifferung des Schadens einreichen.
  • Sofern vorhanden, reichen Sie zu den gestohlenen Wertsachen Fotos oder Zertifikate ein.

Wo dürfen Sie Ihre Wertsachen auf keinen Fall unterbringen?

Wenn Sie Ihre Wertsachen richtig versichern, müssen Sie diese auch vernünftig unterbringen. Je nach Wert ist dafür nicht immer ein Tresor erforderlich. Es gibt aber viele Orte in der Wohnung oder im Haus, die Einbrecher sofort ins Visier nehmen. Dort sind Ihre Wertsachen definitiv nicht sicher untergebracht:

  • Kleiderschrank
  • unter der Matratze
  • Keksdosen, Vorratsdosen, Cornflakes-Schachteln
  • hinter Büchern
  • in Blumenvasen, unter Blumentöpfen
  • hinter Bilderrahmen
  • in abschließbaren Schubladen
  • in der Schmutzwäsche
  • im Toiletten-Spülkasten

Es ist also schwierig, für Wertsachen einen sicheren Ort im Haus zu finden. Da ist schon ein wenig Kreativität gefragt. Mittlerweile gibt es Varianten von Minitresoren, die kleinere Wertgegenstände wie Uhren oder ein paar Schmuckstücke aufnehmen können. Das können Rundbehälter in der Optik von Konservendosen sein, die sich irgendwo in der Vorratskammer deponieren lassen. Das erschwert zumindest die Suche.

Ebenso gibt es außerdem Steckdosenattrappen, die Sie in die Wand einlassen können. Auch diese eigenen sich zur Unterbringung von Wertgegenständen, sofern diese nicht die Höchstgrenzen der Hausratversicherung erreichen.

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