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Hausratversicherung: Vergleichsrechner

Unkompliziert und schnell: Berechnen Sie mit unserem Vergleichsrechner den passenden Tarif und schließen Sie Ihre Hausratversicherung in nur wenigen Schritten ab.

Für die Berechnung genügen einige Angaben zu Ihrem Hausrat. Die Versicherungssumme können Sie entweder selbst bestimmen oder anhand Ihrer Quadratmeterzahl automatisch ermitteln lassen.

Sie haben Fragen? Wir helfen gerne weiter und sind persönlich für Sie erreichbar - telefonisch und per E-Mail. Kontaktieren Sie einfach unser Beratungsteam.

Ihre Daten werden über https (SSL) verschlüsselt übertragen und niemals an Dritte (außer Versicherer zur Bearbeitung) weitergegeben!

Fragen und Antworten zu unserem Vergleichsrechner der Hausratversicherung

Wir haben die häufigsten Fragen unserer Kunden hier einmal aufgegriffen und für Sie beantwortet. Haben Sie auch eine Frage? Dann stellen Sie sie uns doch einfach! Wir freuen uns, wenn wir Ihnen diese beantworten können. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Was heißt PLZ-Risiko-Anschrift?

Ihre Postleitzahl von Ihrer Wohnung ist unabdingbar für die Berechnung des Beitrags und die Beurteilung des möglichen Risikos. Sie müssen diese hier angeben.

Was heißt: Ist die Wohnung möbliert vermietet?

Wenn Sie eine Wohnung möbliert vermieten, geben Sie dies bitte an und setzen die Antwort auf: Ja.

Bitte beachten Sie: Ferienwohnungen können Sie hier nicht versichern.

Aber natürlich bieten wir Ihnen auch hierfür eine Lösung. Sollten Sie ein Ferienhaus oder Ferienwohnung versichern wollen, dann nutzen Sie doch einfach unsere Angebote der Ferienhausversicherung.

Was heißt: Ihre gesamte Wohnfläche im Haus?

Die Grundfläche aller Räume einer versicherten Wohnung wird als Wohnfläche bezeichnet. Nutzen Sie Räume zu Hobbyzwecken, gelten auch diese als Wohnfläche.

Achtung:
Räume, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, sind nicht zu berücksichtigen. Dazu gehören Keller- und Speicherräume, Zubehörräume, nicht ausgebaute Dachböden, Treppen, Terrassen, Balkone, Loggien und Garagen.

Was heißt: Davon sind im Keller?

Wenn Sie Wohnfläche im Keller haben, geben Sie diese hier bitte an. Achten Sie bitte darauf, dass diese im Feld „Gesamte Wohnfläche im Haus“ bereits angegeben ist. Als Beispiel wäre hier der Hobbyraum zu nennen.

Was heißt: Tarif?

Geben Sie hier bitte an, welcher Tarifzugehörigkeit Sie angehören. Für den öffentlichen Dienst wählen Sie das entsprechende Feld aus.

Was heißt: Versicherungssumme?

Sollte es zu einem Totalschaden kommen, so bildet die vereinbarte Versicherungssumme die so genannte Höchstentschädigungsgrenze, also das, was maximal ausgezahlt wird.

Daher ist es für Sie immens wichtig, dass Sie einen Unterversicherungsverzicht vereinbaren, sonst kann die Versicherung im Schadenfall wegen Unterversicherung Abzüge vornehmen.

Dieser Unterversicherungsverzicht erfordert, je nach Anbieter und Tarif, eine Versicherungssumme in Höhe von 600-700 EUR/qm Wohnfläche. Beachten Sie: Geben Sie die Versicherungssumme nicht selber an, wird automatisch der richtige Wert für den Unterversicherungsverzicht ermittelt.

Sie können die Versicherungssumme auch selber berechnen, wir bieten Ihnen dafür mit unserem Summenermittlungsbogen in übersichtlicher Form eine Lösung.

Was ist bei Fahrraddiebstahl versichert?

Bei Fahrraddiebstahl gilt auch Neuwertersatz. Unser Tipp für Sie: Achten Sie auf Anbieter, die auf die so genannte Nachtzeitklausel verzichten und Schadenersatz auch dann leisten, wenn das versicherte Fahrrad in der Zeit zwischen 22:00-06:00 Uhr gestohlen wurde. Hier gilt jedoch eine Bedingung: Das Fahrrad muss vor dem Diebstahl in geeigneter Weise gesichert, also angeschlossen, gewesen sein. Hierzu haben wir Ihnen das in einem Beispiel einmal näher erläutert:

Sie fahren mit dem Rad einen Freund besuchen und schließen es dort ordnungsgemäß an. Als Sie das Haus verlassen stellen Sie fest, dass Ihr Fahrrad dennoch gestohlen wurde.

Was ist in der Glasversicherung versichert?

In Einfamilienhäusern ist sowohl an den Möbeln als auch am Gebäude die Verglasung versichert.

In Mehrfamilienhäusern sollten Sie abklären, ob der Eigentümer bereits eine Glasversicherung für die Gebäudeverglasung abgeschlossen hat. Ist das der Fall, leistet Ihre Glasversicherung nur noch für Schäden an der Mobiliarverglasung.

Was ist mit Elementarschäden gemeint?

Unter Elementarschäden werden diese Schäden zusammengefasst:

  • Überschwemmung bei Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern
  • Schneedruck und Lawinen
  • Erdrutsch und Erdfall
  • Erdbeben

Achtung: Schäden durch Sturm und Hagel sind bereits in der normalen Versicherung enthalten!

Damit Sie eine bessere Vorstellung erhalten, hier ein Beispiel:

Starke Niederschläge lassen Wasser in Ihre Kellerräume eindringen und beschädigen die dort befindlichen Möbel (wie beispielsweise den im Keller angeschlossenen Gefrierschrank).

Was heißt Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit?

Unsere klare Empfehlung lautet hier: Versichern Sie unbedingt den Punkt der groben Fahrlässigkeit! Warum wir dazu so dringend anraten, lässt sich mit einem Beispiel erklären.

Schnell ist mal ein gekipptes Fenster vergessen worden, Sie verlassen das Haus und während Ihrer Abwesenheit verschafft sich ein Einbrecher just durch dieses geöffnete Fenster Zutritt zu Ihrem Haus.

Zu unserem Tarifrechner: Wählen Sie die Möglichkeit „Ja“, werden Ihnen alle Tarife angezeigt, die diese Klausel inne haben. Wählen Sie „Ja, nur bestmögliche“, dann sehen Sie alle Tarife, die eine höchstmögliche Leistung hierzu anbieten.

Was ist die Bauartklasse?

Achten Sie hier bitte genau auf die Richtigkeit Ihrer Angabe, denn die Einstufung der Bauart Ihres Gebäudes ist der wohl wichtigste Punkt des Antrags. Man unterscheidet dabei zwischen der Bauartklasse (BAK) und den Fertighausgruppen (FHG).

BAK I
Die Bauartklasse I gilt für die meisten Häuser in Deutschland. Sie ist von massiver Bauweise mit Mauerwerk, Beton, Ziegel oder ähnlichem. Das Dach, auch Dachung genannt, ist hart, also mit harten Dachziegeln, Metall, Beton oder Schiefer, um nur ein paar zu nennen.

BAK II
Bei Gebäuden mit Stahl- oder Holzfachwerk mit Glas- und Steinfüllung; Stahl- oder Betonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus nicht brennbaren Materialien (zum Beispiel Asbestzement oder Profilblech; kein Kunststoff), liegt die Bauartklasse II zugrunde. Eine teilweise feuergefährlich Bauweise ist hier gegeben.

Die Dachung ist hart, wie in der BAK I (beispielsweise Ziegel, Schiefer, Metall, Beton oder gesandete Dachpappe).

BAK III
Gebäude, deren Außenwände aus Holz oder Holzfachwerk mit Lehmfüllung bestehen, oder Holzkonstruktionen mit Verkleidung jeglicher Art, Stahl- oder Stahlbetonkonstruktionen mit Wandplattenverkleidungen aus Holz oder Kunststoff, gehören zur Bauartklasse III.

Voraussetzung ist, dass mindestens eine Seite offen ist. Es gilt zu beachten, dass die Feuergefährlichkeit höher ist als in der BAK II.

Als Dachung ist Hart kategorisiert (Ziegel, Schiefer, Metall, Betonplatten, gesandete Dachpappe oder ähnliches).

BAK IV
In der Bauartklasse IV liegt die gleiche Bauweise wie in BAK I und II vor. Lediglich die Dachung ist hier anders, sie ist weich (zum Beispiel Holz, Schilf, Reet, Stroh oder ähnliches).

BAK V
In der Bauartklasse V ist die Außenbauweise gleich der BAK III. Lediglich die Dachung ist hier anders, nämlich weich (zum Beispiel Holz, Schilf, Reet, Stroh oder ähnliches).

Bitte unbedingt beachten:
Sie müssen unbedingt darauf achten, dass Sie bei den Angaben zur Einstufung exakt sind. Die Versicherungstarife werden nämlich anders berechnet, sollten Sie ein Fertigteil- oder Fachwerkhaus angeben. Zudem wird auch die Bauartklasseneinteilung komplett anders vorgenommen. Hier gelten dann die Bauartklassen der Fertighausgruppe (FHG).

FHG I
Die Fertighausgruppe I verfügt ausschließlich über feuerbeständige Bauteile. Auch tragende Konstruktionen (massiv) werden hier dazugezählt.

Eine harte Dachung liegt hier zudem vor (beispielsweise Ziegel, Betonplatten, Schiefer, Metall, gesandete Dachpappe.

FHG II
Ein massives Fundament ist für die Fertighausgruppe die Grundlage. Stahl, Holz, Leichtbauteil und dergleichen bilden die tragenden Konstruktionen. Die Außenverkleidung ist aus feuerhemmenden oder nicht brennbaren Baustoffen (wie Klinkersteine, Putz, Gips(platten), Asbestzement oder Profilblech). Kunststoffe gibt es in der Außenverkleidung nicht.

FHG III
In der Fertighausgruppe III ähnelt die Bauweise der FHG II, hier sind lediglich eine feuerhemmende Verkleidung oder Ummantelung nicht vorhanden.

Die Dachung ist hart, wie bei FHG I.