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Hausratversicherung bei Umzug

Ob in die neue Wohnung oder ins Einfamilienhaus: Bei einem Umzug ist frühzeitige Organisation alles. Das gilt nicht nur für das Packen der Kisten, sondern erst recht für Ihre Versicherungen. Dreh- und Angelpunkt beim Umzug ist die Hausratversicherung. Wir verraten Ihnen, was Sie bei Ihrer Absicherung beachten müssen, damit beim Umzug alles reibungslos über die Bühne geht.

Denn das Thema Hausratversicherung wirft bei vielen Versicherten Fragen auf: Darf ich meine Hausratversicherung wegen des Umzugs kündigen? Ich ziehe mit meinem Partner zusammen und wir haben bereits beide eine Hausratversicherung - was nun? Sind meine Möbel, die schon im neuen Zuhause stehen, auch geschützt? Was ist mit den Kartons in der alten Wohnung? Hier finden Sie die Antworten auf diese und viele weitere Fragen zum Thema Hausratversicherung bei Umzug.

Hausratversicherung: Für den Umzug an zwei Orten versichert

Wenn Sie umziehen, zieht Ihre Hausratversicherung mit. Für Ihren Hausrat heißt das zunächst: In der Umzugsphase ist er an beiden Orten versichert, am alten und am neuen Wohnort. Meist beträgt diese Übergangszeit zwei Monate. Die zwei Monate laufen, sobald Sie die ersten versicherten Sachen dauerhaft in Ihr neues Zuhause bringen. Ist die vertraglich geregelte Frist verstrichen, gilt der Versicherungsschutz nur noch für die zukünftige Adresse.


Melden Sie den Umzug Ihrer Versicherung so früh wie möglich

Die nötigen Vorkehrungen für den „Umzug“ Ihrer Hausratversicherung zu treffen, ist unkompliziert. Wichtigste Regel: Informieren Sie Ihre Versicherung so früh wie möglich über den Umzug. Entscheidend ist, dass Ihre Versicherungsgesellschaft darüber Bescheid weiß, wohin Sie ziehen. Dies hat folgende Gründe:

  • Unterversicherungsverzicht
    Beruht Ihr Vertrag auf der Quadratmeter-Formel, ändert sich mit der Wohnfläche auch die Versicherungssumme. Diese muss an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Vergrößern Sie sich ohne eine vertragliche Anpassung, setzen Sie damit den Unterversicherungsverzicht aufs Spiel.
  • Beitragsanpassung
    Durch die neuen Rahmenbedingungen kann es zu einer Anpassung des Versicherungsbeitrages kommen. Günstiger oder teurer - beide Richtungen sind möglich. Mehr Wohnfläche, statistisch gesehen mehr Einbrüche im Viertel oder ein höheres Überschwemmungsrisiko - die Gründe für eine Beitragserhöhung sind vielfältig.

Wichtig: Informieren Sie Ihren Versicherer! Vergessen Sie, den Umzug bei Ihrem Versicherer zu melden, kann es durchaus sein, dass Sie später bei einem Schaden gar keine oder nur eine anteilmäßige Erstattung erhalten!

Sonderkündigungsrecht beim Umzug

Ein Umzug allein berechtigt nicht zum Kündigen der Hausratversicherung. Das Sonderkündigungsrecht kommt nur dann zum Tragen, wenn die Beiträge durch den Umzug höher werden oder wenn die Leistungen zu Ihren Ungunsten abweichen - beispielsweise durch eine höhere Selbstbeteiligung.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nennt folgendes Beispiel:
„Wer in eine andere Stadt zieht, kann die Hausratversicherung kündigen, wenn dabei der Beitrag durch die Zuordnung in eine neue Tarifzone steigt. Spätestens einen Monat, nachdem die erhöhte Beitragsrechnung zugestellt wurde, muss die Kündigung beim Versicherer vorliegen. Wirksam wird sie dann einen Monat nach Zugang beim Versicherungsunternehmen.“ (Verbraucherzentrale NRW)


Fristgerechte Kündigung

In allen anderen Fällen müssen Sie die fristgerechte Kündigung einhalten. In der Regel beträgt die reguläre Kündigungsfrist eines Versicherungsvertrags drei Monate vor Laufzeitende.

Natürlich müssen Sie nicht wechseln, sondern können bei Ihrer Versicherung bleiben. Wir empfehlen jedoch, den Hausrat-Vertrag zu prüfen - denn in der Regel lohnt es sich: Häufig können Sie Geld sparen oder zum selben Preis bessere Leistungen erhalten. Der Umzug ist also ein guter Anlass, um Ihren Vertrag unter die Lupe zu nehmen: Entsprechen die Leistungen noch Ihrem Bedarf? Gibt es wichtige Bausteine, die Ihnen fehlen?

Zusammenziehen mit der Hausratversicherung: Aus zwei mach eins

Sie ziehen nicht nur um, sondern auch mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner zusammen? Wenn aus zwei Haushalten einer wird, heißt es auch in Sachen Versicherungsschutz: ausmisten! Der Hintergrund ist einleuchtend. Pro Haushalt kann es nur eine Hausratversicherung geben - schließlich sind mit einem Vertrag schon alle Bestandteile Ihres Hausrats geschützt. Ihr Hab und Gut doppelt abzusichern ist weder sinnvoll noch möglich.


Zwei Hausratversicherungen - der ältere Vertrag bleibt bestehen

Haben Sie und Ihr Partner für Ihre zuvor getrennten Haushalte eine Hausratversicherung abgeschlossen, gilt beim Zusammenlegen der beiden Haushalte eine einfache Regel: Der Vertrag, der später abgeschlossen wurde, also der jüngere der beiden Verträge, wird aufgehoben. Der ältere Vertrag bleibt hingegen bestehen - auch wenn Sie diesen lieber kündigen würden. Sie können Ihre Entscheidung folglich nicht danach treffen, welche Leistungen Sie mehr überzeugen. Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist maßgeblich.


So gehen Sie vor bei zwei Hausratversicherungen

Sehen Sie gemeinsam mit Ihrem Partner in Ihren jeweiligen Vertragsunterlagen nach, welche der beiden Hausratversicherungen später abgeschlossen wurde. Dementsprechend unterschiedlich müssen Sie die Versicherungsgesellschaften informieren.

  • Den jüngeren Vertrag kündigen
    Teilen Sie diesem Versicherer alle notwendigen Informationen (Nummer und Abschluss-Datum der Versicherung, Umzugsdatum, Ihre neue Adresse) schriftlich mit und bitten Sie um die Aufhebung des Vertrags. Bereits zu viel gezahlte Beiträge werden Ihnen erstattet.
  • Den älteren Vertrag aktualisieren
    Den älteren Vertrag müssen Sie bis zum nächsten fristgerechten Kündigungstermin behalten. Es sei denn natürlich, Sie können das Sonderkündigungsrecht nutzen. Auf jeden Fall sollten Sie Ihren Versicherer rechtzeitig informieren und die Größe der neuen Wohnfläche sowie den neuen Wohnort angeben, damit Ihr Vertrag angeglichen werden kann und Sie weiterhin bestens absichert.
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Tipp: Zusatzbausteine der Hausratversicherung überdenken

Im Rahmen eines Umzugs lohnt es sich immer, das Pro und Kontra von Zusatzbausteinen abzuwägen. Ein gutes Beispiel ist die Elementarversicherung. Wenn Sie von einer Mietwohnung im dritten Stock in ein Einfamilienhaus ziehen, werden Schäden durch Naturgefahren in Zukunft wahrscheinlicher. Eine Elementarversicherung ist in diesem Fall durchaus eine Überlegung wert.

Hausratversicherung bei Trennung: Aus eins mach zwei

Doch was ist im genau entgegengesetzten Fall: Was passiert nach einer Trennung mit der Hausratversicherung? Gehen Paare nach einer Trennung getrennte Wege, sind für zwei Haushalte auch zwei Hausratversicherungen nötig. Derjenige, auf den die gemeinsame Versicherung läuft, genießt auch in Zukunft Versicherungsschutz für seinen Hausrat. Dabei spielt es keine Rolle, ob er in den gemeinsamen Räumlichkeiten bleibt oder sich eine andere Unterkunft sucht. Die Versicherung zieht mit demjenigen mit, der sie abgeschlossen hat.

Manche Versicherungen bieten eine Übergangsphase von einigen Monaten an, in der nach einer Trennung zwei Haushalte versichert sind. Aber Vorsicht: Die Versicherungssumme verteilt sich dann auf zwei Haushalte. Empfehlen können wir solche Lösungen nicht. Um Konflikten und bösen Überraschungen vorzubeugen, sollte sich derjenige, der nach der Trennung nicht mehr versichert ist, schnellstmöglich um eine eigene Hausratversicherung kümmern.


Außenversicherung: Hausrat auf Transportwegen

Auch während des Transports ist Ihr Hab und Gut im Rahmen der sogenannten Außenversicherung geschützt. Die Entschädigung entspricht allerdings meist nicht der vollen Versicherungssumme. Haben Sie unbedingt ein Auge auf die Details, denn die Beschränkungen variieren je nach Tarif.

Außerdem dürfen Sie nicht vergessen, dass der Versicherungsschutz lediglich die regulär versicherten Risiken umfasst, die auch für den Hausrat Zuhause gelten. So ist der Diebstahl aus einem verschlossenen Fahrzeug natürlich versichert. Kommt es aber beispielsweise zu einem selbst verschuldeten Verkehrsunfall, sind die beschädigten Gegenstände nicht versichert.

Ein von Ihnen beauftragtes Unternehmen, das sich eigenständig um den Transport Ihres Hausrates kümmert, bietet gegenüber dem privat organisierten Transport einen weitreichenderen Schutz. Durch die Versicherung des Unternehmens sind mehr Risiken abgedeckt.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Hausratversicherung wegen eines Umzugs kündigen?

Nein, ein Umzug allein ist kein Grund, die Hausratversicherung außerhalb der regulären Frist zu kündigen. Es gibt jedoch Ausnahmen. Welche dies genau sind, erfahren Sie hier: Sonderkündigungsrecht beim Umzug.

Welche Informationen braucht meine Hausratversicherung, wenn ich umziehe?

Der Versicherer benötigt Ihre Versicherungsnummer, das Datum, an dem Ihr Umzug beginnt, sowie die vollständige Anschrift Ihrer zukünftigen Wohnadresse. Ziehen Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin zusammen? Dann müssen Sie folgende Angaben berücksichtigen: So gehen Sie vor bei zwei Hausratversicherungen..

Ist mein Hausrat versichert, wenn ihn Freunde oder Bekannte versehentlich beim Umzug beschädigen?

Die Hausratversicherung deckt solche Umzugsschäden nicht ab. Unter Umständen gibt es für Sie aber eine andere Möglichkeit, Ihren Schaden ersetzt zu bekommen. Helfen Ihnen Freunde, Bekannte oder Nachbarn beim Umzug, handelt es sich rechtlich betrachtet um eine Gefälligkeit - eine freiwillige, unbezahlte Leistung, um jemandem zu helfen.

Für Schäden, die im Rahmen dieser Hilfeleistung passieren, muss der Helfer rechtlich gesehen nicht aufkommen. Fällt Ihrem Bekannten beim Umzug der Flachbildfernseher herunter, ist er also nicht dazu verpflichtet, Ihnen diesen zu ersetzen.

Die gute Nachricht: Diese „Lücke“ schließt ein Baustein der Privathaftpflicht. Enthält die Privathaftpflichtversicherung Ihrer Umzugshelfer die Leistung Gefälligkeitsschäden, sind Sie auf der sicheren Seite. Geht etwas zu Bruch, kann der Schaden über die private Haftpflichtversicherung des Helfers abgewickelt werden.

Hausratversicherung - von Basis bis Premium

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