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Nach einem Einbruch: 5 Schritte, wie Sie richtig vorgehen

Mann telefoniert in seiner ausgeräumten Wohnung mit der Versicherung

Ein Horrorszenario: Bei Ihnen wurde eingebrochen. Sie kehren zu Ihrer Wohnung zurück und die Tür steht offen. Im schlimmsten Fall ist alles verwüstet. Ein Riesenschreck! Wichtig ist nun, dass Sie nicht hektisch handeln. Wir geben Ihnen hier gerne eine kleine Checkliste an die Hand, wie Sie richtig vorgehen.

Checkliste: So gehen Sie nach einem Einbruch richtig vor

Ein Einbruch ist eine schlimme Sache. Gerade dort, wo wir uns sicher und geborgen fühlen, hat jemand sein Unwesen getrieben und unsere Privatsphäre verletzt. Der Schock sitzt zu Recht tief. Daher gilt erst einmal: Tief durchatmen, dann loslegen.

Sobald Sie den Einbruch entdeckt haben, gehen Sie am besten wie folgt vor:

  1. Polizei anrufen
  2. Versicherung informieren
  3. Nichts anfassen
  4. Sammeln Sie Beweise
  5. Folgeschäden verhindern
Infografik: So gehen Sie nach einem Einbruch richtig vorInfografik: So gehen Sie nach einem Einbruch richtig vor

1. Polizei rufen

Das Wichtigste zuerst: Rufen Sie die Polizei (Telefonnummer 110). Egal, ob Sie den Einbruch erst später bemerken oder Sie denken, dass bei Ihnen eh nichts Wertvolles zu holen war – informieren Sie immer die Polizei. Und zwar aus verschiedenen Gründen:

  1. Zu Ihrer eigenen Beruhigung. Es stärkt das Sicherheitsgefühl, wenn Sie wissen, dass sich jemand um die Sache kümmert und Sie nicht allein dastehen.
  2. Damit die Polizei Spuren sichern und den Einbruch dokumentieren kann. Ein wichtiges Zeugnis, wenn Sie den Einbruch Ihrer Versicherung melden möchten.
  3. Selbst wenn die Chancen gering erscheinen, die Einbrecher im Nachhinein zu fassen, liefern die Spuren der Polizei wertvolle Hinweise. Denn auch wenn Sie die Hoffnung aufgegeben haben, bisweilen taucht Diebesgut doch noch wieder auf.

Wichtig: Rufen Sie auch die Polizei, wenn nichts gestohlen wurde oder nur versucht wurde, einzubrechen. Auch dann benötigen Sie zur Schadenregulierung die Nachweise der Polizei. Zudem ist es gut möglich, dass Ihnen erst später auffällt, dass doch etwas fehlt.

2. Versicherung informieren

Besitzen Sie eine Hausratversicherung, müssen Sie sich zumindest um die finanziellen Schäden nicht sorgen. Die Versicherung ersetzt Ihnen nicht nur gestohlene Gegenstände bis zu einem gewissen Wert, sondern übernimmt auch die Kosten für die Reparatur der Tür oder des Fensters.

Wichtig ist, dass Sie Ihren Versicherer schnellstmöglich informieren. Speichern Sie sich für diese Fälle die Nummer im Voraus auf Ihrem Handy ab. So können Sie die Versicherungsgesellschaft zum Beispiel bereits in Kenntnis setzen, während Sie noch auf die Polizei warten. Ihr Versicherer wird Ihnen dann auch mitteilen, welche Unterlagen Sie benötigen, um den Schadensfall geltend zu machen.

Haben Sie keine Zeit oder nicht die Nerven, Ihren Versicherer zu kontaktieren, bevor die Polizei eintrifft, können Sie die Meldung auch im Anschluss machen. Vergessen Sie es jedoch nicht. Die Meldung muss zeitnah erfolgen. Am besten noch am selben, spätestens am nächsten Tag. So sind Sie auf der sicheren Seite.

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VS.-Tipp:

Ein Einbruch ist ein einschneidendes Erlebnis. Das muss erst einmal verarbeitet werden. Denn ein Einbruch hinterlässt nicht nur materielle Schäden. Auch die Seele wird dabei verletzt. Häufig leiden Opfer eines Einbruch-Diebstahls noch Monate später unter den Folgen. Nehmen Sie Hilfe in Anspruch, wenn Sie sich nicht wohlfühlen. Im Rahmen der Hausratversicherung bieten einige Versicherer eine psychologische Betreuung an und vermitteln Ihnen ein Gespräch mit einem Psychologen, wo Sie das Geschehene verarbeiten können.

3. Nichts anfassen

Nehmen Sie keine Veränderungen vor, bis die Polizei eintrifft. Ein Einbruch hinterlässt leider nicht immer verwertbare Spuren, aber oft ein Chaos in den Wohnräumen. So unerträglich die Situation beim Entdecken des Einbruches ist – Sie müssen sich für den Moment in Geduld üben. Die Polizei muss die vorhandenen Spuren sichern. Selbst wenn keine Fingerabdrücke auffindbar sind, so lässt das Einbruchmuster zumindest auf bestimmte Tätereigenschaften oder Bandenaktivitäten schließen.

Natürlich ist es parallel zur Arbeit der Polizei erforderlich, eine erste Sichtung vorzunehmen, um den Schaden in etwa beziffern zu können. Sprechen Sie sich hierzu am besten mit der Polizei vor Ort ab.

4. Sammeln Sie Beweise & erstellen Sie eine Stehlgutliste

Wurde bei Ihnen eingebrochen, übernimmt die Hausratversicherung in der Regel die Schäden. Wichtig ist jedoch, dass Sie den Einbruch nachweisen können.

Notwendig und hilfreich können dafür sein:

  • eine Kopie der Strafanzeige der Polizei
  • Beweisfotos (fotografieren Sie auch die Einbruchsspuren an Haustür oder Fenster)
  • Zeugen (sind mit der Polizei gegeben)

Haben die Einbrecher Ihre Haustür aufgebrochen? Oder sind sie über ein aufgehebeltes Fenster eingestiegen? Für eine Schadensersatzleistung spielt dies eher eine untergeordnete Rolle. Wichtig ist jedoch, dass Einbruchsspuren vorhanden sind. Fehlen diese, wird die Beweislage schon etwas schwieriger. Immerhin sind Sie noch in der Beweispflicht, dass es zu einem Einbruch gekommen ist. Bei äußerer Gewaltanwendung und entsprechenden Spuren in den Wohnräumen ist das kein Problem.

Was ist aber, wenn sich die Täter mittels falscher Schlüssel unberechtigt Zugang verschafft haben? Dann hilft nur noch die Dokumentation des Chaos, das die Einbrecher hinterlassen haben. Vor allem gilt eins: Immer die Polizei einschalten, die die Spuren sichert und auch dokumentiert. Ohne das Einschalten der Polizei wird die Hausratversicherung auch nicht bezahlen.

Erst wenn die Polizei den Tatort freigibt, dürfen Sie sich ans Aufräumen machen. Denken Sie jedoch daran: Fotos der Einbruchsspuren können hilfreich sein, um die Lage bei der Versicherung zu verdeutlichen. In der Regel ist jedoch die Strafanzeige der wichtigste Nachweis.


Was ist eine Stehlgutliste?

Auch wenn der Einbruch aus psychologischer Sicht Spuren hinterlässt, müssen Sie zeitnah aktiv werden: Die Polizei und die Hausratversicherung benötigen eine sogenannte Stehlgutliste. Das ist eine Liste, in der die gestohlenen und auch beschädigten Gegenstände aufgeführt werden. Die Stehlgutliste wird zur Bewertung des Schadens benötigt, aber auch zur Fahndung nach Diebesgut. Ohne das Einreichen einer Stehlgutliste wird die Hausratversicherung die Schadensersatzleistungen verweigern.

Wichtig ist auch, dass Sie belegen können, dass sich die gestohlenen Gegenstände in Ihrem Besitz befanden. Einfach Gegenstände der Liste hinzufügen, für die keine Belege existieren, kann zu einem Problem werden. Selbst wenn nicht alle Kaufbelege vorhanden sind, so sind in den meisten Fällen aber noch die Bedienungsanleitungen zu den gestohlenen Gegenständen vorhanden. Das reicht häufig fürs Erste auch aus.

So könnte Ihre Stehlgutliste aussehen (Felder, die Sie gerade nicht ausfüllen können, lassen Sie erstmal leer):

Stehlgutliste

VS.-Tipp:
Erstellen Sie im Vorhinein eine Wertgegenstandsliste, die Sie sich online abspeichern. Diese hilft Ihnen, wenn ein Schadensfall eintritt. Denn es muss nicht immer gleich ein Einbruch sein. Auch wenn es einmal brennt oder ein Leitungswasserschaden die Wohnung verwüstet, kann Ihnen eine bereits vorhandene Auflistung viel Stress ersparen.


Wie schnell muss eine Stehlgutliste der Hausratversicherung vorgelegt werden?

In den Bedingungen zur Hausratversicherung wird das Einreichen der Stehlgutliste unverzüglich gefordert. In der Regel ist damit eine Wochenfrist gemeint. Sind Sie bedingt durch den Einbruch erst einmal durch einen Nervenzusammenbruch außer Gefecht gesetzt oder beruflich sehr stark eingespannt, können eventuell Ausnahmen geltend gemacht werden. Ein Monat nach dem Einbruch kann aber schon zu spät sein, wie das Oberlandesgericht Köln im Jahr 2001 befand. Auch das Oberlandesgericht Celle urteilte im Jahr 2014, dass selbst bei beruflicher Auslastung die Stehlgutliste nach ein bis zwei Wochen eingereicht werden kann.

5. Verhindern Sie Folgeschäden

Goldschmuck, Bargeld oder teure Uhren: Viele Einbrecher sind auf Diebesgut aus, das sie schnell und leicht entwenden können. Mitunter sind allerdings auch Besitztümer dabei, die einen Folgeschaden nach sich ziehen können. Zum Beispiel:

  • EC-/Kreditkarten
  • Kundenkarten mit Zahlfunktion
  • Sparbücher
  • Autoschlüssel
  • Mobiltelefone
  • Ausweise

VS.-Tipp:

Unter dem Sperr-Notruf 116 116 können Sie Giro- und Kreditkarten sowie E-Personalausweise direkt sperren lassen.

Achten Sie darauf, dass Sie entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen und somit Folgeschäden vermeiden. Das gilt zum Beispiel auch für aufgebrochene Türen oder Fenster, die sich nicht mehr verschließen lassen. Wenden Sie sich dafür am besten an Fachbetriebe, die sich auf Einbruchschadensanierung spezialisiert haben. Diese kennen sich aus und wissen, wie der Schaden am besten behoben werden kann.

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