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Wie geht es eigentlich nach dem Umzug weiter?

Familie zieht in das neue Haus

Endlich, der Umzug ist geschafft. Alle Kartons wurden ins neue Zuhause gebracht. Doch während sich Ihre fleißigen Helfer bereits ausruhen, geht es für Sie noch einmal richtig los. Anmelden, ummelden und all diese organisatorischen Dinge kommen nun auf Sie zu. Damit nach dem Umzug nichts in Vergessenheit gerät, haben wir Ihnen jede Menge Tipps zusammengestellt – inklusive einer Checkliste zum Abhaken.

1. Die neue Adresse melden

Mit der neuen Wohnung ist eine neue Adresse verbunden. Dazu müssen Sie zum Einwohnermeldeamt, damit Sie dort auch entsprechend gemeldet sind und Ihre Adresse im Personalausweis vermerkt wird. Sofern Sie das Auto auf einen neuen Zulassungsbezirk ummelden möchten, steht hier der Weg zum zuständigen Straßenverkehrsamt an. Dazu kommen noch alle Vertragspartner wie Versicherungen, Banken, Abo-Dienste – einfach alle Dienstleister, bei denen Sie laufende Verträge unterhalten.


Diese Einrichtungen benötigen in jedem Fall Ihre neue Adresse:

  • Einwohnermeldeamt
  • Ihr Arbeitgeber
  • Kindergarten, Schule, Universität & ähnliche Institute
  • Agentur für Arbeit (bei Arbeitslosigkeit)
  • Jobcenter oder Sozialamt (bei Bezug von Sozialleistungen oder Wohngeldzuschüssen)
  • Bafög-Amt
  • Familienkasse (bei Bezug von Kindergeld)
  • Finanzamt
  • Kfz-Zulassungsstelle
  • Krankenkasse (als Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung)
  • Gebühreneinzugsstelle für TV und Rundfunk
  • Rentenversicherung
  • Steuer- und Stadtkassenamt (wenn Sie einen oder mehrere Hunde anmelden müssen)

Online-Plattformen, auf denen Sie shoppen, müssen ebenfalls Ihre neue Adresse bekommen, damit künftig bestellte Sachen auch den Weg zu Ihnen finden. Für den Schriftverkehr empfehlen wir parallel einen Nachsendeantrag über die Post. Damit wird Ihre Post sechs Monate an die neue Adresse geleitet – falls Sie einen Ihrer zahlreichen Vertragspartner übersehen haben sollten. Zu guter Letzt können Sie Ihre Freunde und Verwandten über Ihre neue Adresse informieren. Aber bitte nicht mit einem Post bei Facebook, sondern am besten einzeln per E-Mail oder WhatsApp.

2. Aufräumen in der alten Wohnung

Machen Sie sich rechtzeitig darüber Gedanken, was Sie in Ihr neues Zuhause mitnehmen möchten und was nicht. So können Sie zum Beispiel Möbel, die Sie nicht mehr gebrauchen, je nach Zustand verkaufen oder verschenken. Viele soziale Einrichtungen freuen sich über gespendete Möbel. Für Möbel, die nicht mehr transport- oder ab- und aufbaufähig sind, sollten Sie rechtzeitig eine Sperrmüllabholung beantragen. Es kann durchaus einige Wochen dauern, bis Sie einen Termin erhalten.

Auch Matratzen, alte Koffer und andere sperrige Gegenstände können Sie als Sperrmüll abholen lassen. Beachten Sie jedoch: Elektrogeräte, Tapeten- und Teppichreste zählen nicht immer und überall zum Sperrmüll. Dies ist abhängig von der Kommune, von der Größe der Geräte und der Menge an Resten. Erkundigen Sie sich am besten beim für Sie zuständigen Entsorgungsbetrieb. Sollten Ihre Elektrogeräte & Co. nicht abgeholt werden, besteht die Möglichkeit, sie selbst beim jeweiligen Entsorgungsbetrieb am Wertstoffhof abzugeben. Unter Umständen müssen Sie dafür bezahlen, wenn Farbreste, Tapeten und Teppiche entsorgt werden sollen. Vermeiden Sie, den Müll aus der alten Wohnung direkt an Ihrem neuen Wohnort in den Müllcontainer zu packen. Das sorgt für Unmut bei den neuen Nachbarn, wenn Sie sich die Müllcontainer mit ihnen teilen.


Die Wohnung besenrein übergeben

Sofern es sich um eine Mietwohnung handelte, müssen Sie diese dem Vermieter in der Regel besenrein übergeben. Besenrein bedeutet, dass Sie die Löcher von Nägeln und Dübeln zuspachteln, die Wohnung reinigen und alle Schlüssel zurückgeben. Haben Sie neue Fußböden oder andere größere Veränderungen an der Wohnung vorgenommen, halten Sie rechtzeitig Rücksprache mit dem Vermieter, ob diese Maßnahmen wieder rückgängig gemacht werden müssen. Je nach den Bedingungen im Mietvertrag müssen Sie zudem Schönheitsreparaturen durchführen (Wände, Decken etc. streichen). Nicht immer sind solche Vorgaben jedoch bindend. Haben Sie die Wände jedoch in extremen Farben gestrichen, müssen Sie diese wahrscheinlich zumindest weißen. Sprechen Sie sich mit Ihrem Vermieter ab und wenden Sie sich bei Unsicherheit an einen Rechtsanwalt.

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VS.-Tipp:

Halten Sie beim Auszug alle Zählerstände fest, damit Sie nicht noch weiter mit Kosten für Strom, Gas oder Wasser belastet werden. Ziehen Sie in eine Mietwohnung oder ein Mietshaus? Dann sollten Sie auch beim Einzug die Zählerstände notieren und ins Übergabeprotokoll aufnehmen. So beugen Sie späteren Unstimmigkeiten bei der Jahresabrechnung vor.

Ihre To-do-Liste im Überblick:

  • Sperrmüll beantragen
  • Kaputte Elektrogeräte, Tapeten- und Teppichreste zum Wertstoffhof bringen
  • Mietobjekt reinigen (wenn vorhanden auch Kellerräume, Garagen o. Ä.).
  • Löcher in Wänden und Decken zuspachteln
  • Große Änderungen am Mietobjekt rückgängig machen (bei Bedarf)
  • Wände weiß streichen (je nach Absprache)
  • Schlüssel zurückgeben
  • Zählerstände festhalten (Strom, Gas, Wasser)

3. Sind alle Finanzen geregelt und Versicherungen informiert?

War die vorherige Wohnung eine Mietwohnung, können Sie bei Wohnungsübergabe die Kaution zurückfordern. Leider vergehen hier einige Monate, bis diese auf Ihrem Konto eingeht. Setzen Sie sich dafür eine Erinnerung in den Kalender. Wenn für die neue Wohnung eine Kaution erforderlich ist, so leisten Sie diese nun an den Vermieter. Nicht, dass das Mietverhältnis schon mit Spannungen durch finanzielle Aspekte beginnt.


Hausratversicherung und Gebäudeversicherung

Vergessen Sie nicht, Ihre Hausratversicherung über Ihren Umzug zu informieren. Dabei sollten Sie ihr nicht nur die neue Adresse mitteilen, sondern auch die Art des Objektes und den Wert des Hausrates. Da das Thema wichtig ist, haben wir Ihnen dazu eine eigene Seite mit Informationen und Tipps zusammengestellt: Hausratversicherung & Umzug.

Für ein gekauftes Haus gilt: Übernehmen Sie zuerst die Gebäudeversicherung des vorherigen Eigentümers. Schauen Sie sich die Gebäudeversicherung an, ob alle wichtigen Punkte wie Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Elementargefahren versichert sind. Falls Sie eine eigene Gebäudeversicherung neu abschließen möchten, können Sie die bestehende innerhalb von vier Wochen nach Eigentumsumschreibung im Grundbuch kündigen und neu abschließen. Dazu sollten Sie sich ebenfalls Erinnerungen setzen. Daneben benötigen natürlich Ihre Hausbank und alle Versicherungen Ihre neue Adresse.


Steuern: von Hund bis Umzugsunternehmen

Haben Sie beim Umzug sogar ein Umzugsunternehmen beauftragt? Dann können Sie diese Aufwendungen in Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Falls Sie einen Hund oder sogar mehrere besitzen, müssen Sie diese bei der Kommune anmelden. Hier kann es passieren, dass die Steuersätze höher liegen als an Ihrem vorherigen Wohnort. Ärgern hilft da nicht: Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer und wird von jeder Stadt und Gemeinde individuell festgelegt.


Hieran sollten Sie also denken:

  • Kaution an neuen Vermieter überweisen
  • Versicherungen informieren und gegebenenfalls anpassen (z. B. Ihre Hausratversicherung, Gebäudeversicherung, Kfz-Versicherung, Privathaftpflicht, Rechtsschutzversicherung, Hunde- oder Pferdehaftpflicht etc.)
  • Geld- und Kreditkarteninstitute (Girokonto, Sparbücher, Depots, Kreditkarten) in Kenntnis setzen
  • Rechnungen für Umzugsunternehmen, Handwerker & Co. Aufbewahren für die Steuererklärung
  • Tasso (falls Sie dort Ihr/e Haustier/e registriert haben)

4. Stromanbieter und Wasserwerk informieren

Strom, Wasser, Internet, TV oder Telefon: Alles war wie selbstverständlich da, muss aber bei einem Umzug neu sortiert werden. Und zwar am besten schon kurz vor dem Umzug. Ansonsten sitzen Sie in Ihren neuen vier Wänden ohne Strom und Wasser auf dem Trockenen. Nutzen Sie die Gelegenheit, um Ihre Verträge neu zu ordnen und unter Umständen bessere Konditionen zu verhandeln.


Dazu gehören die folgenden Versorger und Unternehmen:

  • Stromanbieter
  • Gasanbieter oder Heizöllieferant (je nach Wärmeversorgung)
  • Wasserversorger
  • Müllabfuhr
  • Festnetzanbieter
  • Mobilfunkanbieter
  • Internetdienstleister
  • Presseverlage (Tageszeitungen, Wochenzeitungen, Magazine)

Stichwort Müllabfuhr: Als Mieter müssen Sie sich keine Gedanken um die Müllabfuhr machen, das erledigt der Vermieter. Als frischgebackener Hauseigentümer müssen Sie sich nun selbst darum kümmern. Wenden Sie sich dazu an Ihren neuen ortsansässigen Entsorgungsbetrieb.


Sonstiges

Die wichtigsten Dinge sind nun erledigt. Nun kommen jedoch noch viele kleine, persönliche Adressänderungen auf Sie zu. Haben Sie zum Beispiel bisher den öffentlichen Nahverkehr genutzt? Dann denken Sie daran, Ihr Dauerticket anzupassen. Sind Sie in eine andere Stadt gezogen, müssen Sie Ihr Abo meist sogar kündigen und ein neues abschließen. Vorteil bei einem Umzug in eine andere Stadt: Vereinsmitgliedschaften, Fitnessstudio oder Theaterabonnements lassen sich sofort kündigen. Das spart natürlich auch noch Geld.

Denken Sie bei der Kündigung/Adressänderung auch an:

  • Monatsfahrkarten (o. Ä.) für den ÖPNV
  • Vereinsmitgliedschaften
  • Fitnessstudio
  • Theaterabos
  • Kirche
  • Versandhandel und ähnliche Onlinehändler
  • einen Nachsendeantrag
  • Zu guter Letzt: Freunde und Familie nicht vergessen

5. Machen Sie Ihre neue Wohnung zum Zuhause

Sobald Sie die ersten 4 Punkte abgehakt haben, können Sie in Ruhe Ihr neues Heim einrichten. Jetzt beginnt die Zeit, wo Sie zuhause ankommen und sich fallen lassen können. Dazu kommen in vielen Fällen neue Möbel, neue Deko oder auch ein neu gestalteter Garten. Der Wohlfühlfaktor steht dabei an erster Stelle. Abgesehen davon muss das Provisorium mit noch verpackten Möbeln oder den letzten, nicht ausgepackten Kartons mal ein Ende finden.

Nichts dauert nämlich länger als ein Provisorium. Das vermeiden Sie nur, wenn auch das letzte Bild seinen Platz gefunden hat, das letzte ausgediente Teil auf dem Sperrmüll liegt und Garten, die Terrasse oder der Keller auf Vordermann gebracht sind.

Sofern Sie in eine neue Stadt gezogen sind, machen Sie abends mal ein paar Spaziergänge durch die neue Umgebung und lernen Sie Ihr Umfeld kennen. Manchmal ist es auch hilfreich, bei den Nachbarn anzuklingeln und sich vorzustellen. Das schafft eine solide Vertrauensbasis untereinander und nimmt im Vorfeld das Risiko ein wenig raus, dass man womöglich mit neuen Nachbarn direkt Streit wegen einer Nichtigkeit vom Zaume bricht.

Ihre Checkliste zum Download

Anmelden, abmelden, ummelden: Haben Sie an alles gedacht? Im Umzugsstress gerät leider schnell einmal etwas in Vergessenheit. Damit Sie leichter den Überblick behalten, haben wir Ihnen eine Liste mit Ämtern, Banken und Co. erstellt, die Ihre neue Adresse benötigen können. Einfach ausdrucken und Erledigtes abhaken.
Checkliste: Daran müssen Sie nach dem Umzug denken

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