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Hausratversicherung: Finanzieller Schutz bei einem Einbruch

Einbrecher am Fenster

Ein Einbruch ist für Betroffene ein riesiger Schock. Kein Wunder! Immerhin ist jemand unerlaubt in die eigenen vier Wände eingedrungen. Zu dem Schreck kommt leider meist noch ein finanzieller Schaden hinzu. Glück im Unglück, wenn Sie nun eine Hausratversicherung haben.

Doch was zahlt die Hausratversicherung und was nicht? Ist zum Beispiel Bargeld bei einem Einbruch versichert? Wir geben Ihnen jede Menge Tipps und Infos rund um das Thema Einbruch und Hausratversicherung.

Welche Versicherung hilft bei Einbruch-Diebstahl?

Die Einbruchszahlen sind stark gesunken. Dennoch wurde 2020 in Deutschland rund alle 7 Minuten eingebrochen - und das, obwohl während der Coronapandemie viele Menschen von zu Hause aus gearbeitet und auf Urlaub verzichtet haben. Leider werden nur die wenigsten Einbrecher erwischt. Nicht einmal 18 % der Einbrüche konnte die Polizei im Jahr 2020 aufklären. Von daher ist bei den Tätern so gut wie nichts zu holen. Deshalb gilt grundsätzlich: Sichern Sie sich mit einer Hausratversicherung ab. Diese zahlt den Schaden, wenn es bei Ihnen tatsächlich zu einem Einbruch kommt.

Bei Ihnen gibt es nichts zu stehlen? Täuschen Sie sich nicht. Im Jahr 2019 lag der durchschnittliche Schaden bei rund 3.200 Euro. Zum häufigsten Diebesgut gehören Gegenstände, die Einbrecher leicht abtransportieren können, wie Handys, Tablets, Notebooks oder Bargeld und Schmuck. Da kann schnell ein hübsches Sümmchen zusammenkommen.

Was zahlt die Hausratversicherung nach einem Einbruch?

Ein Einbruch wird durch eine gute Hausratversicherung leider nicht verhindert. Was aber durch die Hausratversicherung sichergestellt wird, ist wie bereits erwähnt der Schadensersatz für entwendete oder beschädigte Gegenstände. Diese ersetzt die Hausratversicherung zum Wiederbeschaffungswert, sie können also neu angeschafft werden.

So zahlt die Hausratversicherung in der Regel die Kosten für

  • gestohlene Fernseher,
  • Smartphones,
  • Ausweis und Führerschein,
  • Kleidung, aber auch für
  • zerstörte Möbel und vieles mehr.

Selbstverständlich ist auch die Reparatur der Einbruchsstelle versichert. Handelt es sich um die eigene Wohnungstür oder die Tür zu einem Einfamilienhaus, ist die Hausratversicherung der erste Ansprechpartner. Sie kommt dann zum Beispiel dafür auf, wenn ein neues Fenster eingesetzt werden muss oder eine neue Terrassentür. Ausnahmen gibt es jedoch beim Mehrfamilienhaus: Wird hier die Haustür oder Kellertür aufgebrochen, übernimmt dies die Gebäudeversicherung des Eigentümers.


Sind auch teure Bilder, Schmuck und Co. gegen Einbruch versichert?

Grundsätzlich ist das allgemeine Denken, dass die Hausratversicherung für den Schaden aufkommt, richtig. Allerdings muss dafür die Hausratversicherung richtig abgeschlossen werden. Dazu gehört die richtige Versicherungssumme, die auch Wert-, Kunst- oder andere Liebhabergegenstände umfasst.

Besitzen Sie sehr viele teure Gegenstände, die im Wert den normalen Rahmen einer Hausratversicherung übersteigen, so ist der Schaden nicht vollständig abgedeckt. Besser ist es, wenn Sie die hochwertigen Einrichtungsgegenstände einzeln auflisten und Ihre Hausratversicherung dahingehend aufstocken. So wird zumindest der materielle Wert erstattet. Den ideellen Wert kann Ihnen die Hausratversicherung leider auch nicht ersetzen.

Wichtig zu wissen ist auch, dass es für Wertsachen, wie zum Beispiel

  • wertvolle Uhren,
  • teure Bilder oder
  • echten Goldschmuck

bei den Hausratversicherern unterschiedliche Erstattungsgrenzen gibt. Diese Dinge, die vom normalen Hausrat abweichen, müssen unter Umständen gesondert versichert und/oder untergebracht werden. Wenn also Gegenstände Ihres Hausrates vom Wert her das normale Maß übersteigen, sollten Sie in jedem Fall Ihre Hausratversicherung darüber unterrichten und auch klären, welche Sicherungsmaßnahmen unter Umständen erforderlich sind.


Sonderfall Bargeld: Das sollten Sie beachten

„Mein Bargeld ist gut versteckt, da kommt niemand heran“, wenn Sie so denken, handeln Sie bereits grob fahrlässig. Größere Bargeldbestände sind in der Hausratversicherung nicht abgesichert, außer, sie werden in einem zertifizierten Tresor untergebracht. Der ist aber nicht überall vorhanden, sondern als Verstecke dienen meist Matratzen, Kaffeedosen oder andere unscheinbare Behältnisse. Doch täuschen Sie sich nicht: Einbrecher kennen diese Verstecke und finden sie garantiert auch.

Wenn Sie also 50.000 Euro aus Angst vor der Bankenkrise zu Hause im Sparstrumpf verstecken, gehen Sie bei einem Einbruch leer aus. Diesen Schaden braucht die Hausratversicherung nur in einem minimalen Rahmen zu übernehmen, nämlich bis zu den festgelegten Grenzen für Bargeldbestände im Rahmen der Versicherungsbedingungen. Diese sind in den meisten Fällen auf 1.000 Euro, 2.000 Euro oder 5.000 Euro gedeckelt.


Vandalismusschäden

Neben den Schäden am Gebäude und den gestohlenen Dingen ist oftmals noch ein anderer Umstand schon fast dramatisch: Die Wohnung wurde durch die Einbrecher verwüstet. Und auch das geht in der Regel mit einem hohen Sachschaden einher. Zwar sind Vandalismusschäden bei einem Einbruch über die Hausratversicherung abgesichert, doch der Schock sitzt erst einmal tief.

Wie gehen Sie vor, wenn es zu einem Einbruch kam

Ein Einbruch löst daher nicht selten traumatische Belastungsstörungen unmittelbar oder langfristig nach der Tat aus. Wenn Betroffene das Chaos in der Wohnung sehen, möchten sie am liebsten erstmal aufräumen und nachschauen, was gestohlen wurde. Aber auch wenn es schwerfällt: Lassen Sie alles so stehen und liegen, wie es ist. Verständigen Sie als Erstes die Polizei, damit diese den Einbruch aufnehmen kann.

Überprüfen Sie dann nach abgeschlossener Spurensicherung mit der Polizei, welche Gegenstände die Einbrecher haben mitgehen lassen. Erstellen Sie dazu eine Stehlgutliste. Diese müssen Sie bei der Polizei und auch bei Ihrer Hausratversicherung einreichen. Für die Polizei ist die Stehlgutliste zur Fahndung nach gestohlenen Gegenständen wichtig. Die Hausratversicherung benötigt diese zur Einschätzung der Schadenshöhe und zur Erstattung des Schadens.

Icon Glühbirne

VS.-Info:

Eine Stehlgutliste zum Downloaden sowie weitere Tipps, wie Sie nach einem Einbruch vorgehen, finden Sie hier:

Was ist nach einem Einbruch zu tun?

Monat und Uhrzeit: Wann wird am häufigsten eingebrochen?

Die Monate November und Dezember locken besonders viele Einbrecher an. Die Tage sind besonders kurz und viele Menschen sind noch bei der Arbeit, wenn Einbrecher bei einsetzender Dunkelheit mit ihrem Tagewerk beginnen. Nachts wird hingegen seltener eingebrochen als gedacht. Immerhin ist nachts das Risiko für die Einbrecher sehr groß, auf die Bewohner des Hauses zu stoßen.

Lohnenswert ist der Dezember für Einbrecher auch deshalb, weil in vielen Häusern und Wohnungen schon die Geschenke für Weihnachten parat liegen. Zwar sind sie noch gut versteckt, bevor sie unter den Weihnachtsbaum gelegt werden, aber Einbrecher kennen sich aus und finden Wertgegenstände in den noch so abgelegensten Ecken.

Darüber hinaus sind die Monate Januar und Februar ebenfalls bei Einbrechern sehr beliebt. Erst im März, wenn die Tage wieder länger werden, sinkt das Risiko eines Einbruches. Von den Uhrzeiten her liegt das höchste Risiko zwischen 16 und 18 Uhr sowie zwischen 12 und 14 Uhr. Fast 35 % aller Taten ereignen sich in diesen Zeiträumen.


Mythos: Das Fenster ist der häufigste Zugang für Einbrecher

Sicher, Einbrecher mögen es, wenn ihnen durch ein gekipptes Fenster die Wohnung quasi auf dem Silbertablett serviert wird. Da immer mehr Hauseigentümer und Wohnungsbesitzer sensibilisiert werden, müssen sich Einbrecher aber andere Zugänge suchen. In mehr als zwei Dritteln aller Einbrüche wird die Wohnungstür oder die Terrassentür aufgehebelt. Dabei setzen Einbrecher längst nicht mehr den klassischen Kuhfuß ein, sondern Schraubenzieher. Wenn Türen schlecht gesichert sind, ist es ein Leichtes, diese mit dem relativ simplen Werkzeug aufzuhebeln.

Doch was ist, wenn der Einbruch tatsächlich durch ein Fenster auf Kipp geschieht. Zahlt dann die Hausratversicherung? Wir verraten es Ihnen: Einbruch durch ein gekipptes Fenster.

Welche Folgen haben Einbrüche für die Betroffenen?

Ein Einbruch hinterlässt tiefe Spuren. Nicht nur an der Wohnung, sondern langfristig auch bei den Betroffenen. Viele Opfer eines Einbruchs fühlen sich nach der Tat im eigenen Zuhause nicht mehr wohl. Dieses Gefühl hält zum Teil auch langfristig an. Betroffene sind generell vorsichtiger und skeptischer. Hier einige typische Verhaltensweisen:

  • Betroffene kontrollieren noch regelmäßiger Türen und Fenster beim Verlassen der Wohnung oder beim Zubettgehen.
  • Teilweise vermeiden sie sogar das Verlassen der Wohnung, aus Sorge erneut einem Einbruch zum Opfer zu fallen.
  • Manchmal werden Wochenendausflüge oder sogar der Urlaub abgesagt.
  • Mehr als die Hälfte der Opfer lassen nach einem Einbruch das Licht brennen.
  • Sie achten mehr auf Personen, die sich im Umfeld des Hauses aufhalten und verzichten darauf, ihre Abwesenheit über soziale Medien zu verbreiten.
  • Häufig werden nach einem Einbruch Fenster und Türen mit neuen Sicherungsmaßnahmen ausgestattet und Videokameras installiert.

Fühlen auch Sie sich nach einem Einbruch unsicher? Kein Wunder. Immerhin wurde in Ihre Privatsphäre eingedrungen. Das muss unter Umständen erst einmal verarbeitet werden. Einige Versicherungsgesellschaften bieten Ihren Kunden daher eine psychologischer Erstbetreuung an.

Was ist wichtig aus der Sicht der Polizei?

Vor allem Aufmerksamkeit ist das A und O bei der Vermeidung von Einbrüchen. Daher gilt: Achten Sie in Ihrem Umfeld auf Personen oder Fahrzeuge, die verdächtig wirken. Scheuen Sie sich nicht davor, den Notruf 110 zu wählen, falls Ihnen etwas merkwürdig vorkommt. Wenn die Polizei rauskommt und vor Ort nichts feststellt, ist das nicht kostenpflichtig. Besser einmal mehr nachschauen, als wenn tatsächlich ein Einbruch unbeobachtet vonstattengeht. Nutzen Sie die Angebote Ihrer örtlichen Polizeidienststellen, um sich über das Thema Einbruchschutz zu informieren.


Einfache Maßnahmen gegen das Einbruchrisiko

Es sind Kleinigkeiten, die Einbrechern das Leben schwer machen. Dazu gehört auch, dass wir die naheliegenden Sorgfaltspflichten nicht außer Acht lassen. Hier einige Beispiele:

  • Gekippte Fenster sind vielfach ein Grund dafür, warum sich Einbrecher für ein Objekt entscheiden. Also Fenster zu, auch wenn Sie nur mal eben zum Bäcker um die Ecke gehen.
  • Auch die Wohnungstür oder Haustür sollte abgeschlossen werden.
  • Ersatzschlüssel gehören nicht unter die Fußmatte oder unter Blumenkübel. Da vermutet sie jeder Einbrecher und trifft in so manchen Fall damit auch ins Schwarze. In einem solchen Fall ist unter Umständen der Versicherungsschutz über die Hausratversicherung gefährdet.
  • Bei Schlüsselverlust empfiehlt die Polizei, Schlösser auszutauschen.
  • Informieren Sie die Polizei, wenn Sie am Haus sogenannte Gaunerzinken entdecken.
  • Posten Sie Ihre Abwesenheit nicht auf Twitter, Facebook, Instagram und Co. Sie können nämlich sonst genauso gut eine Abwesenheitsmeldung im Einbrecherjournal veröffentlichen.

Viele Irrtümer zum Thema Einbruch

Bei mir passiert schon nichts, so denken rund 83 % aller Bürger über das Thema Einbruch. Wahrscheinlich ist das auch ein Grund, warum ein Viertel aller Haushalte auf die Hausratversicherung verzichtet. Das ist jedoch ein Trugschluss. Einbruchsziele sind nicht nur Villenviertel, sondern ganze Stadtteile mit Ein- und Mehrfamilienhäusern. Dabei gehen Täter nicht allein nach einer großen Erkundung gezielt auf ein Objekt zu.

Im Gegenteil, in vielen Fällen probierten es die Einbrecher an mehreren Objekten direkt hintereinander. Glücklicherweise scheitern die Täter in den meisten Fällen, weil sie einfach nicht professionell ausgerüstet sind. Der Ede von früher, der mit dem Brecheisen umherzog, ist passé. Die meisten Täter führen lediglich einen Schraubendreher mit, der ist leichter zu verbergen, erzielt aber nicht immer die gewünschte Wirkung. Daher bleibt es beim Versuch, wenn das Aufhebeln einer Tür zu lange dauert. Insofern lohnen sich Sicherungssysteme und ein wenig Sorgfalt beim Verlassen des Hauses durchaus. Bei 45 % aller versuchten Einbrüche scheitern Einbrecher an den Sicherheitsvorkehrungen - Tendenz steigend.

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