Freundliche Grüße
Am 05.05.2022 schrieb Marcel NoeHallo, ich hoffe Sie können uns eine Frage beantworten. Bei uns wird dieses Jahr die Straße modernisiert und im Zuge dessen wurde heute die Notwasserversorgung verlegt. Diese kommt durchs gekippte Fenster neben der Haustür rein (war der beste Weg um zum Anschluss im Haus zu kommen). Sind wir bei einem Einbruch trotzdem versichert oder was kann man tun? Die Baustelle dauert das ganze Jahr an bis mindestens November
Am 06.05.2022 schrieb Manfred WeiblenHallo Marcel,
ich finde es - ehrlich gesagt - schon ein bisschen ungewöhnlich, dass Sie auf diese Art und Weise eine Notwasserversorgung gelegt bekommt. Nicht zuletzt bedeutet das ja auch ab dem Herbst einen höheren Energieaufwand, wenn permanent Kälte einströmen kann.
Wie das Ihre Versicherung betrachtet, kann ich leider nicht sagen. An Ihrer Stelle würde ich einfach mal die Lage mit Photos dokumentieren und Ihrem Versicherer vorlegen. Fragen Sie mal nach, wie dieser die Lage betrachtet.
Nur so haben Sie Gewissheit darüber, wie Ihre Versicherung hier bei einem Einbruch verfahren wird.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
I
Am 03.09.2022 schrieb UweBedeutet die Einleitung, dass man die Fenster ruhig gekippt lassen kann, wenn im Vertrag die Einrede der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist ?
Am 09.09.2022 schrieb Manfred WeiblenHallo Uwe,
vom Grundsatz ist da richtig. Wenn Sie also vergessen, die Fenster ordnungsgemäß zu schließen, fällt das in der Tat in den Bereich der groben Fahrlässigkeit und der Schaden wäre dann im Rahmen der Bedingungen versichert.
Ich würde aber die Fenster dennoch nicht gekippt lassen, denn die Hausratversicherung verhindert ja nicht den Einbruch, sondern kann nur für den materiellen Schaden aufkommen.
Deshalb ist schon mutig, die Fenster bewusst gekippt zu lassen, da damit ja ein Einbruch begünstigt wird. Der ganze Ärger, der damit zusammenhängt, bleibt letztendlich bei Ihnen hängen.
Das würde ich mir nicht antun.
Viele Grüße aus Bottrop.
Manfred vom verysafe.de-Team