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Vergleich der Gewässerschadenhaftpflicht - So geht Sparen!

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Fragen und Antworten zur Gewässerschadenhaftpflicht

Wir bekommen immer wieder von Kunden Fragen zu den Anträgen der Gewässerschadenhaftpflicht, diese ist auch unter dem Namen Öltankhaftpflicht bekannt, gestellt. Gerne beantworten wir diese hier für Sie. Sollten Sie noch eine andere Frage haben, dann greifen Sie doch einfach zum Telefon oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wir helfen Ihnen mit Vergnügen weiter.

Fassungsvermögen in Liter, was muss dazu beachtet werden?

Geben Sie hier an, wie groß das Fassungsvermögen Ihres Öltanks in Litern ist. Bitte achten Sie darauf, dass Öltanks, die voneinander getrennt sind, separat berechnet werden müssen. Der Grund für die Einzelberechnung besteht darin, dass jeder Öltank eine potentielle Gefahr für sich darstellt. Schon ein Tropfen Öl, der das Erdreich verschmutzt, kann weitreichende und vor allem teure Sanierungen nach sich ziehen.

Verfügen Sie über einen so genannten Batterietank, also einen Heizöltank, der aus mehreren einzelnen Modulen besteht, so gilt dieser als ein einziger Tank.

Sie können ein Fassungsvermögen von bis zu 50.000 Litern im Vergleichsrechner angeben. Für weitere Volumen, die darüber hinausgehen, fragen Sie gerne bei uns nach.

Warum ist der Standort vom Öltank anzugeben?

Bitte geben Sie den Ort an, an dem der Tank steht, damit die Versicherer dementsprechend die Beiträge berechnen können. Kommt es zu Schäden, werden diese, abhängig vom Aufstellort, oft verschieden schnell entdeckt und verschmutzen die Umgebung unterschiedlich stark. Auch die Reinigungskosten variieren je nach Tank-Platzierung oft maßgeblich.

Bei der Angabe des Tank-Standortes können Sie wählen zwischen Keller oder oberirdisch sowie unterirdisch.

Keller oder oberirdisch:
Wenn Ihr Öltank in Ihrem Keller steht oder oberirdisch neben Ihrem Haus, nutzen Sie zur Berechnung der Tarife diese Option.

Unterirdisch:
Wenn Ihr Öltank in den Boden eingelassen ist (er ist also vergraben), dann wählen Sie diese Option für die Berechnung.

Ihre Ansprechpartner

Katja
Janzen

   (02041) 77 447 - 57

Petra
Kircheis-Orth

   (02041) 77 44 7 - 52

Sandra
Manfrost

   (02041) 77 44 7 - 53

Heidi
Petendorf

   (02041) 77 447 - 54

Bettina
Spallek

   (02041) 77 447 - 55

Manfred
Weiblen

   (02041) 77 44 7 - 56

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