Unbenannte Gefahren
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Unbenannte Gefahren in der Gebäudeversicherung

Für alle Hauseigentümer ist die Gebäudeversicherung die unverzichtbare Absicherung, wenn es am Eigenheim zu einem Schaden kommt. Damit sind klassische Risiken wie Feuer, Leitungswasserschäden oder Sturm und Hagel abgedeckt.

Doch ist die klassische Gebäudeversicherung noch ausreichend? Ist es nicht so, dass die Schäden immer vielfältiger werden und dadurch der Schutz der Gebäudeversicherung wesentlich umfangreicher sein müsste?

Viele Gebäudeversicherer passen sich dem Wandel an und vereinbaren in ihren Tarifen den Einschluss der unbenannten Gefahren. Hier erweitern die Versicherer den Schutz auch um Schadensereignisse, die in den Versicherungsbedingungen überhaupt nicht genannt sind. Daher leitet sich auch der Begriff „Unbenannte Gefahren“ ab.


Was sind unbenannte Gefahren?

In der Gebäudeversicherung sind Schäden abgesichert, die am häufigsten eintreten. Es kann aber genauso gut vorkommen, dass an Ihrem Haus ein Schaden auftritt, der in den Versicherungsbedingungen nicht genannt ist. Diese Schäden lassen sich unter dem Begriff „Unbenannte Gefahren“ zusammenfassen. Je nach Versicherer können diese auch unter der Bezeichnung „Allgefahrendeckung“ abgedeckt sein. Vereinfacht gesagt handelt es sich hierbei um diese Art von Schäden:

  • Schäden, die in den Versicherungsbedingungen nicht genannt und trotzdem versichert sind
  • Schäden, die trotz größtmöglicher Sorgfalt auftreten können
  • Schäden, die durch unvorhersehbare Ereignisse eintreten
  • Schäden, die nicht ausdrücklich in den Bedingungen ausgeschlossen sind

Über unbenannte Gefahren in der Wohngebäudeversicherung lässt sich mit anderen Worten sagen: Alles, was in den Bedingungen nicht ausgeschlossen ist, gilt als versichert.

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VS.-Info:

Achten Sie bei der Tarifwahl immer darauf, dass Sie bei der gewünschten Gesellschaft den bestmöglichen Tarif auswählen. Darüber sind die unbenannten Gefahren in der Regel versichert. Wenn Sie sich für einen Basistarif entscheiden, ist der vom Beitrag natürlich günstiger, aber die Gebäudesicherung leistet dann auch nur für die klassischen Schäden wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm und Hagel.

Welche Schäden fallen unter die unbenannten Gefahren?

Jeder Hauseigentümer kennt Risiken wie einen Zimmerbrand, einen Rohrbruch oder das abgedeckte Dach nach einem Sturm. Welche Schäden können unter die Kategorie unbenannte Gefahren fallen? Dazu haben wir mal ein paar Beispiele zusammengestellt:

  • Ein Unwetter weht eine Plastiktüte auf das Flachdach Ihres Hauses. Der Regen spült die Plastiktüte daraufhin in Richtung des Regenablaufes und verstopft diesen. Auf der Dachfläche sammelt sich immer mehr Regenwasser an, bis es zu einer Undichtigkeit kommt. Die Kosten für die Dachsanierung und die Trocknung der Gebäudestruktur im Innenbereich übernimmt die Gebäudeversicherung im Rahmen der unbenannten Gefahren.
  • Durch vereinzelte Sturmböen werden Teile der Solarthermieanlage auf Ihrem Dach beschädig und Sie müssen mehrere Module austauschen. Der Sturm erreicht aber nicht die Windstärke acht, die für die Anerkennung eines Sturmschadens notwendig ist. Über die unbenannten Gefahren sind solche Schäden auch ohne eine Mindestwindgeschwindigkeit versichert.
  • Sie bereiten sich mit einem Wok eine exotische Speise auf Ihrem Herd zu. Dabei kommt es zu einer heftigen Reaktion, und das Fett spritzt aus der Pfanne, ohne dass es zu einer Flammenbildung kommt. Das heiße umherspritzende Fett beschädigt Teile des Parkettbodens, die ausgetauscht werden müssen. Dieser Schaden ist nur über den Zusatz unbenannte Gefahren versichert.

Gibt es auch Schäden, die nicht versichert sind?

Es ist kaum möglich, alle Schadensszenarien aufzuzählen. Dafür gibt es einfach zu viele Schadensursachen. Daher beschränken sich die Versicherer, bei den unbenannten Gefahren einige wenige Punkte konkret auszuschließen. Alles was in diesen Punkten nicht genannt wird, gilt damit im Umkehrschluss als versichert. Zu den typischen Ausschlüssen gehören:

  • Schäden, die vorsätzlich verursacht werden
  • Krieg und Kernenergie
  • Abnutzung und Verschleiß
  • Fehlerhafte Konstruktion und Planung
  • Überschwemmung, Erdbeben oder auch sonstige Elementargefahren, wenn der Abschluss einer Elementarversicherung möglich gewesen wäre
  • Sturmflut

Unbenannte Gefahren unbedingt einschließen!

Ihr Wohneigentum stellt einen hohen Wert dar und benötigt daher bestmöglichen Versicherungsschutz. Mit dem Einschluss unbenannte Gefahren sind Sie auf der sicheren Seite, da darüber Risiken abgedeckt sind, die abseits der klassischen Gefahren wie Feuer, Rohrbruch oder Sturm auftreten können – ein Vergleich lohnt sich also.

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