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Gebäudeversicherung – Solar

Eine Solaranlage auf dem Dach zu installieren, ist in vielen Fällen eine gute Investition, aber ohne ausreichenden Versicherungsschutz ist es auch riskant. Was Sie versicherungstechnisch beachten müssen, wen Sie bei Neuinstallationen informieren müssen und welcher Versicherungsschutz Sinn ergibt, erklären wir Ihnen hier.


Solaranlage – ökologisch, kostensparend und manchmal verpflichtend

Solaranlage wird auf dem Dach angebracht

Die Nutzung von Solartechnologie wie Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen wird immer beliebter. Das liegt zum einen am gestiegenen Umwelt- und Klimabewusstsein, aber auch am Preisbewusstsein. Denn nicht zuletzt durch die Energiekrise und die saftigen Strom- und Heiz-Rechnungen im Zuge des Ukraine-Kriegs erscheint Selbstversorgung nicht ohne Grund zunehmend attraktiv.

Zudem machen staatliche Förderungen und Vergünstigungen die Installation einer Solaranlage auf dem Haus, der Wohnung oder dem Bürogebäude schmackhaft:

  • Für Photovoltaikanlagen ab einer Leistung bis zu 30 Kilowatt gibt es seit diesem Jahr (2023) Steuererleichterungen
  • Für Neuanschaffungen der Anlagen entfällt die Umsatzsteuer
  • Erträge aus Anlagen sind künftig steuerfrei. Egal, ob der erzeugte Strom selbst genutzt oder ins Netz eingespeist wird
  • Solarstrom aus Photovoltaikanlagen wird seit Mitte 2022 noch höher vergütet
  • Manche Länder und Kommunen gewähren zusätzliche Vergünstigungen

Auch die Politik wird bei diesem Thema aktiv und so bestehen in Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen bereits Formen einer Solarpflicht, die auch für Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Bayern und Hessen geplant ist.

Je nach Bundesland gilt diese Pflicht für alle Dächer, für Dächer von Wohngebäuden oder nur für Garagen entweder bei Neubauten oder auch bei bestehenden Gebäuden. Da sich die Bestimmungen und Gesetzeslagen hier häufig ändern, sollten Sie sich auf jeden Fall über die aktuell geltenden Regelungen in Ihrem Bundesland informieren. Die Tendenz geht jedenfalls zu einer immer umfassenderen Solarpflicht, weswegen es eine gute Idee ist, schon frühzeitig auf diese Technologie zu setzen, auch wenn (noch) keine Pflicht dazu besteht.

Solarthermie und Photovoltaik: Auch versicherungstechnisch ein Unterschied

Obwohl beides alltagssprachlich gern unter dem Begriff „Solarenergie“ zusammengefasst wird, besteht ein gravierender Unterschied zwischen Photovoltaik und Solarthermie. Während die deutlich effizienteren (Wirkungsgrad bis zu 90 %) und teureren PV-Anlagen der Stromerzeugung für den Eigengebrauch und die Netzeinspeisung dienen, ermöglicht eine Solarthermie-Anlage (Wirkungsgrad ca. 20 %) die Bereitstellung von warmem Wasser.

Ein Unterschied besteht aber nicht nur in Nutzen und Effizienz, sondern auch beim Versicherungsschutz. Denn Solarthermie-Anlagen werden von den meisten Gebäudeversicherungen bereits von Haus aus abgedeckt und diese kommen für Unwetterschäden auf, was für diese Anlagen in der Regel völlig ausreichend ist. Haben Sie noch keine Gebäudeversicherung abgeschlossen, würden wir Ihnen dringend empfehlen dies zu tun.

Photovoltaik-Anlagen hingegen wirken sich durch ihre Installation wertsteigernd auf ein Gebäude aus. Das ist zwar für Sie als Besitzer der Immobilie zunächst erfreulich, kann aber auch bedeuten, dass das Gebäude nun unterversichert ist. Um das zu verhindern, sollten Sie Ihre Gebäudeversicherung über die Installation der PV-Anlage informieren und dafür sorgen, dass der Versicherungsschutz dem neuen Wert angeglichen wird. Damit ist Ihre wertvolle Investition in Energieunabhängigkeit zumindest adäquat vor Schäden durch z. B. Feuer, Wasser, Sturm, Blitz und Hagel geschützt. Besteht noch keine Gebäudeversicherung, so ist diese - nicht nur, aber auch im Sinne Ihrer Photovoltaik-Anlage - praktisch obligatorisch. Wir haben die besten Angebote für Sie gegenübergestellt:
Photovoltaikversicherung

Ich habe eine Photovoltaikanlage installiert: Was jetzt?

Die Installation Ihrer PV-Anlage müssen Sie Ihrer Gebäudeversicherung mitteilen. Gerne können unsere Versicherungsexperten Sie dabei aber kostenlos beraten und unterstützen. Wenden Sie sich einfach an einen Ansprechpartner aus unserem Team. Sie erreichen uns zum Beispiel unter der Nummer: (02041) 77 447 - 44 oder über unser Kontaktformular. Außerdem könnten Sie unseren Vergleichsrechner nutzen, falls Sie auf der Suche nach der besten Photovoltaikversicherung sind.

Ob darüber hinaus noch Meldungen notwendig sind, hängt von Ihrem Objekt und seinem Standort ab. In den meisten Fällen ist eine Genehmigung durch die Baubehörden nicht nötig. Um sicherzugehen, sollten Sie sich jedoch in der Bauordnung Ihres Bundeslandes informieren. Bei Gebäuden mit Denkmalschutz ist zudem die Denkmalbehörde anzuhören. Diese wird aber höchstwahrscheinlich die Genehmigung erteilen, falls das Objekt durch die Installation optisch nicht zu sehr beeinträchtigt wird.


Ist eine PV-Versicherung sinnvoll?

Auch wenn die Gebäudeversicherung bereits diverse Risiken berücksichtigt, ist es klug, den Versicherungsschutz noch zu erweitern. Über den Abschluss einer Photovoltaikversicherung lassen sich nämlich noch eine Reihe zusätzlicher und nicht unwahrscheinlicher Risiken absichern. So werden etwa die Kosten für den Austausch eines Solarmoduls übernommen, inklusive Materialkosten sowie der Aufwände für den Ausbau des alten und den Einbau des neuen Moduls. Selbst wenn dieser Austausch aufgrund technischer Neuerungen nicht mehr so einfach möglich ist, übernehmen viele Versicherungen den Mehraufwand. Auch Fehler bei der Montage sind auf diese Weise abgedeckt.

Zudem sind nicht nur die Solarmodule selbst, sondern auch die dazugehörigen Leitungen vor Tierbissen und Unwetterschäden geschützt und auch vor Verdienstausfällen sind Sie mit einer PV-Versicherung bestens abgesichert. Falls Sie über Ihre Photovoltaik-Anlage nämlich Strom ins Netz einspeisen und dies durch Schäden an der Anlage nicht mehr möglich ist, ersetzt Ihre Versicherung Ihnen je nach gewähltem Tarif den entstehenden Vergütungsausfall. Der Abschluss einer Photovoltaikversicherung lohnt sich also in jedem Fall, wenn Sie bei Schäden nicht auf Kosten und Verlusten sitzenbleiben wollen

Welche Gebäudeversicherungen sind die besten für die Nutzung von Photovoltaik-Anlagen?

In dieser Tabelle haben wir für Sie die aus unserer Sicht vorteilhaftesten Angebote mit ihren Tarifen und Leistungen zusammengestellt. Die angegebenen Werte sind Beispielwerte zur besseren Vergleichbarkeit und basieren hierbei auf einer Anlage mit 15.000 € Anschaffungswert und einer Leistung von 10 kWp (Kilowatt-Peak, also Höchstleistung der Anlage).

GesellschaftJahresbeitragSBNutzungsausfallPreissteigerung
Fortschritt
Wallbox inkl.
58,80 €250 €180 Tage30 %separate
Bantragung
65,45 €ohne12 Monateversichertversichert

PV
69,02 €150 €versichertversichertversichert

Solarprotect
69,02 €ohne6 Monateversichertversichert

SUNsmart
77,35 €ohne6 Monateversichertversichert

(Waldenburger)
83,30 €150 €6 Monateversichertversichert

Exklusiv
88,06 €ohne12 Monateversichertversichert

Plus
88,20 €ohne360 Tage30 %separate
Bantragung

SUNmaXX
89,25 €ohne12 Monateversichertversichert

solaris protect
119,00 €ohne6 Monate20 %versichert

Beachten Sie bitte, dass die angegebenen Beiträge noch variieren können, falls Sie sich z.B. dazu entscheiden, den Ertragsausfall Ihrer Anlage mitzuversichern. Alle Tarife und Details zu den Versicherungen finden Sie in unserem Vergleichsrechner.

Häufige Fragen zur Gebäudeversicherung - Solar

Macht es Sinn, zusätzlich eine Betreiberhaftpflicht für meine Photovoltaikanlage abzuschließen?

Das ist auf jeden Fall empfehlenswert. Mit einer solchen Betreiberhaftpflicht haben Sie vorgesorgt, falls Sachschäden z. B. bei der Einspeisung des von Ihrer Anlage erzeugten Stroms ins allgemeine Stromnetz entstehen, sind aber auch im Falle von Personenschäden (etwa durch Glassplitter oder elektrischen Schlag) abgesichert. Eine Betreiberhaftpflicht brauchen sie auch nicht separat abzuschließen, sondern können sie einfach als Zusatzoption beim Abschluss einer Photovoltaikversicherung miteinschließen.

Genügt es, den Wert der Anlage in den Gebäudewert einzubeziehen oder müssen Verträge angepasst, neue Verträge geschlossen oder sonst etwas beachtet werden?

Je nach Tarif kann Ihre Photovoltaikanlage problemlos in die Gebäudeversicherung integriert werden. Mittlerweile gelten Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien in vielen Tarifen als versichert. Das gilt zum Beispiel auch für eine Luftwärmepumpe.

Damit Sie jedoch auf Nummer sicher gehen können, sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen, damit wir die Sachlage für Ihre Anlage und Ihren Tarif prüfen können, denn nicht jeder Versicherer bietet diese Möglichkeit an. Oft sind auch Anpassungen am bisherigen Tarif erforderlich. Hier beraten wir Sie gerne und prüfen auch für Sie, wann sich aus finanzieller Perspektive eher eine separate PV-Versicherung lohnt. Sie erreichen uns zum Beispiel unter der Nummer: (02041) 77 447 - 44 oder über unser Kontaktformular.

Darf ich als Mieter eigenmächtig eine Solaranlage installieren und versichern?

Da hier in die Bausubstanz eingegriffen wird, kann dies leider nur der Hauseigentümer machen. Sie können die Installation aber natürlich bei Ihrem Vermieter anregen und ihm die Vorteile darlegen. Zeigt sich Ihr Vermieter nicht bereit, eine Anlage auf dem Dach anzubringen, können Sie mit ihm aber beispielsweise auch die Einrichtung einer Balkon-Solaranlage auf dem Balkon Ihrer Mietwohnung absprechen.

Was ist als Wohnungseigentümer bei der Installation und Versicherung einer Solaranlage zu beachten?

Als Wohnungseigentümer und Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft können Sie nicht ohne Absprache mit den anderen Parteien die Installation einer Solaranlage veranlassen. Hierfür ist ein mehrheitlicher Beschluss der WEG obligatorisch. Wurde dieser gefasst, müssen sich nach WEG-Recht alle Eigentümer an den Kosten der Installation beteiligen.

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