Am 25.07.2023 schrieb MaderWenn ein Baum auf eigenem Gelände durch Sturm zu Bruch geht: zahlt die Gebäudeversicherung den entstandenen Schaden, insbesondere auch das Zersägen und Entsorgen der Baumreste?
Am 28.07.2023 schrieb Manfred WeiblenHallo Mader,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Das sollte eigentlich der Falls ein. Bei Sturmschäden sind in den meisten Tarifen ja auch die Aufräumkosten mit versichert.
Sie sollten daher prüfen, ob diese Leistung auch in Ihrer Gebäudeversicherung verankert ist. Sonst kann es passieren, dass Sie auf Kosten im Schadenfall sitzenbleiben.
Viele Grüße aus Bottrop
Manfred vom verysafe.de-Team
Am 08.09.2023 schrieb Anja BauerAuf dem Nachbargrundstück ist eine alte, morsche Pappel umgestürtzt und schlug in zwei unserer Obstbäume ein. Zudem sind große Äste dabei auf meine dort stehenden Bienenbeuten eingeschlagen und haben Schaden verursacht.Die Wiese des Nachbarn ist an einen Landwirt verpachtet. Wer und welche Versicherung haftet bei dem uns entstandenen Schaden?
Danke im Voraus für Ihre Antwort.
Gruß Anja BauerAm 13.09.2023 schrieb Manfred WeiblenHallo Anja,
vielen Dank für Deinen Beitrag.
Zuerst greift Eure Gebäudeversicherung, sofern darin auch die Außenanlagen zu Eurem Objekt abgesichert sind. Ist das nicht der Fall, muss der Eigentümer des Nachbargrundstücks dafür aufkommen.
Allerdings bewegen wir uns hier im Bereich der Verschuldenshaftung. Du musst dem Eigentümer des Nachbargrundstücks schon nachweisen, dass dieser seine Sorgfaltspflichten bei der regelmäßigen Überprüfung der Bäume vernachlässigt hat.
Ist das der Fall, muss er für Eure Schäden aufkommen. Im besten Fall hat er dafür eine Haftpflichtversicherung.
Viele Grüße aus Bottrop.
Manfred vom verysafe.de-Team