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Sturmschaden: umgestürzte Bäume - welche Versicherung zahlt?

Schaden nach einen umgestürzten Baum

Umgestürzte Bäume sind bei Unwettern ein erheblicher Schadenfaktor. Umso wichtiger ist die Antwort auf die Frage: Wer zahlt eigentlich, wenn es zu einem Schaden durch einen umgestürzten Baum kommt? Und welche Pflichten haben Sie in solchen Fällen? Wir haben die wichtigsten Fragen für Sie beleuchtet.

Wenn ein Baum auf Ihr Haus fällt

Kracht ein Baum aufgrund eines Sturms auf Ihr Haus, kommt Ihre Gebäudeversicherung für den Schaden auf. Vorausgesetzt, Sie sind Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen. Bäume, die auf Ihrem Grundstück stehen, sollten Sie beispielsweise regelmäßig auf ihre Standfestigkeit überprüfen. Als Sturmschaden gilt ein umgestürzter Baum bei den meisten Gebäudeversicherern zudem erst ab der Windstärke 8.

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VS.-Tipp

Manche Gebäudeversicherer leisten bei Sturmschäden sogar ohne Mindestwindstärke. Sofern das Ihre Gebäudeversicherung nicht leistet, fragen Sie nach einer Aufwertung des Vertrages oder prüfen Sie die Angebote anderer Versicherer.

Was, wenn ein Baum ohne Sturmeinwirkung auf mein Haus fällt?

In solch einem Fall kommt Ihre Gebäudeversicherung leider nicht für den Schaden auf. Denn hier handelt es sich nicht um ein versichertes Ereignis, weil die Ursache Sturm fehlt. Stürzt ein Baum ohne Vorankündigung um, so muss dort schon einiges im Argen gelegen haben. Schließlich haben Sie die Pflicht, als Grundstückseigentümer Ihre Bäume auf Standfestigkeit und mögliche Schäden zu überprüfen.

Wenn ein Baum aufs Nachbarhaus stürzt

Verursacht ein Baum aus Ihrem Garten einen Schaden am Nachbarhaus, wird der Schaden zunächst von der Gebäudeversicherung Ihres Nachbarn übernommen. Als Baumeigentümer müssen Sie anschließend jedoch nachweisen, dass Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen sind. War der Baum bereits vor dem Sturm eine Gefahr, haften Sie für den Schaden. Ihre Privat- oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht kümmert sich in solch einem Fall um die Schadensersatzansprüche.


Wenn der Hausrat durch einen Baum beschädigt wird

Stürzt ein Baum auf Ihr Haus, wird dabei meist nicht nur Ihr Eigenheim, sondern auch Ihr Inventar beschädigt. Solche Schäden sind ein Fall für Ihre Hausratversicherung. Auch hier gilt bei Bäumen vom Nachbargrundstück: Wurde die Verkehrssicherungspflicht missachtet, springt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht des Nachbarn ein.


Wenn ein Baum aufs Auto kracht

Stürzt ein Baum auf ein vor Ihrem Grundstück parkendes Auto, gilt zu prüfen, ob Sie Ihrer Kontrollpflicht nachgekommen sind. Lagen keine Schäden am Baum vor, so stehen Sie auch nicht in der Haftung. Selbst Schäden, die nur durch einen Baumfachmann mit forstwirtschaftlichem Hintergrundwissen erkennbar gewesen wären, lösen noch keine Haftung Ihrerseits aus. Die Kaskoversicherung des Autobesitzers sollte in diesem Fall für den Schaden aufkommen.


Was tun bei umgestürzten Bäumen?

Ist ein Baum auf Ihr Haus oder Auto gestürzt, sollten Sie folgende Dinge tun:

  • Rufen Sie die Feuerwehr. Sind Personen in Gefahr, sollten Sie auch die Polizei informieren.
  • Dokumentieren Sie die Schäden. Machen Sie ruhig Fotos.
  • Melden Sie den Fall Ihrer Versicherung.
  • Leiten Sie Maßnahmen ein, um den Schaden so gut es geht zu begrenzen.
  • Warten Sie auf grünes Licht von Ihrer Versicherung, ehe Sie den Schaden endgültig reparieren lassen.

VS.-Tipp: Sturmschäden an Bäumen sollten Sie immer von Experten beseitigen lassen.

Muss der Schaden unmittelbar während des Sturmes eintreten?

Nein, selbst wenn der Schaden erst Tage nach dem Sturm eintritt, gilt dieser als versichert. Das ist der Fall, wenn der Sturm mitursächlich für das Umstürzen des Baumes war. Das Oberlandesgericht Hamm hat beispielsweise im September 2017 entschieden, dass ein umgestürzter Baum, der sechs Tage nach dem Sturm ein Haus beschädigt, als Versicherungsfall einzustufen ist. Dem ist allerdings ein langer Rechtsstreit vorausgegangen, der sich knapp sieben Jahre hinzog. Dennoch bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil richtungsweisend ist. Schließlich ist es häufig der Fall, dass erst Tage nach einem Unwetter noch Bäume ihre Standfestigkeit verlieren.


Umgestürzter Baum: Wer zahlt die Kosten für die Feuerwehr?

In manchen Fällen ist der Schaden am Gebäude so groß, dass die Feuerwehr zur Hilfeleistung anrücken muss. Das ist der Fall, wenn ein massiver Baum auf das Haus gefallen ist und weitere Folgeschäden zu befürchten sind. Ebenso rückt die Feuerwehr aus, wenn der Baum zwar umgestürzt ist, aber nur am Haus lehnt. Muss ein weiteres Kippen dennoch verhindert werden, so wird die Feuerwehr den Baum zerlegen. In vielen Fällen erstellen die Feuerwehren keine Kostenrechnung, da es sich um eine Einsatzmaßnahme zur Abwendung von Gefahren handelt. Rückt die Feuerwehr hingegen aus, um auf Ihrem Dach zwei oder drei Ziegel wieder geradezurücken, so kann sie dafür durchaus eine Kostenrechnung erstellen. Dieser kleine Schaden hätte auch am Folgetag durch einen Dachdecker behoben werden können. Teilweise tragen aber die Gebäudeversicherer diese Kosten, da es sich um Maßnahmen handelt, die eine weitere Ausdehnung des Schadens verhindern sollen.

Fazit zu Sturmschäden durch Bäume

Für Sturmschäden durch Bäume kommen je nach Situation unterschiedliche Versicherungen auf. In den meisten Fällen gilt: Stürzt ein Baum von Ihrem Grundstück auf Ihr Haus, springen die Gebäudeversicherung und Hausratversicherung ein. Kracht ein Baum vom Nachbargrundstück auf Ihr Eigenheim, ist das ebenfalls ein Fall für Ihre Wohngebäudeversicherung. Stellt sich jedoch heraus, dass Ihr Nachbar seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist, kommt seine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ins Spiel. Wird ein Auto durch einen umstürzenden Baum beschädigt, leistet in der Regel die Kaskoversicherung des Fahrzeugbesitzers. Kam auch hier der Baumbesitzer seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nach, ist es ein Fall für dessen Haftpflicht.

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