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Schimmel in der Wohnung

Schimmel an der Wand

Schlechte Isolierung, undichte Fenster, falsches Lüften oder zu viel Luftfeuchtigkeit: So kann sich Schimmel in der Wohnung sehr schnell entwickeln. Die Gefahr dabei ist: Der Schimmel greift nicht nur die Gebäudesubstanz an, sondern macht auch noch krank.

Ein häufiger Irrglaube ist, dass sich Schimmel in der Wohnung vermehrt in Altbauten entwickelt. Dabei spielt das Baujahr des Hauses keine Rolle. Es gibt viele Faktoren, die auch bei einem relativ neuen Gebäude zu Schimmel führen können.

Fakten rund um die Schimmelbildung

Schimmel in der Wohnung hat unterschiedliche Gründe und bedarf mehrerer Arten von Handlungen:

  • Schimmel in der Wohnung kann die Folge eines Wasserschadens sein
  • Schimmelpilzarten können in gelber, weißer, roter und schwarzer Färbung auftreten
  • bei Verdacht auf Schimmelpilzverdacht müssen Sie Ihren Vermieter informieren
  • bei leichter, sichtbarer Schimmelbildung können Sie noch selbst aktiv werden
  • bei starkem Schimmelbefall und Untätigkeit des Vermieters ist eine Mietminderung rechtlich vertretbar

Wie kommt es zur Schimmelbildung in der Wohnung?

Wasser kondensiert am undichten Fenster

Wenn Sie die Ursachen für Schimmel in der Wohnung kennen, lässt sich das Auftreten auch relativ einfach vermeiden. Zunächst müssen Sie einmal die Hauptursachen in Betracht ziehen:

  • Ihr Haus ist nicht ausreichend isoliert
  • an Fenstern und Türen sind undichte Stellen vorhanden
  • Heizverhalten und Lüften sind nicht aufeinander abgestimmt
  • Luftfeuchtigkeit kondensiert an kalten Wänden

Fenster austauschen: Bei einem Haus älteren Baujahres, bei dem die Fenster erneuert wurden, aber keine ausreichende Isolierung besteht, setzt sich die Luftfeuchtigkeit nicht mehr auf dem Fenster ab. In den meisten Fällen sind die Mauerflächen die kälteren Stellen. Die Luftfeuchtigkeit im Raum setzt sich auf der Außenwand ab und kondensiert. Dadurch bildet sich Schimmel.

Selbst wenn Ihr Haus mit modernen Fenstern und einer ausreichenden Isolierung versehen ist, kann trotzdem Schimmel auftreten. In einem Haushalt mit mehreren Personen wird täglich gekocht, geduscht oder Wäsche getrocknet. Dadurch gelangen im Durchschnitt etwa zehn Liter Wasser in Form von Luftfeuchtigkeit in den Raumkörper. Trifft diese feuchte Raumluft auf kalte Stellen, bildet sich dort Schimmel. In der Regel sind hiervon die Außenwände oder Bereiche rund um die Fenster betroffen.

Wie ist Schimmelbildung versichert?

Schäden durch Schimmel sind ein großes Ärgernis und teilweise mit einem größeren Sanierungs- und Kostenaufwand verbunden. Daher stellt sich häufig die Frage, ob Schimmel in der Wohnung versichert ist. Das hängt tatsächlich von der Ursache ab.

Schimmelbildung durch falsches Lüften oder mangelhaftes Heizen ist überhaupt nicht versicherbar. Hingegen ist Schimmelbildung als Folge eines Schadens versichert. Typische Schadenbeispiele sind Leitungswasserschäden durch Rohrbrüche oder auch Überschwemmungsschäden. In diesen Fällen kommt die Hausratversicherung oder auch die Gebäudeversicherung für die Folgeschäden auf. Als Erstes sind einmal die Kosten gedeckt, die bei der Durchführung einer Trocknung nach einem Schaden entstehen. Sollte sich herausstellen, dass die Schimmelbildung in einem Zusammenhang mit dem Schaden steht, sind hier die Kosten für die Schimmelentfernung versichert.


Welche Schimmelarten gibt es?

Es gibt rund 250.000 verschiedene Schimmelarten. Davon kann ein kleiner Teil innerhalb von Wohnräumen auftreten und zu einer Gesundheitsgefährdung führen. Die Gruppierung von Schimmelarten erfolgt meistens nach ihrer Farbe:

  • grüner Schimmel ist am häufigsten verbreitet. Dieser siedelt sich besonders häufig auf Lebensmitteln oder auf Pflanzenerde an. Auf Wänden oder Tapeten bildet sich grüner Schimmel so gut wie nie.
  • roter Schimmel tritt häufig in schlecht gelüfteten Räumen auf. Eigentlich breitet er sich gerne auf Getreide aus, aber unter „günstigen Umständen“ setzt sich roter Schimmel auch auf Holzoberflächen und Tapeten ab. Vom roten Schimmel gehen oft Atemwegserkrankungen und Lungenkrankheiten aus.
  • weißer Schimmel hat die Eigenschaft, dass dieser eine unauffällige Färbung hat und Sie diesen erst bei einer großflächigen Ausbreitung wahrnehmen. Üblicherweise breitet sich der weiße Schimmel in kühlen Räumen aus, die zusätzlich eine hohe Luftfeuchtigkeit haben. Vom weißen Schimmel können Schleimhautreizungen, Halsentzündungen und chronische Bronchitis ausgehen.
  • schwarzer Schimmel ist nicht so gefährlich, wie es ihm nachgesagt wird. Schnell ist pauschal vom "schwarzen Schimmel" die Rede, wenn eine Schimmelart stellenweise ein schwarzes Erscheinungsbild hat. Mit einer gesundheitlichen Gefährdung ist dann zu rechnen, wenn die Aufnahme der Sporen über die Atemwege erfolgt und dabei durch ein geschwächtes Immunsystem eine höhere Anfälligkeit besteht.

Wie können Sie Schimmel in der Wohnung vermeiden?

Um Schimmel den Kampf anzusagen, müssen Sie die Ursachen dafür angehen. Wenn Sie bei auftretendem Schimmel lediglich eine Oberflächenreinigung vornehmen und nicht an die Auslöser herangehen, tritt Schimmel in der Wohnung relativ schnell wieder auf. Eine wirksame Schimmelbekämpfung sollte so aussehen:

  • Baumängel beheben (undichte Fenster, Türen, marode Fassade)
  • ausreichend und effizient heizen
  • regelmäßig lüften
  • Möbel an den Außenwänden mit etwas Abstand aufstellen
  • Luftfeuchtigkeit bei unter 65 % halten

Richtiges Lüften ist Maßnahme Nummer eins gegen Schimmel
Durch Ihr Lüftungsverhalten können Sie eine Menge dazu beitragen, dass Schimmel gar nicht erst entsteht. Tatsächlich ist es so, dass mancher Vermieter mit seiner Aussage Recht hat, dass Mieter nicht richtig lüften. Damit die Luftfeuchtigkeit gründlich abgeführt wird, müssen Sie entsprechend Stoßlüften - am besten zwei- bis viermal täglich:

  • Dezember bis Februar: 5 Minuten
  • März, November: 10 Minuten
  • April, Oktober: 15 Minuten
  • Mai, September: 20 Minuten
  • Juni bis August: 30 Minuten

Wichtig: Für das Stoßlüften müssen Sie die Fenster vollständig öffnen. Wenn Sie die Fenster auf Kipp stehen lassen, erfolgt kein ausreichender Luftaustausch und es kommt vor allem in der kalten Jahreszeit schneller zu Schimmelbildung an den Fensterlaibungen.

Bewusstes Heizen hilft gegen Schimmelbildung
Heizkosten sparen ist sicherlich vernünftig, aber im Winter die Räume unbeheizt zu lassen, begünstigt die Schimmelbildung enorm. Die Faustregel ist: Je kälter ein Raum ist, desto schneller bildet sich Schimmel. Das passiert in der Regel dann, wenn die Raumtemperatur auf unter 16 Grad sinkt und gleichzeitig die Luftfeuchtigkeit über 70 % liegt. Mehr Tipps zum richtigen Heizverhalten finden Sie in unserem Ratgeber unter Heizung einstellen.

Können Sie Schimmel selbst entfernen?

Wenn die vom Schimmel betroffene Oberfläche größer als eine Kreditkarte ist, sollte bereits der Fachmann ran. Bei kleineren Flächen können Sie selbst den Schimmel beseitigen. Dabei müssen Sie aber Schutzmaßnahmen einhalten wie das Tragen von Handschuhen, einer Schutzmaste oder einer Schutzbrille. Im Fachhandel gibt es verschiedene Reinigungsmittel, die zur Schimmelbekämpfung in Betracht kommen:

  • Essigessenz: Ein altes Hausmittel, das häufig zur Schimmelbekämpfung zum Einsatz kommt. Allerdings können Schimmelpilze das im Essig enthaltene Acetat für den eigenen Stoffwechsel nutzen und sich dadurch noch weiter ausbreiten.
  • Benzalkoniumchlorid: Dieses starke Desinfektionsmittel zerstört die Zellwände der Schimmelpilze. Allerdings kann es hier bei unsachgemäßem Gebrauch zu Hautreizungen kommen, auch starke Allergien als Folge sind möglich.
  • Isopropyl-Alkohol: Dieser Stoff ist weitaus weniger reizend und der Geruch verfliegt relativ schnell. Der damit behandelte Raum ist nach intensivem Lüften schnell wieder nutzbar.

Wichtig: Wenn Sie feststellen, dass der Schimmel nicht nur oberflächlich vorhanden ist, sollten sie dringend einen Experten zurate ziehen. Sind nämlich Wände und Tapeten tiefschichtig betroffen, reichen die einfachen Mittel zur Oberflächenreinigung nicht mehr aus. Die Maßnahmen, die nun hier getroffen werden müssen, stellen bei nicht ausreichender Schutzausrüstung eine gesundheitliche Gefährdung dar.

Wie sieht es mit der Mietminderung bei Schimmel aus?

Schimmel in der Wohnung stellt ein gesundheitliches Risiko dar. Dadurch ist die Nutzbarkeit der Wohnung beeinträchtigt, wenn einzelne Räume davon betroffen sind. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haben Mieter ein Recht auf eine Mietminderung (BGB § 536). Allerdings muss dafür der Mangel, sprich die Schimmelbildung, unverzüglich dem Vermieter gemeldet werden.

Dazu gibt es auch klare Grundsätze: Sie dürfen nicht ohne Weiteres die Mietminderung vornehmen. Die Schadensanzeige an den Vermieter soll ja dazu dienen, dass dieser sich um das Problem kümmern kann.

Wenn Sie die Schimmelbildung erst erheblich verzögern und sich der Schimmel bereits großflächig ausbreitet, kann umgekehrt der Vermieter Sie schadenersatzpflichtig machen. Ebenso kann Ihr Vermieter Schadensersatz fordern, wenn sich nachweislich herausstellt, dass Sie falsch lüften und heizen.


Zusammengefasst: Schimmel in der Wohnung

Vor dem Schaden steht die Vorbeugung. Deshalb sind das richtige Lüften und Heizen immens wichtig. Sollte dennoch Schimmel auftreten, müssen Sie als Eigentümer selbst Hand anlegen oder als Mieter den Vermieter auf das Problem aufmerksam machen. Durch Nichtstun lässt sich das Problem nicht lösen und verschlimmert sich dadurch noch weiter.

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