bin per Zufall hier gelandet da nun auch BY sich mit dem 01.07. mit der freistaatlichen Hilfe nur im Einzelfall – gegenüber seinen Steuerzahlern verabschiedet hat.
… wenn ich meine Hütte verkaufe betrifft es den nächsten, mit der Einstellung schaffe ich keine Lösung.
der aktive Hochwasserschutz in den Gewässern 1 Ordnung wär für den Freistaat Sachsen eine schöne aktive Geschichte und nun noch ein bissel 2019 in der 2. Ordnung die neben Flüsse, die Ursachen des ganzen werden aber ignoriert und hier wird der betroffene alleine gelasen – Oberflächenversiegelung ohne ENDE !, auf dem Land keine Heckenanpflanzungen Schlam und Mutterboden werden von den Feldern gewaschen immer schön vom Berg zum Tal pflügen und die Hufendörfer ersaufen.
wenn man die Ursachen nicht bekämpft und vernünftig miteinander arbeitet geht die Last zu Händen der Versichertengemeinschaft bis der einzelne nach dem zweiten Schaden die Kündigung erhält. … von steigenden Prämien abgesehen.
und Bitte, jetzt komme mir keine mit dem Klimawandel und CO2 … 30 Jahre Wetter hatten wir schon immer,
Am 05.07.2019 schrieb Manfred WeiblenHallo Udo,
es ist vollkommen richtig, dass es auch in der Vergangenheit zu solchen Überschwemmungen gekommen ist. Der Klimawandel kann ja nicht an allem Schuld sein. Aus meiner Sicht wäre eine Pflichtversicherung wenig sinnvoll, da sich ansonsten der Staat nämlich aus dem Hochwasserschutz schleichend zurückzieht. Es ist vielmehr wichtig, dass bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz angestrebt werden. Unsere Nachbarn, die Niederländer, haben es hier vorgemacht: Beim Weihnachtshochwasser 1993 und beim Januar Hochwasser 1995 an der Maas sind viele kleine Dörfer und Städte betroffen gewesen.
In der Folge kam es zu erheblichen baulichen Anstrengungen: Weitläufige Gebiete wurden derart umgestaltet, dass diese eine große Mengen an Überlaufwasser aufnehmen können. Dazu findet dort weniger Flächenversiegelung statt, damit bei Starkregen das Wasser besser versickern oder abfließen kann. Seitdem ist dort die Hochwassersituation weitaus weniger problematisch als bei uns.
Was bedeutet das für Deutschland? Die Politik muss die Weichen dafür stellen, dass entlang von Flussgebieten ausreichend Auffangzonen vorhanden sind. Dazu gehört auch, dass die Kommunen der Versiegelung von öffentlichen Flächen und auch auch privaten Flächen entgegenwirken. Letztendlich ist jeder Steingarten im Vorgarten eine neue versiegelte Fläche, über die Regenwasser nur ungenügend abfließen kann.
Die Stadt Kopenhagen geht hier auch einen interessanten Weg, in dem Flachdächer begrünt werden. Das bietet zusätzliche Auffängfläche für Regenwasser. Dieses gelangt nicht so schnell in das Fallrohr und damit in das Kanalnetz. Stattdessen kann das in das Grün eingesickerte Regenwasser vor allem im Sommer eher verdunsten als abfließen.
So gesehen gibt es genug Möglichkeiten, dem Problem Herr zu werden. Es muss einfach mal was gemacht werden.
Schöne Grüße
Manfred vom vergleichen-und-sparen.de-Team
Am 02.02.2020 schrieb Jänchen GotthardIn einer Eigentumswohnung (Erdgeschoß) in einem Mehrfamilienhaus sind die Wände, Fußboden, durchnäßt.
unbewohnbar. Das Haus wurde 1996 erbaut, Mit der Wohnung gab bis 2016 keine Probleme, danach gab es feutche
Stellen, welche von selbt wieder verschunden sind. 2019 mußte eine Sanierung vorgenommen werden.
In der Annahme das es durch falsche Nutzung entstanden ist.
Durch die Sanierungmaßnahmen, wurde dann festgestellt das es durch Regenwasser durch einen unbekannten Rückstau entstanden ist.
ist.
Die Wohnung ist umgeben von Grünfläche, wo sich darunter Tiefgaragenstellplätz befinden.
Die Abdeckung des Tiefgaragendaches hat das vor schriftsmäßige Gefälle.(Tiefgaragendecke keine durchnäßten
stellen. Einen Rohrbruch hat es nicht gegeben.
Die Durchnässsung muß durch einen unbekannten Rückstau, von Regenwasser entstanden sein.
Das Regenwasser ist durch das Mauerwerk, eingedrungen, und hat auch das Sondereingentum beschädigt.
Wir Gemeinschaftseigentümer müssen ja gegenüber den Miteigentümer für das, was zum Sondereigentum gehört
haften, denn der Schaden am Sonderteigentum, ist ja durch Mauerwerk vom Gemeinschaftseigentum entstanden.
Es besteht eine Elemetarversicherung. Es wurde nicht bei Versichrung angemeldet.
Was sagen Sie als Ratgeber dazu.
Für eine Antwort wäre Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen GrüßenAm 03.02.2020 schrieb Manfred WeiblenGuten Tag Herr Jänchen,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Mir ist die zeitliche Abfolge leider nicht ganz klar.
Wann hat sich die Sanierung ereignet und wann ist der Schaden aufgetreten? Seit wann ist die Wohnung unbewohnbar und ist der Rückstau allein auf Regenwasser zurückzuführen, das durch das Mauerwerk eindrang?
Viele Grüße
Manfred vom VS.-vergleichen-und-sparen.de-Team
Am 13.03.2020 schrieb Timo S.Folgendes Szenario:
Das gesammelte Regenwasser eines Hauses wird mit behördlicher Genehmigung in einen angrenzenden See eingeführt.
Das Rohr, welches das Regenwasser in den See einleitet, ist am Ende (also direkt am See) verstopft. Hierdurch kommt es zu einem Rückstau des Wassers, sodass dieses in den Keller des Hauses eindringt.
Handelt es sich hierbei um einen Schaden, den ausschließlich eine Elementarversicherung übernimmt?
Problem ist nämlich folgendes: Es besteht eine Gebäudeversicherung, jedoch keine Elementarversicherung.
Danke im Voraus für Ihre Antwort.Am 16.03.2020 schrieb Manfred WeiblenHallo Timo,
grundsätzlich fällt ein solcher Schaden in den Bereich der Elementarversicherung. Da für einen Rückstau Starkregen, Hochwasser oder eine Überschwemmung die Ursache sind, kommt keine Leistung der Gebäudeversicherung in Betracht. Hier sind nämlich nur Leitungswasserschäden abgesichert.
Eine Haftung seitens der Gemeinde scheidet hier auch aus, da dazu bereits im Jahr 2004 der Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil gesprochen hat. Jeder Hauseigentümer ist quasi für die Entwässerung selber verantwortlich.
Aus meiner Sicht gilt es nun mit der Gebäudeversicherung zu klären, wie die jetzt auf den Schaden reagieren. Setze dich deshalb mit deinem Versicherer in Verbindung, um diese Frage zu klären.
Es tut mir leid, dass ich hier kein positives Signal senden kann.
Viele Grüße aus Bottrop
Manfred vom VS.-vergleichen-und-sparen.de-Team