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Haus winterfest machen und Frostschäden verhindern

Hozhäuschen im Schnee

Sinken die Temperaturen in den Minusbereich, drohen Frostschäden an Haus und Wohnung. Als Hauseigentümer sollten Sie daher Sicherungsmaßnahmen ergreifen, um Rohrbrüche, eingefrorene Leitungen und Co. zu vermeiden. Gleichzeitig stellen Sie so sicher, dass Sie den Schutz Ihrer Gebäudeversicherung nicht verlieren. Wir verraten Ihnen, wie Sie Ihr Haus winterfest machen.

Tipp 1: So bleiben Ihre Wasserleitungen eisfrei

Icon Leitungswasser

Bei Temperaturen im Minusbereich sind Ihre Rohrleitungen durch Frost bedroht und können brechen. Damit Ihre Leitungen eisfrei bleiben, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Beheizen Sie auch leer stehende Gebäude und Wohnungen sowie selten genutzte Räume (z. B. die Abstellkammer) ausreichend.
  • Kontrollieren Sie die Heizungsanlage von unbewohnten Gebäuden regelmäßig. Je nach Froststärke am besten etwa alle zwei bis drei Tage oder sogar täglich.
  • Entleeren Sie die Wasserleitungen von ungenutzten Gebäuden.
  • Drehen Sie Außenwasserhähne ab und entleeren Sie auch hier die Leitungen.
  • Verbessern Sie die Isolierung von undichten Fenstern und Türen.
  • Isolieren Sie freiliegende Wasserrohre mit wärmedämmendem Material.

Problem - leer stehende Wohnungen im Mehrfamilienhaus

Mehrfamilienhäuser, in denen Wohnungen leer stehen, sind besonders anfällig für Frostschäden am Leitungssystem. Der Grund: Die Wasserversorgung kann nicht komplett unterbrochen werden. Die bewohnten Einheiten benötigen schließlich Wasser. Daher müssen Sie die leer stehenden Wohneinheiten zumindest ausreichend beheizen, auch wenn dies mit hohen Heizkosten verbunden ist. Kommen Sie hier Ihrer Sorgfaltspflicht nicht nach, bleiben Sie im Schadensfall möglicherweise auf den Kosten sitzen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber unter Heizung einstellen.


Vorsicht bei Leerstand während der Renovierungsphase

Wenn Sie Ihr Haus umbauen oder renovieren, müssen Sie dennoch alle Maßnahmen treffen, um einen Rohrbruch zu vermeiden. Zu diesem Schluss kam das Oberlandesgericht Hamm im Jahr 2008. Damals erlitt ein Hauseigentümer einen Leitungswasserschaden in Höhe von 38.000 €, den die Gebäudeversicherung aufgrund des Urteils nicht übernehmen musste. 2019 entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem ähnlichen Fall ebenfalls zugunsten der Gebäudeversicherung. Auch in diesem Fall kam der Versicherungsnehmer der vertraglichen Frostvorsorge nicht nach und verlor dadurch den Leistungsanspruch.

Icon Glühbirne

VS.-Info:

Vor allem bei älteren Versicherungsverträgen drohen Ihnen im Schadensfall Leistungsabzüge, wenn Sie die oben genannten Sicherungsmaßnahmen nicht erfüllt haben. Mittlerweile gibt es jedoch diverse Gebäudeversicherungen, die auch bei grober Fahrlässigkeit leisten. Liegt der Abschluss Ihrer Gebäudeversicherung bereits einige Jahre zurück, ist daher ein Preis-Leistungs-Vergleich ratsam. Weitere Infos sowie Wechseltipps finden Sie hier: Preisvergleich.

Tipp 2: Ab aufs Dach

Icon Dach

Das Dach schützt Ihr Haus gegen alle Witterungseinflüsse und trägt gleichzeitig zur Wärmedämmung bei. Es sorgt dafür, dass die Wärme, die im Haus produziert wird, nicht an allen Ecken und Kanten wieder abziehen kann. Das wirkt sich ansonsten negativ auf Ihre Heizkosten aus. Ein undichtes Dach hat aber noch andere langfristige Folgen: Es kann im Winter Feuchtigkeit eintreten, die bei frostigen Temperaturen Folgeschäden verursacht. Ebenso führen lockere Dachziegel dazu, dass bei einem Unwetter Regenwasser ins Haus eindringt oder bei einem Sturm das Dach noch weiteren Schaden nimmt. Sicherlich, die Gebäudeversicherung ersetzt Schäden durch Sturm und Hagel. War das Dach vor dem Schaden jedoch in keinem guten Zustand, kann die Gebäudeversicherung unter Umständen die Schadensersatzleistung reduzieren. Lassen Sie ein undichtes Dach daher schnellstmöglich vom Dachdecker reparieren. Das gilt übrigens auch für die Dächer von Garagen, Carports und Nebengebäuden.

Tipp 3: Dachrinne und Fallrohre kontrollieren

Icon Dachrinne

Stehen im Umfeld Ihres Hauses viele Bäume? Dann kennen Sie das Problem: Der Weg zum Haus ist im Herbst andauernd mit Laub bedeckt und Sie müssen es beseitigen. Werfen Sie dabei am besten auch mal einen Blick in Ihre Dachrinne. Da sammelt sich nämlich ebenfalls jede Menge Laub an. Die Folge: Bei Regen wird das Laub bis zum Abfluss gespült und sorgt dort für Verstopfungen. Das Wasser aus der Regenrinne kann nicht mehr abfließen und tritt aus der Dachrinne aus, es sickert an der Fassade herunter. Das Mauerwerk nimmt die Feuchtigkeit langfristig auf, wodurch bei Frost Schäden an der Fassade und der Dämmung auftreten können. Es ist wesentlich günstiger, einen Fachmann mit der Reinigung der Dachrinne zu beauftragen, als später die Schäden an der Fassade auszubessern. Nebenbei: Für solche Nässeschäden, die auch in das Innere eines Hauses dringen können, kommt die Gebäudeversicherung generell nicht auf.

Ist die Dachrinne frei, sollten Sie zur Sicherheit auch die Fallrohre kontrollieren. Nehmen Sie dafür einfach Ihren Gartenschlauch. Das Wasser sollte problemlos abfließen. Bemerken Sie dabei undichte Stellen am Fallrohr, sollten Sie diese ebenfalls schnellstmöglich ausbessern.

Tipp 4: Risse in der Fassade schließen

Icon Risse in der Fassade

Haben die Außenwände Ihres Hauses Risse? Dann sollten Sie diese unbedingt schließen. Denn wie bereits erwähnt, führt Wasser, das durch die Fassade dringt und gefriert, zu großen Schäden. Besonderes Augenmerk sollten Sie dabei auch auf die Übergänge zwischen Fassade und Balkon, Vordach sowie Fenster legen. Hier bilden sich mit der Zeit häufig Risse. Kleinere Spalten können Sie selbst ausbessern, bei größeren Problemen sollten Sie jedoch einen Profi hinzuziehen.

Tipp 5: Fenster und Türen nicht vergessen

Icon Fenster

Undichte Fenster und Türen treiben Ihre Heizkosten in die Höhe. Um das zu vermeiden, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

  • Prüfen Sie die Scharniere und stellen Sie diese, falls nötig, neu ein.
  • Erneuern Sie brüchige Gummidichtungen an den Fenstern.
  • Sie sollten ältere Fenster austauschen, die einen geringen U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) aufweisen.
  • Prüfen Sie die Funktionsfähigkeit Ihrer Rollläden und der Rollladengurte. Geschlossene Rollläden verringern den Energieverlust.
  • Entweicht die warme Luft durch einen Spalt in der Haustür, sollten Sie den Spalt mit einer Bürstendichtung oder einem Türstopper verschließen.

Tipp 6: Denken Sie an die Außenbeleuchtung

Icon Außenbeleuchtung

Treppen, Zufahrten und Hauseingänge sollten ausreichend beleuchtet werden. Schließlich wird es im Winter besonders früh dunkel. Was vor allem bei Glätte zu einem erhöhtem Unfallrisiko führt. Prüfen Sie daher zur Sicherheit Ihre Außenbeleuchtung. Kommen nämlich Besucher oder der Paketbote auf Ihrem Grundstück zu Fall, weil dies nicht richtig beleuchtet war, haften Sie dafür. Denn Sie sind Ihrer gesetzlichen Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen.

Icon Glühbirne

VS.-Info:

Als Hauseigentümer müssen Sie nicht nur für eine ausreichende Beleuchtung sorgen. Auch das Streuen und Räumen der Gehwege vor Ihrem Haus gehören bei Eis und Schnee zu Ihren Pflichten. Alle wichtigen Infos zu diesem Thema finden Sie hier: Räumpflicht bei Schnee.

Tipp 7: Machen Sie Ihren Garten fit für den Winter

Icon Garten

Nicht nur Ihr Haus, sondern auch Ihr Gartenzubehör ist von Frost bedroht. Damit Ihre Gartenutensilien den Winter unbeschadet überstehen, sollten Sie

  • Ihre Regentonne leeren und anschließend umdrehen.
  • die Teichpumpe vor dem ersten Frost abschalten, entleeren und frostsicher lagern.
  • Ihre Gartengeräte reinigen und im Schuppen, Keller oder in der Garage verstauen.
  • den Gartenschlauch entleeren, aufrollen und an einem geschützten Ort aufbewahren.
  • Ihre Gartenmöbel in einem trockenen Raum lagern oder zumindest mit Schutzhüllen abdecken.
  • empfindliche Pflanzen warm einpacken oder winterfest verwahren.

Frostschaden - so sollten Sie sich verhalten

Die meisten Frostschäden entstehen durch geplatzte Wasserleitungen. Das Problem: Ein solcher Leitungswasserschaden wird erst Tage später sichtbar, wenn die Temperaturen sinken und das gefrorene Wasser taut.

Sobald Sie den Rohrbruch bemerken, sollten Sie daher den Hauptwasserhahn und Strom abstellen. Es gilt den Schaden so gut wie möglich zu begrenzen. Wichtig ist auch, dass Sie den Schaden dokumentieren und sich schnellstmöglich an Ihre Versicherung wenden. Sind nicht nur Schäden am Gebäude, sondern auch an Ihren Möbeln entstanden, muss auch Ihre Hausratversicherung informiert werden.

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