Sie befinden sich hier:
  1. Startseite
  2. Gebäudeversicherung
  3. Gebäuderatgeber
  4. Haftung bei Sturmschäden
 

Welche Versicherung ist für Sturmschäden zuständig?

Dachschaden nach einem Sturm

Stürme treten immer häufiger auf und nehmen an Intensität zu. Bei den meisten Stürmen kommt es zu Schäden durch herabfallende Ziegel und umherfliegende Gegenstände, die nicht gesichert wurden. Vor allem Sturmschäden an und in Gebäuden sowie an Autos sind keine Seltenheit. Eine der ersten Fragen ist in solchen Fällen: Welche Versicherung übernimmt den Schaden? Denn je nach Schaden und Situation greifen unterschiedliche Versicherungen.

Wir erklären Ihnen anhand von 5 Beispielen, wann welche Versicherung für Sturmschäden aufkommt:

Beispiel 1: Wer zahlt bei Sturmschäden am Haus?

Wird das Dach Ihres Eigenheims durch einen Sturm abgedeckt oder stürzt ein Baum auf Ihre Garage, wird das meist richtig teuer. Zum Glück deckt Ihre Gebäudeversicherung solche Schäden ab. Sie übernimmt die Kosten, die zur Reparatur des Hauses nach einem Sturm notwendig sind. Vorausgesetzt, der Sturm hatte mindestens Windstärke 8. Abgesichert sind neben Ihrem Eigenheim auch

  • Nebengebäude
  • Carports
  • Garagen
  • Gartenhäuschen

Ebenso sind die Folgenschäden versichert, wenn durch das defekte Dach Regenwasser eindringt und Schäden im Innenbereich des Hauses verursacht. Davon betroffen sein können beispielsweise Böden oder Wände. Möbel oder Teppiche werden hingegen nicht von der Gebäudeversicherung ersetzt. Dafür gibt es schließlich die Hausratversicherung.


Besteht für geöffnete Fenster bei einem Sturm Versicherungsschutz?

Bedenken Sie, dass Sie Ihrer Gebäudeversicherung gegenüber bestimmten Sorgfaltspflichten haben. Dazu gehört, dass Sie das Risiko eines Schadens minimieren. Das bedeutet: Bei Sturm müssen Sie die Fenster geschlossen halten, damit kein Regenwasser ins Haus eindringen kann. Gelangt bei einem Unwetter eine größere Menge Regenwasser beispielsweise über ein geöffnetes Dachfenster ins Haus, kann es sein, dass Ihre Versicherung den Schaden ablehnt. Für die Feuchtigkeit im Mauerwerk müssen Sie also selbst aufkommen. Ausnahme: Ihre Gebäudeversicherung ersetzt auch Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Das ist aber längst noch nicht bei jedem Versicherer der Fall.

Beispiel 2: Leistet die Hausratversicherung für Sturmschäden?

Klar, denn durch einen Sturm kann es passieren, dass auch Ihr Hausrat zu Schaden kommt. Beispielsweise bei zerbrochenen Fenstern oder einem Schaden am Dach. Dann ist der Hausrat der Witterung ausgesetzt und unter Umständen nicht mehr zu gebrauchen. Wenn Sie eine Hausratversicherung haben, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Sie ersetzt Ihnen den Schaden an Ihrem Hausrat, sodass Sie die beschädigten Gegenstände neu beschaffen können.


Sind Terrassenmöbel bei Sturm versichert?

Moderne Hausratversicherungen bieten meist zusätzlichen Schutz. So sind beispielsweise auch Gartenmöbel, die sich auf der Terrasse befinden, gegen Sturmschäden versichert. Das gilt sogar für den Terrassenpavillon, sofern sich dieser unmittelbar am Haus befindet. Ein Trampolin, das auf der Wiese im Garten steht, unterliegt hingegen nicht dem Versicherungsschutz.

Wichtig ist auch, dass Sie bei einem aufkommenden Sturm alles unternehmen, um das Schadensrisiko so gering wie möglich zu halten. Dazu gehört, dass Sie bei Ihrem Terrassenpavillon das Dach abnehmen, um dem Wind keine Angriffsfläche zu bieten.

Icon Glühbirne

Empfehlung: Elementarschäden mit absichern

Bei einem Sturm ist es häufig auch sehr regnerisch. Überflutete Grundstücke und vollgelaufene Keller sind daher keine Seltenheit. Für solche Schäden besteht jedoch weder in der Gebäude- noch in der Hausratversicherung Versicherungsschutz. Denn bei Überschwemmungen handelt es sich nicht um die Folge eines Sturms, sondern um eine Begleiterscheinung. Abgesichert sind Sie in solchen Fällen nur, wenn Sie die Elementarversicherung als Zusatzbaustein in Ihre Gebäude- und Hausratversicherung eingeschlossen haben.

Beispiel 3: Dachschaden durch Sturmschaden

Der sprichwörtliche Dachschaden ist ein Klassiker, wenn es draußen kräftig stürmt. So manches Haus ist den Naturgewalten nicht gewachsen und es lösen sich Dachziegel, die dann herabfallen oder sogar umhergewirbelt werden. Kommt es so zu einem Schaden an fremdem Eigentum oder es verletzen sich dabei sogar Menschen, so müssen Sie beweisen, dass Ihr Hausdach in einem einwandfreien Zustand war. Können Sie dies nicht, haften Sie für solche Schäden. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist jetzt Gold wert. Diese kommt für solche Schäden auf - vorausgesetzt die grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert. Ansonsten kann es sein, dass Sie einen Teil der Kosten selbst tragen müssen.

War Ihr Dach jedoch in einem einwandfreien Zustand, haftet je nach Schaden die jeweilige Versicherung des Geschädigten. Wurde durch den Dachziegel beispielsweise ein fremdes Auto beschädigt, muss der Fahrzeugbesitzer seine Kaskoversicherung einschalten. Kam es zu einem Schaden am Nachbarhaus, zahlt dessen Gebäudeversicherung.

VS.-Tipp: Nicht nur als Eigentümer, sondern auch als Mieter haften Sie in solchen Fällen. Denken Sie daher immer daran Ihre Balkonmöbel, Blumentöpfe, Girlanden und auch Vogelhäuschen vor einem Sturm zu sichern. Sollte trotz Sicherung einmal etwas passieren, springt ihre Privathaftpflicht für Sie ein.

Beispiel 4: Wer haftet, wenn ungesicherte Gegenstände herumgewirbelt werden?

Es ist nicht abwegig, dass bei einem Sturm Gegenstände aus Ihrem Garten auf einmal beim Nachbarn in ein Fenster einschlagen. Ob das nun der Sonnenschirm ist, das Kindertrampolin oder eine leere Mülltonne: Bei Sturmwarnung müssen Sie lose Gegenstände so sichern, dass diese nicht weggeweht werden. Sonst stehen Sie in der Haftung und müssen den Schaden beim Nachbarn bezahlen. Auch hier gilt: Ist die grobe Fahrlässigkeit bei Ihrer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht mitversichert, kommt diese für den Schaden auf. Ist in einem solchen Fall Ihr eigenes Haus betroffen, so kommt unter Umständen die Gebäudeversicherung oder die Glasversicherung dafür auf. Das hängt davon ab, wie Sie sich selbst versichert haben.

Beispiel 5: Kommt die Kfz-Versicherung für Sturmschäden auf?

Wird Ihr Fahrzeug durch einen Sturm beschädigt, ist das ein Fall für Ihre Teilkaskoversicherung. Wie die meisten Gebäude- und Hausratversicherungen leistet diese ab Windstärke 8 und höher. Kracht also ein Ast oder Dachziegel während eines Sturms auf Ihr Auto, sind Sie gut abgesichert. Haben Sie eine Vollkaskoversicherung, sind Sie oft auch bei Stürmen mit geringerer Windstärke auf der sicheren Seite.

So schützen Sie sich bei Stürmen

Es sind einfache Dinge, die doch manchmal aus dem Blick geraten. Unsere Tipps sind Ihnen also sicherlich nicht unbekannt.

  • Schließen Sie, wenn sie das Haus verlassen, immer die Fenster - auch in den oberen Stockwerken. Nicht nur, um das Einbruchsrisiko zu minimieren, sondern im Falle eines Wetterwechsels gewappnet zu sein. Auf Kipp stehende Fenster bieten einem Sturm viel Angriffsfläche und können aus der Verankerung reißen.
  • Sichern Sie Ihre Gartenmöbel und Mülltonnen oder verstauen Sie diese im Schuppen bzw. in Ihrer Garage. So können diese bei einem Sturm nicht zu Schaden kommen oder auf das Nachbargrundstück fliegen. Das gilt auch für Kindertrampolins. Diese bieten nämlich besonders viel Angriffsfläche bei einem Sturm und können tatsächlich auch über mehrere Gärten hinweg noch zu einem Schaden führen.
  • Parken Sie Ihr Auto bei Sturmwarnungen möglichst nicht unter Bäumen, in der Nähe einer Baustelle oder neben baufälligen Häusern.
  • Räumen Sie Balkon und Terrasse. Denken Sie auch daran, alle Blumenkästen abzuhängen, die nicht sturmsicher befestigt wurden und Ihre ausfahrbare Markise einzufahren.
  • Befestigen Sie lose Dachziegel und Fassadenteile. Achten Sie auch darauf, dass Ihr Sichtschutzzaun sicher im Boden verankert ist.

Fazit - diese Versicherungen helfen bei Sturmschäden

Je nachdem, was durch einen Sturm beschädigt wurde, greifen unterschiedliche Versicherungen. Als Hausbesitzer sind Sie im Fall der Fälle mit einer Gebäudeversicherung, Hausratversicherung sowie einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht gut abgesichert. Mieter, die eine Hausratversicherung und Privathaftpflicht abgeschlossen haben, sind bei Sturmschäden ebenfalls gut aufgestellt. Als Autobesitzer benötigen Sie zusätzlich noch eine Kaskoversicherung.

Einwilligung zu Cookies & Daten

Auf dieser Website nutzen wir Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter, der statistischen Analyse/Messung, personalisierten Werbung sowie der Einbindung sozialer Medien. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben und von diesen verarbeitet. Diese Einwilligung ist freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und kann jederzeit widerrufen werden.
Weitere Informationen unter Datenschutz.