in dieser Situation übernimmt die Gebäudeversicherung diese Kosten. Allerdings müssen Sie darauf achten, dass Sie nicht nur Sturmschäden versichert haben, sondern auch den Abtransport und die Entsorgung umgestürzter Bäume. In diesem Fall trägt die Gebäudeversicherung beispielsweise auch die Entsorgung durch eine Fachfirma. Die Hausratversicherung kommt dafür nicht auf.
Herzliche Grüße von Ihrem
vergleichen-und-sparen.de-Team
Am 23.07.2019 schrieb Klaus duminDie Versicherung von mir meint weil ich das Pavillon mit kleinen Schrauben gesichert habe gehört das zur Gebäudeversicherung habe denn vertrag VHB 2009
Am 24.06.2019 schrieb Jörg BrzemekHallo Herr Dumin,
wenn Sie den Pavillon mit dem Haus verschraubt/verankert haben, wird dieser tatsächlich der Gebäudeversicherung zugeordnet. Teilen Sie Ihrer Gebäudeversicherung mit, dass Sie den Pavillon am Gebäude/Haus befestigt haben, denn dadurch verändert sich auch der Wert Ihres Hauses. Wichtig ist hier vor allem, dass Sie der Gebäudeversicherung den Wert des Pavillons mitteilen.
Wird der Pavillon dann durch einen Sturm beschädigt, kümmert sich die Gebäudeversicherung um die Wiedergutmachung des Schadens.
Sollten Sie bei uns Kunde sein, wenden Sie sich doch einfach an Ihren persönlichen Ansprechpartner bei uns im Hause.
Telefon: (02041) 77 447 – 44
E-Mail: service@vergleichen-und-sparen.de
Einen sonnigen Tag wünscht
Jörg vom vergleichen-und-sparen.de-Team
Am 24.07.2019 schrieb NinaDa das Wetter ja wohl immer unberechenbarer wird, scheint eine Versicherung gegen einen Sturmschaden am Dach sehr sinnvoll. Vielen Dank für die hilfreichen Informationen dazu – diese liefern schon mal eine gute Entscheidungsgrundlage! Wahrscheinlich muss man vor Abschluss einer Versicherung am besten noch ein Gutachten zum Ist-Zustand machen lassen, oder?
Am 26.07.2019 schrieb Jörg BrzemekHallo Nina,
vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich ist es ja so, dass eine Immobilie immer einen großen finanziellen Wert darstellt. Da sollte natürlich immer die Basisabdeckung gegen Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden erfolgen. Und natürlich macht ein Gutachten im Vorfeld ebenfalls Sinn, da sich so genau der Wert des Hauses einschätzen und auch optimal versichern lässt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte.
Liebe Grüße
Jörg vom vergleichen-und-sparen.de-Team
Am 30.08.2019 schrieb ReiterHallo,
Auch unser Pavillon wurde durch den starken Sturm von 18.08. komplett demoliert . Der Pavillon ist auf unsere Terrasse und ist fest verschraubt. Dennoch wird eine Regulierung abgelehnt . Der Pavillon sei angeblich weder in der Wohngebäude noch in der Hausratversicherung gedeckt . Wir haben VHB 2010. Wie schätzen Sie die Sache ein ? In der Police sind Sturmschäden mit aufgeführt .
Danke für Ihre RückmeldungAm 30.08.2019 schrieb Manfred WeiblenGuten Morgen Gina,
bei der Hausratversicherung kann mich die Ablehnung nur aus einem Grund vorstellen: Der Pavillon ist fest verschraubt und fällt demnach nicht mehr unter den Hausrat. Da ein Terrassenpavillon aber auch kein Bestandteil des Gebäudes ist, wird die Gebäudeversicherung aus diesem Grund abgelehnt haben.
Haben Sie einmal nach dem Grund gefragt, warum eine Ablehnung erfolgt ist? Dann ließe sich der Vorgang ein bisschen besser nachvollziehen.
Schöne Grüße
Manfred vom vergleichen-und-sparen.de-Team
Am 11.12.2019 schrieb Julia SchwarzmannAnfang des Monates gab es bei uns starkes Umwetter mit Regen und Wind. Das Dach von unseren Nachbarn wurde von einem umgestürzten Baum beschädigt und ich frage mich, was ich machen sollte, falls es so was bei uns passiert. Gut zu wissen, dass Sturmschaden erst bei einer bestimmten Windgeschwindigkeit versichert sind.
Am 11.12.2019 schrieb Manfred WeiblenHallo Julia,
das ist ganz einfach. Zuerst ist Ihre eigene Gebäudeversicherung bei einem solchen Schaden dran. Auch wenn es der Baum vom Nachbarn ist.
Trifft ihn eine Schuld, etwa, weil seine Bäume nachweislich morsch waren, dann haftet er gegenüber Ihrer Gebäudeversicherung. Damit haben Sie nichts mehr zu tun.
Übrigens gehen immer mehr Gebäudeversicherer davon ab, einen Sturmschaden erst ab der Windstärke 8 zu regulieren. In manchen Fällen sind Sturmschäden bereits ohne eine Mindestwindstärke versichert.
Wenn allerdings ein laues Frühlingslüftchen Ihre Dachziegel davonschweben lässt, ist das aber mehr dem Zustand Ihres Hauses geschuldet. Dann gibt es keine Entschädigung aus der Gebäudeversicherung.
Ihnen noch besinnliche und sturmfreie Adventstage.
Manfred vom VS.-vergleichen-und-sparen.de-Team
Am 10.02.2020 schrieb Manfred ÖrtelIch habe einen Pavillion auf meinem Grundstück auf einer Verbundsteinplatte stehen und mit schrauben am Boden befestigt. Der heutige Sturm hat die im Boden liegende Verbundsteine mit den zur Berfestigung dienenden Schrauben herausgerissen.
Am 10.02.2020 schrieb Manfred WeiblenGuten Morgen Manfred,
ärgerlich, dass Orkan Sabine bei Ihnen zugeschlagen hat. Hauptsache ist, dass niemand verletzt wurde. Da der Pavillon durch Schrauben mit dem Grund und Boden verankert war, könnte es sein, dass Ihre Hausratversicherung den Schaden nicht annimmt. Dennoch: Reichen Sie unverzüglich eine Schadenmeldung zusammen mit Fotos bei Ihrem Versicherer ein.
War das Dach noch auf dem Pavillon? Wenn ja, kann das ebenfalls zu einem Fallstrick werden. Der Orkan wurde ja über alle Medien angekündigt. In einem solchen Fall müssen Sie dafür sorgen, dass Dinge, die sich auf der Terrasse befinden, sturmsicher untergebracht werden. Dazu gehört auch, bei einem Terrassenpavillon abzunehmen.
Teilen Sie uns doch einfach mal mit, was daraus geworden ist.
Viele Grüße
Manfred vom VS.-vergleichen-und-sparen.de-Team
Am 22.02.2020 schrieb Nicole StiefelHat Jemand Bilder um es zu beurteilen?
Am 31.03.2020 schrieb NoraGut zu wissen, dass die Fenster geschlossen sein sollen, um eine Entschädigung zu bekommen. Am Wochenende hat ein Sturm meine Fenster beschädigt. Ich informiere mich daher zum Thema, um einen besseren Überblick über meine Rechte zu bekommen. Ich werde mich an meine Versicherung wenden. Danke!
Am 01.04.2020 schrieb Manfred WeiblenHallo Nora,
vielen Dank für das Teilen deiner Erfahrung mit Sturmschäden. Die Sturmzeit fängt ja erst im Mai/Juni an, also fleißig den Wetterbericht hören und die Fenster im Falle eines angekündigten Sturmes geschlossen lassen.
Viele Grüße
Manfred vom VS.-vergleichen-und-sparen.de-Team
Am 15.04.2020 schrieb NoraGut zu wissen, dass die Hausratversicherung für Schaden wegen Sturm haftet. Ein starker Sturm hat meine Verglasung aus Glas beschädigt. Sehr ärgerlich! Ich werde mich definitiv an die Versicherung wenden. Danke für den Beitrag!
Am 16.04.2020 schrieb Kim GerdesmeierHallo Nora,
vielen Dank für dein Feedback. Es freut mich sehr, dass dir unser Artikel weiterhelfen konnte.
Liebe Grüße aus Bottrop
Kim vom VS.-vergleichen-und-sparen.de-Team
Am 18.05.2020 schrieb FlorianGut zu wissen, dass die Gebäudeversicherung die Kosten für Sturmschaden am Dach übernimmt. Am Wochenende hat ein Sturm mein Dach beschädigt. Aus diesem Grund muss ich nun das Dach reparieren. Ich werde definitiv die Versicherung kontaktieren!
Am 19.05.2020 schrieb Manfred WeiblenHallo Florian,
hoffentlich war der Sturm nicht zu heftig und der Schaden nicht zu groß. Auch wenn die Gebäudeversicherung den Schaden übernimmt, bleibt ja immer noch einiges an Aufwand beim Hauseigentümer hängen.
Erzähle uns mal bei Gelegenheit, wie es weitergegangen ist.
Viele Grüße aus Bottrop
Manfred vom VS.-vergleichen-und-sparen.de-Team
Am 10.07.2020 schrieb Ronja OdenGut zu wissen, dass Versicherungen leisten, wenn durch einen Sturm ein Schaden entstanden ist. Demnach sollte die Versicherung also zumindest einen Teil der Dachsanierungen übernehmen. Interessant, dass bei geöffneten Fenstern und dadurch entstandenen Schäden nichts gezahlt wird.
Am 10.09.2020 schrieb JennyHallo, ein Sturm hat unseren Pavillon auf der Terrasse beschädigt. Dieser war nicht festgeschraubt. Nun hat die HausratVersicherung abgelehnt, mit der Begründung, dass es nur im Haus gegen Sturm versichert wäre und außen nur Antennenanlagen und Markisen. (VHB2008). Ist dies so überhaupt rechtens? Ich lese überall, dass ab VHB2000, er versichert sein müsse.
Vielen Dank und viele GrüßeAm 11.09.2020 schrieb Manfred WeiblenHallo Jenny,
das ist natürlich ärgerlich, das deine Versicherung sich hier querstellt.
Ohne die Bedingungen zu kenne, ist es natürlich schwer, den Grund dafür zu finden.
Fakt ist, dass sowohl in den VHB 2000 und danach auch in den VHB 2008 die Terrasse, sofern sie direkt an das Haus angrenzt, zur Wohnung zählt. Damit sollten Gartenmöbel oder auch der Terrassenpavillon gegen Sturm versichert sein.
Aus eigener Erfahrung Sturm Ela Pfingsten 2014) weiß ich, dass eine Erstattung dann erfolgt, wenn die Terrasse direkt an das Haus angrenzt. Das war nämlich in meinem eigenen Schaden die alles entscheidene Frage.
Daraufhin erfolgte in meinem Fall ein paar tage späte die Erstattung durch meine Hausratversicherung.
Du solltest da noch einmal nachfassen, warum die Ablehnung erfolgte.
Viele Grüße und ein sonniges Wochenende.
Manfred vom VS.-vergleichen-und-sparen.de-Team
Am 12.10.2020 schrieb CorinnaGuten Tag,
vor einigen Tagen habe ich durchgelüftet und dann habe ich ein Geräusch gehört. Als ich nun ich den Raum gekommen bin, war das Fenster zum Teil nicht mehr im Rahmen, sondern ist am unterem Scharnier rausgeflogen, und lag mit dem Rahmen auf der Fensterbank. Mit viel Mühe konnten wir das Fenster wieder in das Scharnier heben. Doch dabei haben wir gesehen, dass das Gewinde der Schraube am Scharnier nicht mehr greift, wodurch das Fenster unten in der Ecke nicht mehr richtig im Scharnier sitzt.
Meine Frage, wer kommt für den Schaden auf, ggf sogar für ein neues Fenster, wir als Mieter oder der Vermieter?
Vg
Am 13.10.2020 schrieb Manfred WeiblenHallo Corinna,
echt eine knifflige Angelegenheit - und leider pauschal nicht zu beantworten. Das Problem ist hierbei die Ursache, die nicht eindeutig erkennbar ist. Ist zum Beispiel das Fenster morsch oder instabil, weil es schon viele Jahre auf dem Buckel hat, ist der Vermieter dafür zuständig.
Hast du jedoch durchgelüftet, obwohl es draußen stürmisch war, und der Wind hat den Schaden verursacht, dann haftest du dafür. Alles in allem nicht ganz eindeutig. Setz dich am besten mal mit deinem Vermieter in Kontakt. Ihr findet bestimmt eine Lösung.
Viele Grüße aus Bottrop
Manfred vom VS.-vergleichen-und-sparen.de-Team