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Fakten rund um die Gebäudeversicherung

Glühbirne

Sicherlich haben Sie für Ihr Haus bereits seit Längerem eine Gebäudeversicherung. Schließlich ist Ihr Grundeigentum auch eine Form der Altersvorsorge, die besonders gegen Risiken wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm geschützt werden muss. Mitunter ist es aber nicht immer so einfach mit den Versicherungen. Manchmal treten Stolpersteine auf, die Sie vielleicht nicht nachvollziehen können. Wir haben 5 interessante Fakten gesammelt, die für Sie durchaus wichtig sein können.

Haus gekauft - woher kommt die Gebäudeversicherung?

In den letzten Wochen sind wir in den Medien darauf gestoßen: Nach Wohnhausbränden standen die Eigentümer plötzlich ohne Versicherungsschutz da. Eigentlich verwunderlich, da doch fast jedes Haus in Deutschland versichert ist. Was ist geschehen: In allen Fällen haben die betroffenen Eigentümer das Haus vor mehr oder weniger langer Zeit gekauft – ohne aber den Status der Gebäudeversicherung mit dem Voreigentümer zu klären. Mal war diese nicht bezahlt, ein anderes Mal zum Zeitpunkt des Verkaufes gekündigt. Ohne Versicherungsschutz ging das Haus also an die neuen Eigentümer über. Wenn dann im Brandfall keine Gebäudeversicherung existiert, bedeutet dies das finanzielle Aus: Wenn Sie vor allem in der jüngsten Vergangenheit ein Haus gekauft haben, prüfen Sie unbedingt, ob der Versicherungsschutz noch aktiv ist.

Sturmschaden - wie lange muss die Gebäudeversicherung für einen Schaden aufkommen?

Versicherern sagt man nach, dass sie sich gerne ein wenig zieren, wenn es um die Erstattung von Schäden geht. In manchen Fällen muss da von den Gerichten ein wenig nachgeholfen werden. Vor allem hapert es noch beim Verständnis, in welchem zeitlichen Zusammenhang ein Schaden und dessen Ursache zu betrachten sind. So musste sich ein Hauseigentümer mit seiner Gebäudeversicherung herumstreiten, weil erst ein paar Tage nach dem Sturm der Baum auf das Haus gekippt ist. Die Gebäudeversicherung wollte nicht zahlen, das sahen die Richter am Oberlandesgericht anders. Selbst wenn die Buche des Nachbarn erst sechs Tage nach einem Sturm auf das eigene Haus kippt, so muss die Gebäudeversicherung zahlen. Hintergrund: Der Sturm war in diesem Fall der letzte Auslöser für das Umstürzen des Baumes.

VS.-Tipp: Mehr darüber, welche Versicherungen für den Schaden aufkommen, wenn ein Baum bei einem Unwetter umstürzt, erfahren Sie in unserem Artikel: Sturmschaden: umgestürzte Bäume

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Wann muss die Gebäudeversicherung für Leitungswasserschäden zahlen?

Steter Tropfen höhlt den Stein. Das Sprichwort hat eine doppelte Bedeutung. Einerseits, was den Schadenverlauf bei einem Rohrbruch angeht, andererseits, was die Geduld mit der Gebäudeversicherung betrifft, da diese sich gerne aus ihrer Verantwortung winden. Vor einiger Zeit hat der Bundesgerichtshof dem nun einen Riegel vorgeschoben. Im Sommer 2017 entschieden die Richter, dass ein Schaden, wenn er zum Vorschein kommt, von der aktuellen Gebäudeversicherung getragen werden muss. Es ist dabei unerheblich, ob die Rohrleitung schon länger defekt ist und zum vermuteten Zeitpunkt des Schadeneintritts noch eine andere Gebäudeversicherung vorhanden war.

Reicht bei Starkregenfällen die Gebäudeversicherung aus?

Angesichts der immer häufiger auftretenden Starkregenfälle kommt es naturgemäß zu mehr Schäden an Wohnhäusern durch eindringendes Regenwasser. Allerdings ist vielen Hauseigentümern noch nicht der Unterschied zwischen Leitungswasserschäden und Elementarschäden durch Überschwemmung geläufig. Die Gebäudeversicherung leistet nur, wenn aus einer Rohrleitung Wasser herauskommt, wo es nicht herauskommen soll. Bei Starkregen kommt das Wasser von oben, es handelt sich dabei um ein Naturereignis: Dieses muss ergänzend mit der Elementarversicherung abgesichert werden. Sonst muss die Gebäudeversicherung im Schadensfall nicht leisten.

VS.-Tipp: Sie möchten mehr über die Absicherung von Starkregenfällen wissen und wie Sie sich am besten schützen? Dann werfen Sie am besten einen Blick auf unseren Blogartikel Hochwasser und Starkregen.


Ich habe seit Jahren dieselbe Gebäudeversicherung - ist doch prima, oder?

Ja und Nein. Auf der einen Seite ist es gut, dass Sie einem Versicherer schon seit Jahren die Treue halten. Das wird im Schadensfall in vielen Fällen subjektiv bei der Bewertung des Schadenszenarios wahrgenommen. Negativ auf der anderen Seite ist allerdings, dass Ihr Versicherer schon seit Jahren die Leistungen in seinen Tarifen verbessert hat, ohne dass Sie davon profitieren. Es ist aus unserer Sicht daher sinnvoll, wenn Sie bei Ihrem Versicherer bleiben und dort einfach mal prüfen, ob sich Ihr Vertrag auf aktuelle Konditionen umstellen lässt. Vielleicht wird der Vertrag dadurch etwas teurer, aber dafür haben Sie auch ein großes Stück mehr Versicherungsschutz für Ihr Wohneigentum. Vor allem, wenn Sie Schäden durch grobe Fahrlässigkeit noch nicht versichert haben, sollte ein Wechsel des Tarifs oder der Gebäudeversicherung unbedingt erfolgen. Sonst bekommen Sie bei einem Schaden, der durch grob fahrlässiges Verhalten ausgelöst wurde, nur einen Teil der Kosten ersetzt.

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