Gebäudeversicherung
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Gebäudeversicherung im Vergleich

Die Gebäudeversicherung ist für jeden Hausbesitzer die wichtigste Absicherung. Immerhin ist ein Haus vielen Gefahren, wie Unwettern und Vandalismus, ausgesetzt. Die Unterschiede zwischen den Anbietern von Gebäudeversicherungen sind jedoch enorm. Einen passenden und vor allem auch leistungsstarken Schutz für Ihr Eigenheim finden Sie daher am besten über einen Vergleich.

Mit unserem Onlinerechner können Sie die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Tarife der Gebäudeversicherung schnell, einfach und kostenlos vergleichen. Das Beste: Da wir bereits seit 40 Jahren als Versicherungsmakler am Markt tätig sind, konnten wir für Sie sogar exklusive Sondertarife mit sehr guten Leistungen und hohen Rabatten aushandeln. Nutzen Sie also jetzt die Chance und vergleichen Sie die Beiträge, Leistungen und Bedingungen beim Experten. Sie haben Fragen? Kein Problem, melden Sie sich einfach bei uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!


Was ist in der Gebäudeversicherung versichert?

Mit der Gebäudeversicherung ist in erster Linie Ihr Haus versichert. Entsteht ein versicherter Schaden am Gebäude, zahlt die Versicherung den Geldwert, um diesen Schaden auszugleichen.

Der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung umfasst:

Ihr Gebäude mit allen An- und Zubauten (soweit in der Versicherungssumme berücksichtigt)

Mitversichert werden - soweit angegeben

  • Wintergärten
  • Schwimmbäder
  • Gartenhäuser
  • Garagen
  • Carports
  • Gebäudezubehör (z. B. Briefkasten, Markisen und Müllboxen)
  • Photovoltaik-, Solarthermie- und Wärmepumpenanlage (optional auswählbar)
Icon Glühbirne

Graffiti-Schäden: Hohe Kosten im fünfstelligen Bereich

Für Hauseigentümer sind Graffiti-Schäden ein Albtraum. Sie verschandeln nicht nur das Haus mit unschönen Sprüchen oder Bildern, sondern verursachen auch erhebliche Kosten für die Beseitigung.

Laut der polizeilichen Kriminalstatistik gab es im Jahr 2023 rund 97.000 Fälle von Sachbeschädigungen durch Graffitis. Neben Verkehrsbetrieben waren davon auch viele Hauseigentümer betroffen. Die Schäden an Fassaden und Fenstern von Wohngebäuden können, je nach Aufwand der Beseitigung, schnell in den fünfstelligen Bereich gehen. Die Aufklärungsquote liegt dabei lediglich bei 15 bis 20 %.

Überprüfen Sie daher unbedingt Ihre Gebäudeversicherung, ob eine Absicherung gegen Graffiti-Schäden enthalten ist. So können Sie sich zumindest finanziell gegen die Kosten der Beseitigung dieser unerwünschten Schmierereien absichern.

Welche Schäden sind über eine Gebäudeversicherung abgedeckt?

In deiner Wohngebäudeversicherung sind grundsätzlich folgende Schäden (Gefahren) versichert:


Schäden durch Feuer und Blitzschlag

Icon Feuer

Wird Ihr Haus durch einen Brand oder Blitzschlag beschädigt, zahlt die Gebäudeversicherung die Schäden. Übernommen werden auch die Kosten für die Beseitigung von Löschwasserschäden, Ruß sowie die Aufräumarbeiten und das Entsorgen von Brandschutt. Allerdings sind diese Kosten je nach Tarif unterschiedlich hoch im Gebäudeschutz enthalten. Darauf sollten Sie beim Vergleich der Wohngebäudeversicherung achten, ebenso wie auf den Inhalt des Versicherungsschutzes. Oft sind Feuerschäden für außerhalb des Gebäudes befindliche Dinge, wie Schaukeln, Pflanzen oder Gartenhäuschen, nämlich nicht Teil der Erstattungsleistungen.


Schäden durch Explosion

Icon Explosion

Kommt es beispielsweise aufgrund einer defekten Gasleitung zu einer Explosion, greift die Wohngebäudeversicherung ebenfalls.


Schäden durch Überspannung

Icon Überspannung

Gelangt die Energie eines Blitzes durch die Telefon- oder Stromleitung in Ihr Eigenheim, verursacht dies durch die Überspannung meist Sengschäden an den Stromleitungen und/oder elektrischen Geräten. Sind dabei auch Schäden an Ihrer Immobilie entstanden, sind diese mitversichert. Allerdings nur, wenn der Blitzeinschlag erkennbar ist oder von Ihrem Stromanbieter bestätigt wird.


Schäden durch Leitungswasser (Austreten von Wasser nach einem Rohrbruch)

Icon Leitungswasser

Reparaturarbeiten, die Trocknung des Hauses, Hotelaufenthalte - ein Rohrbruch kann bis zu 25.000 € kosten. Doch keine Sorge, Ihre Gebäudeversicherung greift auch bei Leitungswasserschäden. Sollte also das Rohr Ihrer Heizungsanlage brechen oder der Wasch- bzw. Spülmaschinenschlauch, sind Sie abgesichert. Und wenn Sie sich für einen Tarif entscheiden, bei dem Ableitungsrohre auf und außerhalb Ihres Grundstücks eingeschlossen sind, gilt Ihr Versicherungsschutz sogar für alle wasserführenden Leitungen und Anlagen.


Schäden durch Sturm (in der Regel ab Windstärke 8)

Icon Sturm

In Deutschland wird es immer stürmischer. Schäden durch umgestürzte Bäume auf Gebäude häufen sich. Beschädigt ein Sturm der Windstärke 8 oder höher Ihr Eigenheim, zahlt die Versicherung. Die Windstärke können und müssen Sie mit Hilfe von Wetterportalen ganz einfach nachweisen.


Schäden durch Hagel

Icon Hagelschlag

Hagelunwetter nehmen ebenfalls an Intensität zu. Zum Glück sind Hagelschäden in der Regel auch mitversichert.


VS.-Info
Leitungswasserschäden haben viele Ursachen. Der klassische Rohrbruch tritt tatsächlich eher selten auf. Der durchschnittliche Schaden liegt bei 3.213 €. Die Gebäudeversicherer kommen jährlich für etwa 1,2 Millionen gemeldete Schäden auf.

Ursachen für Leitungswasserschäden 2003 – 2022

Grafik: Ursachen für Leitungswasserschäden 2003 – 2022Grafik: Prozentuale Verteilung für die Ursachen von Leitungswasserschäden 2003 – 2022

Zusatzbausteine der Gebäudeversicherung

Infografik Schutz der Gebäudeversicherung

Standardschutz

  1. Feuer
  2. Blitzschlag, Explosion oder Implosion
  3. Überspannung
  4. Leitungswasser (Rohrbruch)
  5. Sturm und Hagel

Zusätzlicher Schutz

  1. Starkregen/Überschwemmung/Rückstau
  2. Glasbruch
  3. Photovoltaik-, Solarthermie-, Geothermie und Wärmepumpenanlagen

Den Leistungsumfang Ihrer Wohngebäudeversicherung können Sie mit diversen Zusatzbausteinen erweitern. Vor allem auf den Einschluss der Elementarversicherung sollten Sie auf keinen Fall verzichten! Diese schützt Sie vor Naturrisiken, wie Hochwasser, Überschwemmung und Erdrutschen, die nicht von der Gebäudeversicherung abgedeckt werden.

Elementarversicherung: wichtiger Schutz vor Hochwasser und Überschwemmung

Geflutete Häuser, umgestürzte Bäume und eingedrückte Seitenwände: Die Unwetter in Deutschland werden immer schlimmer. Trotz des enormen Risikos sind in Deutschland nur 41 % der Gebäude gegen solche Naturgefahren versichert. Dabei haben Sie als Hausbesitzer es selbst in der Hand. Schließlich bietet eine Elementarversicherung finanziellen Schutz bei Starkregen, Hochwasser und Überschwemmung. Am besten entscheiden Sie sich also für eine Gebäude- bzw. Hausratversicherung mit dem Baustein „Elementarschäden“.

Infografik ElementarversicherungInfografik ElementarversicherungInfografik Elementarversicherung

Staatliche Hilfen bieten keine Sicherheit
Dass dieser Zusatz sinnvoll ist, bestätigten die Ministerpräsidenten der Bundesländer bereits 2017 auf einer Konferenz. Sie halten „eine ausreichende Absicherung gegen Elementarschadenereignisse für zwingend geboten“. Alle Bürger sind dazu aufgefordert, sich selbst gegen Elementarschäden zu versichern. Denn es gilt: Wer sich nicht um eine Versicherung kümmert, bekommt im Schadenfall auch keine staatliche Unterstützung.

Weitere Zusatzleistungen in der Gebäudeversicherung

Neben der Elementarversicherung können Sie die Gebäudeversicherung mit weiteren Zusatzleistungen ergänzen. Welche Bausteine sich für Sie lohnen, hängt u. a. von Ihren Gebäuden und Anlagen ab.


Photovoltaikanlagen und ähnliches

Anlagen alternativer Energiequellen sind nicht automatisch im Versicherungsschutz enthalten. Verfügen Sie über eine Anlage, geben Sie das im Rechner einfach mit an. Im Schadensfall ist Ihre Anlage gegen alle versicherten Gefahren mitversichert, der Ertragsausfall hingegen nicht.


Ableitungsrohre

Ableitungsrohre sind Rohre, die Abwasser aus dem Gebäude führen. Das Problem ist, dass solche Rohre selten gewartet werden. Deshalb sind sie nicht automatisch mitversichert. Achten Sie also auf den Zusatz „Ableitungsrohre auf und außerhalb des Grundstücks“.


Einbruch

Manche Tarife schließen Einbrüche ein und kommen für beschädigte Haustüren und gestohlene Dinge auf, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Für Beschädigung oder Verlust Ihres persönlichen Inventars ist dagegen die Hausratversicherung zuständig.


Glasversicherung

Haben Sie zahlreiche Glasfronten in Ihrem Haus, sollten Sie eine zusätzliche Glasversicherung erwägen. Dann zahlt die Versicherung, wenn Glas durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt wird.

Icon Glühbirne

VS.-Tipp: immer auf der sicheren Seite mit der Best-Leistungs-Garantie

Auf dem Markt gibt es viele Gebäudeversicherer. Die klassischen Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm und Hagel sind überall mitversichert. Es gibt mittlerweile aber immer mehr Leistungen, mit denen die Versicherer den bestmöglichen Schutz für Ihr Wohngebäude gewährleisten.

Die Best-Leistungs-Garantie wird bei manchem Versicherer auch Markt-Garantie genannt. Dahinter steckt im Grunde genommen die gleiche Leistung:

Wenn Ihre Gebäudeversicherung diesen Baustein enthält, orientiert sich Ihr Versicherer im Schadensfall am Versicherungsschutz anderer Gesellschaften. Das sieht dann so aus:

  • Ihre Fassade wird durch den Nestbau eines Spechtes beschädigt. Ihre Gebäudeversicherung enthält keine Absicherung für Schäden durch Wildtiere. Da aber ein anderer Versicherer auf dem deutschen Markt eine solche Leistung enthält, übernimmt Ihre Versicherung Ihren Schaden.
  • Durch den Bruch eines Zuleitungsrohres müssen Sie wasserführende Armaturen im Wert von 800 € austauschen. Diese Leistung ist in Ihrem Vertrag auf 500 € begrenzt - ein anderer Versicherer auf dem Markt leistet dafür bis zu 1.000 €. Folglich bekommen Sie über Ihren Vertrag 800 € erstattet.

So sind Sie mit Ihrer Gebäudeversicherung nach den besten Konzepten auf dem Markt im Schadensfall geschützt, selbst wenn der Schaden bei Ihrer Versicherung nicht abgedeckt ist.

Was kostet die Gebäudeversicherung?

Anders als z. B. in der Privathaftpflicht, sind die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung nicht fest. Diese richten sich nach verschiedenen Merkmalen wie der Versicherungssumme, dem Ort des Gebäudes, dem Baujahr und dem gewünschten Versicherungsumfang. So liegt das Risiko für einen Leitungswasserschaden in Düsseldorf höher als in Leipzig - aufgrund des deutlich kalkhaltigeren Wassers in Düsseldorf.

Sie finden hier die Kosten für eine Gebäudeversicherung anhand eines Mustergebäudes aufgeführt (*):


Kosten der Gebäudeversicherung

OrtJahresbeitrag
Flensburg134,01 €
Wismar98,99 €
Leipzig119,06 €
Nürnberg128,28 €
Mainz146,20 €
Düsseldorf160,53 €
Bremen142,61 €
(*) Gebäude: Einfamilienhaus, Baujahr 2018, 140qm Wohnfläche, Wiederaufbauwert: 295.000 €

Kosten der Gebäudeversicherung inkl. Elementarschäden

OrtJahresbeitrag
Flensburg172,19 €
Wismar123,73 €
Leipzig148,83 €
Nürnberg166,13 €
Mainz193,09 €
Düsseldorf218,05 €
Bremen185,14 €
(*) Gebäude: Einfamilienhaus, Baujahr 2018, 140qm Wohnfläche, Wiederaufbauwert: 295.000 €

Sie sehen, die Kosten bzw. Beiträge variieren je nach Region sehr stark. Vergleichen Sie jetzt für Ihr Gebäude Ihren persönlichen Versicherungsschutz!

Wie berechnet sich die Versicherungssumme in der Gebäudeversicherung?

Die Versicherungssumme für Ihr Gebäude wird in der Regel mit Hilfe des Neubauwertes ermittelt. Um diesen sogenannten gleitenden Neuwert zu berechnen, nutzen die meisten Versicherer den Wert 1914. Also den Preis, den der Bau Ihres Hauses im Jahr 1914 theoretisch gekostet hätte.

Das Jahr wird als Basis verwendet, da es das letzte Jahr war, in dem die Baupreise stabil waren. Um diesen Wert 1914 auf den heutigen Neubauwert umzurechnen, wird der 1914er Wert mit dem Baupreisindex multipliziert. Dieser Index ändert sich jedes Jahr und passt so Ihren Gebäudewert immer den aktuellen Baupreisen an. Eine Unterversicherung wird so verhindert. Denn Ihre Gebäudeversicherung kommt in diesem Fall auch Jahre nach dem Bau noch für den Neubau Ihres Hauses auf, wie die folgende Beispielrechnung zeigt:


Beispiel für ein Gebäude aus dem Jahr 2010 - Umrechnung auf Wert 1914

Baukosten im Jahr 2010250.000 €
Baupreisindex im Jahr 201011,996
Wert 191420.840 Mark (250.000 : 11,996)
Baupreisindex im Jahr 202421,345
Versichert im Jahr 2024444.835 € (20.840 x 21,345)

Der Versicherer würde also im Jahr 2024 - sollte das Gebäude einen Totalschaden nach einem Brand erleiden - nicht die 250.000 € erstatten, sondern den aktuellen Neubauwert von 444.835 €. So können Sie sicher sein, nicht auf gestiegenen Baukosten sitzen zu bleiben. Vorausgesetzt der Wert 1914 wurde z. B. mithilfe des Wertermittlungsbogens korrekt berechnet. Die Versicherungssumme können Sie ganz bequem online mit unserer Wertermittlung 1914 berechnen oder direkt in unserem Onlinerechner. Dafür müssen Sie einfach nur vor dem Tarifvergleich die Fragen über Ihr Gebäude beantworten und als Berechnungsgrundlage den Wert 1914 in Mark auswählen.

Info: Der Wert 1914 dient nur zur Berechnung der Versicherungssumme. Dieser Wert entspricht weder dem Verkaufswert noch dem Einheitswert.

Die Testsieger der Gebäudeversicherung

Welche Gebäudeversicherung ist die beste? Diese Frage stellen sich nicht nur Hausbesitzer, sondern auch Institute und Fachzeitschriften wie Finanztest, ÖKO-TEST und ASCORE. Regelmäßig nehmen diese daher das Preis-Leistungs-Verhältnis der Wohngebäudeversicherungen genauer unter die Lupe. Zuletzt hat Stiftung Warentest 2022 die Gebäudeversicherungs-Angebote überprüft und die Ergebnisse in der Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 04/22) vorgestellt. Zu den Top-Tarifen zählen u. a.:


Domcura, Tarif Top

Dialog, Tarif Premium

Waldenburger Versicherung AG, Tarif Premium

Tipp: Einen Überblick über die Testsieger der Gebäudeversicherung der letzten Jahre, haben wir für Sie auf einer Extra-Seite zusammengefasst:
Test

Die Gebäudeversicherung beim Hauskauf: Darauf müssen Sie achten

Nach dem Verkauf einer Immobilie gilt zum Schutz des Käufers Folgendes:

  • Der Verkäufer hat nicht das Recht, seine bisherige Gebäudeversicherung zu kündigen.
  • Der Versicherer muss umgehend über den Eigentümerwechsel informiert werden. Dabei müssen ihm Name und Anschrift des Käufers mitgeteilt werden.
  • Der Eigentumswechsel erfolgt mit der Bekanntgabe im Grundbuchauszug. Mit dieser Eintragung geht die Wohngebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über. Dieser hat nun an alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag zu erfüllen.
  • Der neue Hausbesitzer hat jetzt zwei verschiedene Optionen.
    1. Er kann den bestehenden Versicherungsvertrag vom Verkäufer übernehmen. In diesem Fall sind beide Parteien für das restliche Versicherungsjahr zur Zahlung der Absicherung verpflichtet. Sie müssen sich also untereinander einigen.
    2. Er kann sein Sonderkündigungsrecht nutzen und innerhalb eines Monats den bestehenden Vertrag kündigen. Dies macht jedoch nur Sinn, wenn er zu einem anderen Versicherer mit besseren Konditionen wechselt. Ansonsten kommt es zu einer Versicherungslücke.

Tipp: Erben Sie eine Immobilie, haben Sie keinen Anspruch auf das Sonderkündigungsrecht. Sie müssen den alten Vertrag der Gebäudeversicherung weiterführen. Kündigen können Sie erst zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.

Wie berechne ich die Wohnfläche für meine Gebäudeversicherung?

Für die Beitragsberechnung zur Gebäudeversicherung spielt die Wohnfläche eine wichtige Rolle. Darüber ergibt sich unter anderem der Wiederaufbauwert Ihres Hauses. Daher ist es wichtig, die richtige Wohnfläche zu ermitteln. Das erweist sich in der Praxis jedoch oft als etwas knifflig. Denn es gibt drei verschiedene Grundlagen zur Berechnung der Wohnfläche:

  • Nach DIN277: Hier fällt die gesamte Nutzfläche Ihres Hauses unter die Wohnfläche, einschließlich Garage, Balkon oder auch Terrasse.
  • Nach Wohnflächenverordnung (WoFlV): Bereiche mit Dachschrägen und Deckenhöhe von 1 bis 2 Meter zählen nur zur Hälfte. Balkon, Terrasse oder Loggia mit 25 % der Fläche.
  • Nach Vorgabe der Gebäudeversicherer wie in der nachstehenden Grafik – das ist die gängigste und einfachste Form der Berechnung.

Zur Berechnung der Wohnfläche können Sie die Grundfläche der Wohnräume ansetzen. Dabei erfolgt durch Dachschrägen kein Abzug bei der Wohnfläche.

Hier sehen Sie, welche Bereiche Ihres Hauses in die Wohnfläche miteinberechnet werden können.

Grafik: Bereiche einer Wohnfläche

Häufige Fragen zur Wohngebäudeversicherung

Wie teuer ist eine Gebäudeversicherung?

Die Prämien bzw. Kosten für eine Gebäudeversicherung hängen von sehr vielen verschiedenen Faktoren ab:

  • Baujahr
  • Gebäudewert
  • Wohnfläche
  • PLZ des Gebäudes

Daher ist es nicht möglich pauschal zu sagen, die Gebäudeversicherung kostet x €. Sie können sich aber mit unserem Vergleichsrechner schnell einen Überblick über die Kosten verschaffen.

Wogegen ist das Gebäude versichert?

Grundsätzlich beinhaltet die Gebäudeversicherung Schäden, die durch folgende Ursachen eintreten:

  • Feuer / Blitzschlag
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel

Zusätzlich können Sie den Versicherungsschutz um Schäden durch Naturereignisse (Elementar) wie Hochwasser, Erdbeben ergänzen. Auch der Einschluss von Glasbruchschäden oder Schäden an einer Wärme- oder Photovoltaikanlage sind möglich.

Wer braucht eine Gebäudeversicherung?

Laut der Verbraucherzentrale ist „eine Wohngebäudeversicherung für jeden Hauseigentümer ein Muss.“ Denn wird Ihr Haus beschädigt, ist das für Eigentümer ohne Versicherung häufig eine große finanzielle Belastung. Fehlt Ihnen das Geld, könnten Sie Ihr Eigenheim am Ende sogar verlieren. Dabei muss guter Schutz nicht teuer sein. Bei uns können Sie eine Wohngebäudeversicherung bereits ab 90,00 € im Jahr abschließen. Vergleichen Sie also am besten jetzt die Angebote für Ihr Eigenheim.

Welche Gebäude können versichert werden?

Die Gebäudeversicherung kann für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser abgeschlossen werden ebenso wie für Doppelhaushälften, frei stehende Häuser und Reihenhäuser. Für Ferienhäuser haben wir eine eigene Seite erstellt, da diese einen anderen Versicherungsschutz benötigen:
Ferienhausversicherung

Was muss ich tun, wenn mein Haus beschädigt wurde?

Im Schadensfall gehen Sie am besten wie folgt vor:

  • Dokumentieren Sie die Schäden. Machen Sie Fotos und schreiben Sie einen Bericht. Melden Sie den Schaden anschließend direkt Ihrer Versicherung.
  • Ergreifen Sie - wenn möglich - Notfallmaßnahmen, um Folgeschäden abzuwenden. Bei einem Leitungswasserschaden müssen Sie beispielsweise den Haupthahn zudrehen. Und ein kaputtes Dach müssen Sie mit einer Plane abdecken.
  • In akuten Fällen, wenn das Haus durch den Schaden unbewohnbar ist, können Sie auch schon Fachleute mit der Reparatur beauftragen.

Weitere Tipps zu dem Thema finden Sie hier: Schadenmeldung

Was mache ich, wenn der Versicherer die Gebäudeversicherung kündigt?

Nach einem Schadenfall, kann Ihr Versicherer Gebrauch von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht machen. In solch einem Fall kann es für Sie schwierig sein, eine neue Gebäudeversicherung mit guten Leistungen zu bekommen. Beim Antrag müssen Sie nämlich angeben, wer die bisherige Versicherung gekündigt hat. Am besten fragen Sie den Versicherer daher nach einer Kündigungsumkehr. In diesem Fall würden Sie und nicht das Versicherungsunternehmen kündigen.

-Tipp: Das Risiko einer Kündigung können Sie durch eine Selbstbeteiligung verringern. Kleinere Schäden an Ihrem Eigenheim würden Sie dann selbst zahlen. In unserem Vergleichsrechner können Sie zwischen Tarifen ohne Selbstbeteiligung und Tarifen mit einer Selbstbeteiligung von maximal 2.000 € wählen.

Wann kann ich meine Gebäudeversicherung kündigen?

In der Regel haben Sie bei Ihrer Wohngebäudeversicherung eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Im Schadensfall oder bei einer Beitragserhöhung von über 10 Prozent können Sie die Versicherung jedoch auch vorzeitig kündigen. In diesem Fall können Sie sich auf Ihr Sonderkündigungsrecht berufen und den Vertrag vorzeitig beenden. Allerdings müssen Sie die Kündigung innerhalb von 4 Wochen nach der Schadensregulierung bzw. nach der Mitteilung über die Beitragserhöhung einreichen.

Tipp: Kündigen Sie Ihre Gebäudeversicherung nicht vorschnell. Besser ist es, wenn Sie Ihre vorhandene Police zunächst in unserem Tarifrechner vergleichen und auf diesem Weg eine Versicherung mit besseren Konditionen finden. Sobald Sie diese abgeschlossen haben, können Sie kündigen, ohne eine Versicherungslücke zu riskieren.

Ist die Gebäudeversicherung Pflicht?

Nein, als Hauseigentümer sind Sie nicht zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung verpflichtet. Allerdings bestehen viele Banken bei einem Immobilienkredit auf den Abschluss einer Gebäudeversicherung. Doch auch, wenn Sie keine Finanzierung benötigen, ist die Versicherung mehr als sinnvoll für Sie. Denn sollte Ihr Haus einmal beschädigt werden, müssen Sie die meist sehr hohen Reparaturkosten dank dieser Absicherung nicht selbst tragen.

Was muss ich beim Vergleich der Wohngebäudeversicherung beachten?

Am wichtigsten ist, dass Sie eine Unterversicherung verhindern. Die Versicherungssumme muss also den tatsächlichen Wert Ihres Hauses widerspiegeln. Als Berechnungsgrundlage empfehlen wir daher den Wert 1914 in Mark. Mit diesem Wert wird der sogenannte gleitende Neuwert berechnet. Durch ihn werden Ihre Versicherungssumme und die Prämie jährlich angepasst.

Zudem sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Gebäude gegen alle relevanten Risiken versichert ist. Gegen welche Gefahren Sie Ihre Immobilie absichern können, erfahren Sie hier: Welche Schäden sind über eine Gebäudeversicherung abgedeckt?

Was muss ich beim Umbau meines Hauses beachten?

Bei Anbauten, Umbauten und Renovierungsmaßnahmen müssen Sie Ihre Gebäudeversicherung umgehend informieren. Immerhin bergen solche Maßnahmen gewisse Risiken. Verschweigen Sie dies, könnte der Versicherer im Schadenfall den Versicherungsschutz ganz oder teilweise verweigern. Passen Sie Ihren Versicherungsvertrag nach einem Umbau nicht an, könnte Ihnen zudem eine Unterversicherung drohen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Gebäudeversicherung und einer Hausratversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden am Gebäude sowie allen An- und Zubauten auf. Mitversichert ist zudem fest verbautes Inventar wie Heizungen und Einbauküchen. Eine Hausratversicherung hingegen deckt das lose Inventar ab. Also u.a. Möbel, Elektrogeräte, Bücher, Kleidung und Musikinstrumente. Als Mieter benötigen Sie also keine Wohngebäudeversicherung. Für Eigenheimbesitzer, Vermieter und Bauherren hingegen ist die Versicherung sehr wichtig.

Günstige Gebäudeversicherung im Preisvergleich

Wenn Sie die Gebäudeversicherung wechseln oder erstmalig abschließen möchten, empfehlen unabhängige Verbraucherschützer den Vergleich. Die Preisunterschiede der Gesellschaften sind groß und nicht immer sind bei teureren Tarifen auch die Leistungen besser. Bei uns können Sie Tarife der Gebäudeversicherung kostenlos vergleichen und so genau die Absicherung finden, die zu Ihrer Immobilie passt.

Ihre Ansprechpartner

Petra
Kircheis-Orth

  (02041) 77 44 7 - 52

Sandra
Manfrost

  (02041) 77 44 7 - 53

Heidi
Petendorf

  (02041) 77 447 - 54

Bettina
Spallek

  (02041) 77 447 - 55

Manfred
Weiblen

  (02041) 77 44 7 - 56

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