Ferienhaus in Spanien richtig versichern
Unzählige Sonnenstunden, endlos lange Mittelmeerstrände und die herzliche Gastfreundlichkeit der Spanier: Mit Ihrem eigenen Ferienhaus oder Ihrer Ferienwohnung in Spanien haben Sie sich den Traum vieler Urlauber bereits erfüllt. Damit Ihr Traum nicht in einem Albtraum endet, empfiehlt sich der Abschluss einer Versicherung nach deutschem Recht. So schützen Sie sich vor den finanziellen Schäden bei Einbruch, Diebstahl, Wasserleitungsbrüchen sowie anderen Gefahren.
Doch welche Versicherungen sind für Ihr Feriendomizil in Spanien sinnvoll? Wie unterscheiden sie sich und worauf müssen Sie in Bezug auf Spanien besonders achten? Bei uns finden Sie nicht nur die Antworten auf Ihre Fragen, sondern auch genau den Tarif, der zu Ihrer Ferienimmobilie passt.
Mögliche Versicherungen für Ihr Ferienhaus oder Ihre Ferienwohnung:
- Gebäudeversicherung
- Hausratversicherung
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Warum ist eine Ferienhaus-Versicherung für Spanien sinnvoll?
Versicherungen bei Eigentum sind immer sinnvoll. Denn auch wenn Sie Ihr Hab und Gut stets pflegen und Instand halten, kann jederzeit ein Schaden eintreten. Sei es die geplatzte Wasserleitung, ein Einbruch oder ein Kurzschluss im Herd, der zum Brand führt. Sind Sie vor Ort, haben Sie eventuell die Möglichkeit, die Schadensausbreitung einzugrenzen. Doch was ist, wenn Sie gerade am Strand sind? Oder entspannt auf der Terrasse Siesta halten, während der Schwelbrand in der Küche langsam Fahrt aufnimmt? Oder Sie sich sogar in Deutschland befinden? Dann kann der Schaden sogar im Verlust der gesamten Immobilie enden.
Mit einer guten Versicherung können Sie also mit einem guten Gefühl Ihren Urlaub genießen. Mehr noch: Sie können auch zu Hause Ihren Alltag verbringen, ohne sich um Ihre Urlaubsimmobilie sorgen zu müssen. Egal, ob diese leer steht oder vermietet ist - Sie sind auf der sicheren Seite. Und entsteht einmal ein Schaden, der Ihre Anwesenheit in Spanien erfordert, übernimmt Ihre Versicherung unter Umständen sogar Ihre Anreisekosten.
Vorteile eines Versicherungsabschlusses in Deutschland
Sie können zwar ein wenig Spanisch, sind aber kein Muttersprachler? Bereits jetzt empfiehlt sich der Abschluss einer Versicherung in Deutschland. Denn dann erhalten Sie nicht nur die Vertragsunterlagen auf Deutsch, sondern auch Beratung sowie Gutachten im Falle eines Schadens.
Noch wichtiger: Schließen Sie Ihre Versicherung in Spanien ab, sind Sie nach spanischem Recht versichert. Das spanische und das deutsche Recht können jedoch voneinander abweichen. Um nicht auf die Standards des deutschen Versicherungsrechts zu verzichten, ist es ratsam, Ihre Ferienimmobilie bei einem in Deutschland gelisteten Versicherer zu versichern.
Die Vorteile:
- Niederlassung in Deutschland
- deutschsprachige Verträge
- Abwicklung auf Deutsch
- deutschsprachige Gutachter oder Übersetzer vor Ort
- Versicherungsbedingungen nach deutschem Standard
Ihre Ferienunterkunft in Spanien: Wichtige Versicherungen
Welche Versicherung für Ihre Ferienimmobilie sinnvoll ist, hängt von gewissen Faktoren ab. Besitzen Sie eine freistehende Finca benötigen Sie eventuell anderen Schutz als wenn Sie eine Ferienwohnung in einem großen Gebäudekomplex Ihr Eigen nennen. Wir stellen Ihnen die verschiedenen Versicherungsarten einmal genauer vor.
Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung trägt Schäden, die an Ihrem Feriendomizil in Spanien entstehen. So übernimmt sie zum Beispiel die Kosten für den Wiederaufbau eines Gebäudes, das durch Feuer zerstört wurde. Neben dem Mauerwerk beinhaltet die Gebäudeversicherung auch die Gegenstände, die mit Ihrer Immobilie fest verbunden sind. Dazu gehören:
- Fenster und Türen
- Dächer
- Briefkästen
- Alarmanlagen
In die Gebäudeversicherung mit einschließen können Sie zudem:
- Swimmingpools
- Solaranlagen
- Garagen/Carports
- Gartenhäuser
- Tore/Zäune
Sie sind mit der Gebäudeversicherung finanziell abgesichert, wenn Schäden an Ihrem Ferienhaus beispielsweise durch diese Ursachen entstehen:
- Einbruch-Diebstahl
- Raub
- Vandalismus
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm/Hagel
- Naturgefahren (Elementarschäden)
Hinweis für Besitzer einer Ferienwohnung in Spanien:
Besitzen Sie eine Ferienwohnung in einem Mehrfamilienhaus, schließt in der Regel die Eigentümergemeinschaft eine Gebäudeversicherung ab. Über diese ist dann auch Ihre Wohnung abgesichert. Ist dies nicht der Fall, können Sie eigenständig eine Gebäudeversicherung beantragen. Wird das Mehrfamilienhaus zerstört, ist Ihre Ferienwohnung versichert und Sie bekommen eine geldliche Entschädigung. Die Versicherung kommt jedoch nicht für den Wiederaufbau des gesamten Hauses auf.
Hausratversicherung
Ihren Hausrat in Spanien sollten Sie dann versichern, wenn Sie bei einem Schaden den Wert der Einrichtung nicht einfach selbst ersetzen möchten oder können. Zum Hausrat gehören beispielsweise:
- Möbel
- Vorhänge
- Kleidung
- Schrankinventar
- Fernseher, Stereoanlagen und weitere Elektronikgeräte
Doch auch Gegenstände, die sich nicht direkt im oder am Hauses befinden, können unter Umständen eingeschlossen sein. Dies sind zum Beispiel:
- Gartenmobiliar
- Fahrräder
- Schlüsselverlust
Sie können die Gebäude- und Hausratversicherung für Ihr Ferienhaus in Kombination oder auch einzeln abschließen.
Haftpflicht für Haus und Grund
Ein geselliger Abend mit der Nachbarfamilie auf der Veranda, eine Poolparty mit angereisten Freunden oder ein Plausch mit dem Briefträger: Sobald Dritte Ihr Grundstück oder Ihre Ferienwohnung betreten, sind Sie für deren Wohlergehen im Sinne der Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht zuständig. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Sie vor Haftungsfragen, wenn zum Beispiel aufgrund folgender Ursachen Unfälle entstehen:
- mangelnde Beleuchtung des Grundstücks
- defekte Wege zum Haus
- Schlaglöcher in der Zufahrt
- gebrochene Terrassenplatten
- herabfallende Dachziegel
- abknickende Äste
Schadensbeispiele rund um Ihr Ferienhaus in Spanien
Wenn Sie nach Spanien zu Ihrem Ferienhaus oder Ihrer Ferienwohnung reisen, dann um dort eine entspannte Zeit zu verbringen. Doch diese Entspannung kann schnell vorbei sein, wenn ein Schaden entsteht. Gut, wenn Sie dann ausreichend versichert sind und - wenigstens - der finanzielle Verlust von der Versicherungsgesellschaft getragen wird. Hier ein paar Schadensbeispiele:
Gebäudeversicherung: Beispiel für einen Schaden
Ihre Finca liegt schön eingebettet zwischen meterhohen Palmen. Bei einem starken Sturm wird eine dieser Palmen entwurzelt, kippt unglücklich auf Ihr Haus und zerstört Ihr Dach. Die undichte Stelle muss sofort repariert werden. Der Schaden liegt bei rund 3.000 €. Zum Glück trägt die Gebäudeversicherung die Kosten.
Hausratversicherung: Beispiel für einen Schaden
Im wunderschönen Hinterland Mallorcas besitzen Sie schon seit Jahren ein kleines Ferienhaus. In Folge eines besonders trockenen Sommers gibt es einen großen Flächenbrand. Ihr Haus bleibt zum Glück verschont. Doch der Ruß des Feuers ist in Ihr Haus gezogen und hat Decken, Wände und Möbel verschmutzt. Das gesamte Haus muss professionell gereinigt werden, das Sofa und Bettmatratzen werden neu ersetzt: Schon beläuft sich der Schaden auf über 10.000 €. Gut, wenn Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen haben.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Beispiel für einen Schaden
Sie haben sich Ihren Traum erfüllt und eine Ferienwohnung an der Costa del Sol erworben. Bei der Einweihungsfeier laden Sie die Nachbarn ein. Als Sie sich gemeinsam an den Tisch setzen, knickt ein Stuhlbein ein und Ihr Nachbar kippt mit dem Stuhl nach hinten. Er schlägt sich den Kopf am Wohnzimmertisch an und muss mit einer Gehirnerschütterung ins Krankenhaus. Für die Unkosten der stationären Versorgung kommt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht auf.
Soviel kostet eine Ferienhausversicherung in Spanien
Ob kleine Finca, riesige Hazienda oder eine Ferienwohnung direkt am Strand: Der Beitrag Ihrer Ferienhaus-Versicherung setzt sich aus den verschiedensten Faktoren zusammen.
Folgende Faktoren spielen unter anderem eine Rolle:
- die Anzahl der Schlafzimmer
- das Baujahr
- die Gebäudeart - Ferienhaus oder Ferienwohnung
- die Lage deines Ferienhauses oder deiner Ferienwohnung
Exemplarisch stellen wir Ihnen einmal zwei Kostenbeispiele für die Versicherung eines Ferienhauses und einer Ferienwohnung in Spanien vor.
Hausratversicherung
- Wohnung: 70 m²
- Hausrat: 25.000 €
Gebäudeversicherung
- Haus: 70 m², 1980 gebaut
- Gebäudewert: 210.000 €
Intasure: Ihr Ferienhaus-Versicherer
Wenn Sie Ihre Ferienhaus-Versicherung in Deutschland abschließen möchten, empfehlen wir Ihnen die Intasure Versicherungsgesellschaft. Hier beispielhaft ein Auszug der Versicherungsleistungen der Intasure:
Berechnung nach … | … Anzahl der Schlafzimmer |
Gebäudeversicherung Feuer | |
Hausratversicherung Feuer | |
Naturgefahren/Elementarschäden | |
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht | |
Nähe zum Meer und anderen Gewässern | uneingeschränkt versicherbar |
maximales Gebäudealter | ohne Einschränkungen |
Reisekostenerstattung, falls die Anwesenheit des Eigentümers erforderlich ist | |
Ersatz von Mietausfällen | max. 1 Jahr |
Lagerungskosten für Inventar, wenn das Objekt unbewohnbar ist |
Ihre Ferienimmobilie in Spanien - das sollten Sie beachten
Tagsüber Sonne und Strand, abends Tapas und ein kaltes Glas Sangria: Seit jeher steht Spanien als Inbegriff für Sommerurlaub und Familienspaß. Doch auch Wanderurlauber und Fahrradfahrer haben das iberische Land längst für sich entdeckt. Städte wie Madrid, Barcelona, Sevilla, Granada und Palma de Mallorca runden die Vielfalt Spaniens kulturell ab.
Ob spanisches Festland, die Inselgruppe der Balearen oder der Kanaren: Lehnen Sie sich in Ihrer Ferienwohnung oder in Ihrem Ferienhaus in Spanien zurück und genießen Sie die Zeit in Ihren eigenen vier Wänden - abseits von überfüllten Hotelrestaurants und Massenabfertigung.
Häufig besuchte Regionen in Spanien
Möchten Sie Ihr Feriendomizil in Spanien nicht nur selbst nutzen, sondern auch an Urlauber vermieten, sollten Sie die Lage an der Nachfrage orientieren. So werden strandnahe Ferienwohnungen an der Costa del Sol wahrscheinlich eher zum Selbstläufer, als ein karges Ferienhäuschen in Extremadura, das weit entfernt von Stränden und Städten liegt.
Zu den meistbesuchten Regionen Spaniens zählen:
- die kanarischen Inseln, darunter Gran Canaria, Teneriffa, Fuerteventura und Lanzarote
- die Balearen, darunter Mallorca, Ibiza und Menorca
- Katalonien mit Barcelona, den Pyrenäen und der Costa Brava
- Andalusien mit Sevilla und Granada, der Costa Tropical, der Costa del Sol und der Costa de la Luz
- die Valencianische Gemeinschaft mit Valencia sowie der Costa Blanca
- Madrid
- Asturien mit Oviedo und Gijon, den Picos de Europa und der Costa Verde
Ferienhauskauf Spanien: Gut zu wissen
In einem der beliebtesten Reiseziele Europas Urlaub machen und dabei völlig unabhängig von den Hotelketten und Pensionen bleiben: Der Kauf eines Feriendomizils in Spanien ist der Traum vieler Spanienreisenden. Damit beim Erwerb nichts schiefgeht, sollten Sie Ihr Augenmerk auch auf spanische Besonderheiten legen. Gerne geben wir Ihnen einige Tipps:
Hilfreiche Tipps zum Ferienhauskauf
- Der Erwerb eines Ferienhauses ist Ihnen als EU-Bürger, aber auch als Nicht-EU-Bürger möglich, sofern Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.
- Schalten Sie einen Makler ein, der den regionalen Immobilienmarkt kennt.
- Die Maklercourtage wird in Spanien zwar durch den Verkäufer getragen, allerdings versuchen diese häufig, die Kosten in den Kaufpreis mit einzurechnen.
- Für den Kauf benötigen Sie eine spanische Steuernummer, die sogenannte NIE. Diese können Sie über die Ausländerabteilung der für die Region zuständigen Polizeidienststelle beantragen.
- Im Rahmen einer Besichtigung kann der Verkäufer Ihnen einen Vorvertrag ausfertigen. Mit dem Vorvertrag wird eine Anzahlung von zehn Prozent fällig.
- Damit das Objekt nicht an Dritte veräußert wird, bietet sich ein Sicherungsvermerk im Grundbuch an.
- Sie sollten generell einen Anwalt mit dem Verfassen des Kaufvertrages beauftragen.
- Ist der Vertrag unterzeichnet, erstellt ein Notar einen öffentlichen Vertrag und beglaubigt diesen.
- Es erfolgt die Eintragung im Grundbuchamt und der restliche Kaufpreis wird fällig.
Consorcio - die spanische Pflichtversicherung
In Spanien gibt es eine versicherungstechnische Besonderheit - das Consorcio de Compensación de Seguros, kurz: Consorcio. Dabei handelt es sich um eine Art staatliche Katastrophenversicherung, die Sie vor den finanziellen Folgen bei Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutschen, Wirbelstürmen oder Terroranschlägen schützt. Also bei genau den Extremfällen, deren Schäden viele Versicherungsgesellschaften nicht übernehmen. Durch die Ferienhausversicherung wird direkt ein anteiliger Betrag für das Consorcio abgeführt. Besitzen Sie eine solche Versicherung nicht, müssen Sie die Beiträge direkt an die staatliche Katastrophenversicherung entrichten.
Risiken bei leerstehenden Ferienimmobilien in Spanien
Bei leerstehenden Ferienhäusern in Spanien ist Vorsicht geboten. Denn nisten sich Hausbesetzer bei Ihnen ein, kann es trotz neuen Gesetzes Wochen dauern, bis Sie Ihr Domizil wieder für sich haben. Hier die Sachlage im Überblick:
- Durch die Wirtschaftskrise ab 2008 verloren viele Spanier ihren Grundbesitz.
- Obdachlose Familien verschafften sich Zutritt zu nicht bewohnten Ferienhäusern.
- Der Einbruch selbst ist zwar strafbar, die Polizei räumt aber nur dann, wenn Sie die Besetzung innerhalb von 72 Stunden melden, nachdem diese erfolgt ist.
- Ist diese Frist verstrichen, müssen Sie als Eigentümer die Besetzer herausklagen.
- Die Räumung des Objektes von dort unberechtigt wohnenden Personen soll seit des neuen Gesetzes innerhalb von 20 Tagen möglich sein.
Opfer einer Hausbesetzung zu werden ist zwar eher unwahrscheinlich, doch ist Vorsicht bekanntlich besser als Nachsicht. Denn auch wenn Sie die Besetzer hinausklagen können, ist der Weg bis dahin mühselig und langwierig. Und Sie möchten Ihren Urlaub mit Sicherheit anders verbringen. Sie sollten Ihr Domizil daher sehr gut absichern und eventuell in eine Alarmanlage und ein einbruchssicheres Schloss investieren. Eine gute Maßnahme ist auch ein regelmäßiger Kontrollgang eines Nachbarn oder eines Verwalters.
PIAT: Wichtige Infos für Vermieter auf Mallorca
Planen Sie, Ihr Ferienhaus oder Ihre Ferienwohnung auf Mallorca an Touristen zu vermieten? Dann aufgepasst: Auf der beliebten Urlaubsinsel gibt es zahlreiche Restriktionen und Vorschriften, an die Sie sich halten müssen. Erkundigen Sie sich also vor dem Kauf, ob eine Vermietung Ihres Wunschobjektes an Urlaubsgäste überhaupt erlaubt ist.
Auslöser Wohnungsmangel
Eine kurzfristige Vermietung an Feriengäste ist ein rentables Geschäft, das mitunter mehr Einnahmen erwirtschaftet als eine dauerhafte Vermietung an Inselbewohner. So entwickelte sich im Laufe der letzten Jahre ein Mangel an bezahlbarem Langzeit-Wohnraum. Um dem Wohnungsmangel entgegenzuwirken und gleichzeitig die Natur Mallorcas vor den stets wachsenden Touristenmassen zu schützen, brachte der Inselrat Mallorcas PIAT auf den Weg.
Mallorca: Was ist PIAT?
PIAT steht für „Plan de Intervención en Ámbitos Turísticos“, das übersetzt so viel heißt wie „Plan zur Intervention in touristischen Gebieten“. Dieser Interventionsplan beinhaltet unter anderem folgende Punkte:
- Limitierung der Gästebetten
- Verbot von Golfplatzprojekten
- Verbot von Landhotels
Zudem legte der Inselrat einen Zonenplan fest, der die Insel in verschiedene Vermietungs-Bereiche unterteilt. So gibt es beispielsweise Ballungsgebiete, in denen Sie Ihre Ferienwohnung nur zwei Monate im Jahr an Besucher vermieten dürfen. In anderen Gebieten ist es ganzjährig erlaubt oder auch komplett untersagt.
Vorschriften zur Vermietung an Urlaubsgäste
Um Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus auf Mallorca überhaupt an Urlauber vermieten zu dürfen, müssen Sie zudem folgende Dinge berücksichtigen:
- Sie benötigen eine gültige Lizenz.
- Zum Erhalt der Lizenz müssen strikte Auflagen erfüllt werden. So muss die Ferienwohnung unter anderem älter als 5 Jahre sein und über einen eigenen Wasser- und Stromzähler verfügen. Auch die Badezimmeranzahl wird vorgegeben: So kommt auf maximal vier Schlafplätze ein Bad.
- Auf den Balearen gibt es die sogenannte Bettenbörse, die die Anzahl an vermietbaren Gästebetten auf den Inseln festlegt. Möchten Sie eine Unterkunft für vier Personen anbieten, müssen Sie dort vorab die Erlaubnis für vier Schlafplätze erwerben.
- Wenn Sie Ihre Immobilie über das Internet vermieten möchten, müssen Sie die Lizenznummer immer angeben.
Bitte beachten Sie: Die Lizenzvorschriften sind weitaus komplexer als hier dargestellt und ändern sich regelmäßig. Erkundigen Sie sich daher im Vorhinein, ob eine Vermietung Ihrer Ferienimmobilie an Urlaubsgäste überhaupt rechtens ist.
Übrigens: Um als Gast überprüfen zu können, ob die gebuchte Ferienwohnung legal vermietet wird, gibt es nun digitale Unterstützung vom Tourismusministerium. Über die App „Verificador alquiler turístico Mallorca“ können Sie mit Hilfe weniger Angaben prüfen, ob eine Lizenz vorhanden ist.
Ferienhausversicherung Spanien: Ihr persönliches Angebot
Mit einem eigenen Feriendomizil in Spanien haben Sie sich bereits einen Traum erfüllt. Damit Sie sich ungetrübt daran erfreuen können, ist eine gute Versicherung nahezu unerlässlich. Bei uns finden Sie renommierte Ferienhausversicherer im Vergleich. Gerne erstellen wir Ihnen ein Versicherungsangebot, das genau auf Ihre Ferienimmobilie in Spanien zugeschnitten ist. Füllen Sie einfach das nachfolgende Formular aus und wir senden Ihnen ein Versicherungsangebot zu - individuell und unverbindlich. Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne per E-Mail oder telefonisch zur Seite.
Ihre Ansprechpartner
Katja
Janzen
(02041) 77 447 - 57
Petra
Kircheis-Orth
(02041) 77 44 7 - 52
Sandra
Manfrost
(02041) 77 44 7 - 53
Heidi
Petendorf
(02041) 77 447 - 54
Bettina
Spallek
(02041) 77 447 - 55
Manfred
Weiblen
(02041) 77 44 7 - 56