Ferienhausversicherung
Frankreich
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So versichern Sie Ihr Ferienhaus in Frankreich richtig

Ob inmitten blühender Lavendelfelder, an der atemberaubenden Atlantikküste oder in den mondänen Städten am Mittelmeer: Mit dem Kauf eines Feriendomizils in Frankreich haben Sie Ihren Lieblingsort in dem westeuropäischen Staat bereits gefunden. Damit Sie lange Freude an Ihrer Investition haben, sollten Sie Ihr Hab und Gut mit der passenden Versicherung schützen. Dann können Ihnen defekte Wasserleitungen, Einbrüche und andere Schäden zumindest finanziell nicht mehr viel anhaben.

Doch wie versichern Sie Ihr Ferienhaus in Frankreich richtig? Welche Versicherungen kommen für Sie in Frage und worin unterscheiden sich diese? Wir geben Ihnen die Antworten auf Ihre Fragen. Vertrauen Sie dabei ganz auf unsere Erfahrung: Bereits seit über 30 Jahren unterstützen wir als Versicherungsmakler unsere Kunden bei der Suche nach der passenden Versicherung. Gerne erstellen wir auch Ihnen ein unverbindliches Angebot, das genau zu Ihrer Ferienimmobilie passt.

Mögliche Versicherungen für Ihr Ferienhaus oder Ihre Ferienwohnung:

  • Gebäudeversicherung
  • Hausratversicherung
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Ferienhaus in Frankreich

Warum ist eine Ferienhaus-Versicherung in Frankreich wichtig?

Bei Ferienimmobilien ist das Risiko eines Schadens erhöht - sowohl durch längeren Leerstand als auch durch Vermietung. Ist Ihre Ferienimmobilie beispielsweise längere Zeit nicht bewohnt, entdecken Sie die Schäden unter Umständen erst dann, wenn es bereits zu spät ist. Stellen Sie sich vor, eine Wasserleitung platzt und das Wasser tritt über einen längeren Zeitpunkt aus. Dann sind nicht nur die Wände vollkommen durchnässt, sondern es hat sich im gesamten Gebäude Schimmel gebildet. Vermieten Sie Ihr Domizil in Frankreich, minimiert sich zwar eine solche Gefahr, dafür können durch die unsachgemäße Nutzung von Feriengästen ganz andere Schäden auftreten.

In Frankreich kommen noch zwei Schadensquellen hinzu, die Sie nicht unbeachtet lassen sollten. So steigt zum Beispiel in den heißen und trockenen Sommermonaten die Brandgefahr gerade in waldreichen Gebieten erheblich. Wenn Ihr Haus bei einem solchen Brand den Flammen zum Opfer fällt, ist die richtige Versicherung Gold wert. Hinzu kommt ein erhöhtes Einbruchsrisiko in Frankreich. Haben Einbrecher Ihr leerstehendes Domizil erst einmal anvisiert, dann haben diese leichtes Spiel und können Ihr Hab und Gut in aller Ruhe stehlen. Auch hier trägt die entsprechende Versicherung die Kosten.

Vorteile eines Versicherungsabschlusses in Deutschland

Sie sprechen zwar Französisch, aber Ihre Kenntnisse reichen über Alltagsgespräche kaum hinaus? Dann bedenken Sie bitte: Ein Urlaubsfranzösisch ist mit einem offiziellen Vertragsfranzösisch kaum zu vergleichen. Verträge oder - im Fall des Falles - Gespräche vor Gericht sind schwer zu verstehen. Daher empfiehlt sich für Sie ein Versicherungsabschluss in Deutschland. Dann erhalten Sie nicht nur die Vertragsunterlagen, sondern auch die Beratung sowie Gutachten auf Deutsch.

Hinzu kommt: Bei einem Versicherungsabschluss in Frankreich sind Sie nach französischem Recht versichert. Und dies muss nicht immer mit der deutschen Rechtsprechung übereinstimmen. Um nicht auf die Standards des deutschen Versicherungsrechts zu verzichten, ist es ratsam, Ihr Feriendomizil bei in Deutschland ansässigen Versicherern zu versichern.

Die Vorteile:

  • Niederlassung in Deutschland
  • deutschsprachige Verträge
  • Versicherungsabschluss und Schadensabwicklung auf Deutsch
  • deutschsprachige Gutachter oder Übersetzer vor Ort
  • Versicherungsstandards nach deutschem Recht

Wichtige Versicherungen für Ihre Ferienunterkunft in Frankreich

Vom Kaufpreis über die Maklerkosten bis zur Renovierung: In Ihr Ferienhaus oder Ihre Ferienwohnung in Frankreich haben Sie mit Sicherheit einiges investiert. Diese Investition sollten Sie mit den passenden Versicherungen bestmöglich schützen. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Versicherungen für Ihr Ferienhaus oder Ihre Ferienwohnung in Frankreich näher vor.


Gebäudeversicherung

Mit einer Gebäudeversicherung sichern Sie sich vor den finanziellen Folgen bei Schäden am Wohngebäude selbst. So trägt die Versicherung beispielsweise die Kosten für den Wiederaufbau Ihres Ferienhauses in Frankreich, wenn dieses zerstört wurde. Neben dem Mauerwerk beinhaltet die Wohngebäudeversicherung auch die Elemente, die fest mit Ihrem Ferienhaus verbunden sind. Darunter:

  • Dächer
  • Türen und Fenster
  • Briefkästen
  • Alarmanlagen

Mit in die Gebäudeversicherung einschließen können Sie zudem:

  • Swimmingpools
  • Gartenhäuser
  • Solaranlagen
  • Carports und Garagen
  • Zäune
  • Tore

Die Gebäudeversicherung schützt Sie grundsätzlich bei Schäden durch:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel
  • Naturgefahren (Elementarschäden)
  • Einbruch-Diebstahl
  • Raub
  • Vandalismus

Hinweis für Ferienwohnungsbesitzer in Frankreich:
Sie besitzen eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, doch die Eigentümergemeinschaft entscheidet sich gegen eine Gebäudeversicherung? Auch in diesem Fall können Sie eine Gebäudeversicherung beantragen. Dann erhalten Sie eine geldliche Entschädigung für den Verlust Ihrer Wohnung, falls das Wohngebäude zum Beispiel in Flammen aufgeht. Die Versicherung kommt allerdings nicht für den Wiederaufbau des gesamten Hauses auf.


Hausratversicherung

Auch wenn Ihr Ferienhaus eher minimalistisch eingerichtet ist: Müssen Sie die Einrichtung zum Beispiel nach einem Rohrbruch komplett ersetzen, kommt schnell eine hohe Summe auf Sie zu. Eine Hausratversicherung ist daher immer dann zu empfehlen, wenn Sie einen solchen Ersatz nicht mal eben aus der Portokasse stemmen können oder auch nicht möchten. In die Hausratversicherung mit eingeschlossen sind:

  • Kleidung
  • Gardinen
  • Möbel
  • Schrankinhalte
  • Radio, Fernseher sowie weitere Elektrogeräte

Die versicherten Gegenstände müssen sich nicht zwangsläufig innerhalb des Hauses befinden. So sind beispielsweise folgende Dinge ebenfalls mit eingeschlossen:

  • Gartenmöbel
  • Fahrräder
  • Schlüsselverlust

Die Hausratversicherung können Sie übrigens auch unabhängig von einer Gebäudeversicherung abschließen.


Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Ob Sie morgens das Päckchen vom Briefträger an der Haustür entgegen nehmen, abends mit den Nachbarn ein Gläschen Calvados auf der Terrasse trinken oder Ihr Feriendomizil vermieten: Sobald dritte Personen Ihr Grundstück oder Ihr Wohneigentum betreten, zeigen Sie sich im Sinne der Verkehrssicherungspflicht und der Instandhaltungspflicht verantwortlich. Mit einer Haftpflicht für Haus und Grund schützen Sie sich finanziell vor Schadensansprüchen, die zum Beispiel aufgrund folgender Ursachen entstehen können:

  • marode Zufahrten zum Haus
  • ungenügende Beleuchtung im Außenbereich
  • zerbrochene Terrassensteine
  • herabstürzende Dachziegel
  • morsche Äste

Beispiele für Schäden rund um Ihr Ferienhaus in Frankreich

Der Duft von wildem Thymian und Rosmarin, das Zirpen der Zikaden oder auch das Wellenrauschen des Atlantiks: Mehr brauchen Sie nicht, um in Ihrem Urlaub in Frankreich glücklich zu sein. Doch leider kann selbst dann ein Unfall oder Schaden jederzeit die Idylle trüben. Damit dies nicht in einem finanziellen Fiasko endet, sollten Sie sich mit der passenden Versicherung schützen. Diese greift übrigens auch, wenn Sie selbst nicht vor Ort sind. Wir nennen Ihnen drei Beispiele, die so oder so ähnlich leider jederzeit auftreten können:


Gebäudeversicherung: Schadensbeispiel

Es ist August. In Südfrankreich zeigt sich die Sonne wieder einmal von ihrer erbarmungslosesten Seite. Es kommt, wie es leider häufiger kommt: Ein Waldbrand entsteht. Schnell breitet sich das Feuer auf dem trockenen Land aus und erreicht auch Ihr Ferienhaus. Gut, dass in einem solchen Fall Ihre Gebäudeversicherung den Schaden für das abgebrannte Feriendomizil übernimmt.


Hausratversicherung: Schadensbeispiel

Sie haben Ihr Ferienwohnung in der Provence an ein nettes Pärchen mittleren Alters vermietet. Leider löst eine Unachtsamkeit Ihrer Urlaubsgäste einen Kleinbrand durch den Backofen aus. Zwar bleibt die Rauchentwicklung glücklicherweise auf die Küche beschränkt, doch Küchenschränke, Kühlschrank, Herd und Utensilien müssen Sie neu beschaffen. Dafür haben Sie eine Hausratversicherung, die diesen Schaden zum Neuwert übernimmt.


Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Schadensbeispiel

Die Gäste Ihres Ferienhauses in der Bretagne reisen mit dem PKW an und parken ihn auf dem dafür vorgesehenen Platz auf Ihrem Grundstück. An einem besonders windigen Tag stürzt ein morscher Baum genau auf das Auto. Verletzt wird zum Glück niemand, doch damit die Gäste die Rückreise antreten können, muss das Auto noch vor Ort repariert werden. Wenn Sie nicht regelmäßig die Standsicherheit der Bäume überprüft haben, sind Sie für den Schaden verantwortlich. In einem solchen Fall springt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ein.

Wie viel kostet eine Ferienhausversicherung in Frankreich?

Der Versicherungsbeitrag wird für Ihr Ferienobjekt individuell ermittelt, da er sich aus den verschiedensten Faktoren zusammensetzt. Er hängt nicht nur von der Größe und der Lage Ihres Feriendomizils ab, sondern auch von der Versicherungsgesellschaft und den gewählten Leistungen.

Hier einmal einige der möglichen Faktoren im Überblick:

  • die bewohnte Fläche
  • die Grundstücksfläche
  • die Anzahl der Schlafzimmer
  • das Baujahr
  • die Lage
  • Ferienhaus oder Ferienwohnung
  • Eigennutzung und/oder Vermietung

Exemplarisch haben wir Ihnen zwei Kostenbeispiele für die Versicherung Ihres Ferienhauses oder Ihrer Ferienwohnung zusammengestellt.

Hausrat­versicherung

  • Wohnung: 70 m²
  • Hausrat: 25.000 €
194,64 €/Jahr

Gebäude­versicherung

  • Haus: 70 m², 1980 gebaut
  • Gebäudewert: 210.000 €
370,22 €/Jahr

Intasure: Ihr Ferienhaus-Versicherer

Auf dem deutschen Versicherungsmarkt stehen Ihnen verschiedene Anbieter von Ferienhausversicherungen zur Auswahl. Gerne stellen wir Ihnen die Versicherungsgesellschaft Intasure näher vor (Auszug):

Logo Intasure
Berechnung nach …… Anzahl der Schlafzimmer
Gebäudeversicherung

Feuer
Leitungswasser
Sturm/Hagel

Icon ja
Hausratversicherung

Feuer
Leitungswasser
Sturm/Hagel

Icon ja
Naturgefahren/ElementarschädenIcon ja
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtIcon ja
Nähe zum Meer und anderen Gewässernuneingeschränkt versicherbar
maximales Gebäudealterohne Einschränkungen
Objekte auf Korsika versicherbarIcon ja
bei Denkmalschutz versichertIcon ja
EigennutzungKeine Vorgabe hinsichtlich
der Nutzung durch den Eigentümer
Blick auf den Eifelturm

Wissenswertes zum Kauf einer Ferienimmobilie in Frankreich

Vom Städtetrip nach Paris bis zum zweiwöchigen Familienurlaub in der Bretagne: Auf einer Fläche von 643.801 km² findet jeder Besucher in Frankreich genau das Fleckchen Erde, das zu seinen Urlaubswünschen passt. Laut Statistiken übernachten die meisten Gäste im Großraum Paris, gefolgt von der Region Provence-Alpes-Côte d’Azur, in der sich berühmte Hotspots wie Marseille, Cannes, Nizza und Monaco befinden.

Generell zählen die Küstenregionen am Atlantik und am Mittelmeer zu den Besuchermagneten. Wenn Sie Ihre Ferienimmobilie durch Vermietung refinanzieren möchten, sollten Sie die Lage so wählen, dass sie der Nachfrage entspricht. Denn was nutzt Ihnen das schönste Ferienhaus, wenn dort niemand seinen Urlaub verbringen möchte?

Häufig besuchte Regionen in Frankreich


Küstenregionen am Atlantik

  • Hauts-de-France
  • Normandie
  • Bretagne
  • Pays de la Loire
  • Nouvelle-Aquitaine

Küstenregionen am Mittelmeer

  • Provence-Alpes-Côte d’Azur
  • Occitanie

Städte

Zu den fünf einwohnerreichsten Städten des Landes gehören:

  • die Hauptstadt Paris
  • Marseille
  • Lyon
  • Lille
  • Nizza

Ferienhauskauf Frankreich: Das sollten Sie beachten

  • Schalten Sie grundsätzlich einen Makler ein, da dieser bei Schwierigkeiten haftet - in Frankreich gibt es eine sehr strenge Gesetzgebung.
  • Die Maklercourtage beträgt 4 bis 6 %.
  • In Frankreich sind viele Objekte sanierungsbedürftig, daher ist eine Besichtigung durch Bauexperten unabdingbar.
  • Zur Abwicklung ist ein Notar erforderlich. Dieser prüft das Objekt auf bestehende Lasten im Grundbuch und überwacht den Zahlungsverkehr.
  • Notarkosten und Grunderwerbsteuer liegen zwischen 6 und 8 %.
  • Der Verkäufer und Sie sollten in Frankreich zur Vermeidung von Interessenskonflikten unterschiedliche Notare haben.
  • Vor dem Kaufvertrag steht der Vorvertrag, in dem unter anderem auch Bankdarlehen vermerkt werden. Wird der Kredit nicht gewährt, so können Sie als Käufer vom Vorvertrag zurücktreten.
  • Kommt es zum Kaufvertrag, setzt eine zehntägige Widerrufsfrist ein. In dieser können Sie als Käufer ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
  • Der Kaufpreis fließt auf das Konto des Notars und wird an den Verkäufer weitergeleitet.
  • Soll das Objekt später vererbt werden, sollten Sie sich mit dem komplexen Erbrecht in Frankreich befassen.

Feriendomizil in Frankreich - Ihr persönliches Versicherungsangebot

Ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung in Frankreich ist eine große Investition. Um diese zu schützen, ist die passende Versicherung das A und O. Bei der Suche nach dem richtigen Tarif spielen viele Faktoren eine Rolle. Zudem kommt nicht jede Versicherung für jedes Ferienobjekt in Frage. Gerne erstellen wir Ihnen ein persönliches Angebot, das genau zu Ihrem Objekt passt.

Ihre Ansprechpartner

Anne Christin
Döpping

  (02041) 77 44 7 - 50

Petra
Kircheis-Orth

  (02041) 77 44 7 - 52

Sandra
Manfrost

  (02041) 77 44 7 - 53

Heidi
Petendorf

  (02041) 77 447 - 54

Bettina
Spallek

  (02041) 77 447 - 55

Manfred
Weiblen

  (02041) 77 44 7 - 56

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