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Fragen und Antworten zum Thema Kfz-Versicherung

Bei Unfall oder Panne wenden Sie sich direkt an Ihr Versicherungsunternehmen oder an den Zentralruf der Autoversicherer unter 0800-6683663.

Im Folgenden beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen zur Kfz-Versicherung. Auch zu diesem Thema sollte man gut informiert sein, denn eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, heutzutage geschehen im Straßenverkehr aufgrund der hohen Verkehrsdichte viele Unfälle. Die Risikovorsorge mittels einer Kfz-Versicherung ist daher ein Muss.

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Weitere Informationen zur Kfz-Versicherung

Was ist beim Versicherungswechsel zu beachten?

Der generelle Kündigungstermin für die Kfz-Versicherung ist der 01.01. eines Jahres. Die Kündigung muss mit einem Monat Frist erfolgen, also bis zum 30.11. eines Jahres beim Versicherer eingehen.

Außerdem haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht von einem Monat, wenn Ihr Versicherer die Prämien erhöht. Bei einem Wechsel des Versicherers benötigt das Straßenverkehrsamt eine neue Deckungskarte, welche in der Regel von der Versicherungsgesellschaft direkt an die Zulassungsstelle geschickt wird.

Gibt es Rabattmöglichkeiten?

Ja, außer den Schadenfreiheitsrabatten in der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung, berücksichtigen die Versicherungsgesellschaften auch eine Vielzahl von sogenannten weichen Rabattmerkmalen, die von der persönlichen Situation des Versicherungsnehmers abhängig sind. So werden z. B. niedrige Kilometerleistung pro Jahr, Nutzung des Fahrzeuges nur durch einen begrenzten Personenkreis oder das Abstellen des Fahrzeugs in einer Garage mit einem Prämiennachlass honoriert.

Ab wann habe ich Versicherungsschutz?

Mit Aushändigung der Deckungskarte haben Sie eine vorläufige Versicherungszusage Ihres Versicherers. Der Versicherungsschutz beginnt dann mit der Abgabe der Deckungskarte beim Straßenverkehrsamt und der Zulassung des Fahrzeuges.

Habe ich auch im Ausland Versicherungsschutz?

Die Kfz-Versicherung gewährt Ihnen Versicherungsschutz in Europa und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören.

Ist der Abschluss einer Insassenunfallversicherung sinnvoll?

Der Abschluss einer Insassenunfallversicherung ist nicht unbedingt empfehlenswert. Bei einem Unfall werden alle zu Schaden gekommenen Personen durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers entschädigt. Bei einem selbst verschuldeten Unfall gilt dies auch für die Insassen des eigenen Fahrzeuges. Lediglich der Fahrer genießt bei einem selbst verschuldeten Unfall keinen Versicherungsschutz.

Problematisch sind also nur Unfälle, bei denen die Schuldfrage nicht geklärt werden kann. Für dieses Risiko bietet jedoch eine private Unfallversicherung mit 24 Stunden Deckung bei einer geringfügig höheren Prämie die besseren Leistungen.

Ist es richtig, dass man Vollkasko nach drei Jahren ausschließen soll?

Generell ist diese Faustregel richtig, da die Vollkaskoversicherung relativ teuer ist und der Wagen nach drei Jahren bereits erheblich an Wert verloren hat. Bei einem hohen Schadenfreiheitsrabatt in der Vollkaskoversicherung ist aber eine Fortsetzung auch über die drei Jahre hinaus noch empfehlenswert.

Kann ich die Schadenfreiheitsrabatte von meinen Eltern übernehmen?

Grundsätzlich ist die Übertragung von Schadenfreiheitsrabatten von Eltern auf ihre Kinder möglich. Voraussetzung ist jedoch immer, dass das Kind das Fahrzeug regelmäßig genutzt hat und sich den jeweiligen Schadenfreiheitsrabatt auch selber hätte erfahren können. So kann jemand, der erst seit vier Jahren den Führerschein hat, auch maximal vier schadenfreie Jahre übernehmen.

Was ist bei der Neuanmeldung oder Ummeldung Ihres Kfz zu beachten?

Bei der Neuzulassung eines Fahrzeugs benötigen Sie für die Kfz-Zulassungsstelle folgende Unterlagen:

  • Deckungskarte der Kfz-Versicherung
  • Gültiger Personalausweis/Reisepass mit Meldebestätigung des Fahrzeughalters
  • Fahrzeugbrief
  • Fahrzeugschein
  • ASU-Bescheinigung
  • TÜV-Bescheinigung

Was ist die Grüne Karte?

Die Grüne Versicherungskarte hilft in allen Ländern bei der Schadensabwicklung und ist auch innerhalb der Europäischen Union sehr hilfreich.

Die Grüne Versicherungskarte sollten Sie grundsätzlich bei Fahrten im europäischen Ausland mitnehmen. Vorgeschrieben ist die Mitnahme der "Grünen Karte" unter anderem in Bosnien und Herzegowina sowie Lettland, Malta, Island, Albanien, Bulgarien, Estland, Mazedonien, Polen, Rumänien und der Ukraine. Für die Türkei ist die Grüne Karte Pflicht.

Vergisst man die Karte oder ist das Länderkürzel nicht richtig angeführt, muss man eine Grenzversicherung abschließen. (Diese kann im zuständigen Landes-Grenzzollamt erworben werden).

Übrigens: Die Grüne Karte verdankt ihren Namen ihrer ursprünglichen Farbe. Von 1965 bis 2020 wurde sie ausschließlich auf grünem Papier gedruckt. Erst seit 2021 ist die Karte weiß. An ihrem Namen ändert sich jedoch nichts.

Was passiert, wenn ich gegen Rabattmerkmale verstoße?

Einige Versicherungsgesellschaften nehmen das sehr ernst. Im Schadensfall kann es dann zu einer Nachzahlung in Höhe bis zur doppelten Jahresprämie führen.

Welche Deckungssummen gibt es in der Kfz-Haftpflichtversicherung?

Man unterscheidet die gesetzliche Mindestdeckung und die unbegrenzte Deckung.

Die gesetzliche Mindestversicherung umfasst:

  • 2,5 Millionen € für Personenschäden
  • 0,5 Millionen € für Sachschäden
  • 50.000 € für Vermögensschäden.

Die unbegrenzte Deckung leistet dagegen:

  • Aus Personenschäden je geschädigter Person bis zu 7,5 Millionen € (je nach Tarif auch bis zu 10 Millionen €)
  • Unbegrenzt für Sach- und Vermögensschäden

Wir empfehlen die unbegrenzte Deckung. Denn der Versicherer zahlt bei einem Schadensereignis höchstens bis zu der in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssumme. Werden höhere Ansprüche gegen Sie geltend gemacht, wird Ihr Privatvermögen herangezogen. Gerade bei Personenschäden, die z. B. nicht nur eine teure medizinische Behandlung sondern auch eine lebenslange Invalidität zur Folge haben, können sehr hohe Ansprüche resultieren. Aus diesem Grund entscheiden sich die meisten Autofahrer für höhere Deckungssummen.

Welche Schadenfreiheitsklasse muss ich wählen?

Einige Versicherungsgesellschaften nehmen das sehr ernst. Im Schadensfall kann es dann zu einer Nachzahlung in Höhe bis zur doppelten Jahresprämie führen.

Was passiert, wenn ich einen falschen SFR Rabatt angebe?

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) sagt aus, wie viele schadenfreie Jahre Ihnen auf die Kfz-Prämie in Form eines Schadenfreiheitsrabattes angerechnet werden.

Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse können Sie z. B. Ihrer letzten Prämienrechnung entnehmen. Als Fahranfänger wählen Sie die SF-Klasse 0, diese entspricht einem Prämiensatz von 240%. Sofern Sie erstmalig ein Kfz auf Ihren Namen zulassen, aber bereits seit mindestens drei Jahren den Führerschein besitzen, können Sie mit der günstigeren SF-Klasse ½ beginnen.

Sofern Sie mit dem versicherten Kfz einen ersatzpflichtigen Schaden verursachen, werden Sie in dem darauf folgenden Jahr eine oder mehrere Schadenfreiheitsklassen zurückgestuft und verlieren so einen Teil Ihrer erfahrenen Rabatte.

Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung

Die Haftpflichtversicherung zahlt im Schadensfall für Personenschäden und Sachschäden Dritter. Die Kaskoversicherung übernimmt dagegen Schäden am eigenen KFZ.

So versichert die Teilkaskoversicherung Ihr Auto gegen nicht beeinflussbare Risiken wie z. B. Diebstahl, Brand- und Glasschäden, Sturm- und Hagelschäden, Blitzschlag, Überschwemmungen und Schäden durch Haarwildunfälle.

Die Vollkaskoversicherung deckt über die Leistungen der Teilkaskoversicherung hinaus auch Schäden am eigenen Fahrzeug ab, wenn diese selbst verursacht sind oder der Schädiger nicht feststellbar ist.

Wofür brauche ich eine Deckungskarte?

Die Deckungskarte ist eine vorläufige Versicherungsbestätigung und gleichzeitig Ihr Versicherungsnachweis. Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle anmelden, muss diese Karte vorgelegt werden.

Die Deckungskarte wird nach Antragsstellung automatisch von der Versicherungsgesellschaft ausgestellt und Ihnen zugesandt.

Auch wenn Sie nur den Versicherer wechseln möchten, ohne dass ein Fahrzeug neu zugelassen wird, benötigen Sie eine Deckungskarte von dem neuen Versicherer. Die Deckungskarte muss dann bei der KFZ-Zulassungsstelle vorgelegt werden.

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