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Versicherungskennzeichen für Roller, E-Scooter und Co.: was gilt?

E-Scooter

Der Frühling ist die Zeit, wo Roller, E-Bike und E-Scooter wieder vermehrt zum Einsatz kommen. Schnee und Eis stellen dann kein Risiko mehr dar, viele Bürger nutzen ihre Kleinfahrzeuge alternativ zu Auto oder Bus. Seit dem 01.03.2024 benötigen Sie ein neues Versicherungskennzeichen. Anders als das zuvor gültige schwarze Kennzeichen hat es eine blaue Farbe. Der nächste Kennzeichenwechsel ist dann wieder am 01.03.2025 notwendig.

Die neuen Kennzeichen geben die Versicherer nicht automatisch aus. Sie müssen sich wie bisher an Ihren Versicherer oder Ihren Versicherungsmakler wenden, um das neue Kennzeichen zu erwerben. Damit ist gleichzeitig der neue Versicherungsschutz in trockenen Tüchern. Fahrer, die nach dem 01.03.2024 noch mit einem schwarzen Kennzeichen unterwegs sind, müssen, wenn Sie erwischt werden, 40 € Strafe zahlen.

Wofür ist das Versicherungskennzeichen?

Es gibt eine gesetzliche Haftpflichtversicherung für Kleinfahrzeuge wie Roller, Mofa, E-Bike oder E-Scooter. Denn alle diese Fahrzeuge verfügen über einen eigenständigen Antrieb, der sie quasi zu einem Kraftfahrzeug macht. Sie bringen mit diesem Fahrzeug eine legale Gefahrenquelle in den Umlauf. Damit bei einem Unfall unverschuldet betroffene Personen finanziell entschädigt werden können, ist eine Haftpflichtversicherung notwendig. Diese Fahrzeugversicherung kaufen Sie mit dem Kennzeichen ein und können dabei sogar noch eine Teilkaskoversicherung abschließen.

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Info: Kennzeichenfarbe wechselt regelmäßig

Die Farbe Ihres Versicherungskennzeichens gibt Aufschluss darüber, ob Ihr Gefährt für den Jahreszeitraum 2024/2025 versichert ist. Dafür werden die Versicherungskennzeichen und Versicherungsplaketten in Blau ausgegeben. Im Folgejahr, also in der Saison 2025/2026, gilt die Farbe Grün. Generell wechseln die Farbcodes der jährlich zu erneuernden Kennzeichen regelmäßig zwischen den Farben grün, schwarz und blau, wodurch im Zeitraum 2026/2027 auch wieder das schwarze Kennzeichen aktuell ist.

Was bedeuten die Ziffern und Buchstaben auf dem Versicherungskennzeichen?

Neben der aktuellen Saisonfarbe stellen die Buchstaben und Ziffern wichtige Informationen dar. Diese sind vermeintlich erst einmal nicht zu entschlüsseln. Einzig die Jahreszahl ist nachvollziehbar. Das Versicherungskennzeichen besteht aus drei Ziffern in der oberen Reihe und drei Buchstaben in der unteren Reihe. Die Buchstabenkombination ist aber nicht willkürlich vergeben, sondern diese sind den einzelnen Versicherern zugeordnet. Dazu gibt es auch eine Anfragemöglichkeit im Internet, die sogenannte Mofakennzeichen-Abfrage. Darüber lässt sich nämlich die Adresse des Versicherers ermitteln.


Für welche Fahrzeuge gilt die Versicherungspflicht?

Für motorisierte Zweiräder und Kleinstelektrofahrzeuge gilt: Sobald diese schneller als 6 km/h sind, also mehr als Schrittgeschwindigkeit, müssen sie versichert sein. Folgende Fahrzeuge benötigen das Versicherungskennzeichen:

FahrzeugtypZulässige Höchstgeschwindigkeit
Leichtmofa20 km/h
E-Scooter20 km/h
Segways20 km/h
Mofa25 km/h
Moped45 km/h
Quads, Trikes45 km/h
S-Pedelecs45 km/h
Mokick, Roller45 km/h

Daneben gilt auch für Krankenfahrstühle eine Versicherungspflicht, wenn sie bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 15 km/h erzielen. Dafür ist allerdings entweder der Führerschein der Klasse M oder S erforderlich.

  • Führerscheinklasse M: Kraftfahrzeuge mit höchstens 25 km/h und 50 ccm Hubraum
  • Führerscheinklasse S: Kraftfahrzeuge mit höchstens 45 km/h und 50 ccm, Elektromotor bis 4 kW

Je nach Fahrzeug gibt es das Versicherungskennzeichen aus Metall in der Größe 13 x 10,1 Zentimeter oder eine Versicherungsplakette in der Größe 6,7 x 5,5 cm.

Wie hoch sind die Versicherungssummen beim Versicherungskennzeichen?

Der Gesetzgeber sieht vor, dass das Versicherungskennzeichen bestimmte Deckungssummen abbildet, damit Sie im Schadensfall und daraus resultierenden Schadensersatzansprüchen finanziell abgesichert sind:

  • Personenschäden: 7,5 Mio. €
  • Sachschäden: 1,22 Mio. €
  • Vermögensschäden: 50.000 €

Üblicherweise geht die Deckung der Anbieter weit über diesen Rahmen hinaus. Viele Versicherer bieten hier bereits bis zu 100 Mio. € Deckung. Einen Vergleich zur Roller- und Mofaversicherung oder E-Scooter-Versicherung können Sie online bei uns durchführen.

Die Kosten bewegen sich in einem relativ niedrigen Rahmen mit durchschnittlich 40 € im Jahr. Dieser Beitrag wird dann fällig, wenn Sie Ihr Kleinkraftfahrzeug zum 01.03.2024 versichert haben. Steigen Sie hingegen im Laufe des Jahres erst ein, wird der Versicherungsbeitrag anteilig bis zum 28.05.2025 erhoben.

Ist eine Teilkaskoversicherung für Roller, E-Scooter und Co. sinnvoll?

Fahrzeug ist mit einem Zahlenschloss gesichert

Ähnlich wie beim Auto können Sie auch bei Zweirädern oder Elektrokleinstfahrzeugen eine Teilkaskoversicherung abschließen. Damit haben Sie Versicherungsschutz beispielsweise gegen die folgenden Risiken:

  • Wildschaden
  • Feuer
  • Vandalismus
  • Diebstahl

Übrigens: Roller, E-Scooter oder S-Pedelecs rangieren bei Dieben deutlich oberhalb von klassischen Kraftfahrzeugen: Pro 100.000 Kleinkraftfahrzeugen kommt es zu 750 Diebstählen. Bei Kraftfahrzeugen sind es lediglich 30 Diebstähle auf 100.000 Fahrzeuge. Das liegt aber auch daran, dass Roller oder Scooter schneller von der Straße gestohlen werden können.

Wie sieht die Schadenstatistik bei Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen aus?

Die Zahlen stellen eine niederschmetternde Bilanz dar: Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen sind sehr häufig in Unfälle verwickelt. Teils sind es Haftpflichtschäden, da bei dem Unfall auch Dritte zu Schaden gekommen sind. Auf der anderen Seite steigen auch die Zahlen bei sogenannten Eigenunfällen. Dabei handelt es sich um Unfälle, die die Fahrer durch Trunkenheit, überhöhte Geschwindigkeit und Missachtung von Verkehrsregeln auslösen.

VS.-Info: Im Jahr 2021 kamen bei Unfällen mit E-Scootern 5 Menschen ums Leben, 4.882 Personen wurden verletzt. Häufigste Ursache: Eigenverschulden durch Trunkenheit und die falsche Straßennutzung.

Übrigens: Nicht selten werden E-Scooter getunt, um damit eine höhere Geschwindigkeit als 20 km/h zu erzielen. Kommt es dabei zu einem Schaden, übernimmt der Aussteller des Versicherungskennzeichens zwar den Schaden beim Unfallgegner, nimmt aber bis zu 5.000 € Regress beim Eigentümer des E-Scooters.

Eigentlich war der E-Scooter die große Hoffnung auf eine Verkehrswende. Damit sollten kurze Wege überbrückt werden, die sonst mit dem Auto zurückgelegt wurden. Mittlerweile sind die E-Scooter eher ein Ersatz für den Fußweg oder den öffentlichen Personennahverkehr.

Gefahren bei Pedelec, E-Bike und Co

Für bestimme Fahrradtypen wie S-Pedelec und E-Bikes ist ein Versicherungskennzeichen notwendig. Das ist auch zwingend notwendig, denn auch hier steigen die Unfallzahlen, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden zeigt. Die Unfallhäufigkeit nimmt seit 2014 kontinuierlich zu. Der Hintergrund liegt auf der Hand:

Vor allem Senioren nutzen gerne diese Fahrzeuge. Schließlich garantieren sie ein Stück weit Mobilität auch ohne Auto. Je älter jedoch die Fahrerinnen und Fahrer sind, desto höher ist auch das Unfallrisiko. Im Jahr 2021 sind bei Unfällen im Zusammenhang mit E-Bike und Pedelec 131 Menschen ums Leben gekommen. Davon waren rund 90 Personen über 65 Jahre alt.


Hohes Risiko für Kleinfahrzeuge und Elektrokleinfahrzeuge

Roller, E-Scooter oder E-Bikes und Pedelecs erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. In vielen Fällen kommt es zu Unfällen, bei denen auch unbeteiligte Personen zu Schaden kommen. Deshalb ist eine Roller- und Mofaversicherung oder auch eine E-Scooter-Versicherung gesetzlich vorgeschrieben.

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