Schäden durch E-Scooter nehmen zu
Die Mobilitätswende ist da und mit ihr - bereits seit Sommer 2019 - die E-Scooter. Diese wendigen Elektrokleinstfahrzeuge sollen die Mobilität vor allem in den Städten verbessern. Die kleinen Flitzer gehören mittlerweile überall zum Straßenbild, auf der anderen Seite kommt es immer häufiger zu Schäden durch E-Scooter.
Im Jahr 2021 kam es zu insgesamt 5.335 E-Scooter-Unfällen, bei denen Personen geschädigt wurden. Dabei wurden 4.882 Personen so verletzt, dass sie zumindest ambulant versorgt werden mussten. Fünf Todesfälle waren zu beklagen. Für das Jahr 2020 liegt außerdem eine Auswertung zur Schadenhöhe vor: Der durchschnittliche Schaden lag bei 3.850 €. Damit liegen E-Scooter in der Schadensbilanz direkt hinter Pkw (4.550 € je Schaden) und noch vor Mofa, Moped und E-Bike (3.700 € je Schaden).
Die Polizei registrierte bei den Unfällen mit E-Scootern am häufigsten diese Ursachen:
- fahren unter Alkoholeinfluss (1.080 Fälle)
- fahren auf Gehwegen und falsche Nutzung der Fahrbahn (1.079 Fälle)
- nicht angepasste Geschwindigkeit (443 Fälle)
Wichtige Fakten zum E-Scooter
Häufig kommt es zu Schäden durch E-Scooter, weil viele Nutzer das Gefährt immer noch einem Spielzeug gleichsetzen und auch nicht die gängigen Regeln zum Betrieb im Straßenverkehr einhalten.
- E-Scooter, die am Straßenverkehr teilnehmen, benötigen eine Zulassung, die über die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV) geregelt ist.
- Für den E-Scooter ist eine Betriebserlaubnis notwendig.
- Eine Privathaftpflicht reicht nicht aus, stattdessen ist eine E-Scooter-Versicherung (Versicherungskennzeichen) notwendig.
- Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h – mit einer Einzelfallbetriebserlaubnis sind auch 25 km/h möglich.
- E-Scooter haben auf Gehwegen nichts zu suchen.
- Ist kein Radweg vorhanden, muss der Nutzer auf der Straße fahren.
- Der Gebrauch ist ab 14 Jahren erlaubt.
Versicherungspflicht für E-Scooter
Die erste Bilanz zu Schäden durch E-Scooter zeigt, dass eine Versicherungspflicht der richtige Schritt war. Dafür reicht ein Blick auf die Schadenhöhe aus, die durchschnittlich 3.850 € beträgt. Dies allein ist Grund genug, dass diese Flitzer nicht ohne das Versicherungskennzeichen unterwegs sein dürfen.
Jeweils zum 1. März eines Jahres ist ein neues Versicherungskennzeichen fällig, das als Plakette am E-Scooter angebracht wird. Dabei unterscheidet sich die E-Scooter-Versicherung nicht von der fürs Mofa. Im Grunde genommen ist nur das Versicherungskennzeichen kleiner.
Ist das Versicherungskennzeichen abgelaufen, darf der E-Scooter nicht mehr in Betrieb genommen werden. Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat, die mit Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet wird.
Mehr Infos zu diesem Thema finden Sie auch in unseren Blogbeitrag zu Versicherungskennzeichen.
Wodurch treten Schäden durch E-Scooter auf?
Längst ist nicht jedem Nutzer klar, dass es sich beim E-Scooter um ein Kraftfahrzeug handelt. Oftmals kommt es zu Schäden, weil sich die Fahrer überschätzen, nicht an gängige Regeln halten und teilweise auch mutwillig sich über Grenzen hinwegsetzen. Einige Beispiel-Szenarien, die immer wieder vorkommen:
- E-Scooter sind in Gebrauch, die nicht über eine Betriebserlaubnis verfügen
- manipulierte E-Scooter fahren deutlich schneller als 20 km/h
- Jugendliche unter 14 Jahren nutzen E-Scooter
- Nutzer fahren auf dem Gehweg und gefährden Fußgänger
- teilweise sind Kinder zu zweit auf dem E-Scooter unterwegs
- Fahrer unterschätzen die Handhabung
Vor allem die Handhabung des E-Scooters an sich führt häufig zu Schäden. So habe viele oft keine Vorstellung davon, wie schwierig es ist, bei mehr als dreifacher Schrittgeschwindigkeit das Gleichgewicht zu halten und auf unvorhergesehene Situationen richtig zu reagieren. Ein plötzliches Bremsmanöver kann schnell zum Sturz führen. Ebenso ist das einhändige Fahren nicht frei von Risiken, da hier Balancekünste gefordert sind. Da E-Scooter keinen Blinker haben, müssen die Fahrer beim Abbiegen Handzeichen geben. Das geschieht nicht immer, was verstärkt zu Unfällen mit Autos führen kann.
Gilt für E-Scooter auch der Bußgeldkatalog?
Da E-Scooter regulär am Straßenverkehr teilnehmen, gilt für sie die Straßenverkehrsordnung und damit fallen bei Fehlverhalten auch Bußgelder an. Vor allem bei Unfällen ist das Entfernen vom Unfallort die gravierendste Straftat. Nach §34 der Straßenverkehrsordnung darf sich ein E-Scooter-Fahrer nicht vom Unfallort entfernen. Geschieht dies dennoch, greift der Straftatbestand der Fahrerflucht (§142 Strafgesetzbuch).
Diese Bußgelder werden bei Verstößen mit dem E-Scooter fällig (Auszug):
- fehlende Glocke oder Klingel: 10 €
- zu zweit fahren: 10 €
- fahren auf dem Gehweg: 55 €
- fahren mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 80 €
- fahren ohne Versicherungsschutz: 40 €
- fahren ohne Betriebserlaubnis: 70 €
- Rotlichtverstoß: 60 €, 1 Punkt
- fahren unter Alkoholeinfluss ab 0,5 Promille: 500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Haftung bei Unfällen mit dem E-Scooter
Bei Schäden durch E-Scooter gelten andere Maßstäbe als beispielsweise bei einem Pkw. Da ein E-Scooter eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h hat, gilt nämlich nicht die Halter-, sondern die Fahrerhaftung. Wenn es zu einem Unfall mit einem E-Scooter kommt, kommt also nicht der Vermieter des Gefährts für den Schaden auf, sondern der Fahrer. Allerdings greift hier lediglich die Verschuldenshaftung. Der Unfallgegner muss Ihnen also erst einmal nachweisen, dass Sie für den Unfall verantwortlich sind. Erst dann greift auch die E-Scooter-Versicherung.
Unfall durch manipulierte E-Scooter
Nicht selten kommt es vor, dass bei einem E-Scooter die Leistung ein wenig manipuliert ist und diese dann mit mehr als 20 km/h unterwegs sind. In diesem Fall wird es bei einem Unfall sehr eng für Halter und nicht mehr für den Fahrer. Aus einem Urteil des Landgerichts Münster (Az.: 08 O 272/19) geht bereits hervor, dass schon mit nur 1 km/h mehr als erlaubt sich Haftungsansprüche aus der Betriebsgefahr ergeben. Somit gilt: Nutzt jemand von privat einen manipulierten E-Scooter und verursacht damit einen Unfall, ist der Halter automatisch mit in der Haftung.
In dem konkreten Fall handelte es sich um eine Kollision einer Autofahrerin mit einem E-Scooter-Fahrer. Dieser hätte nach Aussage der Autofahrerin eine rote Fußgängerampel überquert. Da dieser Vorwurf aber nicht bewiesen werden konnte, kam eine Mithaftung des E-Scooter-Fahrers nicht in Betracht. Wäre das Gefährt hingegen schneller gewesen, hätte der Fall anders ausgesehen.
Unfall zwischen E-Scooter und Fußgänger – wer haftet?
Kommt es zu einem Unfall mit einem Fußgänger, ist in der Regel von einem verkehrswidrigen Verhalten auszugehen. Schließlich ist der Gebrauch eines E-Scooters weder in der Fußgängerzone noch auf dem Gehweg erlaubt. Die Haftpflichtversicherung bezahlt zwar den Schaden, aber auf Sie können strafrechtliche Folgen zukommen. Hier steht beispielsweise der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung zusätzlich im Raum.
Unfall zwischen E-Scooter und Pkw – wer haftet?
Da E-Scooter eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h haben, greift bei ihnen nicht die Betriebsgefahr wie bei einem Pkw. Entsprechend muss bei einer Kollision der Unfallgegner den Nachweis führen, dass der Fahrer des E-Scooters den Unfall verursacht hat. Wird der Fahrer des E-Scooters selbst verletzt, greift die Betriebsgefahr des gegnerischen Kraftfahrzeuges und damit die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters.
Verhalten bei einem Unfall
Wenn Sie mit dem E-Scooter einen Unfall verursachen, greifen in dem Fall die gleichen Regelungen wie für klassische Kraftfahrzeuge. Sie müssen also am Unfallort bleiben und dürfen sich nicht von dort entfernen. Machen Sie das dennoch, wird dies als Fahrerflucht geahndet. Diese Punkte müssen Sie berücksichtigen:
- anhalten und an der Unfallstelle bleiben
- bei Verletzung von Personen Notruf absetzen
- Erste Hilfe leisten
- Unfallfotos anfertigen
- bei Personenschäden zusätzlich die Polizei informieren.
Auch wenn es zu keinem Personenschaden gekommen ist, sondern nur zu einer Delle in einem anderen Auto, müssen Sie den Unfall aufnehmen lassen. Das verlangen in der Regel die Allgemeinen Bedingungen der Vermieter auch so.
Fazit: E-Scooter sind keine Spielzeuge
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft stellt ganz klar heraus, dass aufgrund der bisherigen Unfallstatistik E-Scooter beileibe kein Spielzeug sind. Schäden durch E-Scooter nehmen eine hohe Dimension an und fordern auch Tote und Schwerverletzte. Daher sind eine Versicherungspflicht und auch deutliche Regelungen für den Straßenverkehr unumgänglich. Hauptursache für schwere Unfälle sind das Fahren zu zweit, die Nutzung von Gehwegen und die Nutzung durch Personen unter 14 Jahren.
Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der E-Scooter in den nächsten Jahren noch zunehmen wird. Viele Bürger sehen das Gefährt als Überbrückung von kurzen Strecken, um den Pkw mal in der Garage zu lassen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Schäden durch E-Scooter bei steigender Zahl von Nutzern noch entwickeln werden.