Lastenfahrräder - alles rund um Anschaffung, Versicherung und Verkehrsregeln

Spritkosten sparen und kleine Strecken ohne Auto bewältigen: Lastenfahrräder liegen im Trend. Kein Wunder, zeichnen sie sich durch eine hohe Kapazität zur Aufnahme von Gepäck, aber auch für den Transport von Kindern aus. Ob Sie damit den Wocheneinkauf erledigen oder die Kleinen umherkutschieren möchten - das Lastenfahrrad ist der ideale Begleiter.
Rund um dieses Thema gibt es aber auch verschiedene Dinge zu beachten. Denn ein Lastenfahrrad ist nicht so einfach zu fahren wie ein klassisches Fahrrad. Aufgrund ihrer Größe gilt es zudem, bestimmte Vorschriften im Straßenverkehr zu beachten. Und für den Transport von Kindern müssen Sie für ausreichend Sicherheit sorgen.
Welche Arten von Lastenfahrrädern gibt es?
Lastenfahrräder zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass sie ein Ladevermögen von bis zu 150 Kilogramm aufnehmen können. Dafür gibt es unterschiedliche Konstruktionen. Die gängigsten stellen wir Ihnen vor:
- Trike oder Christiana-Bike: Dabei handelt es sich um Lastenfahrräder, die vorne zwei Räder haben und hinten eins. Die Transportbox ist zwischen den beiden Vorderädern angebracht. Beim Lenken knickt also das Vorderteil in die gewünschte Richtung. Durch die beiden Räder seitlich der Lastenbox ist eine hohe Stabilität gegeben.
- Long-John-Rad: Der Name bringt es fast auf den Punkt, denn diese Art von Lastenfahrrädern ist ziemlich in die Länge gezogen. Das liegt daran, dass die Ladebox sich zwischen dem Lenker und dem Vorderrad befindet. Damit hat das Fahrrad eine relativ lange Lenksäule, die unterhalb der Lastenbox bis zum Vorderrad führt. Aufgrund der schmalen Bauweise ist damit sportliches Fahren besser möglich als mit dem Trike. Dafür erfordert es aber auch eine gute Balance, denn die Lasten werden lediglich auf zwei Rädern transportiert. Da sind wahre Lenkkünste gefragt.
- Bäcker- oder Postfahrrad: Diese Lastenfahrräder unterschieden sich nicht sonderlich vom klassischen Fahrrad. Hier sind aber massive Gepäckträger frontal und heckseitig installiert, um große Lasten aufzunehmen. Im Gegensatz zu den beiden voranstehenden Lastenfahrrädern sind diese Bäckerfahrräder nicht zum Transport von Kindern oder anderen Personen geeignet.
VS.-Info:
Lastenfahrräder liegen vom Kaufpreis bei den meisten Modellen zwischen 2.000 Euro und 5.000 Euro. Wer es exklusiv mag, findet aber auch noch durchaus teurere Räder. Versicherungsschutz gegen Diebstahl, Vandalismus oder auch Verschleiß bietet hier eine separate Fahrradversicherung.
Mit zwei oder drei Rädern?
Welches Lastenfahrrad ist für Sie am besten geeignet? Die Frage sollten Sie sich vor der Anschaffung stellen und auch im Fachhandel Lastenfahrräder mal ausprobieren. Denn das Fahrgefühl unterscheidet sich erheblich - je nachdem, wie viele Räder das Lastenfahrrad hat. Zudem sollten Sie prüfen, ob eine elektrische Tretunterstützung sinnvoll ist. Das hängt von Ihrem Nutzungsverhalten ab.
Lastenfahrräder mit zwei Rädern:
Schnelligkeit, leichteres Passieren von Autoschlangen
Gleichgewicht muss auch bei schwerer Ladung gehalten werden
Lastenfahrräder mit drei Rädern:
größerer Stauraum, kein Kippen im Stand und bei niedriger Geschwindigkeit
schwerfällig bei Engstellen, höhere Anschaffungskosten
Können Kinder im Lastenfahrrad transportiert werden?
Lastenfahrräder sind eine gute Alternative zum Auto, wenn es darum geht, Kinder auf kurzen Strecken zu befördern. Dabei gibt es aber einige Dinge zu beachten, denn das Kind einfach in die Transportbox setzen und losradeln ist nicht drin. So sehen die Grundlagen derzeit (Stand 5/2022) aus:
- Ist ein Lastenfahrrad für den Transport für Kinder vorgesehen, muss dieses über Sitze mit integrierten Gurten verfügen. Da diese Anwendung der DIN 79010 für die Hersteller freiwillig ist, müssen spezielle Sitze genutzt werden, falls werkseitig kein Personentransport möglich ist.
- Verfügt das Lastenfahrrad nicht über Sitze für Kinder, müssen diese nachträglich gekauft und darin installiert werden. Das ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt (StVO §21 Abs. 3). Ansonsten dürfen Sie darin kein Kind transportieren.
Übrigens: Sie dürfen mit Lastenfahrrädern auch Erwachsene von A nach B bringen, sofern es die Nutzlast hergibt. Aber auch dafür sind ein separater Sitz sowie Haltegurte und Haltegriffe Voraussetzung. Ohne diese Ausstattung ist der Transport untersagt.
Welche Regelungen gelten im Straßenverkehr?
Da Sie sich mit dem Lastenfahrrad in der Regel im öffentlichen Straßenraum bewegen, müssen Sie dabei auch bestimmte Vorschriften beachten.
- Ist ein Fahrradweg oder ein kombinierter Fuß-/Radweg vorhanden, müssen Sie diesen zwingend benutzen. Das gilt, wenn Lastenfahrrädern eine Tretunterstützung von maximal 25 km/h haben und von der Breite dazu geeignet sind. Bei Verstößen kann ein Bußgeld von bis zu 20 Euro anfallen.
- Hat das Lastenfahrrad eine Tretunterstützung von mehr als 25 km/h bis zu 45 km/h, ist dafür zwingend ein Versicherungskennzeichen notwendig. Auf dem Radweg dürfen Sie damit nicht fahren, sondern müssen die Straße benutzen.
- Für Lastenrädern über 25 km/h gilt zudem: Sie dürfen nicht entgegengesetzt die Einbahnstraße befahren, auch wenn diese für Fahrräder freigegeben ist.
- Wenn Sie mit dem Lastenfahrrad Ihr Kind vor dem achten Geburtstag auf seinem eigenen Fahrrad begleiten, dürfen Sie das auch auf dem Gehweg machen. Das gilt aber nur, wenn der Gehweg eine ausreichende Breite hat. Ansonsten müssen Sie auf die Straße, denn Fußgänger dürfen nicht gefährdet oder behindert werden.
- Sie dürfen, wenn der Verkehr nicht beeinträchtigt wird, auch mit Lastenfahrrädern nebeneinander fahren. Davon ist aber im innerstädtischen Bereich abzuraten, wenn Sie dadurch den fließenden Verkehr behindern.
Ladungssicherung gilt auch für Lastenfahrräder

Wie auch bei Kraftfahrzeugen gelten bei Lastenfahrrädern die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO §22). Darin ist geregelt, dass zu transportierende Lasten gegen Verrutschen oder Herausfallen gesichert werden müssen. Wenn Sie also größere Dinge in Ihrem Lastenfahrrad transportieren, müssen Sie diese in der Lastenbox sichern. Das gilt auch, wenn Sie beispielsweise Ihren Hund im Lastenfahrrad mitnehmen. Tiere fallen ebenfalls unter die Ladungssicherung. Es muss gewährleistet sein, dass diese während der Fahrt nicht herausspringen können.
Was gilt beim Parken?
Sie dürfen ein Lastenfahrrad grundsätzlich am Fahrbahnrand wie ein parkendes Auto abstellen, wenn dort kein Halte- oder Parkverbot besteht. Wenn es sich um eine Ladezone handelt, die innerhalb eines Halteverbotes das Be- und Entladen erlauben, dürfen Sie das auch mit dem Lastenfahrrad machen. Das Abstellen ist aber an der Stelle nicht erlaubt.
Grundsätzlich können Sie Ihr Lastenfahrrad überall abstellen. Auf Gehwegen gilt: Fußgänger dürfen nicht behindert werden. Nutzen Sie gekennzeichnete Parkflächen im öffentlichen Raum, die für Kraftfahrzeuge Parkscheibe der Parkschein vorsehen, müssen Sie sich ebenfalls daranhalten. Allerdings ist nicht überall klar, wie die kommunalen Ordnungsämter einen Parkverstoß mit dem Lastenfahrrad ahnden wollen.
Übung macht den Meister
Ein Lastenfahrrad ist erheblich schwerfälliger zu fahren als ein normales Fahrrad. Daher sollten Sie in jedem Fall mit dem Modell Ihrer Wahl ein wenig üben, bevor Sie damit auf große Tour gehen. Bedenken Sie immer, dass ein Lastenfahrrad vom Gewicht her schwerer zu handhaben ist. Dazu kommt, dass vor allem bei dreirädrigen Modellen der Wendekreis recht groß ist. Überdies können Sie mit den dreirädrigen Lastenfahrrädern Kurven nicht schnell nehmen, da sie keine Neigung vollziehen können. Die Fliehkraft bei einer zu rasanten Kurvenfahrt kann das Gefährt zum Kippen bringen.
VS.-Tipp:
Nutzen Sie stets zu Ihrer eigenen Sicherheit einen Fahrradhelm. Das gilt auch für die Kinder, die Sie im Lastenfahrrad befördern. Rechtlich vorgeschrieben ist es nicht, trägt aber bei einem Unfall dazu bei, das Risiko schwerer Kopfverletzungen zu mindern.
Gibt es eine Förderung für Lastenfahrräder?
Anders als bei Lastenfahrrädern, die gewerblich genutzt werden, gibt es vom Bund keine Förderung für privat genutzte Lastenfahrräder. Das heißt aber nicht, dass Sie bei der Anschaffung komplett leer ausgehen. Denn es gibt regelmäßig Fördermittel durch die Länder oder Kommunen. Hier sollten Sie sich mal bei Ihrer Stadt oder Gemeinde erkundigen, wie die Anschaffung eines Lastenrades gefördert wird.
Wie können Sie Ihr Lastenfahrrad versichern?
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, ein Lastenfahrrad zu versichern.
- Der Basisschutz ist über Ihre Hausratversicherung möglich. Dann ist das Fahrrad versichert, wenn es bei einem Einbruch entwendet wird. Außerhalb der eigenen vier Wände muss das Fahrrad stets abgeschlossen und gegen Diebstahl gesichert sein.
- Der Komplettschutz ist über eine separate Fahrradversicherung gewährleistet. Hier ist nicht nur der Diebstahl abgeschert, sondern auch Schäden durch Vandalismus, Verschleiß oder Teilediebstahl sind über Ihren Versicherer abgedeckt.
Unser Fazit: Angesichts steigender Spritpreise und eines wachsenden Umweltbewusstseins sind Lastenfahrräder für kurze Strecken eine echte Alternative zum Auto. Wichtig dabei ist einfach, dass Sie sich mit dem Thema umfangreich befassen, den eine teure Anschaffung will natürlich immer wohl durchdacht sein.