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Welche Vorteile hat das Firmenfahrrad?

Angestellter mit seinem Firmenfahrrad

Ab aufs Fahrrad und weg mit dem Auto? Für viele Arbeitnehmer ist das mit dem Firmenfahrrad eine gute Alternative, um schnell und ohne Stau über kurze Strecken ins Büro oder in die Firma zu kommen.

Eine steuerliche Regelung macht es möglich, dass ein Firmenfahrrad nicht nur für dienstliche Zwecke genutzt werden darf, sondern auch privat. Das Großartige daran: Der monatliche Aufwand ist so gering, dass Sie für ein hochwertiges Fahrrad locker 30 bis 50 % beim Kaufpreis gegenüber einer privaten Anschaffung einsparen.

Steuerliche Vorteile für das Firmenfahrrad

Seit dem Jahr 2021 ist das Firmenfahrrad dem Dienstwagen aus steuerlicher Betrachtung gleichgestellt. Anders aber als beim Firmenwagen müssen Sie aber nicht 1 % des Listenpreises versteuern, sondern lediglich 0,25 %. Diese Regelung gilt seit dem Jahr 2020. Der Listenpreis für das Firmenfahrrad ist dabei die verbindliche Bruttopreis-Empfehlung des Fahrradhändlers zum Zeitpunkt der Beschaffung.

Zusätzlich bieten Firmenfahrräder noch einen weiteren Vorteil gegenüber dem Firmenwagen: Sie müssen den Weg zur Arbeit nicht über die Gehaltsabrechnung versteuern. Zusätzlich gilt: Sie können die derzeit gültige Entfernungspauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten absetzen.


Kann ich das Firmenfahrrad auch ohne geldwerten Vorteil nutzen?

Es ist durchaus denkbar, dass Sie das Fahrrad auch ohne den geldwerten Vorteil nutzen. Dazu dürfen Sie aber nur dienstliche Fahrten damit durchführen und um das zu belegen, müssen Sie sogar ein Fahrtenbuch führen. Da auf der anderen Seite alle Fahrten von Ihrer Wohnung zur Arbeitsstätte ohnehin schon unter die private Nutzung fallen, ist der Wegfall des geldwerten Vorteils also rein hypothetisch.

Wie kann der Arbeitgeber ein Firmenfahrrad beschaffen?

Radfahren ist auf kurzen Strecken die bessere Alternative zum Auto. Vor allem in größeren Städten kommen Sie mit dem Fahrrad schneller voran als mit dem Auto. Zudem belegt eine niederländische Studie, dass Arbeitnehmer seltener krankheitsbedingt ausfallen, wenn sie häufiger Rad fahren.

Bei der Anschaffung des Firmenfahrrads gibt es zwei Varianten. Entweder den Kauf oder das Leasing. Beim Kauf kann der Arbeitgeber Ihnen ein Fahrrad zusätzlich zum Gehalt zur Verfügung stellen. Sie müssen dabei steuerlich nichts berücksichtigen. Statt einer Gehaltserhöhung haben Sie ein Fahrrad und der Chef kann die Anschaffungskosten über sieben Jahre abschreiben.

Häufiger jedoch wird die Variante Leasing genutzt. Hier arbeitet Ihr Arbeitgeber mit einem Leasinganbieter zusammen. Über einen Vertragshändler, der dem Leasinganbieter angeschlossen ist, können Sie sich dann ein Fahrrad aussuchen. Vom Ablauf her sieht das Leasingmodell so aus:

Ihr Arbeitgeber wird zum Leasingnehmer und schließt nach der Auswahl des Fahrrades einen Leasingvertrag mit dem Leasinggeber ab.
Sie schließen mit Ihrem Arbeitgeber einen Nutzungsvertrag für das Fahrrad. Die Leasingrate zieht Ihr Chef von Ihrem Bruttogehalt ab - dadurch zahlen Sie weniger Steuern und Sozialversicherung.
Auf Ihr Gehalt kommt ein Zuschlag von 0,25 % des Fahrradpreises als geldwerter Vorteil. Ihr Abreitgeber zahlt durch diese Gehaltsumwandlung ebenfalls weniger Beiträge zur Sozialversicherung. Diesen Anteil kann er Ihnen dazu schießen.

Beispiel: Firmenfahrrad leasen

Damit Sie eine Vorstellung davon bekommen, wie sich das Leasing finanziell für Sie auswirkt, haben wir dazu mal eine Beispielrechnung aufgemacht:

Ohne LeasingMit Leasing
Bruttolistenpreis Fahrrad3.500,00 €
Geviertelter Bruttolistenpreis875,00 €
Bezugsgröße für den geldwerten Vorteil (1)800,00 €
Geldwerter Vorteil8,00 €
Bruttogehalt4.200,00 €4.200,00 €
Abzüglich Leasingrate-116,18 €
Arbeitgeberzuschuss durch Barumwandlung+3,33 €
Bruttogehalt nach Gehaltsumwandlung=4.087,15 €
Geldwerter Vorteil+8,00 €
Versteuerungsgrundlage4.200,00 €=4.095,15 €
Steuern und Sozialversicherung (Steuerklasse III)-1.170,61 €-1.127,74 €
Nettogehalt3.029,39 €2.967,41 €
Geldwerter Vorteil-8,00 €
Versteuerungsgrundlage4.200,00 €=4.095,15 €
Steuern und Sozialversicherung (Steuerklasse III)-1.170,61 €-1.127,74 €
Nettogehalt3.029,39 €2.967,41 €
Geldwerter Vorteil-8,00 €
Auszahlungsbetrag3.029,39 €2.959,41 €
(1) Dienstfahrräder werden seit dem 01.01.2020 mit 1 % des auf volle Hundert abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung besteuert. Das entspricht 0,25 %

Effektiv liegt somit die reale Belastung bei 69,98 € monatlich. Gegenüber der Leasingrate ohne die Gehaltsumwandlung ist das eine monatliche Ersparnis von rund 50 €.

Warum sollte sich der Arbeitgeber am Firmenfahrrad beteiligen?

Wenn Sie das Firmenfahrrad komplett aus der eigenen Tasche bezahlen, hat das mehrere Nachteile:

Die Bemessungsgrundlage für die Rentenversicherung oder Elterngeld, also das Bruttogehalt, wird gemindert. Dadurch können spätere Ansprüche geringfügig geschmälert werden. Ohne Arbeitgeberzuschüsse betrachtet das Finanzamt Sie als Leasingnehmer. Das wirkt sich auf die Entgeltumwandlung aus.

Hilfreich ist, wenn der Arbeitgeber beim Firmenfahrrad einen Teil der Kosten hinzusteuert. Das kann zum Beispiel die Ersparnis aus der reduzierten Sozialversicherung sein, aber ein pauschaler monatlicher Festzuschuss oder die Kostenübernahme für Reparaturen oder die Fahrradversicherung.

Icon Glühbirne

Unser Tipp:

Prüfen Sie in jedem Fall, ob das Leasingangebot eine Fahrradversicherung enthält und, wenn ja, welche Leistungen darin enthalten sind. Alternativ können Sie einen Vergleich zur Fahrradversicherung anstellen. Achten Sie dabei darauf, ob auch Leistungen wie Teilediebstahl, Vandalismus oder Verschleiß mitversichert sind.

Können Sie das Firmenfahrrad nach Vertragsende kaufen?

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das Firmenfahrrad nach Ablauf der Leasinglaufzeit zu kaufen. Dabei können Sie aber schnell in eine steuerliche Falle tappen. Vor allem wenn Sie das Fahrrad komplett aus eigener Tasche bezahlt haben, kann das Finanzamt, da Sie wirtschaftlich der Leasingnehmer sind, Lohnsteuer und Sozialversicherung nachfordern. Daher sollten Sie die Kaufoption nicht schon im Vorfeld vertraglich vereinbaren.


Günstige Übernahme - höhere Steuern?

Viele Leasinganbieter werben damit, dass Sie das Firmenfahrrad zum Ende der Laufzeit günstig übernehmen können. Oftmals liegt der Übernahmepreis bei zehn Prozent des ursprünglichen Neupreises. Auf den ersten Blick haben Sie das Fahrrad also deutlich günstiger erworben als bei einem regulären Kauf.

Auf den zweiten Blick kommt aber da Finanzamt ins Spiel. Da das Fahrrad nach drei Jahren einen deutlich höheren Restwert hat, ist diese Differenz als Arbeitslohn von Dritten zu bezeichnen. Diesen Differenzbetrag müssen Sie als geldwerten Vorteil versteuern.

Mittlerweile hat das Bundesfinanzministerium jedoch eine Lösung gefunden, um Arbeitnehmer zu entlasten. Schließlich sollen für das Radfahren ja auch finanzielle Anreize gesetzt werden. In der Regel bekommen Sie vom Leasing-Unternehmen rechtzeitig vor dem Ablauf eine Kaufofferte für das Fahrrad. Der Restwert wird nicht mehr mit zehn Prozent ausgewiesen, sondern liegt ja nach Anbieter beispielsweise bei 15 oder 18 %. Dafür ist der geldwerte Vorteil, der versteuert werden muss, niedriger. Nun können nach den geltenden Regelungen der Finanzverwaltung die Leasinganbieter diese pauschale Steuer selbst übernehmen.

Unterm Strich ist das geleaste Fahrrad immer noch 12 bis 15 % günstiger als bei einem Direktkauf. Zudem müssen Sie die Kaufsumme nicht auf einmal aufbringen. Alternativ haben Sie natürlich die Möglichkeit, nach Ablauf der dreijährigen Leasingzeit das Fahrrad zurückzugeben und ein neues Modell auszusuchen. Damit lassen sich dauerhaft Kosten sparen, wenn Sie ohnehin regelmäßig ein neues Rad beschaffen würden.


Müssen Sie ein Firmenfahrrad versichern?

Allein schon der hohe Wert eines solchen Fahrrads macht den Versicherungsschutz gegen Diebstahl oder auch Vandalismus notwendig. In vielen Fällen geben die Leasingfirmen direkt eine Fahrradversicherung dazu. Ist das nicht der Fall, müssen Sie selbst um eine Fahrradversicherung bemühen. Hier lohnt sich definitiv ein Vergleich der einzelnen Gesellschaften. Schließlich gibt es nicht nur eine Diebstahlversicherung, sondern auch die Absicherung gegen Teilediebstahl, Vandalismus oder Verschleiß.


Welches Fahrrad eignet sich als Firmenfahrrad?

Frau sitzt auf einem E-Bike Firmenfahrrad

Unter die zuvor genannten steuerlichen Regelungen fallen grundsätzlich alle Fahrräder ohne motorgestützte Anfahrhilfe, also klassische Fahrräder, sowie Pedelecs bis 25 Kilometer pro Stunde. S-Pedelecs oder E-Bikes bis 45 Kilometer pro Stunde fallen steuerlich unter die Kategorie Kraftfahrzeuge. Dazu müssen Sie die Fahrten zwischen Wohnstätte und Betrieb als geldwerten Vorteil mit 0,03 % des Kaufpreises pro Kilometer versteuern. Bei einem Bruttopreis von 4.000 € und einer Fahrstrecke von 10 Kilometer müssen Sie also je Strecke 12 € versteuern.


Kann der Arbeitgeber die Anschaffung komplett übernehmen?

Das ist ohne Weiters möglich. In diesem Fall trägt der Chef die monatlichen Leasingkosten und der Arbeitnehmer hat keine Kosten. Dazu kommt, dass seit 2019 neue steuerliche Regeln gelten. Sie haben keinen steuerlichen Mehraufwand für das Fahrrad.


Darf die Familie das Dienstfahrrad benutzen?

Das hängt davon ab, welche Vereinbarung Sie mit Ihrem Arbeitgeber getroffen haben. Denn die Nutzung durch die Familie ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Chef möglich. Rechtlich sind Sie nämlich lediglich der Besitzer des Fahrrads, aber nicht der Eigentümer.


Kann ich mein Firmenfahrrad im Betrieb aufladen?

Wenn Sie ein Pedelec oder ein E-Bike geleast haben, bietet es sich, den Akku während der Arbeitszeit wieder aufzuladen. Sofern Ihr Chef das ermöglicht, stellt das steuerlich auch kein Problem dar. Das Aufladen wird also nicht als geldwerter Vorteil betrachtet. Es erfolgt auch keine Anrechnung auf die Sachbezugfreigrenze von 50 €.

Unser Fazit zum Firmenfahrrad

Es ist durchaus praktisch, wenn Ihr Chef eine Vereinbarung mit einem Leasingunternehmen trifft und Sie dadurch ein modernes und hochwertiges Fahrrad beschaffen können. Sie müssen den Anschaffungspreis nicht selbst auf den Tisch legen, sondern zahlen stattdessen in der Regel über drei Jahre die festgelegte Leasingrate. Beim Ablauf des Leasingvertrages fällt zwar eine Schlussrate an, doch in der Gesamtbetrachtung ist der Leasingvertrag für das Firmenfahrrad günstiger als die private Beschaffung.

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