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Fahrradversicherungen im Vergleich - Sparen auch Sie

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Fragen und Antworten zur Fahrradversicherung

Wir haben für Sie unsere häufigsten Kundenfragen gesammelt und hier einmal beantwortet. Sollte Ihnen etwas unklar sein, können Sie sich gerne bei uns melden und wir helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Was ist mit Fahrradtyp gemeint?

Wenn Sie ein Fahrrad ohne Motor versichern möchten, wählen Sie den Punkt Fahrrad.

Bitte beachten: Bei Pedelecs und E-Bikes wird unterschieden zwischen versicherungspflichtig und nicht versicherungspflichtig.

Versicherungspflichtig sind Pedelecs und E-Bikes, die eine Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h durch die reine Motorkraft erreichen. Hier müssen Sie eine Versicherung abschließen, ohne diese riskieren Sie ein Bußgeld, ähnlich wie beim Auto oder Motorrad.

Was ist mit Nutzung gemeint?

Wenn Sie Ihr Rad rein privat nutzen, wählen sie diesen Punkt.

Sollten Sie das Fahrrad an Mitarbeiter in Ihrer Firma verleihen, wählen Sie Mitarbeiterleasing.

Setzen Sie das Fahrrad gewerblich ein und verdienen damit Geld für Verleih oder Transportdienste, wählen Sie Firmenfahrräder. Hierzu werden Sie aber nur wenige Tarife finden, da eine präzise Kalkulation der Risiken für die Versicherer zu schwierig ist.

Was ist mit Kaufpreis inkl. Schloss gemeint?

Sie sollten den Kaufpreis inklusive des Schlosses hier angeben, damit die Versicherung Ihnen im Falle eines Schadens oder Diebstahls die maximale Erstattung auszahlen kann.

Was bedeutet Rechnungsdatum Erstbesitzer?

Geben Sie hier das Kaufdatum des Fahrrads an. Dafür können Sie das Datum auf der Rechnung nutzen. Haben Sie das Fahrrad gebraucht gekauft, geben Sie das Kaufdatum des Erstbesitzers an.

Sind Sie Erstbesitzer – warum wird das gefragt?

Dieser Punkt ist wichtig, da es Versicherer gibt, die Fahrräder nur für Erstbesitzer versichern. Gebrauchte Räder können Sie bei diesen Versicherern nicht absichern.

Was heißt, wie hoch ist die Fahrrad-Diebstahl-Versicherungssumme in Ihrer Hausratversicherung?

Haben Sie bereits in Ihrer Hausratversicherung Ihr Fahrrad mitversichert, können Sie hiermit eine Doppelversicherung vermeiden. Im Schadenfall leistet zunächst die Hausratversicherung. Wenn das geschehen ist, leistet die Fahrradversicherung anschließend nicht mehr, da der Schaden bereits beglichen wurde.

Warum werden Vorversicherungen abgefragt?

Wenn Sie in den letzten 5 Jahren Ihr Fahrrad bereits einmal versichert hatten, kann es bei manchen Versicherern einen Rabatt von bis zu 30% geben, wenn Sie schadenfrei in der alten Versicherung unterwegs waren.

Schäden in den letzten 5 Jahren, warum ist das wichtig?

Auch hier erhalten Sie bei manchen Versicherern einen Rabatt in den Beiträgen, wenn Sie in den letzten 5 Jahren mit Ihrem Fahrrad keinen Schaden verursacht oder die Versicherung in Anspruch genommen haben.

Ihre Ansprechpartner

Katja
Janzen

   (02041) 77 447 - 57

Petra
Kircheis-Orth

   (02041) 77 44 7 - 52

Sandra
Manfrost

   (02041) 77 44 7 - 53

Heidi
Petendorf

   (02041) 77 447 - 54

Bettina
Spallek

   (02041) 77 447 - 55

Manfred
Weiblen

   (02041) 77 44 7 - 56

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