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Irrtümer zur Gebäudeversicherung - welche Schäden können nicht erstattet werden?

Nachdenkende Frau

Die Gebäudeversicherung befindet sich seit Jahren in den roten Zahlen. Der Grund: Unwetter, Leitungswasserschäden und auch Brände sorgen für hohe Kosten. Aus diesem Grund prüfen viele Gebäudeversicherer oft sehr genau, welche Ursachen hinter einem Schaden stecken. Wir verraten Ihnen, für welche Schäden die Gebäudeversicherung in der Regel nicht aufkommt.

Leitungswasserschäden: Hausbesitzer müssen ihren Pflichten nachkommen

Die Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten für Reparatur oder Instandsetzung, wenn Leitungswasser austritt und einen Gebäudeschaden verursacht. So weit, so gut. Das entbindet Sie als Hauseigentümer aber nicht von der Verpflichtung, Ihr Haus in einem guten Allgemeinzustand zu halten. Schließlich sind marode Rohrleitungen ein Problem und Sie können sich nicht darauf verlassen, dass bei einem Schaden die Gebäudeversicherung nun dazu beiträgt, das Rohrsystem zu sanieren. Teilweise sind auch brüchige Fugen und Fliesen eine Ursache, warum Wasser dorthin fließt, wo es eigentlich nicht hingehört. Mittlerweile gibt es richtungsweisende Urteile, nach denen die Gebäudeversicherung nicht für einen Schaden aufkommen muss, wenn durch bereits vorhandene Schäden ein Wasserschaden auftritt. Schließlich gehört zu den Pflichten des Hauseigentümers, das Haus in Schuss zu halten.

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Umgestürzter Baum - kein Gebäudeschaden, keine Erstattung

Wenn ein Baum durch einen Sturm auf das Dach Ihres Hauses fällt, kommt die Gebäudeversicherung natürlich dafür auf. Das Dach muss neu eingedeckt werden, der Baum wird zerlegt und abtransportiert.

Doch Achtung: Stürzt der Baum im Garten um und es entsteht kein Gebäudeschaden – auch nicht an Carport, Nebengebäude oder Garagen – dann muss die Gebäudeversicherung auch nicht für die Kosten der Baumbeseitigung zahlen. Die Entsorgungskosten werden somit nicht übernommen.

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VS.-Tipp

Zum Thema umgestürzte Bäume haben wir einen extra Artikel geschrieben. Dort erfahren Sie, welche Versicherung wann für die Reparaturkosten aufkommt.

Sturmschaden: umgestürzte Bäume

Schneeschäden sind ein Fall für die Elementarversicherung

Eigentlich ist Schnee eine herrliche weiße Pracht. Eigentlich, denn für viele Hauseigentümer kann Schnee auch zu einer Belastung im wahrsten Sinne des Wortes werden. Etwa dann, wenn die Schneelast auf dem Dach des Hauses so schwer ist, dass es zu Schäden an der Statik kommt. Warum muss die Gebäudeversicherung in solchen Fällen nicht leisten? Erstens ist Schneedruck ein elementares Ereignis. Für die Absicherung des Hauses und des damit verbundenen Schadens wird ergänzend eine Elementarversicherung benötigt. Gerade in Bayern, wo Schnee häufig vorkommt, sind nur die wenigsten Häuser mit einer Elementarversicherung geschützt.

Schnee sorgt aber nicht nur für Druck auf dem Haus, sondern kann sich auch seinen Weg ins Haus suchen. Das ist dann der Fall, wenn die Schneemassen zu schmelzen beginnen und das Schmelzwasser durch Undichtigkeiten in das Haus eindringt. Dafür besteht weder in der Gebäudeversicherung noch in der Elementarversicherung Schutz. Ausnahme: Der Schnee hat durch die Last zu Undichtigkeiten geführt. Sind diese schon vorher vorhanden gewesen, wäre es Sache des Hauseigentümers gewesen, diese Schäden im Vorfeld zu beheben.


Wann kann ein Schaden repariert werden?

Der Baum ist umgestürzt, das Wasser pladdert durch das Haus – diese Szenarien sind im ersten Moment der Horror für jeden Hauseigentümer. Jetzt heißt es: Nur nicht den Kopf verlieren. Ein Schaden muss unmittelbar der Gebäudeversicherung gemeldet werden. In den genannten Beispielen wird mit Sicherheit ein Gutachter beauftragt, der sich den Schaden anschaut und die Schadenshöhe beziffert. Da bringt es nichts, wenn der Schaden schon vor dem Eintreffen des Gutachters repariert wird.

Was Sie aber machen können und auch müssen: Ist ein Schaden aufgetreten, ist eine sofortige Dokumentation mit Lichtbildern notwendig. Schließlich müssen Sie nun Maßnahmen ergreifen, um eine weitere Schadensausbreitung zu vermeiden. Das bedeutet beispielsweise, dass der Dachdecker bei einem beschädigten Dach provisorische Abdichtungsmaßnahmen durchführt, damit bei Unwetter oder Regen nicht noch mehr Feuchtigkeit ins Haus eindringen kann. Bei einem Leitungswasserschaden müssen Sie die betroffene Stelle provisorisch abdichten, sonst läuft das Wasser munter weiter.

Wer zahlt, wenn der Mieter einen Brand verursacht?

Viele denken bei einem solchen Fall direkt an die private Haftpflichtversicherung, vor allem, wenn der Mieter den Brand schuldhaft ausgelöst hat. Das ist aber mitnichten der Fall, wie erst vor kurzem der Bundesgerichtshof entscheiden hat. Mieter bezahlen bei den Nebenkosten die Gebäudeversicherung mit. Sie dürfen also erwarten, dass nach einem Brand die Gebäudeversicherung des Eigentümers zügig die Erstattung der Renovierungskosten übernimmt, damit das Gebäude wieder bewohnbar ist. Damit ist der Mieter, der den Brand verursacht hat, aber noch nicht aus dem Schneider. Im Nachgang kann die Gebäudeversicherung den Mieter in Regress nehmen, sofern er nachweislich für den Brand verantwortlich war. Dann kommt auch die Privathaftpflicht zum Zuge. Hoffentlich ist diese dann auch vorhanden.


Viele kleine Schäden sorgen auch für Ärger

Es muss nicht der große Wasserschaden sein, der irgendwann die Gebäudeversicherung zur Kündigung des Vertragsverhältnisses veranlasst. Probleme bereiten auch viele kleine Schäden, die sich im Laufe der Zeit ansammeln. Treten über mehrere Jahre hinweg jährlich Schäden auf, die beispielsweise noch nicht einmal die Tausend-Euro-Grenze erreichen, wird das zwangsläufig zu einem Problem. Gerade bei Leitungswasserschäden kann die Gebäudeversicherung zu Recht annehmen, dass der Allgemeinzustand des Hauses eher schlecht ist. Das ist natürlich nicht mehr wirtschaftlich und die Gebäudeversicherung kann den Vertrag kündigen.

Wichtig: Das Vollkaskodenken funktioniert nicht. Kein Hauseigentümer kann erwarten, dass er die Beiträge über Schadenersatzzahlungen wieder reinholt. Das funktioniert nicht, da die Gebäudeversicherung nun einmal nach dem Kollektivprinzip handelt. Dafür zahlen alle Versicherten gemeinschaftlich ein, damit bei Schäden eben genug Geld für die wirklich relevanten Schäden zur Verfügung steht. Ob man für drei lose Dachziegel nach einem Sturm die Gebäudeversicherung bemühen muss, ist fraglich. Man kann, aber es ist nicht wirklich sinnvoll.

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