Bau-Kombiversicherung Vergleichsrechner
Ihre Daten werden über https (SSL) verschlüsselt übertragen und niemals an Dritte (außer Versicherer zur Bearbeitung) weitergegeben!Fragen und Antworten zur Bau-Kombiversicherung
Ein Haus baut man in der Regel nur einmal im Leben. Dazu kommen natürlich viele Fragen gerade im Hinblick auf Versicherungen auf, die es zu beantworten gibt. Wir haben die Fragen unserer Kunden hier einmal aufgegriffen und die häufigsten beantwortet. Haben Sie auch ein Frage? Dann kontaktieren Sie uns doch einfach über E-Mail oder rufen Sie uns an, wir kümmern uns gerne und helfen Ihnen weiter!
Nutzung des Bauobjekts, was heißt das?
Private Nutzung: Wählen Sie diesen Punkt, wenn Sie ihre Immobilie selbst bewohnen.
Gewerbliche Nutzung: Wählen Sie diesen Punkt, wenn Sie ein Mehrfamilienhaus errichten und dieses vollständig vermieten wollen.
Gemischte Nutzung: Wählen Sie diesen Punkt, wenn Sie ein Mehrfamilienhaus errichten und dort auch selber wohnen wollen, während Sie die restlichen Wohnungen vermieten.
Neubausumme gesamt, was heißt das?
Alle Baukosten zusammengenommen bilden die so genannte Neubausumme. Dazu zählen auch Energieanschlüsse und der Außenbereich. Die reinen Grundstückskosten werden hier jedoch nicht miteinberechnet.
Neubausumme Eigenleistung ohne Arbeitsmaschinen, was heißt das?
Arbeiten Sie selbst, Verwandte oder Freunde auf Ihrer Baustelle, so fallen all diese Arbeiten unter den Begriff Eigenleistung. Dazu zählen alle Personen, die auf Ihrer Baustelle freiwillig arbeiten. Arbeiten, die ohne größere Maschinen (Bagger, Krane usw.) vollzogen werden, nennt sich im Versicherungsjargon „ohne Arbeitsmaschinen“. Wichtig für Sie zu wissen: Die Summe der Eigenleistungen sollte 20.000 € nicht überschreiten. Andernfalls steigen die Preise der Versicherungstarife sehr stark.
Neubausumme Eigenleistung mit Arbeitsmaschinen, was heißt das?
Eigenleistungen, also Arbeiten durch Sie selbst, Verwandte oder Freunde auf Ihrer Baustelle werden mit größeren Arbeitsmaschinen wie Baggern oder Kranen ausgeführt. Bohrmaschinen, Schrauber oder motorbetriebene Sägen zählen nicht dazu.
Wichtige Information für Sie: Geben Sie Arbeitsmaschinen wie zum Beispiel Bagger oder Krane in Ihrem Antrag an, erhalten Sie einen gesonderten Fragenbogen dazu. Tragen Sie dort bitte alle Maschinen ein, die von Ihnen oder den freiwilligen Helfern genutzt werden.
Bauartklasse und Fertighausgruppe, was ist das?
Die Bauart Ihres Gebäudes ist der wichtigste Punkt. So unterscheidet man zwischen Bauartklasse (BAK) und Fertighausgruppen (FHG). Achten Sie bitte hier auf die Richtigkeit Ihrer Angaben.
BAK I
Die häufigste Bauartklasse Deutschlands: Bauartklasse I. Die Bauweise besitzt Außenwände aus Massivmauerwerk oder Beton und eine Dachung der Kategorie Hart (zum Beispiel Ziegel, Schiefer, Metall, Betonplatten oder gesandete Dachpappe).
BAK II
Gebäude mit Stahl- oder Holzfachwerk, Stein- und Glasfüllung; Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus nicht brennbarem Material (z. B. Profilblech, Asbestzement; kein Kunststoff). Hier ist vor allem die teilweise feuergefährliche Bauweise vorherrschend.
Wie bei der BAK I ist die harte Dachung (zum Beispiel Ziegel, Schiefer, Metall, Betonplatten oder gesandete Dachpappe) vorhanden.
BAK III
Außenwände aus Holz oder Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Holzkonstruktion mit Verkleidung jeglicher Art, Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus Holz oder Kunststoff. Es müssen eine oder mehrere offene Seiten vorhanden sein. Hier ist auch die Feuergefährlichkeit höher als in der BAK II.
Die Dachung der Kategorie Hart (zum Beispiel Ziegel, Schiefer, Metall, Betonplatten oder gesandete Dachpappe) gehört zu dieser Bauartklasse.
BAK IV
Die gleiche Außenbauweise wie BAK I und II. Der wesentliche Unterschied: Die Dachung, die als weich ist (zum Beispiel Reet, Holz, Schilf, Stroh und ähnliches).
BAK V
Außenbauweise ähnlich der BAK III mit weicher Dachung (Reet, Schilf, Stroh, Holz und ähnliches) ist hierbei vorhanden.
Bitte beachten Sie:
Ihre Angaben sind für die Einstufung immens wichtig! Ein Fertigteil- oder Fachwerkhaus ändert die Bauartklassen-Einteilung. Die Tarife werden ebenfalls anders berechnet. Hier gelten dann die Einstufungen nach Bauartklassen der Fertighausgruppen (FHG).
FHG I
Fertighausgruppe I: ausschließlich feuerbeständige Bauteile. Tragende Konstruktionen (massiv) zählen ebenso dazu.
Dachung: hart (zum Beispiel Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Metall, gesandete Dachpappe).
FHG II
Fertighausgruppe II: Hat massives Fundament. Tragende Konstruktionen aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen oder dergleichen. Außenverkleidung aus feuerhemmenden Bauteilen oder nicht brennbaren Baustoffen (wie zum Beispiel Putz, Klinkersteine, Gips(platten), Asbestzement, Profilblech). Kunststoffe nicht in der Außenverkleidung vorhanden.
Dachung: hart, siehe FHG I.
FHG III
Fertighausgruppe III: ähnelt der FHG II, nur ohne feuerhemmende Verkleidung oder Ummantelung.
Dachung: Hart, siehe FHG I.
Einschluss besonderer Baumaßnahmen, was heißt das?
Wenn Sie Pfahl-, Brunnen-, Senkkastengründungen, Baugrundverbesserungen, Baugrubenumschließungen, Wasserhaltungen, geklebte oder geschweißte wasserdruckhaltende Dichtungen nutzen, geben Sie dies hier an.
Einschluss Hilfsbauten, was heißt das?
So genannte Bauhilfsstoffe und Hilfsbauten bezeichnen Baugerüste und andere Hilfsstoffe (wie zum Beispiel Bretter für Verschalungen), die vorübergehend an Ihrer Baustelle zur Erleichterung der Arbeiten eingesetzt werden. Diese können, je nach Tarif, bis zu einer Summe von 50.000 € versichert werden.
Einschluss Baugrund, Bodenmassen, Schadensuchkosten, zusätzliche Aufräumkosten im Totalschadenfall, was heißt das?
Kommt es an ihrem Bau zu Schäden durch vorher unbekannte Faktoren wie unterschiedlich dichten Boden oder plötzliches Grundwasser, so sind diese im Versicherungsschutz enthalten. Auch eine Suche nach versteckten Schäden sowie Aufräumkosten bei einem Totalschaden sind abgedeckt. Hier können Sie, je nach Tarif, bis zu 50.000 € dieser Kosten absichern.
Feuerrohbau, was heißt das?
Eine Feuerrohbauversicherung schützt Sie finanziell vor Schäden, die noch vor Ihrem Einzug durch ein Feuer oder Blitzschlag an Ihrem Gebäude entstanden sind. Auf Wunsch können Sie dieses Risiko in Ihrem Bauleistungsvertrag für einen Aufpreis miteinschließen lassen. Die Feuerrohbauversicherung ist übrigens kostenlos, sollten Sie vorher eine Wohngebäudeversicherung mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr abgeschlossen haben.